Wirtschaftsnahe Elektromobilität (WELMO)
Förderung emissionsarmer Antriebssysteme
Sie sind selbstständig oder haben ein kleines oder mittelständisches Unternehmen mit Sitz in Berlin? Sie benötigen für Ihre Arbeit ein motorisiertes Fahrzeug und planen den Kauf eines Elektrofahrzeugs? Mit WELMO erhalten Sie Zuschüsse für die Elektrifizierung von Kraftfahrzeugen, Ladeinfrastruktur und Beratung.
Förderung von E-Taxis ab dem 01.07.2021 möglich
Ab dem 01.07.2021 können sich Taxibetriebe die Anschaffung von rein batterieelektrisch betriebenen oder Brennstoffzellen-Fahrzeugen, die als Taxis zum Einsatz kommen, mit bis zu 15.000 Euro je Fahrzeug fördern lassen.
"WELMO" auf einen Blick
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Zuschüsse zur Förderung von emissionsarmen Antriebssystemen
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bis zu 15.000 EUR Zuschuss pro Erwerb eines gewerblichen Elektrofahrzeugs
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bis zu 55.000 EUR Zuschuss je Maßnahme für den Aufbau einer Ladeinfrastruktur
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Beratungsunterstützung bei der Elektrifizierung des betrieblichen Fuhrparks

"WELMO" im Detail
Wer wird gefördert?
Selbstständige sowie kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Selbstständige, die ihren Unternehmenssitz, eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Berlin haben und zur Ausübung ihrer gewerblichen, gemeinnützigen oder freiberuflichen Tätigkeit ein motorisiertes Fahrzeug benötigen
Außerdem ist antragsberechtigt, wer über das Förderprogramm EnergiespeicherPLUS einen Förderantrag gestellt und durch den Betrieb der Anlage die Eigenschaft als Gewerbetreibender erhält bzw. erhalten hat.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Fahrzeuge als reine Batterie-Elektro-, Brennstoffzellen- oder Plug-In-Hybrid-Fahrzeuge.
Beratungsangebot zum Thema Elektromobilität
- Potenzialberatung (für Elektrofahrzeuge und stationäre Ladeinfrastruktur)
- Realisierungsberatung (Fuhrparkintegration, Mobilitätsbedarfe, Netzanschluss, Sektorenkopplung, Versorgungssicherheit)
elektrisch betriebene Fahrzeuge
- Neufahrzeuge
- Jahreswagen
- Leasingfahrzeuge
- motorisierte Zweiräder
Ladeinfrastruktur/Netzanschluss
- öffentlich zugängliche privat-betriebliche Flächen
- nicht öffentlich zugängliche privat-betriebliche Flächen
- anteilige Förderung des Netzanschlusses
Wie wird gefördert?
Beratungsangebot
- 1-tägige Potenzialberatung 100% der Beratungskosten max. 800 EUR Netto-Tagessatz
- Realisierungsberatung 80% der Netto-Beratungskosten zum max. Netto-Tagessatz von 1.000 EUR
Leichte Nutzfahrzeuge (Klasse N1, N2, für Taxibetriebe auch M1)
- 25 % der zuwendungsfähigen Ausgaben (max. 15.000 EUR)
Klein- und Leichtfahrzeuge (Klassen L2e, L5e, L6e, L7e)
- 30 % der zuwendungsfähigen Ausgaben (max. 5.000 EUR)
Versicherungs- und zulassungspflichtige motorisierte Zweiräder (Klassen L1e, L3e, L4e)
- 500 EUR
Ladeinfrastruktur / Netzanschluss
- 50% der Gesamtkosten einer Ladeinfrastruktur (max. 30.000 EUR)
- 50% der förderfähigen Ausgaben für den Energieanschluss (max. 55.000 EUR)
Pro Antragsteller oder Antragstellerin kann max. jeweils eine Potenzial- und eine Realisierungsberatung gefördert werden.
Wie verläuft die Antragstellung?
Bitte reichen Sie den Antrag über das elektronische Antragsformular auf www.ibb-business-team.de/eantrag ein.
Sprechen Sie uns bitte so früh wie möglich an. Unsere Kundenberatung beantwortet nicht nur Detailfragen zum Programm, wir unterstützen Sie auch gerne bei der Antragstellung!
Was gibt es sonst noch zu beachten?
- Alle förderfähigen Fahrzeuge müssen auf den Antragsteller zugelassen und überwiegend in Berlin genutzt werden.
- Die Mindestzulassungsdauer für geförderte Kraftfahrzeuge beträgt 12 Monate.
- Für Ladeinfrastrukturen gilt eine Mindestnutzungsdauer von 12 Monat. Diese müssen im Stadtgebiet Berlin errichtet werden.
- Die Stromversorgung der Ladesäulen aus 100% regenerativen Energien ist unumgänglich.
- Die Regelungen der De-minimis-Förderung müssen eingehalten werden.