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IBB WEG-Finanzierung

Finanzierung von Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum

Ihre Wohnungseigentümergemeinschaft möchte das Gemeinschaftseigentum umbauen oder modernisieren? Mit der "IBB WEG-Finanzierung" unterstützen wir Wohnungseigentümer und Wohnungseigentümergemeinschaften mit drei unterschiedlichen Förderprogrammen.

"IBB WEG-Finanzierung" auf einen Blick

  • Förderdarlehen für Einzeleigentümer:innen von Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)

  • Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz, Barrierereduzierung sowie allgemeine Instandhaltung und Modernisierung

  • Darlehensverträge mit einzelnen Eigentümer:innen der WEG

  • keine gesamtschuldnerische Haftung der WEG

"IBB WEG-Finanzierung" im Detail

    • Einzeleigentümer im Rahmen der Finanzierung von Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)

    Der Investitionsstandort muss in Berlin sein.

  • Alle Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum, wie:

    • Verbesserung der Energieeffizienz, z.B. Wärmedämmung, Fenstererneuerung, Erneuerung der Heizungstechnik einschließlich der unmittelbar dadurch veranlassten Maßnahmen
    • barrierereduzierende Maßnahmen, z.B. Nachrüstung von Aufzügen und Treppenliften
    • allgemeine Instandsetzung und Modernisierung, z.B. Erneuerung der Wasserversorgung, Strangsanierung
    • sonstige Baumaßnahmen, z.B. Hochwasserschutz, Lärmschutz, Radonsanierung

    Was wird nicht gefördert?

    • Umschuldungen und Nachfinanzierungen abgeschlossener Vorhaben
    • zinsgünstiger Kredit der KfW-Bankengruppe bzw. der IBB
    • bis zu 100% des Gesamtfinanzierungsbedarfs

    Im Rahmen der Finanzierung stehen Wohnungseigentümern und Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) je nach Maßnahme die folgenden Förderprogramme zur Verfügung:

    • Das Darlehen kann innerhalb der Zinsbindungsfrist vorzeitig gegen Zahlung eines Vorfälligkeitsentgeltes zurückgezahlt werden. Teilrückzahlungen sind jedoch ausgeschlossen.
    • Tilgungszuschüsse sind bei Inanspruchnahme von KfW-Produkten ggf. möglich. Die aktuelle Höhe erfahren Sie von der Kundenbetreuung.
    • Auf eine gesamtschuldnerische Haftung der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) wird verzichtet.
    • Für den Kredit sind grundsätzlich bankübliche Sicherheiten erforderlich. Form und Umfang der Besicherung werden im Rahmen der Kreditverhandlungen vereinbart.
    • Die Anträge der jeweiligen Wohnungseigentümer müssen vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Planungs- und Beratungsleistungen gelten nicht als Vorhabensbeginn.
    • Über die Kreditvergabe wird nach Objekt- und Bonitätsprüfung entschieden.
    • Der WEG-Verwalter koordiniert die Kreditbeantragung und begleitet die Maßnahme als Hauptansprechpartner für die IBB.
    • Die Informationen für den Verbraucher und die Antragsunterlagen finden Sie in den Downloads.

    Sprechen Sie uns bitte so früh wie möglich an. Unsere Kundenbetreuung beantwortet nicht nur Detailfragen zum Programm, wir unterstützen Sie auch gerne bei der Antragstellung.

  • In diesem Förderprogramm finanzierte Vorhaben können direkt und indirekt einen positiven Beitrag zu den folgenden Sustainable Development Goals (SDG) leisten:

    • 11 - nachhaltige Städte und Gemeinden
    • 13 - Maßnahmen zum Klimaschutz

    Die IBB schließt bestimmte kontroverse Geschäftspraktiken generell von einer Finanzierung aus oder führt innerhalb kontroverser Geschäftsfelder Einzelfallprüfungen durch.

    Genauere Informationen zu den Ausschlusskriterien finden Sie in unseren Nachhaltigkeitsleitlinien .

    Untited Nations - 2 Sustainable Development Goals

    Weitere Informationen zu unseren SDGs der IBB Gruppe finden Sie unter:

    Unser Beitrag zu den SDGs - IBB Gruppe

    Wir sind uns gleichzeitig dessen bewusst, dass im Rahmen unserer Förderungen auch unbeabsichtigte negative Auswirkungen auf einzelne SDGs auftreten können. Diese Aspekte werden auf dieser Seite nicht umfassend behandelt. Wir setzen uns jedoch intensiv mit möglichen Zielkonflikten auseinander und arbeiten daran, negative Effekte so weit wie möglich zu minimieren.

    • Eine Teilnahme an der WEG-Versammlung durch die IBB ist möglich.
    • Auszahlungen erfolgen ausschließlich auf ein Gemeinschaftskonto der Wohnungseigentümergemeinschaft.
    • Es gelten die jeweils aktuellen Merkblätter und technischen Mindestanforderungen der KfW.
    • Bis zu einer Darlehenshöhe von 50.000 EUR kann auf die Eintragung einer Grundschuld bei selbstgenutztem Wohneigentum verzichtet werden.
    • Eine Kopplung von zusätzlich geplanten Maßnahmen am Sondereigentum mit IBB-Produkten, wie dem "IBB Förderergänzungsdarlehen" , ist möglich.
    • Rechnungen über förderfähige Maßnahmen sind unbar zu begleichen und die entsprechenden Belege (z.B. Kontoauszüge) als Zahlungsnachweise aufzubewahren.

Wie geht es weiter?

Kontakt Kundenbetreuung

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Kontakt

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  • Telefon: 030 / 2125-2662
  • Email: immobilien@ibb.de

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