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KMU-Fonds Gründung & Wachstum
Finanzierung für kleinere und mittlere Unternehmen (KMU)
Sie sind Freiberufler, Gründer oder ein kleines bzw. mittleres gewerbliches Unternehmen ( KMU ) mit Sitz oder Betriebsstätte in Berlin? Sie möchten hier eine Neuansiedlung, Übernahme oder Investition in die Zukunft Ihres Betriebes realisieren? Dann nutzen Sie die aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) unterstützte KMU-Förderung zur Mitfinanzierung Ihrer Investitionsvorhaben.
"KMU-Fonds Gründung & Wachstum" auf einen Blick
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Darlehen bis zu 10 Mio. EUR zur Finanzierung von Betriebsübernahmen, Wachstums- und Auftragsvorfinanzierungen in Kooperation mit Hausbanken
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Darlehen bis zu 250.000 EUR zur Gründungs- und Wachstumsfinanzierung (auch als Direktdarlehen)
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variable Darlehenslaufzeiten mit tilgungsfreier Anlaufzeit
"KMU-Fonds Gründung & Wachstum" im Detail
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- Kleine und mittlere Unternehmen (entsprechend gültiger EU-Definition) der gewerblichen Wirtschaft
- freiberufliche Unternehmen
- Existenzgründer/innen
mit Betriebsstätte in Berlin.
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Mit der KMU-Förderung können Investitionen und die zugehörenden Betriebsmittel im Rahmen folgender Maßnahmen mitfinanziert werden:
- Existenzgründungen und -festigungen
- Betriebsübernahmen, jedoch nicht zwischen Familienmitgliedern ersten Grades
- Neuansiedlungen
- Investitionen wie z. B. Grundstücke, Maschinen / Anlagen und Materiallager, auch bei Umstrukturierungen wie z. B. Rationalisierungen, Verlagerungen oder Erweiterungen
- Vorfinanzierung konkret vorliegender Aufträge (inkl. dazugehörender Betriebsmittel) für bestehende Unternehmen
- Betriebsmittel im Zusammenhang mit einer Erweiterung des Unternehmens
Das zu finanzierende Vorhaben muss in einer Berliner Betriebsstätte durchgeführt werden.
Was wird nicht gefördert?
- Um- und Nachfinanzierung bereits begonnener oder abgeschlossener Vorhaben
- Investitionen in Unternehmen in Schwierigkeiten
- Investitionen in Unternehmen der Sektoren Landwirtschaft, Fischerei, Aquakultur, Kohle, Bergbau, Kernkraft und Tabak
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Mit einer Kofinanzierung aus dem EFRE bietet der KMU-Fonds:
- Wachstumsdarlehen bis 10 Mio. EUR gemeinsam mit einer Geschäftsbank oder einem sonstigen privaten Kofinanzierer (im Rahmen von Berlin Kredit Vergabe nach dem Hausbankenverfahren)
- Gründungs- und Wachstumsdarlehen bis zu 250.000 EUR auch als Direktdarlehen (darüber hinaus auch über Berlin Start finanzierbar)
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- Die Laufzeit der Darlehen beträgt max. 20 Jahre, tilgungsfreie Jahre sind vereinbar.
- Bis zu 100%ige Finanzierung.
- Die Verzinsung erfolgt marktüblich.
- Die Konditionen von Konsortialdarlehen werden in Abstimmung mit der Hausbank festgelegt.
- Bereitstellungszinsen werden marktüblich, beginnend 3 Monate nach Zusagedatum, für noch nicht ausgezahlte Kreditbeträge vereinbart.
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Der Antrag muss i.d.R. vor Beginn des Vorhabens (z.B. erster verbindlicher Auftrag, Abschluss eines Kaufvertrages, Beginn des Innovationsvorhabens etc.) gestellt werden.
Finanzierung ohne Hausbankenbeteiligung (Darlehen bis zu 250.000 EUR)
- Um einen Antrag zu stellen, reichen Sie das ausgefüllte Antragsformular sowie ergänzende Dokumente ein (s. Checkliste ). Sie können den Antragsprozess vollständig online im IBB Kundenportal durchlaufen. Alternativ drucken Sie sich Ihr ausgefülltes Antragsformular aus und übermitteln es per Post oder persönlich an uns.
