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IBB Energetische Gebäudesanierung - Einzelmaßnahmen
Energetisch sanieren und Energie sparen
Sie wollen Ihren Wohnungsbestand in Berlin energetisch sanieren und attraktive Wohnungen für Mieter:innen oder Käufer:innen schaffen? Mit dem Darlehensprogramm "IBB Energetische Gebäudesanierung - Einzelmaßnahmen" bieten wir Ihnen einen zinsgünstigen Kredit der KfW Bankengruppe (KfW 359), der von der IBB mit einer weiteren nominalen Zinssubvention ausgestattet werden kann.
"IBB Energetische Gebäudesanierung - Einzelmaßnahmen" auf einen Blick
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Förderdarlehen für Vermieter:innen und Investor:innen
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Energetische Sanierung im Rahmen von Einzelmaßnahmen, z.B. Dämmung der Gebäudehülle, Erneuerung von Fenstern, Austausch oder Optimierung der Heizungsanlage
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Ergänzende Förderung zum BAFA- oder KfW-Zuschuss
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bis zu 120.000 EUR je Wohneinheit
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Zinssubvention von bis zu 0,2 % p.a. auf den KfW-Zinssatz
"IBB Energetische Gebäudesanierung - Einzelmaßnahmen" im Detail
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- kommunale und private Wohnungsunternehmen
- Wohnungsgenossenschaften
- Vermieter:innen und Investor:innen
Der Investitionsstandort muss in Berlin sein. -
Die Energetische Sanierung im Rahmen von Einzelmaßnahmen an Wohngebäuden, für die der Bauantrag oder die Bauanzeige zum Zeitpunkt des Antrags mindestens 5 Jahre zurückliegt.
Beispiele hierfür sind:
- Dämmung der Gebäudehülle (z.B. von Außenwänden, Dachflächen)
- Erneuerung, Ersatz oder erstmaliger Einbau von Fenstern oder Außentüren
- Einbau raumlufttechnischer Anlagen
- Errichtung, Umbau oder Erweiterung eines Gebäudenetzes
- Heizungsoptimierung
Neben den genannten energetischen Maßnahmen fördern wir auch die Baunebenkosten und Wiederherstellungskosten.
Im Rahmen eines Ergänzungskredits werden Einzelmaßnahmen gefördert, für die bereits ein Zuschuss zugesagt beziehungsweise bewilligt, aber noch nicht ausgezahlt wurde, der nicht länger als 12 Monate zurückliegt. Der Ergänzungskredit kann daher nur zusätzlich zu einer Zuschussförderung der KfW und/oder des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), die nach den ab 1. Januar 2024 geltenden neuen Förderbedingungen der Richtlinie „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen“ (BEG EM) erteilt wurden, beantragt werden.
Was wird nicht gefördert?- Boardinghäuser
- Ferienhäuser und –wohnungen
- Wochenendhäuser
- Umschuldung bestehender Kredite
- Nachfinanzierungen bereits begonnener oder abgeschlossener Vorhaben
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Es wird ein zinsgünstiger Kredit in Höhe von bis zu 120.000 Euro je Wohneinheit gewährt.
Die genaue Kredithöhe wird auf Basis der förderfähigen Kosten und der zugrundeliegenden Zuschusszusage der KfW bzw. dem Bewilligungsbescheid des BAFA ermittelt.
Sofern der Zuschussbetrag bzw. die Zuschussbeträge über den Ergänzungskredit zwischenfinanziert werden, ist eine Teilrückzahlung des Kredits nach Zuschussauszahlung in gleicher Höhe vorzunehmen.
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- Aktuelle Zinskonditionen finden Sie in der Konditionsübersicht .
