IBB Energetische Gebäudesanierung
Energetisch sanieren und Energie sparen
Sie wollen Ihren Wohnungsbestand in Berlin energetisch sanieren und attraktive Wohnungen für Mieter oder Käufer schaffen? Mit dem Darlehensprogramm "IBB Energetische Gebäudesanierung" bieten wir Ihnen einen zinsgünstigen Kredit der KfW Bankengruppe, der von der IBB mit einer weiteren nominalen Zinssubvention ausgestattet werden kann.
Das ist neu in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat die Bundesförderung für effiziente Gebäude zum 01.01.2023 angepasst:
- Serielle Sanierung: Neu – Sie erhalten bis zu 15 % Extra-Tilgungszuschuss.
- Worst Performing Building: Der Tilgungszuschuss ist von 5 % auf 10 % gestiegen und gilt nun auch für das Effizienzhaus 70 Erneuerbare-Energien-Klasse.
"IBB Energetische Gebäudesanierung" auf einen Blick
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Zinssubvention von bis zu 0,6 % p.a. auf KfW-Zinssatz
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Zinsbindung bis zu 10 Jahre
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bis zu 150.000 EUR je Wohneinheit für ein Effizienzhaus
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mit dem Tilgungszuschuss Geld sparen und weniger zurückzahlen
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flexibel mit anderen Produkten kombinieren

"IBB Energetische Gebäudesanierung" im Detail
Wer wird gefördert?
- kommunale und private Wohnungsunternehmen
- Wohnungsgenossenschaften
- Vermieter und Investoren
- Ersterwerber von neu sanierten Wohngebäuden oder Eigentumswohnungen zur Vermietung
Der Investitionsstandort muss in Berlin sein.
Was wird gefördert?
Die energetische Sanierung von Wohngebäuden, für die der Bauantrag oder die Bauanzeige zum Zeitpunkt des Antrags mindestens 5 Jahre zurückliegt.
Beispiele hierfür sind:
- Komplettsanierung zum Effizienzhaus
- Kauf einer frisch sanierten Wohnimmobilie
- Sanierung eines Baudenkmals
- Umwidmung von beheizter Nichtwohnflächen in Wohnfläche (Die Umwidmung unbeheizter Nichtwohnfläche in eine neue Wohneinheit können Sie mit unserem Produkt Klimafreundlicher Neubau (KfW 297/298) finanzieren.)
Neben den genannten energetischen Maßnahmen fördern wir auch die Baunebenkosten und Wiederherstellungskosten.
Was wird nicht gefördert?
- einzelne energetische Maßnahmen (z.B. Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen, Erneuerung der Fenster und Außentüren)
- Boardinghäuser
- Ferienhäuser und -wohnungen
- Wochenendhäuser
- Umschuldung bestehender Kredite
- Nachfinanzierungen bereits begonnener oder abgeschlossener Vorhaben
Wie wird gefördert?
Die Höhe des maximalen Kreditbetrages und Tilgungszuschusses hängt davon ab, wie energieeffizient die sanierte Immobilie ist und wie hoch die förderfähigen Kosten sind:
- zinsgünstiger Kredit bis zu 120.000 EUR je Wohneinheit
- bis zu 20 % Tilgungszuschuss
Der maximale Kreditbetrag erhöht sich auf 150.000 EUR je Wohneinheit und bis zu 25 % Tilgungszuschuss, wenn die Immobilie zusätzlich die Kriterien für eine Erneuerbare-Energien-Klasse erfüllt.
Die Baubegleitung wird mit einem zusätzlichen Kreditbetrag und Tilgungszuschuss gefördert:
- bis zu 40.000 EUR je Vorhaben
- bis zu 50 % Tilgungszuschuss
Extra-Tilgungszuschuss für die Sanierung eines „Worst Performing Buildings“ (WPB)
- Für die Sanierung eines „Worst Performing Buildings“ (WPB) erhalten Sie 10 % Extra-Tilgungszuschuss.
- Ein „Worst Performing Building" ist ein Gebäude, das hinsichtlich des energetischen Sanierungszustands zu den schlechtesten 25 % der Gebäude in Deutschland gehört.
Weitere Informationen zum Worst-Performing-Building-Bonus
Extra-Tilgungszuschuss für eine serielle Sanierung
- Bei der seriellen Sanierung handelt es sich um die energetische Sanierung von bestehenden Gebäuden unter Verwendung abseits der Baustelle vorgefertigter Elemente sowie deren Montage an bestehende Gebäude.
- Den Bonus in Höhe von 15 % erhalten Sie, wenn Sie mit dieser Bauweise Ihr Gebäude so sanieren, dass Sie die Effizienzhausstufe 40 oder 55 erreichen.
