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IBB Genossenschaftsförderung – Neubau und Bestand

Zinslose Darlehen für Wohnungsbaugenossenschaften in Berlin

Zur Stärkung des Genossenschaftswesens in Berlin unterstützt das Land Berlin eingetragene Genossenschaften (e.G.) und Genossenschaften in Gründung (i.G.) beim Neubau und Bestandserwerb von Wohnungen.

"IBB Genossenschaftsförderung" auf einen Blick

  • Förderdarlehen für Wohnungsbaugenossenschaften sowie Wohnungsbaugenossenschaften in Gründung

  • Förderung des Neubaus oder Bestandserwerbs von Wohnimmobilien

  • zinsloses Darlehen

  • Zinsbindung und Darlehenslaufzeit von bis zu 40 Jahren

"IBB Genossenschaftsförderung" im Detail

    • Wohnungsbaugenossenschaften (e.G.)
    • Wohnungsbaugenossenschaften in Gründung (i.G.)

    Der Investitionsstandort muss in Berlin sein.

  • Neubau

    • Neubauvorhaben in Berlin, wenn für mindestens 30% der Neubauwohnungen der "IBB Wohnungsneubaufonds" in Anspruch genommen wird.
    • Sofern im Konzeptverfahren oder in städtebaulichen Verträgen mit dem Land Berlin ein geringerer Förderanteil vereinbart wird, ist eine Förderung ebenfalls möglich.

    Bestandserwerb

    • Erwerb von Bestandsgebäuden in Berlin durch eine bestehende Wohnungsbaugenossenschaft oder eine von Mieterinnen und Mietern des jeweiligen Objekts gegründete Baugenossenschaft
  • Neubau

    • grundsätzlich zinsloses, nachrangig besichertes Eigenkapitalergänzungsdarlehen
    • Höhe des Darlehens: max. 10 % der Gesamtkosten des Neubauvorhabens, maximal 30.000 EUR je im Objekt geschaffener Wohneinheit
    • 40 Jahre Darlehenslaufzeit
    • Tilgung in Höhe von mind. 1,0 % p.a.
    • öffentliche Baudarlehen, Baukostenzuschüsse und einmalige Zuschüsse im Rahmen des „IBB Wohnungsneubaufonds“ können in Anspruch genommen werden
    • Laufender Verwaltungskostenbeitrag (VKB) in Höhe von 0,15 % p.a. auf das Darlehensursprungskapital (Bemessungsgrundlage: Summe aus Ursprungskapital des Eigenkapitalergänzungsdarlehens und Ursprungskapital des WFB-Darlehens);
      • sofern das Darlehensursprungskapital bis einschließlich 12,5 Mio. EUR beträgt, beläuft sich der VKB auf 0,25 % p.a.
      • sofern das Darlehensursprungskapital bis einschließlich 2,5 Mio. EUR beträgt, beläuft sich der VKB auf 0,4 % p.a
      • sofern das Darlehensursprungskapital geringer ist als 1,5 Mio. EUR, beträgt der VKB 0,6 % p.a.

    Bestandserwerb

    • grundsätzlich zinsloses, nachrangig besichertes Darlehen
    • Höhe des Darlehens: max. 90 % der auf den Wohnanteil entfallenden Kosten, maximal 3.500 EUR je im Objekt bestehendem Quadratmeter Wohnfläche
    • 40 Jahre Darlehenslaufzeit
    • Tilgung in Höhe von mind. 1,0 % p.a.
    • im Falle des Erwerbs von Wohnraum im sozialen Erhaltungsgebiet gemäß § 173 Absatz 1 Nummer 2 BauGB kann zusätzlich ein Zuschuss in Höhe von 10 % des ursprünglich vereinbarten Kaufpreises gewährt werden
    • Laufender Verwaltungskostenbeitrag (VKB) in Höhe von 0,25 % p.a. auf das Darlehensursprungskapital;
      • sofern das Darlehensursprungskapital bis einschließlich 2,5 Mio. EUR beträgt, beläuft sich der VKB 0,4 % p.a.
      • sofern das Darlehensursprungskapital geringer ist als 1,5 Mio. EUR, beträgt der VKB 0,6 % p.a.


    Für beides gilt:

    • keine Bereitstellungszinsen
    • keine Vorfälligkeitsentschädigungen
  • Neubau

    • Es gelten die Regelungen zu den Miet¬preis- beziehungsweise Nutzungsentgelt- und Belegungsbindungen gemäß geltender WFB.

    Bestandserwerb

    • Entgeltnutzungs- und Belegungsbindungen für mindestens 30 % der Wohnungen bei deren Freiwerden. Bei Gewährung des zusätzlichen Zuschusses im Falle des Erwerbs von Wohnraum im sozialen Erhaltungsgebiet gelten Entgeltnutzungs- und Belegungsbindungen für mindestens 50 % der Wohnungen bei deren Freiwerden.
    • Bindungszeitraum: 40 Jahre ab dem Nutzen-Lasten-Übergang an die Genossenschaft.
    • Anfangsmiete: 7,00 EUR/m² Wohnfläche bei Freiwerden mietpreis- und belegungsgebundener Wohnungen innerhalb der ersten fünf Jahre nach Erwerb, Fortschreibung der Anfangsmiete ab dem sechsten Jahr nach Erwerb mit 2 % p.a.

    Detaillierte Regelungen entnehmen Sie bitte den Verwaltungsvorschriften für die Förderung des genossenschaftlichen Wohnens in Berlin 2023.

  • Zuerst ist ein Antrag auf Aufnahme ins Förderprogramm bei der Programmleitstelle der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen zu stellen.

    Programmleitstelle

    Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen

    IV A 24
    Württembergische Straße 6
    10707 Berlin

    Herr Bernd Busse
    030 / 90173-3824


    Im Anschluss entscheidet ein Gremium über die Förderfähigkeit. Nach erfolgter Aufnahme ist der konkrete Antrag auf Förderung bei der IBB zu stellen.

    Sprechen Sie uns bitte so früh wie möglich an. Unsere Kundenbetreuung beantwortet nicht nur Detailfragen zum Programm, wir unterstützen Sie auch gerne bei der Antragstellung.

  • In diesem Förderprogramm finanzierte Vorhaben leisten direkt und indirekt einen positiven Beitrag zu den folgenden Sustainable Development Goals (SDG):

    • 11 - nachhaltige Städte und Gemeinden
    • 13 - Maßnahmen zum Klimaschutz

    Die IBB schließt bestimmte Vorhaben generell von einer Finanzierung aus oder gibt einzuhaltende Bedingungen vor.

    Genauere Informationen zu den Ausschlusskriterien finden Sie in unseren Nachhaltigkeitsleitlinien .

    Untited Nations - 2 Sustainable Development Goals

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  • Telefon: 030 / 2125-2662
  • Email: immobilien@ibb.de

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