Betreuung Vermieter:innen und Investor:innen
- Telefon: 030 / 2125-2662
- Email: immobilien@ibb.de
Förderung von Wohnraum für Auszubildende und Studierende im Land Berlin
Sie planen junge Menschen bei Ihrer Aus- und Weiterbildung mit bedarfsgerechten Wohnraum zu unterstützen? Mit „IBB Junges Wohnen“ fördern wir Ihr Bauvorhaben.
Förderdarlehen und Zuschüsse für Vermieter:innen und Investor:innen
Schaffung von Wohnraum für Auszubildende und Studierende
Förderung ab 20 Wohnplätzen im Land Berlin
30 Jahre zinsfreies Baudarlehen in Höhe von bis zu 3.600 EUR m² geförderter Fläche
attraktive Baukostenzuschüsse in Höhe von bis zu 2.200 EUR m² geförderter Fläche sowie weitere einmalige Zuschüsse
Der Investitionsstandort muss in Berlin sein.
Im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung soll die Wohnraumversorgung von Studierenden und Auszubildenden, die sich insbesondere aufgrund ihres Einkommens am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können und auf Unterstützung angewiesen sind, durch die Schaffung von Wohnheimplätzen unterstützt werden.
Förderung von Baumaßnahmen - einschließlich Erstmöblierung - von Individualwohnplätzen, Wohnplätzen in einer Wohngemeinschaft und Gemeinschaftsflächen für Studierende an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen oder Auszubildende im Land Berlin in Form von
Förderkonditionen
Finanzierungskonditionen
Für die Förderung eines sozialen Wohnungsbaus ist zunächst ein formloser Antrag auf Aufnahme ins Wohnungsneubauprogramm bei der Programmleitstelle der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen zu stellen.
– IV A 23 –
Württembergische Straße 6
10707 Berlin
Herr Peter Meiwald
Tel. 030 / 90173-3823
Sprechen Sie uns bitte so früh wie möglich an. Unsere Kundenbetreuung beantwortet nicht nur Detailfragen zum Programm, wir unterstützen Sie auch gerne bei der Antragstellung.
In diesem Förderprogramm finanzierte Vorhaben leisten direkt und indirekt einen positiven Beitrag zu den folgenden Sustainable Development Goals (SDG):
Die IBB schließt bestimmte Vorhaben generell von einer Finanzierung aus oder gibt einzuhaltende Bedingungen vor.
Genauere Informationen zu den Ausschlusskriterien finden Sie in unseren Nachhaltigkeitslinien und weitere einzuhaltende Bedingungen in den Verwaltungsvorschriften.
Die Förderung für "IBB Junges Wohnen" ist grundsätzlich mit anderen öffentlichen Fördermitteln kombinierbar, sofern die Summe aller öffentlichen Fördermittel die Summe der förderfähigen Aufwendungen nicht übersteigt.
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