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IBB Junges Wohnen

Förderung von Wohnraum für Auszubildende und Studierende im Land Berlin

Sie planen junge Menschen bei Ihrer Aus- und Weiterbildung mit bedarfsgerechten Wohnraum zu unterstützen? Mit „IBB Junges Wohnen“ fördern wir Ihr Bauvorhaben.

Vorläufiger Aufnahmestopp

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir möchten Sie darüber informieren, dass aufgrund der aktuell sehr hohen Nachfrage vorübergehend keine neuen Anträge seitens der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen (Programmleitstelle) angenommen werden können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

„IBB Junges Wohnen“ auf einen Blick

  • Förderdarlehen und Zuschüsse für Vermieter:innen und Investor:innen

  • Schaffung von Wohnraum für Auszubildende und Studierende

  • Förderung ab 20 Wohnplätzen im Land Berlin

  • 30 Jahre zinsfreies Baudarlehen in Höhe von bis zu 3.600 EUR m² geförderter Fläche

  • attraktive Baukostenzuschüsse in Höhe von bis zu 2.200 EUR m² geförderter Fläche sowie weitere einmalige Zuschüsse

"IBB Junges Wohnen" im Detail

    • kommunale und private Wohnungsunternehmen
    • Vermieter:innen und Investor:innen
    • Soziale Träger und gemeinwohlorientierte Unternehmen sowie Anstalten des öffentlichen Rechts des Landes Berlin

    Der Investitionsstandort muss in Berlin sein.

  • Im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung soll die Wohnraumversorgung von Studierenden und Auszubildenden, die sich insbesondere aufgrund ihres Einkommens am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können und auf Unterstützung angewiesen sind, durch die Schaffung von Wohnheimplätzen unterstützt werden.

    Förderung von Baumaßnahmen - einschließlich Erstmöblierung - von Individualwohnplätzen, Wohnplätzen in einer Wohngemeinschaft und Gemeinschaftsflächen für Studierende an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen oder Auszubildende im Land Berlin in Form von

    • Neubau
    • Nutzungsänderung oder Erweiterung von Gebäuden (Fördervoraussetzung: wesentlicher Bauaufwand, d.h. 1.500 EUR/m² Wohnfläche)
    • 30 Jahre zinsloses Baudarlehen von bis zu 3.600 EUR/m² geförderter Fläche
    • Baukostenzuschuss von bis zu 2.200 EUR/m² geförderter Fläche
    • Einmalige Zuschüsse
      • je barrierefreiem und uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbarem Wohnplatz in Höhe von 10.000 EUR
      • für Mehrkosten zur Erreichung eines Effizienzhaus-Standards in Höhe von bis zu 5.000 EUR je Wohnplatz
  • Förderkonditionen

    • Die Mietpreis- und Belegungsbindung beträgt 30 Jahre ab festgestellter mittlerer Bezugsfertigkeit.
    • Anfängliche monatliche Bruttokaltmiete max. 320 EUR je Wohnplatz zzgl. anfänglich Aufschläge für Möblierung, Internetanschluss und Strom in Höhe von max. 60 EUR monatlich je Wohnplatz
    • Mietsteigerungen sind entsprechend der prozentualen Erhöhungen des Bedarfs nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz – BaföG zulässig. Der Höchstbetrag für Aufschläge erhöht sich um 3 Prozent alle 24 Monate, erstmalig nach Ablauf von 24 Monaten ab Bezugsfertigkeit.
    • WBS: Einkommensgrenze 140% nach § 9 Abs. 2 Wohnraumförderungsgesetz

