Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW)
Investitionszuschuss für Unternehmer und Existenzgründer
Die "GRW"-Förderung richtet sich an bestehende Unternehmen und Existenzgründer der gewerblichen Wirtschaft. Mit einem Investitions- oder Lohnkostenzuschuss unterstützt die IBB im Auftrag der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe Investitionsvorhaben zur Schaffung und Sicherung von Dauerarbeitsplätzen.
Berliner Fördergebietskarte aktualisiert
Die zulässige GRW-Förderung variiert innerhalb Deutschlands. Im Wesentlichen ist sie von der wirtschaftlichen Entwicklung der entsprechenden Region abhängig. In der neuen Förderperiode ab 2022 gibt es in Berlin gemäß dieser Vorgabe C-Fördergebiete und D-Fördergebiete sowie Gebiete, in denen keine GRW-Förderung möglich ist. In den beiden Berliner Fördergebieten dürfen Investitionshilfen mit Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ und mit anderen öffentlichen Fördermitteln maximal in Höhe abhängiger Bruttofördersätze gewährt werden. Welche das sind und in welchem Fördergebiet der Investitionsstandort liegt, können Sie hier erfahren.
"GRW"-Förderung auf einen Blick
-
Zuschüsse für Investitionen in das Anlagevermögen oder Lohnkostenförderung
-
bis zu 30% Förderquote
-
Investitionszeitraum bis zu 36 Monate
-
kombinierbar mit anderen Finanzierungsangeboten

"GRW"-Förderung im Detail
Wer wird gefördert?
- Existenzgründungen und
- bestehende Unternehmen
der gewerblichen Wirtschaft mit vorwiegend überregionalen Absatz.
Wer wird nicht gefördert?
Neben freiberuflich Tätigen sind weitere Branchen von der Förderung ausgeschlossen.
Was wird gefördert?
Investitionszuschuss in das Anlagevermögen
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
- Errichtungsinvestitionen
- Erweiterungsinvestitionen
- Diversifizierung der Produktion
- Grundlegende Änderung des gesamten Produktionsprozesses
- Erwerb von Vermögenswerten einer Betriebsstätte unter bestimmten Voraussetzungen
- Investitionsvorhaben, die das Unternehmen in die Lage versetzen, über die nationalen und Unionsnormen für den Umweltschutz hinauszugehen oder bei Fehlen solcher Normen den Umweltschutz zu verbessern (Umweltschutzbeihilfen)
Großunternehmen (GU)
- Errichtungsinvestitionen
- Diversifizierung der Tätigkeit einer Betriebsstätte unter bestimmten Voraussetzungen
- Erwerb von Vermögenswerten einer Betriebsstätte unter bestimmten Voraussetzungen und sofern eine andere Tätigkeit in der Betriebsstätte ausgeübt wird
- Investitionsvorhaben, die das Unternehmen in die Lage versetzen, über die nationalen und Unionsnormen für den Umweltschutz hinauszugehen oder bei Fehlen solcher Normen den Umweltschutz zu verbessern (Umweltschutzbeihilfen)
Alternativ Lohnkostenzuschuss
- lohnkostenbezogene Zuschüsse für neue Arbeitsplätze
- Voraussetzung dafür ist, dass
- mindestens 5 Dauerarbeitsplätze durch das Investitionsvorhaben geschaffen werden,
- der weit überwiegende Teil der neu zu schaffenden Dauerarbeitsplätze hochwertig ist und mit hoch qualifizierten Mitarbeitern besetzt wird und
- das Jahresarbeitgeberbruttogehalt der Beschäftigten über 30.000 Euro liegt.
- förderfähige Lohnkosten sind an sachkapitalbezogene Investitionen gekoppelt
Wie wird gefördert?
- Zuschuss für Investitionsvorhaben mit einem Mindestvolumen von 10.000 EUR
- Investitionszeitraum maximal 36 Monate
- Bei Investitionen eines bisher nicht in der Gemeinde (Verkehrszelle) ansässigen Unternehmens oder Investitionen eines ansässigen Unternehmens in eine neue wirtschaftliche Tätigkeit und dem Erwerb einer stillgelegten oder von Stilllegung bedrohten Betriebsstätte gelten die Voraussetzungen als erfüllt.
