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Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW)
Investitionszuschuss für Unternehmer und Existenzgründer
Die "GRW"-Förderung richtet sich an bestehende Unternehmen und Existenzgründer der gewerblichen Wirtschaft. Mit einem Investitions- oder Lohnkostenzuschuss unterstützt die IBB im Auftrag der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe Investitionsvorhaben zur Schaffung und Sicherung von Dauerarbeitsplätzen.
"GRW"-Förderung auf einen Blick
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Zuschüsse für Investitionen in das Anlagevermögen oder Lohnkostenförderung
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grundsätzlich bis zu 30 % Förderquote
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Investitionszeitraum bis zu 36 Monate
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kombinierbar mit anderen Finanzierungsangeboten

"GRW"-Förderung im Detail
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- Existenzgründungen und
- bestehende Unternehmen
der gewerblichen Wirtschaft, die bedeutende regionalwirtschaftliche Effekte hervorbringen.
Wer wird nicht gefördert?
Neben freiberuflich Tätigen sind weitere Branchen von der Förderung ausgeschlossen.
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Investitionszuschuss in das Anlagevermögen
Kleine und mittlere Unternehmen ( KMU )
- Errichtungsinvestitionen
- Erweiterungsinvestitionen
- Diversifizierung der Produktion
- Grundlegende Änderung des gesamten Produktionsprozesses
- Erwerb von Vermögenswerten einer Betriebsstätte unter bestimmten Voraussetzungen
- Modernisierung des Produktionsprozesses
Großunternehmen (GU)
- Errichtungsinvestitionen
- Diversifizierung der Tätigkeit einer Betriebsstätte unter bestimmten Voraussetzungen
- Erwerb von Vermögenswerten einer Betriebsstätte unter bestimmten Voraussetzungen und sofern eine andere Tätigkeit in der Betriebsstätte ausgeübt wird
Darüber hinaus sind besondere Investitionsvorhaben zur Beschleunigung der Transformation hin zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaft als eigenständige oder als Teil der oben genannten Vorhaben förderfähig. Die Bestimmungen ergeben sich aus dem maßgeblichen Koordinierungsrahmen.Alternativ Lohnkostenzuschuss
- lohnkostenbezogene Zuschüsse für neue Arbeitsplätze
- Voraussetzung dafür ist, dass
- mindestens 5 Dauerarbeitsplätze durch das Investitionsvorhaben geschaffen werden,
- der weit überwiegende Teil der neu zu schaffenden Dauerarbeitsplätze hochwertig ist und mit hoch qualifizierten Mitarbeitern besetzt wird und
- das Jahresarbeitgeberbruttogehalt der Beschäftigten über 30.000 Euro liegt.
- förderfähige Lohnkosten sind an sachkapitalbezogene Investitionen gekoppelt
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- Zuschuss für Investitionsvorhaben mit einem Mindestvolumen von 10.000 EUR
- Investitionszeitraum maximal 36 Monate
Schaffung von Dauerarbeitsplätzen- Grundsätzlich ist die Zahl der Dauerarbeitsplätze um mindestens 10% zu erhöhen oder der Investitionsbetrag muss, bezogen auf ein Jahr, die in den letzten 3 Jahren durchschnittlich verdienten Abschreibungen – ohne Berücksichtigung der Sonderabschreibungen – um mindestens 50% übersteigen.
- Die Dauerarbeitsplätze und die geförderten Wirtschaftsgüter müssen für mindestens 5 Jahre nach Abschluss des Vorhabens im Unternehmen verbleiben.
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Förderhöchstsätze für Betriebsstätten im C-Fördergebiet
Investitionszuschuss bis zu
- max. 30% für kleine
- max. 20% für mittlere
- max. 10% für große Unternehmen
Förderhöchstsätze für Betriebsstätten im D-FördergebietInvestitionszuschuss bis zu
- max. 20% für kleine
- max. 10% für mittlere
Große Unternehmen können maximal den Höchstbetrag für Deminimis-Beihilfen innerhalb von drei Jahren erhalten.
