Zum Haupinhalt springen

IBB Modernisierungsförderung

Förderung für energetische Maßnahmen und Modernisierungen an Wohngebäuden

Sie wollen Ihren Wohnungsbestand in Berlin energetisch sanieren oder modernisieren, um attraktive Wohnungen für Mieter zu schaffen? Die IBB bietet Ihnen für die Sanierung oder Modernisierung attraktive Fördermittel im Rahmen der Programme "IBB Energetische Gebäudesanierung" und "IBB Wohnraum modernisieren". Wir unterstützen Ihr Vorhaben mit einer optimalen Kombination aus zinslosen Darlehen und attraktiven Zuschüssen.

"IBB Modernisierungsförderung" auf einen Blick

  • 15 Jahre zinsfreies Darlehen

  • ab 100.000 EUR Gesamtdarlehensvolumen

  • attraktive Zuschüsse von bis zu 11.000 EUR pro geförderter Wohnung

"IBB Modernisierungsförderung" im Detail

    • kommunale und private Wohnungsunternehmen
    • Wohnungsgenossenschaften
    • Vermieter und Investoren

    Der Investitionsstandort muss in Berlin sein.

  • Energetische Maßnahmen im Rahmen des Programms "IBB Energetische Gebäudesanierung"

    Die energetische Sanierung von Wohngebäuden, für die der Bauantrag oder die Bauanzeige vor dem 01.02.2002 gestellt wurde:

    • Sanierung zum KfW-Effizienzhaus
    • Heizungs- / Lüftungspaket
    • einzelne energetische Maßnahmen (z.B. Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen, Erneuerung der Fenster und Außentüren)
    • Sanierung eines Baudenkmals
    • Kauf von saniertem Wohnraum
    • Umwidmung von beheizten Nicht-Wohnflächen in Wohnfläche (Die Umwidmung unbeheizter Nicht-Wohngebäude zu Wohnraum können Sie mit unserem Produkt KfW-Energieeffizient Bauen finanzieren.)
    • Alle Maßnahmen müssen den jeweils gültigen gesetzlichen Regelungen entsprechen.
    zum Programm "IBB Energetische Gebäudesanierung"

    Modernisierungsmaßnahmen im Rahmen des Programms "IBB Wohnraum modernisieren"

    • Verbesserung der Energieeffizienz, z.B. Wärmedämmung, Fenstererneuerung, Erneuerung der Heizungstechnik einschließlich der unmittelbar dadurch veranlassten Maßnahmen
    • barrierereduzierende Maßnahmen, z.B. Nachrüstung von Aufzügen und Treppenliften
    • allgemeine Instandsetzung und Modernisierung von Wohnraum, z.B. Veränderung des Wohnungszuschnitts, Erneuerung von Sanitärinstallation, Wasserversorgung
    • Erweiterung durch Aufstockung, Anbau und Ausbau
    • sonstige Baumaßnahmen, z.B. Lärmschutz, Behebung von Kellerwasserschäden
    • Alle Maßnahmen müssen den jeweils gültigen gesetzlichen Regelungen entsprechen.
    zum Programm "IBB Wohnraum modernisieren"

    Was wird nicht gefördert?

    • Boardinghäuser
    • Ferienhäuser und –wohnungen
    • Wochenendhäuser
    • Umschuldungen und Nachfinanzierungen abgeschlossener Vorhaben
  • Die neue "IBB Modernisierungsförderung" setzt auf die beiden Programme "IBB Energetische Gebäudesanierung" und "IBB Wohnraum modernisieren" auf. Mit öffentlichen Mitteln im Rahmen der Wohnungsmodernisierungsbestimmungen des Landes Berlin werden die beiden Programme für Sie durch zinsfreie Darlehen und Zuschüsse noch attraktiver:

    Förderung im Rahmen des Programms "IBB Energetische Gebäudesanierung"

    • zinsloser Kredit bis zu 100.000 EUR pro geförderter Wohneinheit bei einer Sanierung zum KfW-Effizienzhaus bzw. 50.000 EUR pro geförderter Wohneinheit bei Einzelmaßnahmen einschließlich der Heizungs- und Lüftungspakete
    • Zuschuss für die Modernisierung in Höhe von 25% des Darlehens im Programm "IBB Energetische Gebäudesanierung", maximal 11.000 EUR pro geförderte Wohnung
    • bis zu 27.500 EUR KfW-Tilgungszuschuss für jede Wohneinheit
    zum Programm "IBB Energetische Gebäudesanierung"

