IBB Energetische Gebäudesanierung
Energetisch sanieren und Energie sparen
Sie wollen Ihren Wohnungsbestand in Berlin energetisch sanieren und attraktive Wohnungen für Mieter oder Käufer schaffen? Mit dem Darlehensprogramm "IBB Energetische Gebäudesanierung" bieten wir Ihnen einen zinsgünstigen Kredit der KfW Bankengruppe, der von der IBB mit einer weiteren nominalen Zinssubvention ausgestattet werden kann.
0,01 % - Aktion vom 01.03. bis 15.05.2021
Senkung des Endkreditnehmer-Zinssatzes auf nominal 0,01 % p.a.
"IBB Energetische Gebäudesanierung" auf einen Blick
-
aktuelle Zinssenkung auf nominal 0,01 % p.a.
-
Zinsbindung bis zu 10 Jahre
-
bis zu 50.000 EUR je Wohneinheit (Einzelmaßnahmen) bzw. bis zu 120.000 EUR je Wohneinheit (Energieeffizienzhaus)
-
mit dem Tilgungszuschuss Geld sparen und weniger zurückzahlen
-
in energetisch sanierte Wohngebäude investieren

"IBB Energetische Gebäudesanierung" im Detail
Wer wird gefördert?
- kommunale und private Wohnungsunternehmen
- Wohnungsgenossenschaften
- Vermieter und Investoren
- Ersterwerber von neu sanierten Wohngebäuden oder Eigentumswohnungen zur Vermietung
Der Investitionsstandort muss in Berlin sein.
Was wird gefördert?
Die energetische Sanierung von Wohngebäuden, für die der Bauantrag oder die Bauanzeige vor dem 01.02.2002 gestellt wurde:
- Sanierung zum KfW-Effizienzhaus
- einzelne energetische Maßnahmen (z. B. Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen, Erneuerung der Fenster und Außentüren)
- energetische Sanierung eines Baudenkmals
- Kauf von saniertem Wohnraum
- Umwidmung von beheizten Nicht-Wohnflächen in Wohnfläche (Die Umwidmung unbeheizter Nicht-Wohngebäude zu Wohnraum können Sie mit unserem Produkt KfW-Energieeffizient Bauen finanzieren.)
Was wird nicht gefördert?
- Boardinghäuser
- Ferienhäuser und -wohnungen
- Wochenendhäuser
Wie wird gefördert?
- zinsgünstiger Kredit bis zu 120.000 EUR pro Wohneinheit bei einer Sanierung zum KfW-Effizienzhaus bzw. 50.000 EUR pro Wohneinheit bei Einzelmaßnahmen
Zu welchen Konditionen?
- Aktuelle Zinskonditionen finden Sie in der Konditionsübersicht.
- variable Laufzeit mit bis zu 5 Tilgungsfreijahren (alternativ auch endfälliges Darlehen möglich)
- bis zu 48.000 EUR Tilgungszuschuss für jede Wohneinheit
- vorzeitige Rückzahlung innerhalb der Zinsbindungsfrist gegen Zahlung eines Vorfälligkeitsentgeltes möglich, Teilrückzahlungen ausgeschlossen
- 100% Auszahlung
Wie verläuft die Antragsstellung?
- Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Planungs- und Beratungsleistungen gelten nicht als Vorhabensbeginn.
- Nutzen Sie zur Antragstellung bitte unser Antragsformular. Die Antragsunterlagen finden Sie in den Downloads.
- Die Entscheidung über die Kreditvergabe trifft die IBB nach Objekt- und Bonitätsprüfung.
- Der Kreditvertrag wird zwischen Ihnen und der IBB geschlossen.
Sprechen Sie uns bitte so früh wie möglich an. Unsere Kundenberatung beantwortet nicht nur Detailfragen zum Programm, wir unterstützen Sie auch gerne bei der Antragstellung.
Was gibt es sonst noch zu beachten?
Wie gestaltet sich der Zinssatz?
- Die IBB subventioniert anhand der Förderklassen den KfW-Zinssatz.
- Der Zinssatz wird für die ersten 10 Jahre der Kreditlaufzeit festgeschrieben; vor Ende der Zinsbindungsfrist erhalten Sie ein neues Angebot.
- Es gilt der am Tag der Zusage der KfW gültige Produktzinssatz oder der bei Antragseingang bei der KfW günstigere Produktzinssatz.
Welche Sicherheiten müssen erbracht werden?
- Für den Kredit sind grundsätzlich bankübliche Sicherheiten erforderlich. Form und Umfang der Besicherung werden im Rahmen der Kreditverhandlungen vereinbart.
- Es gelten die jeweils aktuellen Merkblätter und technischen Mindestanforderungen der KfW.
Wie lange wird die Abruffrist für die Auszahlung gewährt?
- Die Abruffrist für die Auszahlung beträgt 12 Monate nach Kreditzusage. Diese wird für noch nicht ausgezahlte Kreditbeträge ohne gesonderten Antrag um maximal 24 Monate verlängert.
- Für den noch nicht abgerufenen Betrag wird ab dem 13. Monat nach Zusage der KfW eine Bereitstellungsprovision von 0,15% pro Monat berechnet.
Möchten Sie Förderprogramme kombinieren?
Das Förderprogramm "IBB Energetische Gebäudesanierung" ist grundsätzlich mit anderen öffentlichen Fördermitteln kombinierbar, sofern die Summe aller öffentlichen Fördermittel die Summe der förderfähigen Aufwendungen nicht übersteigt.
Die KfW gewährt einen Zuschuss für die energetische Fachplanung und Baubegleitung durch einen Experten für Energieeffizienz. Die "Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Baubegleitung" kann mit diesem Programm kombiniert werden.
Passende Förderprogramme der IBB
Downloads
- Konditionsübersicht für Vermieter und Investoren (PDF)
- Finanzierungsantrag (PDF)
- Unterlagenanforderung für Vermieter und Investoren (PDF)
- Selbstauskunft für Vermieter und Investoren (PDF)
- Produktblatt "IBB Energetische Gebäudesanierung" (PDF)
- Vorvertragliche Informationen "IBB Energetische Gebäudesanierung" (PDF)
Laden Sie alle Dateien zu diesem Produkt herunter.
Video zu "IBB Energetische Gebäudesanierung"
Beispiel aus der Praxis
Energieeinsparverordnung (EnEV 2016)
Informationen zu den aktuellen Förderstandards finden Sie auf