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KfW-Altersgerecht Umbauen (KfW-Nr. 159)

Förderung von Baumaßnahmen zur Barrierereduzierung, Erhöhung des Wohnkomforts und Einbruchschutz

Gemeinsam mit der KfW-Bankengruppe fördern wir Baumaßnahmen in Berlin, mit deren Hilfe Barrieren reduziert werden – unabhängig davon, ob es sich dabei um Ihren vermieteten Wohnungsbestand, Ihr Einfamilienhaus oder Ihre Eigentumswohnung handelt. Auch die Erhöhung des Wohnkomforts und die Verbesserung des Einbruchschutzes finanzieren wir mit einem zinsgünstigen Darlehen.

"KfW-Altersgerecht Umbauen" auf einen Blick

  • Förderdarlehen für selbstnutzende Eigentümer:innen

  • Modernisierungsmaßnahmen zur Reduzierung von Barrieren, Erhöhung des Wohnkomforts oder Einbruchschutzmaßnahmen

  • bis zu 50.000 EUR je Wohneinheit

"KfW-Altersgerecht Umbauen" im Detail

    • kommunale und private Wohnungsunternehmen
    • Wohnungsgenossenschaften
    • Vermieter:innen und Investor:innen
    • Ersterwerber:innen von neu barrierereduzierten Wohngebäuden oder Eigentumswohnungen
    • selbstnutzende Eigentümer:innen, auch im Rahmen einer WEG-Finanzierung
  • Modernisierungsmaßnahmen, mit denen Sie Barrieren reduzieren sowie Wohnkomfort und Einbruchschutz erhöhen:

    • Einzelmaßnahmen
    • Umbaumaßnahmen zum KfW-Standard "Altersgerechtes Haus"
    • Kauf von barrierearm saniertem Wohnraum
    • Umwidmung von beheizten Nicht-Wohnflächen in Wohngebäuden (Die Umwidmung unbeheizter Nicht-Wohngebäude zu Wohnraum können Sie mit unserem Produkt KfW-Energieeffizient Bauen finanzieren.)

    Was wird nicht gefördert?

    • Boardinghäuser
    • Ferienhäuser und -wohnungen
    • Wochenendhäuser
    • Pflege- und Altenwohnheime
    • Umschuldungen und Nachfinanzierungen abgeschlossener Vorhaben
  • zinsgünstiger Kredit bis zu 50.000 EUR pro Wohneinheit

    • variable Laufzeit mit bis zu 5 Tilgungsfreijahren (alternativ auch endfälliges Darlehen möglich)
    • Die aktuellen Zinskonditionen finden Sie in der Konditionsübersicht für Wohneigentümer bzw. in der Konditionsübersicht für Vermieter und Investoren .
    • vorzeitige Rückzahlung innerhalb der Zinsbindungsfrist gegen Zahlung eines Vorfälligkeitsentgeltes möglich, Teilrückzahlungen ausgeschlossen
    • 100% Auszahlung
    • bis 50.000 EUR verzichtet die IBB ggf. auf eine Grundschuldeintragung
    • Der Antrag für das Förderprogramm "KfW-Altersgerecht Umbauen" muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Planungs- und Beratungsleistungen gelten nicht als Vorhabensbeginn.
    • Um einen Antrag zu stellen, reichen Sie das ausgefüllte Antragsformular, Ihre Selbstauskunft sowie ergänzende Dokumente ein (s. Checkliste ). Im Antragsformular können Sie sich aus mehreren Produkten Ihre Finanzierung zusammenstellen - oder auch nur ein Produkt beantragen.
    • Sie können den Antragsprozess vollständig online im IBB Kundenportal durchlaufen. Alternativ laden Sie sich Ihr ausgefülltes Antragsformular herunter und übermitteln es per Post oder persönlich an uns.
    • Für Wohneigentümer: Es gilt ein Eigenkapitaleinsatz (ohne Anrechnung von Eigenleistungen) von mind. 7,5 % der Kaufpreissumme bzw. der Herstellungs- und Anschaffungskosten.
    • Die Entscheidung über die Kreditvergabe trifft die IBB nach Objekt- und Bonitätsprüfung.
    • Der Kreditvertrag wird zwischen Ihnen und der IBB geschlossen.

    Sprechen Sie uns bitte so früh wie möglich an. Unsere Kundenbetreuung beantwortet nicht nur Detailfragen zum Programm, wir unterstützen Sie auch gern bei der Antragstellung.

  • In diesem Förderprogramm finanzierte Vorhaben leisten direkt und indirekt einen positiven Beitrag zu dem folgenden Sustainable Development Goal (SDG):

    • 11 - nachhaltige Städte und Gemeinden

    Die IBB schließt bestimmte Vorhaben generell von einer Finanzierung aus oder gibt einzuhaltende Bedingungen vor.

    Genauere Informationen zu den Ausschlusskriterien finden Sie in unseren Nachhaltigkeitsleitlinien .

    Untited Nations - 1 Sustainable Development Goal
      • Der Zinssatz wird für die ersten 5 oder 10 Jahre der Kreditlaufzeit festgeschrieben; vor Ende der Zinsbindungsfrist erhalten Sie ein neues Angebot.
      • Es gilt der am Tag der Zusage der KfW gültige Produktzinssatz oder der bei Antragseingang bei der KfW günstigere Produktzinssatz.
      • Für den Kredit sind grundsätzlich bankübliche Sicherheiten erforderlich. Form und Umfang der Besicherung werden im Rahmen der Kreditverhandlungen vereinbart.
      • Es gelten die jeweils aktuellen Merkblätter und technischen Mindestanforderungen der KfW.
      • Die Abruffrist für die Auszahlung beträgt 12 Monate nach Kreditzusage. Diese wird für noch nicht ausgezahlte Kreditbeträge ohne gesonderten Antrag um maximal 24 Monate verlängert.
      • Für den noch nicht abgerufenen Betrag wird ab dem 13. Monat nach Zusage der KfW eine Bereitstellungsprovision von 0,15% pro Monat berechnet.
    • Die KfW-Förderung für altersgerechtes Bauen ist grundsätzlich mit anderen öffentlichen Fördermitteln kombinierbar, sofern die Summe aller öffentlichen Fördermittel die Summe der förderfähigen Aufwendungen nicht übersteigt.

Wie geht es weiter?

Kontakt Kundenbetreuung

Betreuung Vermieter:innen und Investor:innen

Antragsprozess

Stellen Sie Ihren Antrag komplett online im IBB Kundenportal oder drucken Sie den Antrag aus und senden ihn per Post.

Kontakt

Betreuung Vermieter:innen und Investor:innen

  • Telefon: 030 / 2125-2662
  • Email: immobilien@ibb.de

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Die Wohnungsbaugenossenschaft "Humboldt-Universität" eG hat von 2014 bis 2018 erfolgreich 29 Aufzugsanlagen altersgerecht umgebaut.

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