Mieter

Gemeinsam mit dem Land Berlin unterstützt die Investitionsbank Berlin (IBB) Berliner Mieterhaushalte mit Förderprogrammen. Diese können als Zuschuss zur Miete oder für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen genutzt werden.

An dieser Stelle können Sie sich einen ersten Überblick über die Programme verschaffen. Genauere Informationen entnehmen Sie bitte den Detailseiten der Angebote. Zudem informieren wir Sie auch gern telefonisch, per E-Mail oder persönlich über die Förderangebote der IBB.

Wichtige Information für Mieter:innen zum Mietendeckel

Mit dem am 15.04.2021 veröffentlichten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts sind die Inhalte des MietenWoG Bln nicht mehr maßgebend.

  • Mieter:innen sollten sich grundsätzlich umgehend mit ihren Vermieter:innen bezüglich Mietnachzahlungen aktiv in Verbindung setzen.
  • Darlehen zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen bei Mietzahlungen können Sie nur bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen beantragen. Die Antragsformulare sind seit 22.04.2021 online: mietendeckel.berlin.de
  • Alle weiteren Informationen finden Sie auf mietendeckel.berlin.de und stadtentwicklung.berlin.de
  • Mieter:innen, die staatliche Leistungen wie Arbeitslosengeld II, Grundsicherung oder Asylbewerberleistungen beziehen und eine Nachforderung vom Vermietenden erhalten, werden die Aufwendungen als einmalige Kosten für Unterkunft und Heizung von den zuständigen Ämtern erstattet.

Welche Angebote gibt es?

IBB Genossenschaftsförderung – Anteilserwerb

Erwerb von Geschäftsanteilen von Wohnungsbaugenossenschaften
  • zinsloses Darlehen in Höhe von bis zu 50.000 EUR je Haushalt

  • Tilgungsverzicht in Höhe von 25 %

  • für WBS-Inhaber, die Geschäftsanteile an Wohnungsbaugenossenschaften zur Selbstnutzung erstmalig erwerben

Mietzuschuss in Sozialwohnungen

Mietzuschuss für Haushalte im Sozialen Wohnungsbau in Berlin
  • Mietzuschuss nach § 2 WoG Bln

  • bis zu 50% der förderfähigen Bruttowarmmiete

  • für Berliner Mieterhaushalte, die in Sozialwohnungen leben