Betreuung Vermieter:innen und Investor:innen
- Telefon: 030 / 2125-2662
- Email: immobilien@ibb.de
Förderung von Wohnraum für Auszubildende und Studierende im Land Berlin
Sie planen junge Menschen bei Ihrer Aus- und Weiterbildung mit bedarfsgerechten Wohnraum zu unterstützen? Mit „IBB Junges Wohnen“ fördern wir Ihr Bauvorhaben.
Förderdarlehen und Zuschüsse für Vermieter:innen und Investor:innen
Schaffung von Wohnraum für Auszubildende und Studierende
Förderung ab 20 Wohnplätzen im Land Berlin
30 Jahre zinsfreies Baudarlehen in Höhe von bis zu 3.600 EUR m² geförderter Fläche
attraktive Baukostenzuschüsse in Höhe von bis zu 2.200 EUR m² geförderter Fläche sowie weitere einmalige Zuschüsse
Der Investitionsstandort muss in Berlin sein.
Im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung soll die Wohnraumversorgung von Studierenden und Auszubildenden, die sich insbesondere aufgrund ihres Einkommens am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können und auf Unterstützung angewiesen sind, durch die Schaffung von Wohnheimplätzen unterstützt werden.
Förderung von Baumaßnahmen - einschließlich Erstmöblierung - von Individualwohnplätzen, Wohnplätzen in einer Wohngemeinschaft und Gemeinschaftsflächen für Studierende an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen oder Auszubildende im Land Berlin in Form von
Förderkonditionen
Finanzierungskonditionen
Für die Förderung eines sozialen Wohnungsbaus ist zunächst ein formloser Antrag auf Aufnahme ins Wohnungsneubauprogramm bei der Programmleitstelle der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen zu stellen.
Für Fragen, Beratung oder die Antragsstellung wenden Sie sich bitte an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen.
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
– IV A 23 –
Württembergische Straße 6
10707 Berlin
Frau Ceren Domeniconi
Tel. 030/ 90173-3826
Email: ceren.domeniconi@senstadt.berlin.de
In diesem Förderprogramm finanzierte Vorhaben können direkt und indirekt einen positiven Beitrag zu den folgenden Sustainable Development Goals (SDG) leisten:
Die IBB schließt bestimmte kontroverse Geschäftspraktiken generell von einer Finanzierung aus oder führt innerhalb kontroverser Geschäftsfelder Einzelfallprüfungen durch.
Genauere Informationen zu den Ausschlusskriterien finden Sie in unseren Nachhaltigkeitsleitlinien .
Weitere Informationen zu unseren SDGs der IBB Gruppe finden Sie unter:
Unser Beitrag zu den SDGs - IBB Gruppe
Wir sind uns gleichzeitig dessen bewusst, dass im Rahmen unserer Förderungen auch unbeabsichtigte negative Auswirkungen auf einzelne SDGs auftreten können. Diese Aspekte werden auf dieser Seite nicht umfassend behandelt. Wir setzen uns jedoch intensiv mit möglichen Zielkonflikten auseinander und arbeiten daran, negative Effekte so weit wie möglich zu minimieren.
Die Förderung für "IBB Junges Wohnen" ist grundsätzlich mit anderen öffentlichen Fördermitteln kombinierbar, sofern die Summe aller öffentlichen Fördermittel die Summe der förderfähigen Aufwendungen nicht übersteigt.
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