    Förderung im Rahmen des Programms "IBB Wohnraum modernisieren"

    • zinsloser Kredit bis zu 100.000 EUR pro geförderter Wohneinheit
    • Zuschuss für die Modernisierung in Höhe von 30% des Darlehens im Programm "IBB Wohnraum modernisieren", maximal 7.000 EUR pro geförderte Wohnung
    zum Programm "IBB Wohnraum modernisieren"
    • 100% Auszahlung
    • Die Mietpreis- und Belegungsbindung beträgt 15 Jahre ab Bezugsfertigkeit der zuerst fertiggestellten Wohneinheit und endet mit Ablauf des 15. Kalenderjahres nach dem Jahr der Bezugsfertigkeit der zuletzt fertiggestellten Wohneinheit.
    • Bei Mieterwechsel bzw. Neuvermietung innerhalb des Bindungszeitraums sind nur WBS-Haushalte bezugsberechtigt.
    • Bei vorzeitiger vollständiger Rückzahlung der Darlehen und/oder Zuschüsse bleiben die Bindungen bis zu dem in der Förderzusage bestimmten Ende bestehen.

    Weitere Förderbedingungen sind in den Wohnungsmodernisierungsbestimmungen 2018 (WMB 2018) geregelt.

    • Anträge im Rahmen der Modernisierungsförderung sind bei der IBB zu stellen. Die Antragstellung muss vor Beginn des Vorhabens erfolgen.
    • Die IBB prüft den Förderantrag hinsichtlich der Anwendbarkeit dieser Verwaltungsvorschriften.
    • Nach Abschluss der Prüfung des Förderantrages entscheidet der Bewilligungsausschuss als Bewilligungsstelle auf Vorlage der IBB über den Antrag nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Mittel. Die Entscheidung über die Kreditvergabe trifft die IBB nach Objekt- und Bonitätsprüfung.

    Sprechen Sie uns bitte so früh wie möglich an. Unsere Kundenbetreuung beantwortet nicht nur Detailfragen zum Programm, wir unterstützen Sie auch gerne bei der Antragstellung.

      • Für den Kredit sind grundsätzlich bankübliche Sicherheiten erforderlich. Form und Umfang der Besicherung werden im Rahmen der Kreditverhandlungen vereinbart.
      • Es gelten die jeweils aktuellen Merkblätter und technischen Mindestanforderungen der KfW.
    • Abruffrist im Rahmen des Programms "IBB Energetische Gebäudesanierung"

      • Die Abruffrist für die Auszahlung beträgt 12 Monate nach Kreditzusage. Diese wird für noch nicht ausgezahlte Kreditbeträge ohne gesonderten Antrag um maximal 24 Monate verlängert.
      • Für den noch nicht abgerufenen Betrag wird ab dem 13. Monat nach Zusage der KfW eine Bereitstellungsprovision von 0,15% pro Monat berechnet.

      Abruffrist im Rahmen des Programms "IBB Wohnraum modernisieren"

      • Die Abruffrist beträgt 18 Monate nach Darlehenszusage.
      • Für den noch nicht abgerufenen Betrag wird ab dem 4. Monat nach Zusage eine Bereitstellungsprovision von 0,25% pro Monat berechnet.
    • Die Förderung für die Modernisierung Ihres Wohnungsbestands ist grundsätzlich mit anderen öffentlichen Fördermitteln kombinierbar, sofern die Summe aller öffentlichen Fördermittel die Summe der förderfähigen Aufwendungen nicht übersteigt.

      Die KfW gewährt einen Zuschuss für die energetische Fachplanung und Baubegleitung durch einen Experten für Energieeffizienz. Der "Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Baubegleitung" kann mit diesem Programm kombiniert werden.

      Passende Förderprogramme der IBB

Wie gehts es weiter?

Kontakt Kundenbetreuung

Betreuung Vermieter:innen und Investor:innen

Kontakt

Betreuung Vermieter:innen und Investor:innen

  • Telefon: 030 / 2125-2662
  • Email: immobilien@ibb.de

Energieeinsparverordnung (EnEV 2016)

Informationen zu den aktuellen Förderstandards finden Sie auf

mehr zur Energieeinsparverordnung

Nicht das Passende gefunden?

Entdecken Sie hier unser Förderangebot auf einen Blick. Nutzen Sie unsere Filteroptionen, um das für Sie richtige Angebot zu finden!