Effiziente GebäudePLUS
Förderung für energetische Sanierungen von Wohn- und Nichtwohngebäuden in Berlin
Sie möchten Ihre Energiekosten dauerhaft senken und gleichzeitig das Klima schützen? Dann investieren Sie in eine energetische Sanierung Ihrer Immobilie und sichern Sie sich mit dem Förderprogramm "Effiziente GebäudePLUS" einen attraktiven Zuschuss für Ihre Investitionen.
"Effiziente GebäudePLUS" auf einen Blick
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Zuschüsse für Vermieter:innen und Investor:innen sowie selbstnutzende Eigentümer:innen
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Förderung von energetischen Sanierungen von Wohn- und Nichtwohngebäuden
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Dämmung von Außenwänden, Ersatz oder erstmaliger Einbau von Fenstern, Austausch oder Optimierung der Heizungsanlage, Sanierung zum Effizienzhaus etc.
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Zuschuss in Höhe von bis zu 500.000 EUR je Vorhaben
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flexibel mit anderen Produkten kombinieren
"Effiziente GebäudePLUS" im Detail
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- kommunale und private Wohnungsunternehmen
- Wohnungsbaugenossenschaften
- Vermieter:innen und Investoren:innen
- Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)
- selbstnutzende Wohneigentümer:innen
- Vereine, Stiftungen sowie mildtätige und kirchliche Einrichtungen etwa für Wohn-, Alten und Pflegeheime
Der Investitionsstandort muss in Berlin sein.
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Gefördert wird die energetische Sanierung von Wohn- und Nichtwohngebäuden in Berlin, für die der Bauantrag oder die Bauanzeige vor dem 01.02.2002 gestellt wurde.
Die Fördermaßnahmen sind in fünf Fördermodulen zusammengefasst:
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Gefördert werden Maßnahmen zur Verbesserung des Wärmeschutzes der Gebäudehülle von bestehenden Wohn- und Nichtwohngebäuden. Dazu zählen unter anderem folgende Maßnahmen:
Bauteilgruppe Außenwände
- Dämmung Außenwand
- Einblasdämmung/Kerndämmung bei bestehender zweischaliger Außenwand
- Dämmung Außenwand bei Baudenkmalen
- Dämmung Außenwand bei sonstiger erhaltenswerter Bausubstanz (nur Wohngebäude)
- Außenwände mit Sichtfachwerk (Innendämmung bei Fachwerkaußenwände, Erneuerung der Ausfachungen)
Bauteilgruppe Fenster, Außentüren, Vorhangfassaden sowie Tore
- Ertüchtigung, Ersatz oder erstmaliger Einbau von Fenstern, Balkon- und Terrassentüren (auch barrierearme Ausführung, Baudenkmal etc.)
- Ertüchtigung von Fenstern, Balkon- und Terrassentüren sowie Kastenfenstern und Fenstern mit Sonderverglasung
- Ertüchtigung von Fenstern, Balkon- und Terrassentüren bei Baudenkmalen für alle Gebäude und bei sonstiger besonders erhaltenswerter Bausubstanz (nur Wohngebäude)
- Dachflächenfenster
- Glasdächer
- Lichtbänder und Lichtkuppeln
- Vorhangfassaden
- Außentüren beheizter Räume
- Hauseingangstüren
- Tore (nur Nichtwohngebäude)
Bauteilgruppe Decken und Wände gegen unbeheizte Räume sowie Bodenflächen
- Dämmung von obersten Geschossdecken und Wänden (einschließlich Abseitenwände) gegen unbeheizte Dachräume
- Dämmung von Wänden gegen Erdreich oder von unbeheizten Räumen sowie Kellerräumen
- Dämmung von Decken gegen unbeheizte Räume sowie Kellerdecken
- Dämmung von Geschossdecken gegen Außenluft von unten
- Dämmung von Bodenflächen gegen Erdreich
- neuer Fußbodenaufbau bei bestehenden Bodenflächen gegen Erdreich (nur Nichtwohngebäude)
Bauteilgruppe Dachflächen
- Dämmung von Dachflächen von Schrägdächern und dazugehörigen Kehlbalkenlagen
- Dämmung von Dachgauben
- Dämmung von Flachdächern und Dachflächen mit Abdichtung
- Dämmung von Dachflächen bei Baudenkmalen
- Dämmung von Dachflächen bei sonstiger besonders erhaltenswerter Bausubstanz nur bei für Wohngebäude höchstmöglicher Dämmstoffdicke
Sommerlicher Wärmeschutz
- durch Ersatz oder erstmaligen Einbau von außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung
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Gefördert wird die Erstellung eines gebäudeindividuellen Sanierungsfahrplans für bestehende Wohngebäude.
