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KfW-Wohneigentumsprogramm (KfW-Nr. 124)

KfW-Förderung von Wohneigentum in Berlin

Wir fördern den Kauf oder Bau Ihres Hauses oder Ihrer Eigentumswohnung. Mit dem "KfW-Wohneigentumsprogramm" bieten wir Ihnen einen langfristigen und zinsgünstigen Immobilienkredit. Zudem steht Ihnen die IBB auch bei darüber hinaus gehenden Kosten als Finanzierungspartner zur Verfügung.

"KfW-Wohneigentumsprogramm" auf einen Blick

  • Förderdarlehen für zukünftige Eigentümer:innen zur Selbstnutzung

  • Bau und Erwerb von Wohneigentum

  • bis zu 100.000 EUR je Wohneinheit

  • flexibel mit anderen Produkten kombinieren

"KfW-Wohneigentumsprogramm" im Detail

    • Privatpersonen, die selbst genutztes Wohneigentum in Berlin erwerben
    • Privatpersonen, die Genossenschaftsanteile zeichnen, um Mitglied einer Wohnungsgenossenschaft in Berlin zu werden

    Der Investitionsstandort muss in Berlin sein.

  • Neubau

    • Kosten des Baugrundstücks
    • Baukosten wie Material- und Arbeitskosten
    • Baunebenkosten z. B. für den Architekten
    • Kosten der Außenanlagen

    Kauf

    • Kaufpreis
    • Kosten für Instandsetzung, Umbau und Modernisierung
    • Nebenkosten z. B. Notar- oder Maklergebühren
    • Kaufpreis der Genossenschaftsanteile
    • Der Kauf des Grundstücks darf bis zu 6 Monate zurückliegen.
    • Beim Kauf oder Bau eines Eigenheims werden grundsätzlich nur die Kosten für die selbst genutzte Wohnung berücksichtigt.
    • Wohneigentum: zinsgünstiger KfW-Immobilienkredit bis zu 100.000 EUR pro Wohneinheit
    • Genossenschaftsanteile: zinsgünstiger KfW-Immobilienkredit bis zu 100.000 EUR pro Wohneinheit
    • Aktuelle Zinskonditionen finden Sie in der Konditionsübersicht .
    • variable Laufzeit mit bis zu 3 Tilgungsfreijahren (alternativ auch endfälliges Darlehen möglich)
    • Wohneigentum: vorzeitige Rückzahlung innerhalb der Zinsbindungsfrist gegen Zahlung eines Vorfälligkeitsentgeltes möglich, Teilrückzahlungen ausgeschlossen
    • Genossenschaftsanteile: vorzeitige, auch teilweise Rückzahlung innerhalb der ersten Zinsbindungsfrist ohne weitere Kosten möglich
    • 100% Auszahlung
    • Für den noch nicht abgerufenen Betrag wird ab dem 13. Monat nach Zusage der KfW eine Bereitstellungsprovision von 0,15% pro Monat berechnet.
    • Der Antrag für den KfW-Immobilienkredit muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Planungs- und Beratungsleistungen gelten nicht als Vorhabensbeginn.
    • Um einen Antrag zu stellen, reichen Sie das ausgefüllte Antragsformular, Ihre Selbstauskunft sowie ergänzende Dokumente ein (s. Checkliste ). Im Antragsformular können Sie sich aus mehreren Produkten Ihre Finanzierung zusammenstellen - oder auch nur ein Produkt beantragen.
    • Sie können den Antragsprozess vollständig online im IBB Kundenportal durchlaufen. Alternativ laden Sie sich Ihr ausgefülltes Antragsformular herunter und übermitteln es per Post oder persönlich an uns.
    • Es gilt ein Eigenkapitaleinsatz (ohne Anrechnung von Eigenleistungen) von mind. 7,5 % der Kaufpreissumme bzw. der Herstellungs- und Anschaffungskosten.
    • Die Entscheidung über die Kreditvergabe trifft die IBB nach Objekt- und Bonitätsprüfung.
    • Der Kreditvertrag wird zwischen Ihnen und der IBB geschlossen.

    Sprechen Sie uns bitte so früh wie möglich an. Unsere Kundenbetreuung beantwortet nicht nur Detailfragen zum Programm, wir unterstützen Sie auch gern bei der Antragstellung.

      • Der Zinssatz wird für die ersten 5 oder 10 Jahre der Kreditlaufzeit festgeschrieben; vor Ende der Zinsbindungsfrist erhalten Sie ein neues Angebot.
      • Es gilt der günstigere Zinssatz am Tag der Zusage der KfW oder am Tag des Antragseinganges bei der KfW.
      • Der KfW-Kredit für Wohneigentum ist in Darlehenshöhe grundpfandrechtlich zu sichern.
      • Für die Finanzierung von Genossenschaftsanteilen sind bankübliche Sicherheiten erforderlich. Form und Umfang der Besicherung werden im Rahmen der Kreditverhandlungen vereinbart.
      • Es gelten die jeweils aktuellen Merkblätter der KfW.
    • Die Abruffrist für die Auszahlung beträgt 12 Monate nach Kreditzusage. Diese wird für noch nicht ausgezahlte Kreditbeträge ohne gesonderten Antrag um maximal 24 Monate verlängert.

    • Das Wohneigentumsprogramm ist grundsätzlich mit anderen öffentlichen Fördermitteln kombinierbar, sofern die Summe aller öffentlichen Fördermittel die Summe der förderfähigen Aufwendungen nicht übersteigt.

Wie geht es weiter?

Kontakt Kundenbetreuung

Betreuung Wohneigentümer:innen

Antragsprozess

Stellen Sie Ihren Antrag komplett online im IBB Kundenportal oder drucken Sie den Antrag aus und senden ihn per Post.

Kontakt

Betreuung Wohneigentümer:innen

  • Telefon: 030 / 2125-3488
  • Email: immobilien@ibb.de

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