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Förderung für Sanierung und energetische Modernisierung
Sie möchten Ihren Mietwohnungsbestand zum Effizienzhaus sanieren? Mit einem Zuschuss des Landes unterstützen wir Ihre Maßnahmen zur Energieeinsparung.
Zuschüsse für Vermieter:innen und Investor:innen
Komplettsanierung zum Effizienzhaus 85 oder besser sowie wohnwertsteigernde Modernisierungsmaßnahmen und gebäudebedingte Mehrkosten
Zuschuss in Höhe von bis zu 650 EUR je m² Wohnfläche
extra Zuschüsse in Höhe von bis zu 250 EUR je m² Wohnfläche
flexibel mit anderen Produkten kombinieren
Der Investitionsstandort muss in Berlin sein.
Gefördert wird die Sanierung von bestehenden Mietwohngebäuden, die nach Abschluss der Maßnahme erstmals das energetische Niveau eines
gemäß den in der Anlage zur Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG) festgelegten "Technischen Mindestanforderungen" in der Fassung vom 09.12.2022, erreichen.
Im Rahmen der Sanierung zum Effizienzhaus fördern wir auch wohnwertsteigernde Modernisierungsmaßnahmen und gebäudebedingte Mehrkosten .
Maßnahmenbeispiele können der Orientierungshilfe für gebäudebedingte Mehrkosten sowie der Orientierungshilfe für weitere Modernisierungsmaßnahmen entnommen werden.
Neben den Investitionskosten für die baulichen Maßnahmen zum Effizienzhaus, den wohnwertsteigernden Modernisierungsmaßnahmen und gebäudebedingten Mehrkosten, werden auch die Beratungs-, Planungs- und Baubegleitungsleistungen durch eine/n Sachverständige/n sowie die Kosten notwendiger Umfeldmaßnahmen gefördert.
Stromerzeugende Anlagen auf Basis erneuerbarer Energien wie Photovoltaik, Windkraftanlagen, Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen sowie Stromspeicher für die Eigenstromversorgung werden mitgefördert, sofern für diese Anlagen keine Förderung nach dem Gesetz für den Ausbau erneuerbare Energien in Anspruch genommen wird.
Es wird ein Zuschuss je m² Wohnfläche für die zu fördernden Wohneinheiten in Abhängigkeit des nach Sanierung erstmals erreichten energetischen Niveaus gewährt.
Der Zuschuss erhöht sich um 150 EUR je m² Wohnfläche, wenn neben der umfänglichen Sanierung weitere wohnwertsteigernde Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt werden. Zudem erhöht sich der Zuschuss um 100 EUR je m² Wohnfläche, wenn Mehrkosten aufgrund einer besonderen Gebäudesubstanz nachgewiesen werden.
Für die zu fördernden Wohneinheiten werden ab dem Zeitpunkt der mittleren Bezugsfertigkeit Mietpreis- und Belegungsbindungen begründet. Sofern innerhalb eines Objektes lediglich anteilig eine Förderung im Rahmen dieses Programms in Anspruch genommen wird, bezieht sich die Mietpreis- und Belegungsbindung entsprechend für den geförderten Anteil.
Mietpreis- und Belegungsbindung von zum Zeitpunkt der Bewilligung nicht gebundenen Wohnungen:
Mietpreis- und Belegungsbindung von zum Zeitpunkt der Bewilligung gebundene Wohnungen:
Für weitere Fragen und Informationen sprechen Sie uns gern an.
In diesem Förderprogramm finanzierte Vorhaben können direkt und indirekt einen positiven Beitrag zu den folgenden Sustainable Development Goals (SDG) leisten:
Die IBB schließt bestimmte kontroverse Geschäftspraktiken generell von einer Finanzierung aus oder führt innerhalb kontroverser Geschäftsfelder Einzelfallprüfungen durch.
Genauere Informationen zu den Ausschlusskriterien finden Sie in unseren Nachhaltigkeitsleitlinien .
Weitere Informationen zu unseren SDGs der IBB Gruppe finden Sie unter:
Unser Beitrag zu den SDGs - IBB Gruppe
Wir sind uns gleichzeitig dessen bewusst, dass im Rahmen unserer Förderungen auch unbeabsichtigte negative Auswirkungen auf einzelne SDGs auftreten können. Diese Aspekte werden auf dieser Seite nicht umfassend behandelt. Wir setzen uns jedoch intensiv mit möglichen Zielkonflikten auseinander und arbeiten daran, negative Effekte so weit wie möglich zu minimieren.
Ja, hinsichtlich der Planung, Antragstellung und Durchführung des Vorhabens ist ein/e Energieeffizienz-Expert:in einzubinden.
Anerkannte Energieeffizienz-Experten und -Expertinnen sind in der Liste unter www.energie-effizienz-experten.de in der Kategorie "Bundesförderung für effiziente Gebäude: Wohngebäude" geführt.
Die Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln ist grundsätzlich zulässig, sofern die Summe aller öffentlichen Fördermittel nicht mehr als 100 Prozent der förderfähigen Aufwendungen beträgt.
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