Der gebäudeindividuelle Sanierungsfahrplan darf nur durch von der IBB Business Team GmbH (IBT) autorisierte Energieberater:innen oder durch Energieeffizienz-Experten:innen, die unter www.energie-effizienz-experten.de aufgeführt sind, erstellt werden.
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1. Austausch der Heizungsanlage (sofern die Heizungsanlage älter als zehn Jahre ist)
Folgende Anlagentypen sind als Ersatz oder zur Erweiterung der bestehenden Heizungsanlage in Wohn- und Nichtwohngebäuden förderfähig, sofern der Einbau mit einer Optimierung des gesamten Heizungsverteilsystems (inklusive Durchführung des hydraulischen Abgleichs) verbunden wird:
- Gas-Brennwertheizungen (Renewable Ready)
- Gas-Hybridheizungen
- Solarkollektoranlagen
- Biomasseheizungen
- Wärmepumpen
- Innovative Heizungstechnik
- Erneuerbare Energien-Hybridheizung (EE-Hybride)
2. Optimierung der Heizungsanlage (sofern die Heizungsanlage älter als zehn Jahre ist)
Gefördert werden alle Maßnahmen zur Optimierung des Heizungsverteilsystems in Wohn- und Nichtwohngebäuden, mit denen die Energieeffizienz des Systems erhöht wird. Dazu zählen unter anderem folgende Maßnahmen:
- Analyse des Ist-Zustandes
- hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage inklusive der Einstellung der Heizkurve
- Austausch bestehender Pumpen durch Hocheffizienzpumpen
- Anpassung der Vorlauftemperatur und der Pumpenleistung
- Einbau von Flächenheizungen, von Niedertemperaturheizkörper und Wärmespeichern im Gebäude oder gebäudenah (auf dem Gebäudegrundstück)
- Optimierung von Wärmepumpen
- Absenkung der Rücklauftemperatur bei Gebäudenetzen
- Einbau von Mess-, Steuer- und Regelungstechniken
3. Gebäudenetz und Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz
Gefördert werden:
- die Errichtung oder Erweiterung eines nicht öffentlichen Netzes (Gebäudenetz) zur ausschließlichen Eigenversorgung mit Wärme von mindestens zwei Gebäuden (Wohn- und Nichtwohngebäude) auf einem Grundstück oder mehreren Grundstücken eines Eigentümers bzw. einer Eigentümergemeinschaft, sofern das Gebäudenetz mit einer Wärmeerzeugung gespeist wird, die zu mindestens 25% durch erneuerbare Energien erfolgt sowie
- der Anschluss oder die Erneuerung eines Anschlusses an ein Gebäudenetz zur ausschließlichen Eigenversorgung mit Wärme von mindestens zwei Gebäuden (Wohn- und Nichtwohngebäude) auf einem Grundstück oder mehreren Grundstücken eines Eigentümers bzw. einer Eigentümergemeinschaft, sofern das Gebäudenetz mit einer Wärmeerzeugung gespeist wird, die zu mindestens 25% durch erneuerbare Energien erfolgt oder
- der Anschluss oder die Erneuerung eines Anschlusses an ein Wärmenetz, wenn dessen Wärmeerzeugung zu mindestens 25% auf erneuerbaren Energien basiert.
4. Einbau, Austausch oder Optimierung raumlufttechnischer Anlagen
Gefördert wird der Einbau, der Austausch oder die Optimierung raumlufttechnischer Anlagen inklusive Wärme-/Kälterückgewinnung in Wohn- und Nichtwohngebäuden. Ein Austausch oder eine Optimierung von raumlufttechnischen Anlagen wird nur gefördert, sofern die Anlage älter als zehn Jahre ist.
