KfW-Altersgerecht Umbauen (KfW-Nr. 159)
Förderung von Baumaßnahmen zur Barriereduzierung, Erhöhung des Wohnkomforts und Einbruchschutz
Gemeinsam mit der KfW-Bankengruppe fördern wir Baumaßnahmen in Berlin, mit deren Hilfe Barrieren reduziert werden – unabhängig davon, ob es sich dabei um Ihren vermieteten Wohnungsbestand, Ihr Einfamilienhaus oder Ihre Eigentumswohnung handelt. Auch die Erhöhung des Wohnkomforts und die Verbesserung des Einbruchschutzes finanzieren wir mit einem zinsgünstigen Darlehen.
"KfW-Altersgerecht Umbauen" auf einen Blick
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attraktiver Zins der KfW Bankengruppe
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Zinsbindung bis zu 10 Jahre
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bis zu 50.000 EUR je Wohneinheit
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bis zu 5 tilgungsfreie Anlaufjahre
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flexibel mit anderen Produkten kombinieren
"KfW-Altersgerecht Umbauen" im Detail
Wer wird gefördert?
- kommunale und private Wohnungsunternehmen
- Wohnungsgenossenschaften
- Vermieter und Investoren
- Ersterwerber von neu barrierereduzierten Wohngebäuden oder Eigentumswohnungen
- selbstnutzende Eigentümer, auch im Rahmen einer WEG-Finanzierung
Was wird gefördert?
Modernisierungsmaßnahmen, mit denen Sie Barrieren reduzieren sowie Wohnkomfort und Einbruchschutz erhöhen:
- Einzelmaßnahmen
- Umbaumaßnahmen zum KfW-Standard "Altersgerechtes Haus"
- Kauf von barrierearm saniertem Wohnraum
- Umwidmung von beheizten Nicht-Wohnflächen in Wohngebäuden (Die Umwidmung unbeheizter Nicht-Wohngebäude zu Wohnraum können Sie mit unserem Produkt KfW-Energieeffizient Bauen finanzieren.)
Was wird nicht gefördert?
- Boardinghäuser
- Ferienhäuser und -wohnungen
- Wochenendhäuser
- Pflege- und Altenwohnheime
- Umschuldungen und Nachfinanzierungen abgeschlossener Vorhaben
Wie wird gefördert?
zinsgünstiger Kredit bis zu 50.000 EUR pro Wohneinheit
Zu welchen Konditionen?
- variable Laufzeit mit bis zu 5 Tilgungsfreijahren (alternativ auch endfälliges Darlehen möglich)
- Die aktuellen Zinskonditionen finden Sie in der Konditionsübersicht für Wohneigentümer bzw. in der Konditionsübersicht für Vermieter und Investoren.
- vorzeitige Rückzahlung innerhalb der Zinsbindungsfrist gegen Zahlung eines Vorfälligkeitsentgeltes möglich, Teilrückzahlungen ausgeschlossen
- 100% Auszahlung
- bis 50.000 EUR verzichtet die IBB ggf. auf eine Grundschuldeintragung
Wie verläuft die Antragsstellung?
- Der Antrag für das Förderprogramm "KfW-Altersgerecht Umbauen" muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Planungs- und Beratungsleistungen gelten nicht als Vorhabensbeginn.
- Um einen Antrag zu stellen, reichen Sie das ausgefüllte Antragsformular, Ihre Selbstauskunft sowie ergänzende Dokumente ein (s. Checkliste). Im Antragsformular können Sie sich aus mehreren Produkten Ihre Finanzierung zusammenstellen - oder auch nur ein Produkt beantragen.
- Sie können den Antragsprozess vollständig online im IBB Kundenportal durchlaufen. Alternativ laden Sie sich Ihr ausgefülltes Antragsformular herunter und übermitteln es per Post oder persönlich an uns.
- Für Wohneigentümer: Es gilt ein Eigenkapitaleinsatz (ohne Anrechnung von Eigenleistungen) von mind. 7,5 % der Kaufpreissumme bzw. der Herstellungs- und Anschaffungskosten.
- Die Entscheidung über die Kreditvergabe trifft die IBB nach Objekt- und Bonitätsprüfung.
- Der Kreditvertrag wird zwischen Ihnen und der IBB geschlossen.
Sprechen Sie uns bitte so früh wie möglich an. Unsere Kundenbetreuung beantwortet nicht nur Detailfragen zum Programm, wir unterstützen Sie auch gern bei der Antragstellung.
Was gibt es sonst noch zu beachten?
Wie gestaltet sich der Zinssatz?
- Der Zinssatz wird für die ersten 5 oder 10 Jahre der Kreditlaufzeit festgeschrieben; vor Ende der Zinsbindungsfrist erhalten Sie ein neues Angebot.
- Es gilt der am Tag der Zusage der KfW gültige Produktzinssatz oder der bei Antragseingang bei der KfW günstigere Produktzinssatz.
Welche Sicherheiten müssen erbracht werden?
- Für den Kredit sind grundsätzlich bankübliche Sicherheiten erforderlich. Form und Umfang der Besicherung werden im Rahmen der Kreditverhandlungen vereinbart.
- Es gelten die jeweils aktuellen Merkblätter und technischen Mindestanforderungen der KfW.
Wie lange wird die Abruffrist für die Auszahlung gewährt?
- Die Abruffrist für die Auszahlung beträgt 12 Monate nach Kreditzusage. Diese wird für noch nicht ausgezahlte Kreditbeträge ohne gesonderten Antrag um maximal 24 Monate verlängert.
- Für den noch nicht abgerufenen Betrag wird ab dem 13. Monat nach Zusage der KfW eine Bereitstellungsprovision von 0,15% pro Monat berechnet.
Möchten Sie Förderprogramme kombinieren?
Die KfW-Förderung für altersgerechtes Bauen ist grundsätzlich mit anderen öffentlichen Fördermitteln kombinierbar, sofern die Summe aller öffentlichen Fördermittel die Summe der förderfähigen Aufwendungen nicht übersteigt.
Downloads
Wohneigentümer
- Konditionsübersicht für selbstnutzende Wohneigentümer:innen (PDF)
- Finanzierungsantrag (PDF)
- Vorvertragliche Informationen "KfW-Altersgerecht Umbauen" (PDF)
- Unterlagencheckliste für Wohneigentümer (PDF)
- Selbstauskunft für Wohneigentümer (PDF)
- Anlage zur Selbstauskunft (PDF)
- Datenschutzerklärung zu den KfW-Programmen (PDF)
- ESG Selbsterklärung (PDF)
Vermieter & Investoren
- Konditionsübersicht für Vermieter:innen und Investoren:innen (PDF)
- Finanzierungsantrag (PDF)
- Vorvertragliche Informationen "KfW-Altersgerecht Umbauen" (PDF)
- Unterlagenanforderung für Vermieter und Investoren (PDF)
- Selbstauskunft für Vermieter und Investoren (PDF)
- Datenschutzerklärung zu den KfW-Programmen (PDF)
- ESG Selbsterklärung (PDF)