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IBB Energetische Gebäudesanierung - Effizienzhaus
Energetisch sanieren und Energie sparen
Sie wollen Ihren Wohnungsbestand in Berlin energetisch sanieren und attraktive Wohnungen für Mieter:innen oder Käufer:innen schaffen? Mit dem Darlehensprogramm "IBB Energetische Gebäudesanierung- Effizienzhaus" bieten wir Ihnen einen zinsgünstigen Kredit der KfW Bankengruppe (KfW 261), der von der IBB mit einer weiteren nominalen Zinssubvention ausgestattet werden kann.
"IBB Energetische Gebäudesanierung - Effizienzhaus" auf einen Blick
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Förderdarlehen für Vermieter:innen und Investor:innen
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Energetische Sanierung zum Effizienzhaus-Standard 85 oder besser sowie Kauf einer frisch sanierten Wohnimmobilie
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bis zu 150.000 EUR je Wohneinheit
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Zinssubvention von bis zu 0,6 % p.a. auf den KfW-Zinssatz
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mit dem Tilgungszuschuss von bis zu 45 % Geld sparen und weniger zurückzahlen
"IBB Energetische Gebäudesanierung - Effizienzhaus" im Detail
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- kommunale und private Wohnungsunternehmen
- Wohnungsgenossenschaften
- Vermieter:innen und Investor:innen
- Ersterwerber:innen von neu sanierten Wohngebäuden oder Eigentumswohnungen zur Vermietung
Der Investitionsstandort muss in Berlin sein. -
Die energetische Sanierung von Wohngebäuden, für die der Bauantrag oder die Bauanzeige zum Zeitpunkt des Antrags mindestens 5 Jahre zurückliegt.
Beispiele hierfür sind:
- Komplettsanierung zum Effizienzhaus
- Kauf einer frisch sanierten Wohnimmobilie
- Sanierung eines Baudenkmals
- Umwidmung von beheizter Nichtwohnflächen in Wohnfläche (Die Umwidmung unbeheizter Nichtwohnfläche in eine neue Wohneinheit können Sie mit unserem Produkt Klimafreundlicher Neubau (KfW 297/298) finanzieren.)
Neben den genannten energetischen Maßnahmen fördern wir auch die Baunebenkosten und Wiederherstellungskosten.Was wird nicht gefördert?
- Boardinghäuser
- Ferienhäuser und -wohnungen
- Wochenendhäuser
- Umschuldung bestehender Kredite
- Nachfinanzierungen bereits begonnener oder abgeschlossener Vorhaben
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Die Höhe des maximalen Kreditbetrages und Tilgungszuschusses hängt davon ab, wie energieeffizient die sanierte Immobilie ist und wie hoch die förderfähigen Kosten sind:
- zinsgünstiger Kredit bis zu 120.000 EUR je Wohneinheit
- bis zu 20 % Tilgungszuschuss
Der maximale Kreditbetrag erhöht sich auf 150.000 EUR je Wohneinheit und bis zu 25 % Tilgungszuschuss, wenn die Immobilie zusätzlich die Kriterien für die Nachhaltigkeits- oder die Erneuerbare-Energien-Klasse erfüllt.
Die Baubegleitung wird mit einem zusätzlichen Kreditbetrag und Tilgungszuschuss gefördert:
- bis zu 40.000 EUR je Vorhaben
- bis zu 50 % Tilgungszuschuss
Extra-Tilgungszuschuss für die Sanierung eines „Worst Performing Buildings“ (WPB)
- Für die Sanierung eines „Worst Performing Buildings“ (WPB) erhalten Sie 10 % Extra-Tilgungszuschuss.
- Ein „Worst Performing Building" ist ein Gebäude, das hinsichtlich des energetischen Sanierungszustands zu den schlechtesten 25 % der Gebäude in Deutschland gehört.
Weitere Informationen zum Worst-Performing-Building-Bonus
Extra-Tilgungszuschuss für eine serielle Sanierung
- Bei der seriellen Sanierung handelt es sich um die energetische Sanierung von bestehenden Gebäuden unter Verwendung abseits der Baustelle vorgefertigter Elemente sowie deren Montage an bestehende Gebäude.
- Den Bonus in Höhe von 15 % erhalten Sie, wenn Sie mit dieser Bauweise Ihr Gebäude so sanieren, dass Sie die Effizienzhausstufe 40 oder 55 erreichen.