- Nach Eingang Ihres Antrages erhalten Sie eine Eingangsbestätigung. Sobald sämtliche Unterlagen vollständig vorliegen, erfolgt deren Prüfung.
Finanzierung mit Hausbankenbeteiligung (Konsortialfinanzierung)
- Sie stellen ggf. formlos den Antrag bei Ihrer Hausbank unter Hinweis auf den "KMU-Fonds" bei der Investitionsbank Berlin.
- Die ansonsten benötigten Unterlagen und Informationen stimmen Sie bitte mit Ihrer Hausbank ab. Im Allgemeinen dürften diese mit den im Antragsformular für Direktdarlehen genannten Erfordernissen identisch sein.
- Sofern Ihre Hausbank das Darlehen bewilligen möchte, beantragt sie die Kofinanzierung aus dem "KMU-Fonds" bei uns.
- Wenn auch wir Ihren Antrag positiv entschieden haben, erhalten Sie von Ihrer Hausbank den entsprechenden Darlehensvertrag.
Finanzierung nach dem Hausbankenverfahren ("Berlin Kredit")
- Sie stellen den Kreditantrag direkt bei Ihrer Hausbank unter Hinweis auf "Berlin Kredit" der IBB. Ihrem Antrag fügen Sie die erforderlichen Unterlagen bei. Nutzen Sie hierzu bitte unsere Checkliste zur Antragstellung sowie das Antragsformular .
- Die Entscheidung über die Kreditvergabe trifft Ihre Bank nach ihrer Bonitäts- und Besicherungsprüfung. Fällt die Prüfung positiv aus, befürwortet die Bank den Kredit auf dem Antragsformular und reicht die Unterlagen an die IBB weiter.
- Die IBB prüft, ob alle Fördervoraussetzungen erfüllt sind. Nach positiver Prüfung kann die IBB innerhalb weniger Arbeitstage den Kredit zusagen.
- Wenn Sie auf dem Antrag eine Bürgschaft beantragen, prüft die BBB Bürgschaftsbank zu Berlin-Brandenburg GmbH zeitgleich mit der IBB zusätzlich Ihre Kreditunterlagen.
Sprechen Sie uns bitte so früh wie möglich an. Unsere Kundenberatung beantwortet nicht nur Detailfragen zum Programm, wir unterstützen Sie auch gern bei der Antragstellung.
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Wichtigste Voraussetzung für die Gewährung des Darlehens ist die Vorlage eines tragfähigen Unternehmenskonzeptes, dessen Durchführung eine nachhaltige Erzielung oder Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit Ihres Unternehmens sowie die planmäßige Verzinsung und Tilgung des Kredits erwarten lässt. Außerdem ist von Ihnen ab 25.000 EUR Darlehensbetrag ein Besicherungsvorschlag zu unterbreiten. Wesentliches Kriterium für die Kreditvergabe ist weiterhin die Gewährleistung von ausreichendem betriebswirtschaftlichem Know-how. Dieses kann auch durch externes Coaching sichergestellt werden.
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Darlehen ab 25.000 EUR sind banküblich zu besichern. Bei haftungsbeschränkten Gesellschaftsformen ist weiterhin von den Gesellschaftern/Geschäftsführern des Darlehensnehmers, die Kraft ihrer Stellung als Gesellschafter wesentlichen Einfluss auf das Unternehmen ausüben, i. d. R. eine selbstschuldnerische Bürgschaft zu übernehmen. Diese wird bei Kommanditgesellschaften auch von den Kommanditisten mit wesentlichem Einfluss auf das Unternehmen verlangt. Im Rahmen von Berlin Kredit und bei Konsortialfinanzierung werden Form und Umfang der Besicherung zwischen dem Kreditnehmer und seiner Hausbank vereinbart. Die Sicherheitenverwaltung erfolgt in diesen Fällen durch die Hausbank, ansonsten durch die IBB.
