FAQ zum TA-Programm
Beteiligungen für KMU in Turnaround-Situationen
Wir haben wichtige Fragestellungen und weitere Informationen zusammengetragen, die Ihnen bei der Antragstellung helfen können.
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Nein. Durch die Gestaltung des Programms (Gesamtbeteiligung bestehend pari passu aus TA-Beteiligung und Ergänzungsbeteiligung) und die vorgegeben Quoten der privaten Mittel (mindestens 34% bis maximal 49% der TA-Beteiligung zuzüglich einer rein privaten Ergänzungsbeteiligung, die stets so hoch sein muss, dass der Anteil der öffentlichen Mitte (IBB Capital) an der Gesamtfinanzierung mindestens einen EUR niedriger ist als der Anteil der privaten Mittel, fällt das Programm unter keine Beihilfenregelung.
Für Details s. Ziffer 3 der Beteiligungsgrundsätze.
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- Sektoren oder Bereiche, die gemäß AGVO von Beihilfeförderungen ausgeschlossen sind
- Unternehmen, deren Gegenstand das Halten, die Verwaltung, die Vermietung oder Verpachtung von Immobilien ist oder die Projektentwicklung von Grundstücken oder Immobilien betreiben
- Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft sowie der Fischerei,
- Unternehmen des Finanz- und Versicherungssektors
- öffentliche Unternehmen
Außerdem nimmt die IBB Capital Investitionen grundsätzlich nur im Einklang mit ESG-Nachhaltigkeitskriterien (gültig ab Veröffentlichung) vor, aus denen sich im Einzelfall ebenso Ausschlüsse ergeben können.
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Nein, beim Turnaround-Programm erfolgt die Beantragung der Mittel ausschließlich über einen akkreditierten privaten Intermediär.
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Auf unserer Produktseite finden Sie die Liste der aktuell akkreditierten Co-Investoren (Intermediäre) der IBB Capital, zu denen Sie direkt Kontakt aufnehmen können.
Ferner können Sie auf der Grundlage der Akkreditierungsgrundsätze einen geeigneten Risikokapitalgeber suchen und anregen, dass sich dieser bei der IBB Capital akkreditieren lässt.
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Leider nein. Der Gesellschafter kann sich zwar auf der Grundlage der Akkreditierungsgrundsätze von der IBB Capital akkreditieren lassen. Voraussetzung für jede TA-Beteiligung ist allerdings (aufgrund der beihilfefreien Ausgestaltung des TA-Programms), dass der Co-Investor bisher nicht Gesellschafter des betreffenden KMU ist. Das KMU muss einen unabhängigen Neu-Investor finden, z.B. aus unserer Intermediärsliste .
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Es handelt sich um Kapitalbeteiligungen. Marktübliche Konditionen müssen Sie mit Ihrem Intermediär verhandeln.
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Die Kombination einer Finanzierung aus dem Turnaround-Programm mit Fördermaßnahmen des Bundes, des Landes und der Europäischen Union ist möglich.
Zu den Programmdetails:
Kontakt
IBB Capital GmbH
Tel.: 030 / 2125-6601