Zu welchen Konditionen?
- Aktuelle Zinskonditionen finden Sie in der Konditionsübersicht.
- variable Laufzeit mit bis zu 5 Tilgungsfreijahren (alternativ auch endfälliges Darlehen möglich)
- bis zu 37.500 EUR Tilgungszuschuss für jede Wohneinheit
- vorzeitige Rückzahlung innerhalb der Zinsbindungsfrist gegen Zahlung eines Vorfälligkeitsentgeltes möglich, Teilrückzahlungen ausgeschlossen
- 100% Auszahlung
Wie verläuft die Antragsstellung?
- Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Planungs- und Beratungsleistungen gelten nicht als Vorhabensbeginn.
- Um einen Antrag zu stellen, reichen Sie das ausgefüllte Antragsformular, Ihre Selbstauskunft sowie ergänzende Dokumente ein (s. Checkliste). Im Antragsformular können Sie sich aus mehreren Produkten Ihre Finanzierung zusammenstellen - oder auch nur ein Produkt beantragen.
- Die Entscheidung über die Kreditvergabe trifft die IBB nach Objekt- und Bonitätsprüfung.
- Der Kreditvertrag wird zwischen Ihnen und der IBB geschlossen.
Sprechen Sie uns bitte so früh wie möglich an. Unsere Kundenbetreuung beantwortet nicht nur Detailfragen zum Programm, wir unterstützen Sie auch gerne bei der Antragstellung.
Was gibt es sonst noch zu beachten?
Muss ein Energieeffizienz-Experte eingebunden werden?
Ja. Eine energieeffiziente Sanierung erfordert eine fundierte Fachplanung und qualifizierte Begleitung bei der Errichtung. Daher gibt die KfW vor, dass im Rahmen der Planung, Antragstellung und Durchführung ein Energieeffizienz-Experte / eine Energieeffizienz-Expertin einzubinden ist.
Die Baubegleitung ist mit einem zusätzlichen Kreditbetrag und Tilgungszuschuss ebenfalls förderfähig.
Anerkannte Energieeffizienz-Experten und Expertinnen sind in der Liste unter www.energie-effizienz-experten.de in den Kategorien für "Energieeffizient Bauen und Sanieren" geführt. Die KfW fördert die Beauftragung mit einem zusätzlichen Kreditbetrag und Tilgungszuschuss.
Wie gestaltet sich der Zinssatz?
- Die IBB subventioniert anhand der Förderklassen den KfW-Zinssatz.
- Der Zinssatz wird für die ersten 10 Jahre der Kreditlaufzeit festgeschrieben; vor Ende der Zinsbindungsfrist erhalten Sie ein neues Angebot.
- Es gilt der am Tag der Zusage der KfW gültige Produktzinssatz oder der bei Antragseingang bei der KfW günstigere Produktzinssatz.
Welche Sicherheiten müssen erbracht werden?
- Für den Kredit sind grundsätzlich bankübliche Sicherheiten erforderlich. Form und Umfang der Besicherung werden im Rahmen der Kreditverhandlungen vereinbart.
- Es gelten die jeweils aktuellen Merkblätter und technischen Mindestanforderungen der KfW.
Wie lange wird die Abruffrist für die Auszahlung gewährt?
- Die Abruffrist für die Auszahlung beträgt 12 Monate nach Kreditzusage. Diese wird für noch nicht ausgezahlte Kreditbeträge ohne gesonderten Antrag auf maximal 48 Monate verlängert.
- Für den noch nicht abgerufenen Betrag wird ab dem 13. Monat nach Zusage der KfW eine Bereitstellungsprovision von 0,15% pro Monat berechnet.
Möchten Sie Förderprogramme kombinieren?
Die Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln ist grundsätzlich zulässig, sofern die Summe aller öffentlichen Fördermittel nicht mehr als 60 Prozent der förderfähigen Aufwendungen übersteigt.
Passende Förderprogramme der IBB
Downloads
- Konditionsübersicht für Vermieter:innen und Investoren:innen (PDF)
- Finanzierungsantrag (PDF)
- Unterlagenanforderung für Vermieter und Investoren (PDF)
- Selbstauskunft für Vermieter und Investoren (PDF)
- ESG Selbsterklärung (PDF)
- Vorvertragliche Informationen "IBB Energetische Gebäudesanierung" (PDF)
Laden Sie alle Dateien zu diesem Produkt herunter.
Video zu "IBB Energetische Gebäudesanierung"
Beispiel aus der Praxis
GebäudeEnergieGesetz (GEG 2020)
Informationen zu den aktuellen Förderstandards finden Sie auf