KfW-Energieeffizient Bauen (KfW-Nr. 153)
KfW-Förderung für energieeffizienten Neubau
Wir fördern den Bau oder Ersterwerb von KfW-Effizienzhäusern in Berlin und finanzieren Ihre Ausgaben. Mit der KfW-Förderung erhalten Sie zinsgünstige und langfristige Darlehen für Ihren Neubau. Zudem steht Ihnen die IBB auch bei darüber hinaus gehenden Kosten als Finanzierungspartner zur Verfügung.
"KfW-Energieeffizient Bauen" auf einen Blick
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ab 0,75% effektiver Jahreszins
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Zinsbindung bis zu 10 Jahre
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bis zu 120.000 EUR je Wohneinheit
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mit Tilgungszuschuss Geld sparen und weniger zurückzahlen
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flexibel mit anderen Produkten kombinieren
"KfW-Energieeffizient Bauen" im Detail
Wer wird gefördert?
- kommunale und private Wohnungsunternehmen
- Wohnungsgenossenschaften
- Vermieter und Investoren
- Ersterwerber von neu errichteten Wohngebäuden oder Eigentumswohnungen
- selbstnutzende Eigentümer
Was wird gefördert?
- Neubau: Bau- und Baunebenkosten (ohne Grundstückskosten) sowie die Kosten der Beratung, Planung und Baubegleitung
- Ersterwerb eines KfW-Effizienzhauses: Kaufpreis für das Wohngebäude (ohne Grundstückskosten)
- Erweiterung bestehender Gebäude durch abgeschlossene Wohneinheiten
- Umwidmung bisher nicht zu Wohnzwecken genutzter Gebäude bei anschließender Nutzung als Wohngebäude
Was wird nicht gefördert?
- Boardinghäuser
- Ferienhäuser und -wohnungen
- Wochenendhäuser
Wie wird gefördert?
zinsgünstiger Kredit bis zu 120.000 EUR pro Wohneinheit zzgl. Tilgungszuschuss
Zu welchen Konditionen?
- variable Laufzeit mit bis zu 5 Tilgungsfreijahren (alternativ auch endfälliges Darlehen möglich)
- Die aktuellen Zinskonditionen finden Sie in der Konditionsübersicht für Wohneigentümer bzw. in der Konditionsübersicht für Vermieter und Investoren.
- bis zu 30.000 EUR Tilgungszuschuss für jede Wohneinheit
- vorzeitige Rückzahlung innerhalb der Zinsbindungsfrist gegen Zahlung eines Vorfälligkeitsentgeltes möglich, Teilrückzahlungen ausgeschlossen
- 100% Auszahlung
Wie verläuft die Antragstellung?
- Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Planungs- und Beratungsleistungen gelten nicht als Vorhabensbeginn.
- Um einen Antrag zu stellen, reichen Sie das ausgefüllte Antragsformular, Ihre Selbstauskunft sowie ergänzende Dokumente ein (s. Checkliste). Im Antragsformular können Sie sich aus mehreren Produkten Ihre Finanzierung zusammenstellen - oder auch nur ein Produkt beantragen.
- Sie können den Antragsprozess vollständig online im IBB Kundenportal durchlaufen. Alternativ laden Sie sich Ihr ausgefülltes Antragsformular herunter und übermitteln es per Post oder persönlich an uns.
- Die Entscheidung über die Kreditvergabe trifft die IBB nach Objekt- und Bonitätsprüfung.
- Der Kreditvertrag wird zwischen Ihnen und der IBB geschlossen.
Sprechen Sie uns bitte so früh wie möglich an. Unsere Kundenberatung beantwortet nicht nur Detailfragen zum Programm, wir unterstützen Sie auch gern bei der Antragstellung.
Was gibt es sonst noch zu beachten?
Muss ein Energieeffizienz-Experte eingebunden werden?
Ja. Ein energieeffizienter Neubau erfordert eine fundierte Fachplanung und qualifizierte Begleitung bei der Errichtung. Daher gibt die KfW vor, dass im Rahmen der Planung, Antragstellung und Durchführung ein Energieeffizienz-Experte / eine Energieeffizienz-Expertin einzubinden ist.
Anerkannte Energieeffizienz-Experten und Expertinnen sind in der Liste unter www.energie-effizienz-experten.de in den Kategorien für "Energieeffizient Bauen und Sanieren" geführt. Die KfW fördert die Beauftragung mit einem Zuschuss im Rahmen des Programms "KfW Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Baubegleitung (Nr. 431)".
KfW-Zuschuss Baubegleitung
Die KfW gewährt einen Zuschuss für die energetische Fachplanung und Baubegleitung durch einen Experten für Energieeffizienz. Die "Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Baubegleitung" kann mit diesem Programm kombiniert werden.
Wie gestaltet sich der Zinssatz?
- Der Zinssatz wird für die ersten 10 Jahre der Kreditlaufzeit festgeschrieben; vor Ende der Zinsbindungsfrist erhalten Sie ein neues Angebot.
- Es gilt der am Tag der Zusage der KfW gültige Produktzinssatz oder der bei Antragseingang bei der KfW günstigere Produktzinssatz.
Welche Sicherheiten müssen erbracht werden?
- Für den Kredit sind grundsätzlich bankübliche Sicherheiten erforderlich. Form und Umfang der Besicherung werden im Rahmen der Kreditverhandlungen vereinbart.
- Es gelten die jeweils aktuellen Merkblätter und technischen Mindestanforderungen der KfW.
Wie lange wird die Abruffrist für die Auszahlung gewährt?
- Die Abruffrist für die Auszahlung beträgt 12 Monate nach Kreditzusage. Diese wird für noch nicht ausgezahlte Kreditbeträge ohne gesonderten Antrag um maximal 24 Monate verlängert.
- Für den noch nicht abgerufenen Betrag wird ab dem 13. Monat nach Zusage der KfW eine Bereitstellungsprovision von 0,15% pro Monat berechnet.
Möchten Sie Förderprogramme kombinieren?
Die KfW-Förderung für energieeffizienten Neubau ist grundsätzlich mit anderen öffentlichen Fördermitteln kombinierbar, sofern die Summe aller öffentlichen Fördermittel die Summe der förderfähigen Aufwendungen nicht übersteigt.
Downloads
Wohneigentümer
- Produktblatt "KfW-Energieeffizient Bauen" (PDF)
- Konditionsübersicht für selbstnutzende Wohneigentümer (PDF)
- Finanzierungsantrag (PDF)
- Vorvertragliche Informationen "KfW-Energieeffizient Bauen" (PDF)
- Unterlagencheckliste für Wohneigentümer (PDF)
- Selbstauskunft für Wohneigentümer (PDF)
- Anlage zur Selbstauskunft (PDF)
Laden Sie alle Dateien aus dieser Liste herunter.
Vermieter & Investoren
- Produktblatt "KfW-Energieeffizient Bauen" (PDF)
- Konditionsübersicht für Vermieter und Investoren (PDF)
- Finanzierungsantrag (PDF)
- Vorvertragliche Informationen "KfW-Energieeffizient Bauen" (PDF)
- Unterlagenanforderung für Vermieter und Investoren (PDF)
- Selbstauskunft für Vermieter und Investoren (PDF)
Laden Sie alle Dateien aus dieser Liste herunter.
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