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- Aktuelle Zinskonditionen finden Sie in der Konditionsübersicht .
- Zinssubvention von bis zu 0,6 % p.a. auf den KfW-Zinssatz
- variable Laufzeit mit bis zu 5 Tilgungsfreijahren (alternativ auch endfälliges Darlehen möglich)
- 100 % Auszahlung
- bis zu 37.500 EUR Tilgungszuschuss für jede Wohneinheit
- vorzeitige Rückzahlung innerhalb der Zinsbindungsfrist gegen Zahlung eines Vorfälligkeitsentgelts möglich, Teilrückzahlungen ausgeschlossen
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- Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Planungs- und Beratungsleistungen gelten nicht als Vorhabensbeginn.
- Um einen Antrag zu stellen, reichen Sie das ausgefüllte Antragsformular, Ihre Selbstauskunft sowie ergänzende Dokumente ein (s. Checkliste ). Im Antragsformular können Sie sich aus mehreren Produkten Ihre Finanzierung zusammenstellen - oder auch nur ein Produkt beantragen.
- Die Entscheidung über die Kreditvergabe trifft die IBB nach Objekt- und Bonitätsprüfung.
- Der Kreditvertrag wird zwischen Ihnen und der IBB geschlossen.
Sprechen Sie uns bitte so früh wie möglich an. Unsere Kundenbetreuung beantwortet nicht nur Detailfragen zum Programm, wir unterstützen Sie auch gerne bei der Antragstellung. -
In diesem Förderprogramm finanzierte Vorhaben leisten direkt und indirekt einen positiven Beitrag zu den folgenden Sustainable Development Goals (SDG):
- 11 - nachhaltige Städte und Gemeinden
- 13 - Maßnahmen zum Klimaschutz
Die IBB schließt bestimmte Vorhaben generell von einer Finanzierung aus oder gibt einzuhaltende Bedingungen vor.
Genauere Informationen zu den Ausschlusskriterien finden Sie in unseren Nachhaltigkeitsleitlinien .
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Ja. Eine energieeffiziente Sanierung erfordert eine fundierte Fachplanung und qualifizierte Begleitung bei der Errichtung. Daher gibt die KfW vor, dass im Rahmen der Planung, Antragstellung und Durchführung ein Energieeffizienz-Experte / eine Energieeffizienz-Expertin einzubinden ist.
Die Baubegleitung ist mit einem zusätzlichen Kreditbetrag und Tilgungszuschuss ebenfalls förderfähig.
Anerkannte Energieeffizienz-Experten und Expertinnen sind in der Liste unter www.energie-effizienz-experten.de in den Kategorien für "Energieeffizient Bauen und Sanieren" geführt. Die KfW fördert die Beauftragung mit einem zusätzlichen Kreditbetrag und Tilgungszuschuss.
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- Die IBB subventioniert anhand der Förderklassen den KfW-Zinssatz.
- Der Zinssatz wird für die ersten 10 Jahre der Kreditlaufzeit festgeschrieben; vor Ende der Zinsbindungsfrist erhalten Sie ein neues Angebot.
- Es gilt der am Tag der Zusage der KfW gültige Produktzinssatz oder der bei Antragseingang bei der KfW günstigere Produktzinssatz.
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- Für den Kredit sind grundsätzlich bankübliche Sicherheiten erforderlich. Form und Umfang der Besicherung werden im Rahmen der Kreditverhandlungen vereinbart.
- Es gelten die jeweils aktuellen Merkblätter und technischen Mindestanforderungen der KfW.
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- Die Abruffrist für die Auszahlung beträgt 12 Monate nach Kreditzusage. Diese wird für noch nicht ausgezahlte Kreditbeträge ohne gesonderten Antrag auf maximal 48 Monate verlängert.
- Für den noch nicht abgerufenen Betrag wird ab dem 13. Monat nach Zusage der KfW eine Bereitstellungsprovision von 0,15 % pro Monat berechnet.
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Die Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln ist grundsätzlich zulässig, sofern die Summe aller öffentlichen Fördermittel nicht mehr als 60 Prozent der förderfähigen Aufwendungen übersteigt.
Passende Förderprogramme der IBB
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Kontakt
Betreuung Vermieter:innen und Investor:innen
- Telefon: 030 / 2125-2662
- Email: immobilien@ibb.de
GebäudeEnergieGesetz (GEG 2020)
Informationen zu den aktuellen Förderstandards finden Sie auf