- Zinssubvention von bis zu 0,2 % p.a. auf den KfW-Zinssatz
- variable Laufzeit mit bis zu 5 Tilgungsfreijahren (alternativ auch endfälliges Darlehen möglich)
- 100% Auszahlung
- vorzeitige Rückzahlung innerhalb der ersten Zinsbindungsfrist ist jederzeit ohne Zahlung eines Vorfälligkeitsentgelts, auch als Teilrückzahlungen, möglich
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- Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Planungs- und Beratungsleistungen gelten nicht als Vorhabensbeginn.
- Die Beantragung des Kredits muss innerhalb einer Frist von 12 Monaten nach dem Datum der Zusage über die Zuschussförderung erfolgen.
- Um einen Antrag zu stellen, reichen Sie das ausgefüllte Antragsformular, Ihre Selbstauskunft sowie ergänzende Dokumente ein (s. Checkliste ). Im Antragsformular können Sie sich aus mehreren Produkten Ihre Finanzierung zusammenstellen - oder auch nur ein Produkt beantragen.
- Die Entscheidung über die Kreditvergabe trifft die IBB nach Objekt- und Bonitätsprüfung.
- Der Kreditvertrag wird zwischen Ihnen und der IBB geschlossen.
Sprechen Sie uns bitte so früh wie möglich an. Unsere Kundenbetreuung beantwortet nicht nur Detailfragen zum Programm, wir unterstützen Sie auch gerne bei der Antragstellung. -
In diesem Förderprogramm finanzierte Vorhaben leisten direkt und indirekt einen positiven Beitrag zu den folgenden Sustainable Development Goals (SDG):
- 11 - nachhaltige Städte und Gemeinden
- 13 - Maßnahmen zum Klimaschutz
Die IBB schließt bestimmte Vorhaben generell von einer Finanzierung aus oder gibt einzuhaltende Bedingungen vor.
Genauere Informationen zu den Ausschlusskriterien finden Sie in unseren Nachhaltigkeitsleitlinien und weitere einzuhaltende Bedingungen in den Programmbestimmungen.
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Ja. Eine energieeffiziente Sanierung erfordert eine fundierte Fachplanung und qualifizierte Begleitung bei der Errichtung. Daher gibt die KfW vor, dass im Rahmen der Planung, Antragstellung und Durchführung ein Energieeffizienz-Experte / eine Energieeffizienz-Expertin einzubinden ist.
Anerkannte Energieeffizienz-Experten und Expertinnen sind in der Liste unter www.energie-effizienz-experten.de in den Kategorien für "Energieeffizient Bauen und Sanieren" geführt. Die KfW fördert die Beauftragung mit einem zusätzlichen Kreditbetrag und Tilgungszuschuss.
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- Der Zinssatz wird für die ersten 10 Jahre der Kreditlaufzeit festgeschrieben; vor Ende der Zinsbindungsfrist erhalten Sie ein neues Angebot.
- Es gilt der am Tag der Zusage der KfW gültige Produktzinssatz oder der bei Antragseingang bei der KfW günstigere Produktzinssatz.
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- Für den Kredit sind grundsätzlich bankübliche Sicherheiten erforderlich. Form und Umfang der Besicherung werden im Rahmen der Kreditverhandlungen vereinbart.
- Es gelten die jeweils aktuellen Merkblätter und technischen Mindestanforderungen der KfW.
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- Die Abruffrist für die Auszahlung beträgt 12 Monate nach Kreditzusage. Eine Verlängerung auf maximal 36 Monate ist möglich.
- Für den noch nicht abgerufenen Betrag wird ab dem 13. Monat nach Zusage der KfW eine Bereitstellungsprovision von 0,15 % pro Monat berechnet.
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Die Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln ist grundsätzlich zulässig, sofern die Summe aller öffentlichen Fördermittel nicht mehr als 60 Prozent der förderfähigen Aufwendungen übersteigt.
Passende Förderprogramme der IBB
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Kontakt
Betreuung Vermieter:innen und Investor:innen
- Telefon: 030 / 2125-2662
- Email: immobilien@ibb.de
GebäudeEnergieGesetz (GEG 2020)
Informationen zu den aktuellen Förderstandards finden Sie auf