IBB WEG-Finanzierung
Finanzierung von Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum
Ihre Wohnungseigentümergemeinschaft möchte das Gemeinschaftseigentum umbauen oder modernisieren? Mit der "IBB WEG-Finanzierung" unterstützen wir Wohnungseigentümer und Wohnungseigentümergemeinschaften mit drei unterschiedlichen Förderprogrammen.
"IBB WEG-Finanzierung" auf einen Blick
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3 Förderprogramme zur Auswahl, miteinander kombinierbar
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keine gesamtschuldnerische Haftung der WEG
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Darlehensverträge mit einzelnen Eigentümern der WEG
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Zugang zu zinsgünstigen KfW-Krediten für die WEG
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bis 50.000 EUR kann auf die Eintragung einer Grundschuld verzichtet werden
"IBB WEG-Finanzierung" im Detail
Wer wird gefördert?
- Einzeleigentümer im Rahmen der Finanzierung von Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)
Der Investitionsstandort muss in Berlin sein.
Was wird gefördert?
Alle Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum, wie:
- Verbesserung der Energieeffizienz, z.B. Wärmedämmung, Fenstererneuerung, Erneuerung der Heizungstechnik einschließlich der unmittelbar dadurch veranlassten Maßnahmen
- barrierereduzierende Maßnahmen, z.B. Nachrüstung von Aufzügen und Treppenliften
- allgemeine Instandsetzung und Modernisierung, z.B. Erneuerung der Wasserversorgung, Strangsanierung
- sonstige Baumaßnahmen, z.B. Hochwasserschutz, Lärmschutz, Radonsanierung
Was wird nicht gefördert?
- Umschuldungen und Nachfinanzierungen abgeschlossener Vorhaben
Wie wird gefördert?
- zinsgünstiger Kredit der KfW-Bankengruppe bzw. der IBB
- bis zu 100% des Gesamtfinanzierungsbedarfs
Im Rahmen der Finanzierung stehen Wohnungseigentümern und Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) je nach Maßnahme die folgenden Förderprogramme zur Verfügung:
Zu welchen Konditionen?
- Das Darlehen kann innerhalb der Zinsbindungsfrist vorzeitig gegen Zahlung eines Vorfälligkeitsentgeltes zurückgezahlt werden. Teilrückzahlungen sind jedoch ausgeschlossen.
- Tilgungszuschüsse sind bei Inanspruchnahme von KfW-Produkten ggf. möglich. Die aktuelle Höhe erfahren Sie von der Kundenbetreuung.
- Auf eine gesamtschuldnerische Haftung der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) wird verzichtet.
- Für den Kredit sind grundsätzlich bankübliche Sicherheiten erforderlich. Form und Umfang der Besicherung werden im Rahmen der Kreditverhandlungen vereinbart.
Wie verläuft die Antragstellung?
- Die Anträge der jeweiligen Wohnungseigentümer müssen vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Planungs- und Beratungsleistungen gelten nicht als Vorhabensbeginn.
- Über die Kreditvergabe wird nach Objekt- und Bonitätsprüfung entschieden.
- Der WEG-Verwalter koordiniert die Kreditbeantragung und begleitet die Maßnahme als Hauptansprechpartner für die IBB.
- Die Informationen für den Verbraucher und die Antragsunterlagen finden Sie in den Downloads.
Sprechen Sie uns bitte so früh wie möglich an. Unsere Kundenbetreuung beantwortet nicht nur Detailfragen zum Programm, wir unterstützen Sie auch gerne bei der Antragstellung.
Was gibt es sonst noch zu beachten?
- Eine Teilnahme an der WEG-Versammlung durch die IBB ist möglich.
- Auszahlungen erfolgen ausschließlich auf ein Gemeinschaftskonto der Wohnungseigentümergemeinschaft.
- Es gelten die jeweils aktuellen Merkblätter und technischen Mindestanforderungen der KfW.
- Bis zu einer Darlehenshöhe von 50.000 EUR kann auf die Eintragung einer Grundschuld bei selbstgenutztem Wohneigentum verzichtet werden.
- Eine Kopplung von zusätzlich geplanten Maßnahmen am Sondereigentum mit IBB-Produkten, wie dem "IBB Förderergänzungsdarlehen" , ist möglich.
- Rechnungen über förderfähige Maßnahmen sind unbar zu begleichen und die entsprechenden Belege (z.B. Kontoauszüge) als Zahlungsnachweise aufzubewahren.
Downloads
- Eigentümerdaten (PDF)
- Erklärung Selbstnutzung / Vermietung (PDF)
- Konditionsübersicht für Wohnungseigentümergemeinschaften (PDF)
- Produktblatt "IBB WEG-Finanzierung" (PDF)
- Unterlagenanforderung für Wohnungseigentümergemeinschaften (PDF)
- Vollmacht WEG (PDF)
- Vollmacht zur Grundbucheinsicht (PDF)
- Vorvertragliche Informationen "IBB WEG-Finanzierung" (PDF)
Laden Sie alle Dateien zu diesem Produkt herunter.
Zu den Förderprogrammen
Energieeinsparverordnung (EnEV 2016)
Informationen zu den aktuellen Förderstandards finden Sie auf