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Bei vorliegenden Negativmerkmalen zum Gründer bzw. Gesellschafter oder Unternehmen (unerledigte negative Schufa-Einträge, fällige Steuerschulden, laufende gerichtliche Mahnverfahren, Abgabe einer eidesstattlichen Erklärung aufgrund von Zahlungsrückständen, laufendem Unternehmensinsolvenz- oder Privatinsolvenzverfahren) kann eine Finanzierung leider nicht erfolgen.
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- Die Tilgung erfolgt i. d. R. quartalsweise nach Ablauf der tilgungsfreien Anfangsjahre in gleichbleibenden Raten.
- Während der Tilgungsfreijahre sind lediglich die Zinsen auf die ausgezahlten Kreditbeträge zu leisten.
- Bei endfälligen Darlehen erfolgt die Rückzahlung in einer Summe am Ende der Laufzeit.
- Eine vorzeitige ganze oder teilweise außerplanmäßige Tilgung des ausstehenden Kreditbetrages ist während der ersten Zinsbindungsphase von 10 Jahren i. d. R. gegen eine Vorfälligkeitsentschädigung möglich.
- Bei Konsortialfinanzierungen erfolgt die endgültige Vereinbarung zu den Tilgungen über die Hausbank.
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Sowohl natürliche als auch juristische Personen können beim Erwerb von Beteiligungen gefördert werden, soweit die Übertragung zwischen unabhängigen Geschäftspartnern erfolgt und eine Mehrheitsbeteiligung und aktive Unternehmereigenschaft damit einhergeht.
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Betriebsmittel können finanziert werden, z. B. Finanzierung von Rohstoffen, Waren, Vorräten oder anderen Teilen des Umlaufvermögens. Voraussetzung ist jedoch, dass die Finanzierung im Zusammenhang mit einer Neugründung oder Erweiterung des Unternehmens oder dessen Wachstum steht. Von einer Erweiterung kann ausgegangen werden, wenn
- die Betriebsmittelfinanzierung im Zusammenhang mit Investitionen steht.
- ein Auftragsbestand vorfinanziert wird, der zu einer Umsatzausweitung beiträgt.
- ein zusätzlicher Unternehmenszweck angestrebt wird oder die Finanzmittel der Erschließung eines neuen Geschäftsfelds bzw. der Markterschließung, neuen Projekten oder neuen Entwicklungen dienen.
Klassische Betriebsmittelfinanzierungen, z. B. als Kontokorrentlinie oder Rahmenkredit von Bestandsunternehmen sind ausgeschlossen.
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Ein Zahlungsverzug führt zu vertragsgemäßen Verzugszinsen, ggf. auch zu einer Kündigung mit Vorfälligkeitsentschädigungsforderung und ggf. einem Sicherheitenrückgriff.
Eine Insolvenz führt zu einer Kündigung mit Vorfälligkeitsentschädigungsforderung und ggf. Sicherheitenverwertung. Bei Konsortialfinanzierungen werden die Verzugskonditionen in Abstimmung mit der Hausbank vertraglich geregelt.
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Nach Abschluss des Vorhabens muss die vertragsgemäße Verwendung des Darlehens innerhalb von 6 Monaten auf gesondertem Formular nachgewiesen werden. Abweichungen von mehr als 20% je Position gegenüber der vertraglich vereinbarten Vorhabensplanung sind vorab mit der IBB abzustimmen. Für den Fall, dass die ordnungsgemäße Verwendung des Darlehens nicht nachgewiesen werden kann, ist die IBB berechtigt, das Darlehen anteilig oder vollständig zurückzufordern.
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Die Kombination eines Darlehens aus dem "KMU-Fonds Gründung & Wachstum" mit Fördermaßnahmen der IBB, des Bundes, des Landes und der Europäischen Union - z. B. mit Mitteln aus der "Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW)" - ist möglich.
Ebenfalls kann über den Hausbankanteil bzw. im Rahmen von Berlin Kredit über die Gesamtdarlehenssumme auch eine Bürgschaft der BBB Bürgschaftsbank zu Berlin-Brandenburg GmbH in einem integrierten Antragsverfahren beantragt werden.
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Kontakt
Kundenbetreuung Wirtschaftsförderung
- Telefon: +49 (0) 30 / 2125-4747
- Email: wirtschaft@ibb.de