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Gefördert wird der Einbau digitaler Systeme in Wohn- und Nichtwohngebäuden.
In Wohngebäuden werden unter anderem folgende Maßnahmen gefördert:
- Smart-Meter-, Mess-, Steuerungs- und Regeltechnik für Heizungs-, Beleuchtungs-, Lüftungs- bzw. Klimatechnik sowie Einbindung von Wetterdaten
- Systeme zur Erfassung und Auswertung von Energieflüssen und Energieverbräuchen
- Elektronische Systeme zur Betriebsoptimierung, der Bereitstellung von Nutzerinformationen bei nachlassender Systemeffizienz und der Anzeige notwendiger Wartungsintervalle
- Baugebundene Bedienungs- und Antriebssysteme etwa für Jalousien, Rollläden, Beleuchtung, Heizungs- und Klimatechnik
- notwendige Verkabelung oder kabellose funkbasierte Installation
- Energiemanagementsysteme
- Inbetriebnahme, Einregulierung und Einweisung
In Nichtwohngebäuden wird insbesondere der Einbau folgender digitaler Systeme gefördert:
- Mess-, Steuer- und Regelungstechnik zur Realisierung eines Gebäudeautomatisierungsgrades mindestens der Klasse B nach DIN V 18599-11 inklusive notwendiger Feldgeräte
- Kältetechnik zur Raumkühlung
- Energieeffiziente Innenbeleuchtungssysteme
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Gefördert wird die umfängliche Sanierung von bestehenden Wohngebäuden durch bauliche und anlagentechnische Maßnahmen, die nach Abschluss der Sanierungsmaßnahmen erstmals das energetische Niveau eines
- Effizienzhaus Denkmal oder Denkmal EE
- Effizienzhaus 100 oder 100 EE
- Effizienzhaus 85 oder 85 EE
- Effizienzhaus 70 oder 70 EE
- Effizienzhaus 55 oder 55 EE
- Effizienzhaus 40 oder 40 EE
gemäß den in der Anlage zur Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG) festgelegten "Technischen Mindestanforderung" in der zum Zeitpunkt der Antragstellung jeweils geltenden Fassung erreichen.
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Die unter "Was wird gefördert?" genannten Maßnahmen zur Verbesserung des Wärmeschutzes der Gebäudehülle werden für Wohngebäude und Nichtwohngebäude wie folgt gefördert:
Erneuerung, Ersatz oder erstmaliger Einbau von Bauteilen der thermischen Gebäudehülle Zuschuss förderfähige Kosten Maximaler Zuschuss je Wohneinheit Maximaler Zuschuss je Nichtwohngebäude Bauteilgruppe Außenwände 20% 20.000 EUR 120.000 EUR Bauteilgruppe Fenster, Außentüren, Vorhangfassaden sowie Tore 20% 15.000 EUR 60.000 EUR Bauteilgruppe Decken und Wände gegen unbeheizte Räume sowie Bodenflächen 20% 10.000 EUR 60.000 EUR Bauteilgruppe Dachflächen 30% 25.000 EUR 120.000 EUR Sommerlicher Wärmeschutz 10% 10.000 EUR 60.000 EUR Erfolgt die Dämmung von Außenwänden, Geschossdecken oder Dachflächen mit Dämmstoffen mit dem Gütezeichen Blauer Engel oder dem natureplus-Siegel, so wird je Gebäude ein Nachhaltigkeitsbonus in Form einer Erhöhung des Zuschusses der förderfähigen Kosten um 10 Prozentpunkte gewährt.
Verpflichtender hydraulischer Abgleich:
Überschreitet die Fördersumme für Wohngebäude (Ausnahme: Sommerlicher Wärmeschutz) 5.000 EUR für die erste Wohneinheit, muss ein hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage durchgeführt werden. Der Betrag erhöht sich für jede weitere Wohneinheit um 200 Euro.
Bei Nichtwohngebäuden muss ein hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage durchgeführt werden, sofern die Fördersumme (Ausnahme: Sommerlicher Wärmeschutz) 15.000 EUR überschreitet.
