ENEO – Energieberatung für Effizienz und Optimierung
Förderung von Energiegutachten und Energieberatung in Berlin
"ENEO" richtet sich an Eigentümer:innen von Wohnimmobilien, die an energetischen Modernisierungsmaßnahmen interessiert sind. Das Förderprogramm unterstützt die energetische Sanierung von Wohngebäuden in Berlin mit Energiegutachten und individueller Energieberatung.
"ENEO – Energieberatung" auf einen Blick
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Energiegutachten mit konkreten Modernisierungsempfehlungen
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Zuschüsse für Gutachtenerstellung von bis zu 2.000 EUR
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individuelle Energieberatung und -betreuung
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qualifizierte Energieberater und -sachverständige

"ENEO – Energieberatung" im Detail
Wer wird gefördert?
Alle Eigentümer:innen von selbstgenutzten oder vermieteten Wohnimmobilien in Berlin können den Zuschuss des Förderprojektes "ENEO" beantragen. Dazu gehören:
- Eigentümer:innen eines Eigenheims
- Wohnungseigentümergemeinschaften
- private Investor:innen
- Wohnungsunternehmen und -genossenschaften
Der Investitionsstandort muss in Berlin sein.
Was wird gefördert?
Das Programm fördert die Erstellung von Gutachten mit konkreten Modernisierungsempfehlungen zur energetischen Sanierung von Wohngebäuden in Berlin durch ausgewählte Energieberater:innen.
Wie wird gefördert?
Zuschuss zum Energiegutachten
Den Kern des Förderprojektes bildet das "ENEO"-Energiegutachten. Es wird von unabhängigen Energieberater:innen erstellt und ist auf die individuellen Bedürfnisse der Eigentümer:innen von Wohnimmobilien in Berlin abgestimmt. Das Gutachten enthält Berechnungen zur Energieeffizienz des Wohngebäudes. Daraus leiten sich mögliche Sanierungsmaßnahmen ab, die aus energetischer wie wirtschaftlicher Sicht empfehlenswert sind. Für das Energiegutachten gibt es Zuschüsse von bis zu 2.000 €.
Individuelle Energieberatung für Wohnimmobilien in Berlin
Das "ENEO"-Projektteam informiert über energetische Sanierungen und den Ablauf einer Förderung. Darüber hinaus erhalten Sie sachverständige, bedarfsgerechte und kostenlose Informationen zur konkreten Umsetzung der Sanierungsempfehlungen aus Ihrem Energiegutachten. Dazu gehören beispielsweise Wirtschaftlichkeitsanalysen, mögliche Förderangebote und Finanzierungsszenarien.
Zu welchen Konditionen?
Für das Energiegutachten gibt es Zuschüsse von bis zu 2.000 EUR. Die Höhe des "ENEO"-Zuschusses richtet sich nach der Anzahl der Wohneinheiten im betreffenden Gebäude und den tatsächlichen Kosten des Gutachtens.
Anzahl der Wohneinheiten | Zuschuss je Gutachten |
1-2 | 500 EUR |
3-10 | 750 EUR |
11-30 | 1.000 EUR |
31-50 | 1.250 EUR |
51-100 | 1.500 EUR |
>100 | 2.000 EUR |
Sind die Kosten (netto) des Gutachtens geringer als der Zuschuss, erfolgt eine Kürzung des Zuschussbetrages (maximal 100% der Nettokosten). Der Zuschuss wird in zwei Tranchen ausgezahlt. 50% der Förderung nach Erstellung des Gutachtens und 50% nach einer "ENEO"-Energieberatung und der Umsetzung (Fertigstellung) von mindestens einer der empfohlenen Maßnahmen.
Wie verläuft die Antragstellung?
Eine Förderung für eine Energieberatung kann bei der IBB Business Team GmbH elektronisch beantragt werden. Das elektronische Antragssystem sowie weitere Hinweise zur Beantragung finden Sie unter www.ibb-business-team.de/eneo.
Sprechen Sie uns bitte so früh wie möglich an. Unsere Kundenberatung beantwortet nicht nur Detailfragen zum Programm, wir unterstützen Sie auch gern bei der Antragstellung.
Was gibt es sonst noch zu beachten?
Nach welchen Kriterien wird ein:e Gutachter:in ausgewählt?
Der Erfolg einer energetischen Gebäudesanierung ist maßgeblich von der Qualität des Energiegutachtens abhängig. Deshalb werden die Energieberater:innen für "ENEO", in Kooperation mit der Berliner Energieagentur, anhand diverser Qualitätskriterien wie bspw. einer geeigneten Akkreditierung, aktuellen Referenzprojekten, etc. geprüft.
Wie oft kann eine "ENEO"-Förderung beantragt werden?
Ein Eigentümer kann eine "ENEO"-Förderung nur einmalig für ein Wohngebäude erhalten.
Wie lange wird die Abruffrist für die Auszahlung gewährt?
Mit der Umsetzung der empfohlenen Modernisierungsmaßnahmen zur energetischen Sanierung muss spätestens 12 Monate nach Zusage der Förderung begonnen werden.
Ist eine Übertragung der Förderung möglich?
Die "ENEO"-Förderung ist nicht übertragbar, z. B. bei Verkauf eines Wohngebäudes.
Möchten Sie Förderprogramme kombinieren?
Das Förderprogramm "ENEO" kann mit folgenden Programmen kombiniert werden: