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SolarPLUS

Förderung für Solarstromprojekte

Sie möchten in den Ausbau von Photovoltaik investieren? Erhalten Sie eine umfassende Förderung für klimafreundliche Sonnenenergie in Berlin. Unser Förderprogramm SolarPLUS beschleunigt mit dem Ausbau von Photovoltaik die Stromerzeugung aus Solarenergie.

Antragsstart mit neuer Richtlinie

Ab sofort können für das Förderprogramm SolarPLUS wieder Anträge gestellt werden.

Genauere Informationen erhalten Sie auf dieser Seite sowie in der neuen Richtlinie .

"SolarPLUS" auf einen Blick

  • Zuschüsse für Vermieter:innen und Investor:innen, Eigentümer:innen, sonstige Verfügungsberechtigte

  • Förderung für Ein- und Zweifamilienhäuser, Reihenhäuser (SolarPLUS S) sowie für Gewerbe, Industrie, Mehrfamilienhäuser, Wohlfahrtspflege und sonstige Nichtwohngebäude (SolarPLUS L)

  • Pauschale Fördersätze für Zählerschränke (SolarPLUS S) sowie für Stromspeicher und denkmalgerechte PV-Anlagen, abhängig von der Leistung der PV-Anlage

  • Zuschüsse von bis zu 15.000 Euro für Gutachten, Studien, Zähler- und Messkonzepte; bis zu 30.000 Euro für Stromspeicher und Sonderanlagen-Boni

"SolarPLUS" im Detail

  • SolarPLUS S:

    • natürliche Personen und Wohnungseigentümergemeinschaften, die Eigentümer:innen oder sonstige Verfügungsberechtigte (u.a. Erbengemeinschaften, Nießbraucher:innen), selbstgenutzter oder vermieteter Ein- oder Zweifamilienhäuser oder Reihenhäuser sind,
    • Wohnungseigentümer:innen einer WEG in Mehrfamilienhäusern, wenn diesen ein Sondernutzungsrecht für einen Teil der Dachfläche per Teilungserklärung oder WEG-Beschluss eingeräumt wurde,
    • Antragsberechtigte können Unternehmen, z.B. Hausverwaltungen, bevollmächtigen, den Antrag für sie zu stellen.

    SolarPLUS L:

    • natürliche und juristische Personen des privaten Rechts sowie rechtsfähige Personengesellschaften, die Eigentümer:innen oder sonstige Verfügungsberechtigte selbstgenutzter oder vermieteter Mehrfamilienhäuser oder Gewerbeimmobilien sind, wie z. B.
      • Eigentümer:innen (auch Wohnungseigentümergemeinschaften) von Mehrfamilienhäusern,
      • Hausverwaltungen, die durch Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) von selbstgenutzten oder vermieteten Gebäuden bevollmächtigt sind
      • Eigentümer:innen von Gewerbeeinheiten,
      • Wohnungsbaugenossenschaften sowie -gesellschaften von Mietwohnungen,
      • Vereine, gemeinnützige GmbHs, Stiftungen sowie mildtätige und kirchliche Einrichtungen etwa für Wohn-, Alten- und Pflegeheime,
      • Unternehmen der Immobilienwirtschaft.
    • Energiedienstleistungsunternehmen und Energieversorger, die Dächer oder Dachteilflächen zum Zweck der Errichtung einer Photovoltaikanlage pachten (Ein Nachweis dafür, dass die Eigentümerin oder der Eigentümer zugestimmt hat, ist einzureichen.),
    • rechtsfähige Anstalten, Körperschaften und Stiftungen des öffentlichen Rechts.

    Unternehmen werden in drei Unternehmensgrößen eingeteilt:

    • kleine Unternehmen: weniger als 50 Mitarbeiter:innen und ein Jahresumsatz bzw. Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Mio. Euro
    • mittlere Unternehmen: mindestens 50 und weniger als 250 Mitarbeiter:innen sowie ein Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. Euro oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. Euro
    • große Unternehmen: 250 Mitarbeiter:innen und mehr sowie ein Jahresumsatz von mehr als 50 Mio. Euro und eine Jahresbilanzsumme von mehr als 43. Mio. Euro
  • SolarPLUS S

    SolarPLUS S unterstützt gezielt die Umsetzung von Photovoltaikanlagen in Ein- und Zweifamilienhäusern. Förderberechtigt sind sowohl Eigentümer:innen als auch weitere Nutzungsberechtigte. Das Programm deckt ein breites Spektrum an Maßnahmen ab – angefangen bei der Anpassung und Erweiterung bestehender Zähleranlagen durch Unterverteilungen bis hin zur finanziellen Unterstützung bei der Anschaffung von Batteriespeichern. Darüber hinaus werden auch individuelle Sonderlösungen, etwa für denkmalgeschützte Gebäude, in die Förderung einbezogen.

    Zuschüsse für:

    1. Hauselektrik: Zählerschränke
      Förderhöhe: Pauschal 750,00 Euro
    2. Stromspeicher-Förderung: Kauf eines Stromspeichers
      Förderhöhe: Bis zu 4.750,00 Euro (abhängig von der Leistung der PV-Anlage, die genauen Fördersätze entnehmen Sie bitte der Förderrichtlinie)
    3. Sonderanlagen-Boni: Denkmalgerechte PV
      Förderhöhe: Bis zu 5.700,00 Euro (abhängig von der Leistung der PV-Anlage, die genauen Fördersätze entnehmen Sie bitte der Förderrichtlinie)

    SolarPLUS L

    SolarPLUS L richtet sich an größere Vorhaben im Bereich Photovoltaik und fördert Anlagen auf Mehrfamilienhäusern, Gewerbeimmobilien sowie sonstigen Nichtwohngebäuden. Antragsberechtigt sind unter anderem Eigentümer:innen, Wohnungseigentümergemeinschaften, Unternehmen und Energieversorger. Das Förderangebot umfasst sowohl vorbereitende Leistungen wie Gutachten, Studien und Planungskonzepte als auch technische Maßnahmen, etwa die Erneuerung der Gebäudeelektrik, die Entwicklung von Mess- und Zählerlösungen oder die Einbindung von Stromspeichern. Zusätzlich werden innovative und besondere Umsetzungen – beispielsweise denkmalgerechte PV-Anlagen, Photovoltaik an Fassaden oder Kombinationen aus Dachbegrünung und Solartechnik – mit Bonusförderungen honoriert.

    Zuschüsse für:

    1. Gutachten-Studien-Konzepte-Beratung für Solaranlagen von Gewerbe
      • Dachgutachten
      • Machbarkeitsstudien für Photovoltaikanlagen von Unternehmen
      • Förderung von Zähler- und Messkonzepte für PV-Anlagen
      • Messplätze

        Förderhöhe:
        • Natürliche Personen, kleine Unternehmen, WEG *: 65 %
        • Mittlere Unternehmen **: 55 %
        • Große Unternehmen ***: 45 %
        • Maximal 15.000 EUR
    2. Förderung von Hauselektrik für Gewerbe/Unternehmen
      • Zusammenlegen von NetzanschlüssenFörderhöhe:

        Förderhöhe:
        • Natürliche Personen, kleine Unternehmen, WEG *: 50 %
        • Mittlere Unternehmen **: 40 %
        • Große Unternehmen ***: 30 %
        • maximal 10.000 EUR
    3. Stromspeicher-Förderung
      • Kauf Stromspeicher

        Förderhöhe:
        • Natürliche Personen, kleine Unternehmen, WEG *: 50 %
        • Mittlere Unternehmen **: 40 %
        • Große Unternehmen ***: 30 %
        • maximal 30.000 EUR
    4. Sonderanlagen-Boni
      • Denkmalgerechte PV
      • Fassaden-Photovoltaik
      • Gründach-Photovoltaik

        Förderhöhe:
        • Natürliche Personen, kleine Unternehmen, WEG *: 50 %
        • Mittlere Unternehmen **: 40 %
        • Große Unternehmen ***: 30 %
        • maximal 30.000 EUR
  • Dachgutachten, Studien, Zähler- und Messkonzepte

    Bei Dachgutachten, Studien, Zähler- und Messkonzepten werden die Kosten für die Erstellung des Gutachtens, der Studie bzw. des Konzeptes anteilig finanziert.
    Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Art des Antragstellenden und beträgt maximal 15.000 Euro.

    Zählerschränke/Messplätze

    Kosten für Zählerschränke in Ein- und Zweifamilienhäusern werden pauschal finanziert mit maximal 750 Euro. Kosten für Messplätze in Mehrfamilienhäusern, Gewerbeobjekten etc. werden anteilig finanziert mit max. 15.000 Euro.