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Die unter "Was wird gefördert?" genannte Maßnahme für Wohngebäude wird wie folgt gefördert:
- 750 Euro Zuschuss für Eigentümer:innen von Ein- und Zweifamilienhäusern
- 1.000 Euro Zuschuss für Eigentümer:innen oder WEGs von Wohngebäuden mit drei bis maximal 20 Wohneinheiten
Bei Denkmälern oder besonders erhaltenswerter Bausubstanz:
- 1.350 Euro Zuschuss für Eigentümer:innen von Ein- und Zweifamilienhäusern
- 2.000 Euro Zuschuss für Eigentümer:innen oder WEGs von Wohngebäuden mit drei bis maximal 20 Wohneinheiten
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1. Austausch der Heizungsanlage
Für die unter "Was wird gefördert?" aufgeführten Wärmeerzeuger werden folgende Zuschüsse gewährt:
Wärmeerzeuger Zuschuss förderfähige Kosten Gas-Brennwertheizungen (Renewable Ready) 10 % Gas-Hybridheizungen 15 % Solarkollektoranlagen 20 % Biomasseheizungen 25 % Wärmepumpen 25 % Innovative Heizungstechnik 25 % Erneuerbare Energien Hybridheizungen 25 % 2. Optimierung der Heizungsanlage
Für die unter "Was wird gefördert?" aufgeführten Maßnahmen wird ein Zuschuss in Höhe von 20% der förderfähigen Kosten gewährt.
Für Wohngebäude werden maximal 15.000 EUR Zuschuss je Wohneinheit sowie für Nichtwohngebäude maximal 60.000 EUR Zuschuss je Gebäude gewährt.
3. Gebäudenetz und Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz
Für die unter "Was wird gefördert?" aufgeführten Maßnahmen wird folgender Zuschuss gewährt:
Mindestanteil erneuerbarer Energien im Gebäude- oder Wärmenetz Zuschuss förderfähige Kosten 25% 15% 55% 20% 4. Einbau, Austausch oder Optimierung raumlufttechnischer Anlagen
Für die unter "Was wird gefördert?" aufgeführten Maßnahmen wird ein Zuschuss in Höhe von 20% der förderfähigen Kosten gewährt.
Für Wohngebäude werden maximal 15.000 EUR Zuschuss je Wohneinheit sowie für Nichtwohngebäude maximal 60.000 EUR Zuschuss je Gebäude gewährt.
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Für die unter "Was wird gefördert?" aufgeführten Maßnahmen wird ein Zuschuss in Höhe von 40% der förderfähigen Kosten gewährt.
Für Wohngebäude werden maximal 15.000 EUR Zuschuss je Wohneinheit sowie für Nichtwohngebäude maximal 60.000 EUR Zuschuss je Gebäude gewährt.
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Eine umfängliche Sanierung von Wohngebäuden zum Effizienzhaus wird wie folgt gefördert:
Effizienzhaus-Standard Zuschuss förderfähige Kosten Maximaler Zuschuss je Wohneinheit Effizienzhaus Denkmal 10% 10.000 EUR Effizienzhaus 100 12,5% 12.500 EUR Effizienzhaus 85 15% 15.000 EUR Effizienzhaus 70 20% 20.000 EUR Effizienzhaus 55 25% 25.000 EUR Effizienzhaus 40 30% 30.000 EUR
- Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Als Vorhabenbeginn gilt der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrags. Planungs- und Beratungsleistungen gelten nicht als Vorhabenbeginn.
- Um einen Antrag zu stellen, reichen Sie das ausgefüllte Antragsformular sowie die entsprechenden im Formular geforderten Unterlagen ein. Im Antragsformular können Sie sich aus mehreren Produkten Ihre Finanzierung zusammenstellen - oder auch nur ein Produkt beantragen.
- Sie können den Antragsprozess vollständig online im IBB Kundenportal durchlaufen. Alternativ laden Sie sich Ihr ausgefülltes Antragsformular herunter und übermitteln es per Post oder persönlich an uns.
1. Antragstellung ohne Einbindung eines/einer Energieeffizienz-Expert:in (EEE)
- Für die Antragstellung sollten Ihnen Kostenvoranschläge für die Leistungen, die gefördert werden sollen, vorliegen. Diese müssen allerdings bei Antragstellung noch nicht hochgeladen werden. Die Summe der von Ihnen im Antrag angegebenen Kosten ist Grundlage für unsere Bewilligungsentscheidung. Eine Erhöhung oder Aufstockung der Kosten (des Zuschusses) im späteren Verlauf ist nicht möglich.
- Die Antragstellung ohne Einbindung eines/einer EEE ist nur für die folgenden Fördermodule möglich:
- Fördermodul 3 (Austausch und Optimierung der Anlagentechnik)
- Fördermodul 4 (Digitale Systeme)
2. Antragstellung mit Einbindung eines/einer Energieeffizienz-Expert:in (EEE)
- EEE sind alle in der Liste des Bundes in den Kategorien "Wohngebäude", "Nichtwohngebäude" und "Effizienzhaus Denkmal sowie Baudenkmale und sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz" geführten Personen. Die Liste finden Sie unter www.energie-effizienz-experten.de .
- Der/die EEE muss zwingend bei Anträgen für die folgenden Fördermodule eingebunden werden:
- Fördermodul 1 (Wärmeschutz der Gebäudehülle)
- Fördermodul 2 (Gebäudeindividueller Sanierungsfahrplan), alternativ: Einbindung von der IBB Business Team GmbH (IBT) autorisierten Energieberater:innen
- Fördermodul 5 (Effizienzhaus)
- Bei den Fördermodulen 3 und 4 ist die Einbindung eines/einer EEE optional.
- Bevor der Antrag gestellt werden kann, erstellt der/die EEE die energetische Fachplanung und füllt die sogenannte Bestätigung zum Antrag aus. Für die Bestätigung zum Antrag stellt die IBB unter Downloads ein Formular zur Verfügung, das durch den/die EEE ausgefüllt werden muss.
Sprechen Sie uns bitte so früh wie möglich an. Unsere Kundenbetreuung beantwortet nicht nur Detailfragen zum Programm, wir unterstützen Sie auch gern bei der Antragstellung.
In diesem Förderprogramm finanzierte Vorhaben leisten direkt und indirekt einen positiven Beitrag zu den folgenden Sustainable Development Goals (SDG):
- 11 - nachhaltige Städte und Gemeinden
- 13 - Maßnahmen zum Klimaschutz
Die IBB schließt bestimmte Vorhaben generell von einer Finanzierung aus oder gibt einzuhaltende Bedingungen vor.
Genauere Informationen zu den Ausschlusskriterien finden Sie in unseren Nachhaltigkeitsleitlinien .
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Welche Unterlagen einzureichen sind, können Sie der Unterlagencheckliste entnehmen.
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Ja. Sofern Sie die Förderung als Unternehmen im Rahmen der Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit in Anspruch nehmen, erfolgt diese entweder als Umweltschutzbeihilfe auf Grundlage von Abschnitt 7 der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) oder als De-minimis -Beihilfe nach der De-minimis-Verordnung in den jeweils geltenden Fassungen.
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Die genannten Maßnahmen müssen die in der Anlage zur Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen/ Wohngebäude (BEG EM/WG) festgelegten "Technischen Mindestanforderungen" in der zum Zeitpunkt der Antragstellung jeweils geltenden Fassung erfüllen, durch Fachunternehmen durchgeführt werden und zu einer Verbesserung des energetischen Niveaus des Gebäudes führen. Außerdem müssen sie fristgerecht, d.h. spätestens 24 Monate nach Ausstellung des Bewilligungsbescheids, fertiggestellt werden.
Die relevanten Richtlinien finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BAFA) .
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Zu den förderfähigen Kosten gehören neben den direkt mit der energetischen Sanierungsmaßnahme verbundenen Materialkosten jeweils auch die Kosten für den fachgerechten Einbau bzw. die Installation und die Kosten für die Inbetriebnahme von Anlagen. Darüber hinaus zählen dazu auch die zur Durchführung der Maßnahme erforderlichen Umfeldmaßnahmen sowie die Kosten für Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen.
Welche Kosten im Rahmen der Fördermodule 1, 3 und 4 förderfähig sind, können zudem dem maßgeblichen Abschnitt des zum Zeitpunkt der Antragstellung jeweils aktuellen Infoblatts zu den förderfähigen Kosten für Einzelmaßnahmen entnommen werden.
Das Infoblatt finden Sie auf der Internetseite des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) .