Die Höhe Ihres individuellen Fördersatzes ist u. a. von der Unternehmensgröße, Lage der Betriebsstätte, der Erfüllung der besonderen Struktureffekte und der Höhe anderer Subventionen abhängig.
Für besondere Investitionsvorhaben zur Beschleunigung der Transformation hin zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaft können gesonderte Förderhöchstsätze gewährt werden. Die Details ergeben sich aus dem maßgeblichen Koordinierungsrahmen.
Berliner FördergebieteSie wissen nicht in welchem Fördergebiet Ihre Betriebsstätte liegt? Nutzen Sie das praktische Tool auf
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- Der Antrag muss vor Beginn des Investitionsvorhabens bei der Investitionsbank Berlin gestellt werden. Bei der "GRW" versteht man unter Beginn grundsätzlich den verbindlichen Abschluss eines zum Vorhaben zählenden Lieferungs- und Leistungsvertrages. Ab diesem Zeitpunkt können Sie mit Ihrem Investitionsvorhaben auf eigenes Risiko beginnen. Damit ist keine Zusage der Förderung verbunden.
- Um einen Antrag zu stellen, nutzen Sie nach Möglichkeit bitte den digitalen Antragsprozess im IBB Kundenportal .
Wie geht es nach der Antragstellung weiter?
- Mit einem Bestätigungsschreiben werden Sie über die grundsätzliche Förderfähigkeit informiert und um Einreichung der für Ihr Vorhaben zusätzlich benötigten Unterlagen gebeten.
- Nach Eingang dieser Unterlagen erstellen wir eine Beschlussvorlage zu dem Vorhaben. Hierüber wird in der Regel in einem Förderausschuss entschieden.
- Nach der Entscheidung erhalten Sie einen entsprechenden Zuwendungsbescheid.
- Die zugesagten Mittel können ausgezahlt werden, sobald die Investitionen getätigt wurden und die im Zuwendungsbescheid enthaltenen Auszahlungsvoraussetzungen erfüllt sind.
Sprechen Sie uns bitte so früh wie möglich an. Unsere Kundenberatung beantwortet nicht nur Detailfragen zum Programm, wir unterstützen Sie auch gern bei der Antragstellung.
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Voraussetzung für eine "GRW"-Förderung ist, dass das Investitionsvorhaben bedeutende regionalwirtschaftliche Effekte hervorbringt. Diese Voraussetzung wird als erfüllt angesehen, wenn die überwiegende Unternehmenstätigkeit in der sog. Positivliste aufgeführt ist.
Bei anderen Unternehmen die der sog. bedingten Positivliste zugeordnet werden können, sind weitere Faktoren zu berücksichtigen. Die genauen Bestimmungen sind dem maßgeblichen Koordinierungsrahmen zu entnehmen.
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Die genannten Förderhöchstsätze in C-Fördergebieten können bei Vorliegen besonderer Struktureffekte ausgeschöpft werden.
Ein Vorhaben bewirkt besondere Struktureffekte, wenn die Investitionen z. B.
- zur Hebung bzw. Stabilisierung der Beschäftigung beitragen,
- besonders energieeffizient sind,
- die regionale Innovationskraft stärken,
- im Zusammenhang mit Existenzgründungen stehen,
- Arbeits- und Ausbildungsplätze für Frauen und Jugendliche schaffen.
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Der Beginn ist entweder
- der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages oder
- der Beginn der Bauarbeiten für die Investition oder
- die erste rechtsverbindliche Verpflichtung zur Bestellung von Ausrüstung oder
- eine andere Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht.
Dabei ist der früheste der o.g. Zeitpunkte maßgeblich.
Der Kauf von Grundstücken und Vorarbeiten (wie Einholung von Genehmigungen und die Erstellung vorläufiger Durchführbarkeitsstudien) sowie Planung und Bodenuntersuchung bei Baumaßnahmen gelten nicht als Beginn.
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Die "GRW"-Förderung können Sie auch mit weiteren Förderprogrammen kombinieren.
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Kontakt
Kundenbetreuung Wirtschaftsförderung
- Telefon: +49 (0) 30 / 2125-4747
- Email: wirtschaft@ibb.de
Berliner Fördergebiete
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