IBB Genossenschaftsförderung – Neubau und Bestand
Zinslose Darlehen für Wohnungsbaugenossenschaften in Berlin
Zur Stärkung des Genossenschaftswesens in Berlin unterstützt das Land Berlin Baugenossenschaften bei Neubau und Bestandserwerb. Eingetragene Genossenschaften (e.G.) oder Genossenschaften in Gründung (i.G.) sind daher aufgerufen, Vorschläge für förderfähige Vorhaben einzureichen.
"IBB Genossenschaftsförderung" auf einen Blick
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zinsloses Darlehen
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für Wohnungsbaugenossenschaften, die neu bauen
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für Wohnungsbau- und Mietergenossenschaften, die Bestand erwerben
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30 Jahre Laufzeit

"IBB Genossenschaftsförderung" im Detail
Wer wird gefördert?
- Wohnungsbaugenossenschaften (e.G.)
- Wohnungsbaugenossenschaften in Gründung (i.G.)
Der Investitionsstandort muss in Berlin sein.
Was wird gefördert?
Neubau
- Neubauvorhaben in Berlin, wenn für mindestens 30% der Neubauwohnungen der "IBB Wohnungsneubaufonds" in Anspruch genommen wird.
Bestandserwerb
- Erwerb von Bestandsgebäuden in Berlin durch eine bestehende Wohnungsbaugenossenschaft oder eine von Mieterinnen und Mietern des jeweiligen Objekts gegründete Baugenossenschaft
Wie wird gefördert?
Neubau
- grundsätzlich zinsloses, nachrangig besichertes Eigenkapitalergänzungsdarlehen
- Tilgung in Höhe von mind. 1,0% p.a.
- Höhe des Darlehens: max. 10% der Gesamtkosten des Neubauvorhabens, maximal 21.000 EUR je im Objekt geschaffener Wohneinheit
- 30 Jahre Darlehenslaufzeit
Ferner wird ein öffentliches Darlehen im Rahmen des "IBB Wohnungsneubaufonds" inkl. Tilgungszuschuss in Höhe von 25 % gewährt.
Bestandserwerb
- grundsätzlich zinsloses, nachrangig besichertes Darlehen
- Tilgung in Höhe von mind. 1,0% p.a.
- individuelle Darlehenshöhe in Abhängigkeit von der Wirtschaftlichkeit des Vorhabens
- 30 Jahre Darlehenslaufzeit
Für beides gilt:
- Laufender Verwaltungskostenbeitrag (VKB) in Höhe von 0,3% p.a. auf das Darlehensursprungskapital unter Abzug von Zuschüssen und Tilgungsverzichten; sofern das Darlehensursprungskapital geringer ist als 2,5 Mio. EUR, betragen die VKB 0,4% p.a. Sollte es unter 1,5 Mio. EUR liegen, werden 0,6% p.a. VKB in Rechnung gestellt.
- keine Bereitstellungszinsen
- keine Vorfälligkeitsentschädigungen
Welche Förderbedingungen gibt es?
Neubau
- Für mindestens die Hälfte der geförderten Neubauwohnungen (15 % der insgesamt zu errichtenden Wohneinheiten) ist das Fördermodell 1 gemäß Nummer 4.1 WFB 2019 in Anspruch zu nehmen. Abweichend von den in den WFB 2019 getroffenen Regelungen kann das Fördermodell 2 gemäß Nummer 4.2 WFB 2019 für die Hälfte der gebundenen Wohnungen in Anspruch genommen werden, soweit anderweitige Vereinbarungen dem nicht entgegenstehen.
- Der Antragsteller hat nachzuweisen, dass das Vorhaben – ohne Gewährung des Eigenkapitalergänzungsdarlehens – wirtschaftlich nicht tragfähig wäre.
Bestandserwerb
- Entgeltnutzungs- und Belegungsbindungen für mindestens 25% der Wohnungen bei deren Freiwerden
- Bindungszeitraum: 30 Jahre ab dem Nutzen-Lasten-Übergang an die Genossenschaft
- Anfangsmiete: 6,50 EUR/m² Wohnfläche bei Freiwerden mietpreis- und belegungsgebundener Wohnungen innerhalb der ersten fünf Jahre nach Erwerb, Fortschreibung der Anfangsmiete ab dem sechsten Jahr nach Erwerb mit 2% p.a.
Detaillierte Regelungen entnehmen Sie bitte den Verwaltungsvorschriften für die Durchführung eines Projektaufrufs zur Förderung genossenschaftlichen Wohnens in Berlin 2019.
Wie verläuft die Antragstellung?
Zuerst ist ein Antrag auf Aufnahme ins Förderprogramm bei der Programmleitstelle der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen zu stellen.
Programmleitstelle
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen
– IV A 2 –
Württembergische Straße 6
10707 Berlin
Herr André Moschke
030 / 90139-4767
Im Anschluss entscheidet ein Gremium über die Förderfähigkeit. Nach erfolgter Aufnahme ist der konkrete Antrag auf Förderung bei der IBB zu stellen.
Sprechen Sie uns bitte so früh wie möglich an. Unsere Kundenbetreuung beantwortet nicht nur Detailfragen zum Programm, wir unterstützen Sie auch gerne bei der Antragstellung.
Was gibt es sonst noch zu beachten?
Was ist in Bezug auf Rechnungen zu beachten?
Rechnungen über förderfähige Maßnahmen sind unbar zu begleichen und die entsprechenden Belege (z.B. Kontoauszüge) als Zahlungsnachweise aufzubewahren.
Möchten Sie Förderprogramme kombinieren?
Neubau
- Die Inanspruchnahme der "IBB Genossenschaftsförderung" ist nur in Kombination mit dem "IBB Wohnungsneubaufonds" möglich.
- Eine Gesamtfinanzierung kann außerdem durch Einbindung des "IBB Förderergänzungsdarlehens" und des Programms "Klimafreundlicher Neubau (KfW 297/298)" dargestellt werden.
Bestandserwerb
- Eine Gesamtfinanzierung kann durch Einbindung des "IBB Förderergänzungsdarlehens" dargestellt werden.
Downloads
Energieeinsparverordnung (EnEV 2014)
Weitere Informationen zu den aktuellen Förderstandards finden Sie auf