Schaffung von Dauerarbeitsplätzen
- Weiterhin ist die Zahl der Dauerarbeitsplätze um mindestens 10% zu erhöhen oder der Investitionsbetrag muss, bezogen auf ein Jahr, die in den letzten 3 Jahren durchschnittlich verdienten Abschreibungen – ohne Berücksichtigung der Sonderabschreibungen – um mindestens 50% übersteigen.
- Die Dauerarbeitsplätze und die geförderten Wirtschaftsgüter müssen für mindestens 5 Jahre nach Abschluss des Vorhabens im Unternehmen verbleiben.
Zu welchen Konditionen?
Förderhöchstsätze für Betriebsstätten im C-Fördergebiet
Investitionszuschuss bis zu
- max. 30% für kleine
- max. 20% für mittlere
- max. 10% für große Unternehmen
Förderhöchstsätze für Betriebsstätten im D-Fördergebiet
Investitionszuschuss bis zu
- max. 20% für kleine
- max. 10% für mittlere
- max. 200.000 EUR in 3 Jahren für große Unternehmen
Die Höhe Ihres individuellen Fördersatzes ist u. a. von der Unternehmensgröße, Lage der Betriebsstätte, der Erfüllung der besonderen Struktureffekte und der Höhe anderer Subventionen abhängig.
Berliner Fördergebiete
Sie wissen nicht in welchem Fördergebiet Ihre Betriebsstätte liegt? Nutzen Sie das praktische Tool auf
www.businesslocationcenter.deWie verläuft die Antragstellung?
- Der Antrag muss vor Beginn des Investitionsvorhabens bei der Investitionsbank Berlin gestellt werden. Bei der "GRW" versteht man unter Beginn grundsätzlich den verbindlichen Abschluss eines zum Vorhaben zählenden Lieferungs- und Leistungsvertrages. Ab diesem Zeitpunkt können Sie mit Ihrem Investitionsvorhaben auf eigenes Risiko beginnen. Damit ist keine Zusage der Förderung verbunden.
- Um einen Antrag zu stellen, reichen Sie das ausgefüllte Antragsformular sowie ergänzende Dokumente ein (s. Checkliste). Sie können den Antragsprozess vollständig online im IBB Kundenportal durchlaufen.
Wie geht es nach der Antragstellung weiter?
- Mit einem Bestätigungsschreiben werden Sie über die grundsätzliche Förderfähigkeit informiert und um Einreichung der für Ihr Vorhaben zusätzlich benötigten Unterlagen gebeten.
- Nach Eingang dieser Unterlagen erstellen wir eine Beschlussvorlage zu dem Vorhaben. Hierüber wird in der Regel in einem Förderausschuss entschieden.
- Nach der Entscheidung erhalten Sie einen entsprechenden Zuwendungsbescheid.
- Die zugesagten Mittel können ausgezahlt werden, sobald die Investitionen getätigt wurden und die im Zuwendungsbescheid enthaltenen Auszahlungsvoraussetzungen erfüllt sind.
Sprechen Sie uns bitte so früh wie möglich an. Unsere Kundenberatung beantwortet nicht nur Detailfragen zum Programm, wir unterstützen Sie auch gern bei der Antragstellung.
Was gibt es sonst noch zu beachten?
Welche Unternehmen / Branchen sind förderfähig?
Voraussetzung für eine "GRW"-Förderung ist, dass das Investitionsvorhaben geeignet ist, durch Schaffung von zusätzlichen Einkommensquellen das Gesamteinkommen in dem jeweilgen Wirtschaftsraum unmittelbar und auf Dauer nicht unwesentlich zu erhöhen (Primäreffekt). Diese Voraussetzung wird als erfüllt angesehen, wenn in der zu fördernden Betriebsstätte in Berlin Güter hergestellt oder Leistungen erbracht werden, die ihrer Art nach regelmäßig überregional abgesetzt* werden. Hierzu zählen die Tätigkeiten, die in der sog. Positivliste aufgeführt sind.