    Finanzierungskonditionen

    • Das öffentliche zinslose Baudarlehen wird mit einer Laufzeit von 30 Jahren gewährt.
    • Der Eigenkapitaleinsatz beträgt i.d.R. 20% der Gesamtkosten.
    • Das Baudarlehen und der Baukostenzuschuss können in max. 5 kostenfreien Teilbeträgen ausgezahlt werden.
    • Einmalige Zuschüsse werden erst nach vollständiger Abrechnung der Fördermittel vollständig ausgezahlt.
    • Für das öffentliche Baudarlehen fällt ein laufender Verwaltungskostenbeitrag (VKB) auf das Darlehensursprungskapital an. Beläuft sich das Baudarlehen auf mehr als 12,5 Mio. EUR, beträgt der VKB 0,15 % p.a.. Sofern sich das Baudarlehen auf mehr als 2,5 Mio. EUR bis einschließlich 12,5 Mio. EUR beläuft, ist ein VKB in Höhe von 0,25 % p.a. zu zahlen. Beträgt das Baudarlehen 1,5 Mio. EUR bis einschließlich 2,5 Mio. EUR, liegt der VKB bei 0,4 % p.a.. Für Baudarlehen von weniger als 1,5 Mio. EUR wird ein VKB in Höhe von 0,6 % p.a. erhoben.
    • Die Tilgung für das öffentliche Baudarlehen beträgt mind. 1,5% p.a. des Darlehensursprungsbetrags und setzt drei Monate nach Feststellung der mittleren Bezugsfertigkeit ein.
    • Das öffentliche Baudarlehen und der Baukostenzuschuss werden i.d.R. durch ein nachrangiges Grundpfandrecht gesichert.
  • Für die Förderung eines sozialen Wohnungsbaus ist zunächst ein formloser Antrag auf Aufnahme ins Wohnungsneubauprogramm bei der Programmleitstelle der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen zu stellen.

    Für Fragen, Beratung oder die Antragsstellung wenden Sie sich bitte an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen.

    Programmleitstelle

    Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen

    – IV A 23 –
    Württembergische Straße 6
    10707 Berlin

    Frau Ceren Domeniconi
    Tel. 030/ 90173-3826
    Email: ceren.domeniconi@senstadt.berlin.de

  • In diesem Förderprogramm finanzierte Vorhaben können direkt und indirekt einen positiven Beitrag zu den folgenden Sustainable Development Goals (SDG) leisten:

    • 11 - nachhaltige Städte und Gemeinden

    Die IBB schließt bestimmte kontroverse Geschäftspraktiken generell von einer Finanzierung aus oder führt innerhalb kontroverser Geschäftsfelder Einzelfallprüfungen durch.

    Genauere Informationen zu den Ausschlusskriterien finden Sie in unseren Nachhaltigkeitsleitlinien .

    Untited Nations - 1 Sustainable Development Goal

    Weitere Informationen zu unseren SDGs der IBB Gruppe finden Sie unter:

    Unser Beitrag zu den SDGs - IBB Gruppe

    Wir sind uns gleichzeitig dessen bewusst, dass im Rahmen unserer Förderungen auch unbeabsichtigte negative Auswirkungen auf einzelne SDGs auftreten können. Diese Aspekte werden auf dieser Seite nicht umfassend behandelt. Wir setzen uns jedoch intensiv mit möglichen Zielkonflikten auseinander und arbeiten daran, negative Effekte so weit wie möglich zu minimieren.

      • Die Anforderungen an Barrierefreiheit der Bauordnung von Berlin sind zu erfüllen.
      • Individualwohnplätze bestehen aus einem Wohnschlafraum von mind. 14m², einem Vorraum, einem Sanitärraum und einer Kochgelegenheit.
      • Wohnplätze in einer Wohngemeinschaft sollen mit einem Vorraum inkl. Kochgelegenheit und Essplatz je Person, einen Wohnschlafraum von mind. 14m² je Person und einem Sanitärraum für höchstens 3 Personen ausgestattet sein.
      • Als Gemeinschaftsflächen sind Lernräume, Spielräume, Gemeinschaftsküchen oder Ähnliches zu verstehen.
        • Für Wohnheime bis 60 Wohnplätzen, muss die Gemeinschaftsfläche je Wohnplatz mind. 1m² betragen. Ab 61 Wohnplätzen sind 0,5m² je Wohnplatz hinzuzurechnen.
        • Die Gesamtfläche muss nicht mehr als 100m² betragen.
    • Die Förderung für "IBB Junges Wohnen" ist grundsätzlich mit anderen öffentlichen Fördermitteln kombinierbar, sofern die Summe aller öffentlichen Fördermittel die Summe der förderfähigen Aufwendungen nicht übersteigt.

      Passende Förderprogramme der IBB

Wie geht es weiter?

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Kontakt

Betreuung Vermieter:innen und Investor:innen

  • Telefon: 030 / 2125-2662
  • Email: immobilien@ibb.de

Betreuung Wohneigentümer:innen

  • Telefon: 030 / 2125-3488
  • Email: immobilien@ibb.de

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