IBB Capital GmbH
Tel.: 030 / 2125-6601
FAQ zur Akkreditierung der Intermediäre im TA-Programm
Wir haben wichtige Fragestellungen und weitere Informationen zur Akkreditierung als Intermediär zusammengetragen.
-
Die zu investierenden privaten Mittel pro KMU belaufen sich auf mindestens 500.000 EUR; sie müssen immer mindestens einen 1 EUR mehr als die Mittel der IBB Capital an der Gesamtbeteiligung betragen. Die IBB Capital stellt pro KMU mindestens 500.000 EUR und höchstens 1.500.000 EUR zur Verfügung.
-
Nein, ein Rechtsanspruch auf eine Akkreditierung als Intermediär besteht nicht.
-
Die IBB Capital GmbH und Sie nehmen quotal – pari passu – an allen Erfolgen und Risiken der Beteiligung teil. Die IBB Capital GmbH erhält aufgrund ihrer Unterbeteiligung entsprechend ihrer Quote an der Finanzierung einen Anteil an allen Rückflüssen (Ausschüttungen, Dividenden, Exit-Erlösen usw.). Während der Laufzeit der TA-Beteiligung haben die Intermediäre standardmäßige Berichtspflichten zu erfüllen und dafür zu sorgen, dass die IBB Capital GmbH alle Unterlagen und Informationen vom KMU erhält, die sie benötigt. Die Intermediäre stehen dem Turnaround-Unternehmen als aktiver Ansprechpartner während der gesamten Laufzeit der Beteiligung zur Verfügung. Einhaltung und Abweichungen vom Turnaround-Plan sowie die Bewertung der mit der IBB Capital co-finanzierten Beteiligung haben sie gegenüber die IBB Capital zu würdigen.
Die Rechte und Pflichten als Intermediär werden in einem Vertrag zwischen Ihnen und der IBB Capital GmbH (dem Intermediärsvertrag) geregelt. Ein Vertragsentwurf wird Ihnen im Rahmen des Akkreditierungsverfahrens zur Verfügung gestellt.
-
Ja. Bei den Mitteln der IBB Capital aus dem TA-Programm handelt es sich um öffentliche Mittel, zu denen grundsätzlich alle Berliner KMU Zugang haben sollen. Daher ist es erforderlich, die Liste der akkreditierten Investoren (Intermediäre) für potentielle Turnaround-KMU auf der IBB-Website zu veröffentlichen. Im Rahmen der Akkreditierung haben die Intermediäre daher zuzustimmen, dass ihre Angaben zum Namen der Investmentgesellschaft, der Website, dem Branchenschwerpunkt und die E-Mail-Adresse des Ansprechpartners über die Intermediärsliste veröffentlicht werden (S. Ziff. 3 des Interessenbekundungsformulars).
-
Die von Ihnen angegebenen Beteiligungen werden durch Einsicht in Gesellschafterlisten im Handelsregister überprüft. Ferner werden u.a. Ihre finanziellen und inhaltlichen Beiträge zu den entsprechenden Turnarounds abgefragt sowie Referenzen und Qualifikationen überprüft.
-
Auf Basis des Intermediärsvertrags können Sie der IBB Capital nun Vorschläge für gemeinsame Co-Investments in Turnaround-Unternehmen einreichen. Dazu holen Sie von aus Ihrer Sicht geeigneten KMU die nötigen Unterlagen und Auskünfte ein, würdigen diese anhand der Maßstäbe aus den Beteiligungsgrundsätzen und übersenden der IBB Capital ( ) das entsprechend Ihrer Würdigung ausgefüllte Angebotsformular samt Anlagen (insb. Vertragsentwürfe zur TA-Beteiligung und der Ergänzungsbeteiligung). Anschließend wird die IBB Capital die Unterlagen prüfen und die Entscheidung über die Unterbeteiligung an der TA-Beteiligung treffen.
-
Neben dem Interessensbekundungsformular werden folgende Nachweise benötigt:
- aktueller Registerauszug
- aktuelle Gesellschafterliste
- aktuell gültige Fassung des Gesellschaftervertrages sowie alle Gesellschaftervereinbarungen nebst Nebenabreden
- Organigramm der Unternehmensgruppe des Investors (Gesellschafterstruktur, eigene Beteiligungen an anderen Unternehmen und deren Sitz)
- Jahresabschlüsse der letzten drei Jahre (wenn vorliegend mit Prüfbericht und Lagebericht)
- Darstellung des Investors und dessen Ausrichtung, des Teams, des aktuellen Portfolios sowie des Track Records
- PeP-Erklärungen der wirtschaftlichen Berechtigten
- Auszug aus dem Transparenzregister
- Unterschriftsprobenblatt (für die Personen, die den Vertrag über Turnaround-Beteiligungen für KMU sowie die zukünftigen Abrufe für die jeweiligen Turnaround-Finanzierungen unterzeichnen)
- Identifikation aller im Unterschriftsprobenblatt genannten Vertretungsberechtigten über Web ID oder persönlich vor Ort
- Selbsterklärung EU-Maßnahmen
- ESG-Erklärung
- sonstige geeignete Unterlagen und Dokumente zum Nachweis der o.g. Angaben, insbesondere zum Track-Record und dem Beteiligungsportfolio
Die Formulare finden Sie im Download-Bereich der Programm-Details zum TA-Programm Akkreditierung der Intermediäre und im Download-Center.