Im Rahmen des Fördermoduls 5 sind alle Maßnahmen förderfähig, die zum Zeitpunkt der Antragstellung in der jeweils aktuellen Fassung der Liste der im Rahmen BEG WG förderfähigen Maßnahmen aufgeführt sind.
Die Liste finden Sie auf der Internetseite der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) .
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Ja, wenn sie durch einen/eine Energieeffizienz-Experten:in oder zusätzlich beauftragte Dritte erbracht werden. Die mit der Erbringung von Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen Beauftragten dürfen nicht in einem Inhaber-, Gesellschafts- oder Beschäftigungsverhältnis zu den bauausführenden Unternehmen stehen oder Lieferungen oder Leistungen für das Bauvorhaben vermitteln, es sei denn, das Bauvorhaben betrifft nur eine einzelne Maßnahme der Fördermodule 1, 3 oder 4 (z. B. Fenstererneuerung).
Der Zuschuss für die Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen beträgt 20% der förderfähigen Kosten. Für Eigentümer:innen von Ein- und Zweifamilienhäusern beträgt der Zuschuss maximal 1.500 EUR. Für Eigentümer:innen von Mehrfamilienhäusern 750 EUR je Wohneinheit; insgesamt maximal 7.500 EUR. Für Nichtwohngebäude wird ein Zuschuss in Höhe von maximal 15.000 EUR gewährt.
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Umfeldmaßnahmen sind alle Maßnahmen, die zur Vorbereitung und Umsetzung eines Sanierungsvorhabens oder zur Inbetriebnahme von dabei eingebauten Anlagen erforderlich sind. Hierzu zählen beispielsweise:
- Energetische Planungen
- Arbeiten zur Baustelleneinrichtung
- Rüst- und Entsorgungsarbeiten
- Baustoffuntersuchungen und bautechnische Voruntersuchungen
- Verlegungs- und Wiederherstellungsarbeiten
- Deinstallation und Entsorgung von Altanlagen
- Maßnahmen zur Einregulierung mitgeförderter Wärmerzeuger
- Maßnahmen zur Optimierung des Heizungsverteilsystems zur Absenkung der Systemtemperatur
- Erschließung von Wärmequellen für Wärmepumpen
- Anschlussleitungen von geförderten Anlagen und von Systemen zur digitalen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung
- Maßnahmen zum Erhalt und zur Neuanlage von Nistkästen für Gebäudebrüter
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Ja, für die Durchführung des hydraulischen Abgleichs kann ein Zuschuss über das Fördermodul 3.2 (Optimierung der Heizungsanlage) in Anspruch genommen werden.
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Die maximale Zuschusssumme je Vorhaben und Kalenderjahr beträgt 500.000 EUR. Zuschussbeträge unter 500 EUR pro Antrag werden nicht gewährt.
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Ja. Eine zeitgleiche Planung und Umsetzung von mehreren Maßnahmen der Fördermodule 1 (Wärmeschutz der Gebäudehülle), 3 (Austausch und Optimierung der Anlagentechnik) und 4 (Digitale Systeme) ist förderfähig. Das Fördermodul 2 (Gebäudeindividueller Sanierungsfahrplan) kann ebenfalls mit den Fördermodulen 1, 3 und 4 kombiniert werden.
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Das Förderprogramm "Effiziente GebäudePLUS" ist grundsätzlich mit anderen öffentlichen Fördermitteln kombinierbar, sofern die Summe aller öffentlichen Fördermittel die Summe der förderfähigen Kosten nicht übersteigt.
Die KfW gewährt einen Zuschuss für die Sanierung von bestehenden Immobilien zum Effizienzhaus. Der "BEG Wohngebäude - Zuschuss" kann mit diesem Programm kombiniert werden. Für einzelne energetische Sanierungsmaßnahmen gewährt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) einen Zuschuss, der ebenfalls kombiniert werden kann.
Passende Förderprogramme der IBB
Sofern Sie das Programm „Effiziente GebäudePLUS“ mit einem Programm der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) kombinieren, darf die Summe der Subventionswerte (z.B. (Tilgungs-)Zuschüsse) nicht mehr als 60% der förderfähigen Kosten betragen.
Sie haben weitere Fragen zum Programm?
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