Betreuung Vermieter:innen und Investor:innen
- Telefon: 030 / 2125-2662
- Email: immobilien@ibb.de
Förderung von Baumaßnahmen zur Barrierereduzierung, Erhöhung des Wohnkomforts und Einbruchschutz
Gemeinsam mit der KfW-Bankengruppe fördern wir Baumaßnahmen in Berlin, mit deren Hilfe Barrieren reduziert werden – unabhängig davon, ob es sich dabei um Ihren vermieteten Wohnungsbestand, Ihr Einfamilienhaus oder Ihre Eigentumswohnung handelt. Auch die Erhöhung des Wohnkomforts und die Verbesserung des Einbruchschutzes finanzieren wir mit einem zinsgünstigen Darlehen.
Förderdarlehen für selbstnutzende Eigentümer:innen
Modernisierungsmaßnahmen zur Reduzierung von Barrieren, Erhöhung des Wohnkomforts oder Einbruchschutzmaßnahmen
bis zu 50.000 EUR je Wohneinheit
Modernisierungsmaßnahmen, mit denen Sie Barrieren reduzieren sowie Wohnkomfort und Einbruchschutz erhöhen:
zinsgünstiger Kredit bis zu 50.000 EUR pro Wohneinheit
Sprechen Sie uns bitte so früh wie möglich an. Unsere Kundenbetreuung beantwortet nicht nur Detailfragen zum Programm, wir unterstützen Sie auch gern bei der Antragstellung.
In diesem Förderprogramm finanzierte Vorhaben können direkt und indirekt einen positiven Beitrag zu den folgenden Sustainable Development Goals (SDG) leisten:
Die IBB schließt bestimmte kontroverse Geschäftspraktiken generell von einer Finanzierung aus oder führt innerhalb kontroverser Geschäftsfelder Einzelfallprüfungen durch.
Genauere Informationen zu den Ausschlusskriterien finden Sie in unseren Nachhaltigkeitsleitlinien .
Weitere Informationen zu unseren SDGs der IBB Gruppe finden Sie unter:
Unser Beitrag zu den SDGs - IBB Gruppe
Wir sind uns gleichzeitig dessen bewusst, dass im Rahmen unserer Förderungen auch unbeabsichtigte negative Auswirkungen auf einzelne SDGs auftreten können. Diese Aspekte werden auf dieser Seite nicht umfassend behandelt. Wir setzen uns jedoch intensiv mit möglichen Zielkonflikten auseinander und arbeiten daran, negative Effekte so weit wie möglich zu minimieren.
Die KfW-Förderung für altersgerechtes Bauen ist grundsätzlich mit anderen öffentlichen Fördermitteln kombinierbar, sofern die Summe aller öffentlichen Fördermittel die Summe der förderfähigen Aufwendungen nicht übersteigt.
Betreuung Vermieter:innen und Investor:innen