Andere Unternehmen können den sog. "Einzelfallnachweis" führen, d.h. dass die Güter oder erbrachten Dienstleistungen tatsächlich überwiegend überregional abgesetzt* werden.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, über eine begründete Prognose darzulegen, dass zu erwarten ist, dass nach Durchführung des Investitionsvorhabens die Güter oder erbrachten Dienstleistungen überwiegend überregional abgesetzt* werden (Nachweis ist spätestens 3 Jahre nach Abschluss des Vorhabens zu führen).
*überregionaler Absatz: außerhalb eines Radius von 50 km vom Sitz der Betriebsstätte
Können die genannten Fördersätze in C-Fördergebieten ausgeschöpft werden?
Die genannten Förderhöchstsätze in C-Fördergebieten können bei Vorliegen besonderer Struktureffekte ausgeschöpft werden.
Ein Vorhaben bewirkt besondere Struktureffekte, wenn die Investitionen z. B.
- zur Hebung bzw. Stabilisierung der Beschäftigung beitragen,
- besonders energieeffizient sind,
- die regionale Innovationskraft stärken,
- im Zusammenhang mit Existenzgründungen stehen,
- Arbeits- und Ausbildungsplätze für Frauen und Jugendliche schaffen.
Was ist der Beginn eines Vorhabens?
Der Beginn ist entweder
- der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages oder
- der Beginn der Bauarbeiten für die Investition oder
- die erste rechtsverbindliche Verpflichtung zur Bestellung von Ausrüstung oder
- eine andere Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht.
Dabei ist der früheste der o.g. Zeitpunkte maßgeblich.
Der Kauf von Grundstücken und Vorarbeiten (wie Einholung von Genehmigungen und die Erstellung vorläufiger Durchführbarkeitsstudien) sowie Planung und Bodenuntersuchung bei Baumaßnahmen gelten nicht als Beginn.
Möchten Sie Förderprogramme kombinieren?
Die "GRW"-Förderung können Sie auch mit weiteren Förderprogrammen kombinieren.
Downloads
Laden Sie alle Dateien zu diesem Produkt herunter.
Antragsunterlagen
-
KMU - Selbsterklärung für nicht verflochtene / eigenständige Unternehmen
(PDF)
ausfüllbar und speicherbar ab Adobe Reader Version 8.1.2 oder mit Adobe Acrobat Standard / Professional
-
KMU - Selbsterklärung für verflochtene Unternehmen
(PDF)
ausfüllbar und speicherbar ab Adobe Reader Version 8.1.2 oder mit Adobe Acrobat Standard / Professional
-
Merkblatt KMU-Kriterien
(PDF)
Informationen zur Definition der Kleinstunternehmen sowie kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU)
- Checkliste Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) (PDF)
- Einwilligung zur Kommunikation per E-Mail (PDF)
-
Erklärung gemäß Leistungsgewährungsverordnung
(PDF)
ausfüllbar und speicherbar ab Adobe Reader Version 8.1.2 oder mit Adobe Acrobat Standard / Professional
- Informationsblatt: Datenschutzinformation gemäß Art. 13, 14 und 21 DSGVO (PDF)
- Produktblatt "GRW" (PDF)
- Umweltauswirkungen des Investitionsvorhaben GRW (PDF)
-
Unterschriftsprobenblatt
(PDF)
ausfüllbar und speicherbar ab Adobe Reader Version 8.1.2 oder mit Adobe Acrobat Standard/Professional
Auszahlungsunterlagen
Rechtliche Grundlagen
- Berliner Förderkriterien (ab 29.03.2019) (PDF)
- GRW Koordinierungsrahmen (ab 01.01.2022) (PDF)
- Positivliste zu GRW (ab 01.01.2022) (PDF)
- Ausschluss von der Förderung (Negativliste) (PDF)
-
Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P)
(PDF)
Rechtsgrundlage - Anlage 2 AV § 44 LHO
- Leistungsgewährungsverordnung - LGV vom 15. November 2011 (PDF)
Video zur "GRW"-Förderung Berlin
Beispiele aus der Praxis
#BerlinFördert - GRW
Berliner Fördergebiete
Sie wissen nicht in welchem Fördergebiet Ihre Betriebsstätte liegt? Nutzen Sie das praktische Tool auf