SolarPLUS
Förderung für Solarstromspeicher
Sie möchten in den Ausbau von Photovoltaik investieren? Erhalten Sie eine umfassende Förderung für klimafreundliche Sonnenenergie in Berlin. Unser Förderprogramm SolarPLUS beschleunigt mit dem Ausbau von Photovoltaik die Stromerzeugung aus Solarenergie.
NEU: Steckersolargeräte für den Strom vom Balkon
Das Förderprogramm wurde um das Modul E erweitert, das den Kauf und die Anwendung von Steckersolargeräten unterstützt und sich gezielt an Mieter:innen der Hauptstadt wendet.
"SolarPLUS" auf einen Blick
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bis zu 15.000 EUR Zuschuss für die Anschaffung und Inbetriebnahme von Solarenergiespeichern für Ein- und Zweifamilienhäuser
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bis zu 30.000 EUR Zuschuss für die Anschaffung und Inbetriebnahme von Solarenergiespeichern für Mehrfamilienhäuser und Gewerbe
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Förderung von Pacht-, Miet- oder Leasingmodellen möglich
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Förderung der Investitionskosten für ein Steckersolargerät (Balkonmodul), max. 500 Euro

"SolarPLUS" im Detail
Wer wird gefördert?
Gefördert wird der Ausbau von klimafreundlicher Solarenergie in der Hauptstadt mit finanziellen Anreizen für:
- Immobilieneigentümer:innen
- Mieter:innen
- Wohnungseigentümergemeinschaften
Unternehmen werden in drei Unternehmensgrößen eingeteilt:
- kleine Unternehmen: weniger als 50 Mitarbeiter:innen und ein Jahresumsatz bzw. Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Mio. Euro
- mittlere Unternehmen: mindestens 50 und weniger als 250 Mitarbeiter:innen sowie ein Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. Euro oder eine Jahresbilanzsumme von mehr als 43 Mio. Euro
- große Unternehmen: mindestens 250 Mitarbeiter:innen und ein Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. Euro oder eine Jahresbilanzsumme von mehr als 43 Mio. Euro
Was wird gefördert?
Die IBB fördert die Anschaffung und Inbetriebnahme von Solarenergiespeichern für Ein- und Zweifamilienhäuser mit Zuschüssen von bis zu 15.000 Euro, bei Mehrfamilienhäusern und Gewerbe von bis zu 30.000 Euro. Eine Förderung ist auch bei Pacht-, Miet- oder Leasingmodellen möglich.
Gefördert werden zudem Dachgutachten, Machbarkeitsstudien, Zähler- und Messkonzepte sowie die steuerliche Erstberatung in Verbindung mit einer neuen PV-Anlage. Außerdem wird die Veränderung der Hauselektrik bei Mieterstromprojekten, sowie die Installation von Zählerschränken als Anteilsfinanzierung gefördert.
Zu den Inhalten des Programms zählt auch das Fördermodul „Sonderanlagen-Boni“, welches die Mehrkosten für Solaranlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden sowie Fassaden-Photovoltaikanlagen und die Kombination von Gründach und Photovoltaikanlagen gegenüber den Kosten einer Standard-PV-Anlage fördert.
Außerdem werden die Anschaffungskosten für ein Steckersolargerät für Mieter:innen von Wohnungen, Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Reihenhäusern, mit max. 500 Euro gefördert. Dabei handelt es sich um ein PV-Modul mit Wechselrichter und Halterung für die Anbringung an bzw. auf Balkonen.
Wie wird gefördert?
Dachgutachten, Studien, Zähler- und Messkonzepte
Bei Dachgutachten, Studien, Zähler- und Messkonzepte werden die Kosten für die Erstellung des Gutachtens, der Studie bzw. des Konzeptes anteilig finanziert.
Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Größe des Unternehmens und beträgt maximal 5.000 Euro für Dachgutachten und Zähler- sowie Messkonzepte und maximal 15.000 Euro für Machbarkeitsstudien.
Steuerliche Erstberatung
Die steuerliche Erstberatung wird pauschal mit 226,10 Euro gefördert.
Messplätze
Kosten für Messplätze werden anteilig finanziert mit maximal 10.000 Euro.
Zusammenlegen von Hausanschlüssen
Die Kosten für das Zusammenlegen von Hausanschlüssen wir anteilig mit maximal 5.000 Euro gefördert.
Stromspeicher
Der Kauf von Stromspeichern in Ein- und Zweifamilienhäusern wird mit 300 Euro je KWh gefördert, maximal 15.000 Euro.
Eigentümer:innen von Mehrfamilienhäusern und Gewerbeimmobilien werden anteilig gefördert mit maximal 30.000 Euro.
Pacht bzw. Leasing von Stromspeichern wird mit 300 Euro je kWh, maximal 15.000 Euro gefördert.
Sonderanlagen-Boni
Die Förderung bezieht sich auf die Mehrkosten gegenüber einer Standard-PV-Anlage und beträgt für:
- Denkmalgerechte PV: maximal 15.000 Euro
- Fassaden-PV: maximal 30.000 Euro
- Gründach-PV: maximal 15.000 Euro
Je Maßnahme im Fördermodul Sonderanlagen-Boni ist die Förderung begrenzt auf maximal 100 Förderfälle.
Die Kosten für ein Steckersolargerät werden mit max. 500 Euro gefördert.
Wie verläuft die Antragstellung?
Bitte reichen Sie den Antrag über das elektronische Antragsformular auf www.ibb-business-team.de/solarplus ein.
Für die Förderung von Steckersolargeräten reichen Sie Ihren elektronischen Antrag auf www.ibb-business-team.de/steckersolargeraete ein.
Sprechen Sie uns bitte so früh wie möglich an. Unsere Kundenberatung beantwortet nicht nur Detailfragen zum Programm, wir unterstützen Sie auch gerne bei der Antragstellung.
Was gibt es sonst noch zu beachten?
- Das Speichersystem muss netzdienlich sein.
- Die Nutzungsdauer und Zweckbindungsfrist müssen mindestens drei Jahre betragen.
- Eine Förderung des Sonderanlagen-Boni „Gründach-PV“ ist nicht förderfähig, wenn eine Förderung aus dem Programm GründachPLUS möglich ist.
- Steckersolargeräte, die an der Fassade montiert werden, fallen unter das Fördermodul E und werden im Modul D2 nicht gefördert.
Welche Förderprogramme sind mit "SolarPLUS" kombinierbar?
Das Förderprogramm "SolarPLUS" kann u. a. mit folgenden Programmen kombiniert werden:
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