    Zusammenlegen von Netzanschlüssen

    Die Kosten für das Zusammenlegen von Netzanschlüssen werden anteilig mit maximal 10.000 Euro gefördert.

    Stromspeicher

    • Eine Förderung ist nur möglich, wenn eine neue PV-Anlage zusammen mit einem Stromspeichersystem installiert wird. Die Zuwendungen werden als Projektförderungen in Form einer Festbetragsfinanzierung gewährt. Es werden nicht rückzahlbare Zuschüsse zu den zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt. Die zuwendungsfähigen Ausgaben und die Höhe der Zuwendung sind der Richtlinie zu entnehmen.
    • Eigentümer:innen von Mehrfamilienhäusern und Gewerbeimmobilien werden anteilig der Kosten gefördert mit maximal 30.000 Euro.
    • Eine Förderung von Stromspeichern für Steckersolargeräte ist ausgeschlossen.

    Sonderanlagen-Boni

    Die Förderung bezieht sich auf die Mehrkosten gegenüber einer Standard-PV-Anlage und beträgt für:

    • Denkmalgerechte PV:
      • bei Ein- und Zweifamilienhäusern richtet sich die Förderung nach Größe der PV-Anlage. Die maximale Förderung beträgt 5.700 Euro (siehe Richtlinie )
      • bei Mehrfamilienhäusern, Gewerbeobjekten etc. wird die Förderung anteilig berechnet. Die maximale Förderung beträgt 30.000 Euro
    • Fassaden-PV: maximal 30.000 Euro (keine Steckersolargeräte)
    • Gründach-PV: maximal 30.000 Euro
  • Bitte reichen Sie den Antrag über das elektronische Antragsformular auf www.ibb-business-team.de/solarplus ein.

    Sprechen Sie uns bitte so früh wie möglich an. Unsere Kundenberatung beantwortet nicht nur Detailfragen zum Programm, wir unterstützen Sie auch gerne bei der Antragstellung.

  • In diesem Förderprogramm finanzierte Vorhaben können direkt und indirekt einen positiven Beitrag zu den folgenden Sustainable Development Goals (SDG) leisten:

    • 7 - bezahlbare und saubere Energie
    • 11 - nachhaltige Städte und Gemeinden
    • 13 - Maßnahmen zum Klimaschutz

    Die IBB schließt bestimmte kontroverse Geschäftspraktiken generell von einer Finanzierung aus oder führt innerhalb kontroverser Geschäftsfelder Einzelfallprüfungen durch.

    Genauere Informationen zu den Ausschlusskriterien finden Sie in unseren Nachhaltigkeitsleitlinien .

    Untited Nations - Sustainable Development Goals

    Weitere Informationen zu unseren SDGs der IBB Gruppe finden Sie unter:

    Unser Beitrag zu den SDGs - IBB Gruppe

    Wir sind uns gleichzeitig dessen bewusst, dass im Rahmen unserer Förderungen auch unbeabsichtigte negative Auswirkungen auf einzelne SDGs auftreten können. Diese Aspekte werden auf dieser Seite nicht umfassend behandelt. Wir setzen uns jedoch intensiv mit möglichen Zielkonflikten auseinander und arbeiten daran, negative Effekte so weit wie möglich zu minimieren.

    • Die Pflichten nach § 9 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes zur Netzdienlichkeit müssen eingehalten werden.
    • Die Mindestnutzungsdauer und Zweckbindungsfrist bei Investitionen beträgt drei Jahre.
    • Eine Förderung des Sonderanlagen-Boni „Gründach-PV“ ist nicht möglich, wenn eine Förderung aus dem Programm GründachPLUS beantragt werden kann.
  • Das Förderprogramm "SolarPLUS" kann u. a. mit folgenden Programmen für unterschiedliche Fördergegenstände kombiniert werden:

    Eine Förderung derselben förderfähigen Kosten, die bereits aus anderen Förderprogrammen, z. B. Förderungen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gefördert wurden oder werden, ist jedoch ausgeschlossen.

  • Laden Sie alle Dateien zu diesem Produkt herunter.

Wie geht es weiter?

Kontakt SolarPLUS

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SolarPLUS

Bundesallee 210
10719 Berlin

Beratungszeiten: Dienstag und Donnerstag von 10 bis 14 Uhr

  • Telefon: +49 (0) 30 / 2125-4480
  • Email: solarplus@ibb-business-team.de

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