IBB Genossenschaftsförderung – Neubau und Bestand
Zinslose Darlehen für Wohnungsbaugenossenschaften in Berlin
Zur Stärkung des Genossenschaftswesens in Berlin unterstützt das Land Berlin eingetragene Genossenschaften (e.G.) und Genossenschaften in Gründung (i.G.) beim Neubau und Bestandserwerb von Wohnungen.
"IBB Genossenschaftsförderung" auf einen Blick
-
zinsloses Darlehen
-
für Wohnungsbaugenossenschaften, die neu bauen
-
für Wohnungsbau- und Mietergenossenschaften, die Bestand erwerben
-
40 Jahre Laufzeit

"IBB Genossenschaftsförderung" im Detail
Wer wird gefördert?
- Wohnungsbaugenossenschaften (e.G.)
- Wohnungsbaugenossenschaften in Gründung (i.G.)
Der Investitionsstandort muss in Berlin sein.
Was wird gefördert?
Neubau
- Neubauvorhaben in Berlin, wenn für mindestens 30% der Neubauwohnungen der "IBB Wohnungsneubaufonds" in Anspruch genommen wird.
- Sofern im Konzeptverfahren oder in städtebaulichen Verträgen mit dem Land Berlin ein geringerer Förderanteil vereinbart wird, ist eine Förderung ebenfalls möglich.
Bestandserwerb
- Erwerb von Bestandsgebäuden in Berlin durch eine bestehende Wohnungsbaugenossenschaft oder eine von Mieterinnen und Mietern des jeweiligen Objekts gegründete Baugenossenschaft
Wie wird gefördert?
Neubau
- grundsätzlich zinsloses, nachrangig besichertes Eigenkapitalergänzungsdarlehen
- Höhe des Darlehens: max. 10 % der Gesamtkosten des Neubauvorhabens, maximal 30.000 EUR je im Objekt geschaffener Wohneinheit
- 40 Jahre Darlehenslaufzeit
- Tilgung in Höhe von mind. 1,0 % p.a.
- öffentliche Baudarlehen, Baukostenzuschüsse und einmalige Zuschüsse im Rahmen des „IBB Wohnungsneubaufonds“ können in Anspruch genommen werden
- Laufender Verwaltungskostenbeitrag (VKB) in Höhe von 0,15 % p.a. auf das Darlehensursprungskapital (Bemessungsgrundlage: Summe aus Ursprungskapital des Eigenkapitalergänzungsdarlehens und Ursprungskapital des WFB-Darlehens);
- sofern das Darlehensursprungskapital bis einschließlich 12,5 Mio. EUR beträgt, beläuft sich der VKB auf 0,25 % p.a.
- sofern das Darlehensursprungskapital bis einschließlich 2,5 Mio. EUR beträgt, beläuft sich der VKB auf 0,4 % p.a
- sofern das Darlehensursprungskapital geringer ist als 1,5 Mio. EUR, beträgt der VKB 0,6 % p.a.
Bestandserwerb
- grundsätzlich zinsloses, nachrangig besichertes Darlehen
- Höhe des Darlehens: max. 90 % der auf den Wohnanteil entfallenden Kosten, maximal 3.500 EUR je im Objekt bestehendem Quadratmeter Wohnfläche
- 40 Jahre Darlehenslaufzeit
- Tilgung in Höhe von mind. 1,0 % p.a.
- im Falle des Erwerbs von Wohnraum im sozialen Erhaltungsgebiet gemäß § 173 Absatz 1 Nummer 2 BauGB kann zusätzlich ein Zuschuss in Höhe von 10 % des ursprünglich vereinbarten Kaufpreises gewährt werden
- Laufender Verwaltungskostenbeitrag (VKB) in Höhe von 0,25 % p.a. auf das Darlehensursprungskapital;
- sofern das Darlehensursprungskapital bis einschließlich 2,5 Mio. EUR beträgt, beläuft sich der VKB 0,4 % p.a.
- sofern das Darlehensursprungskapital geringer ist als 1,5 Mio. EUR, beträgt der VKB 0,6 % p.a.
Für beides gilt:
- keine Bereitstellungszinsen
- keine Vorfälligkeitsentschädigungen
Welche Förderbedingungen gibt es?
Neubau
- Es gelten die Regelungen zu den Miet¬preis- beziehungsweise Nutzungsentgelt- und Belegungsbindungen gemäß geltender WFB.
Bestandserwerb
- Entgeltnutzungs- und Belegungsbindungen für mindestens 30 % der Wohnungen bei deren Freiwerden. Bei Gewährung des zusätzlichen Zuschusses im Falle des Erwerbs von Wohnraum im sozialen Erhaltungsgebiet gelten Entgeltnutzungs- und Belegungsbindungen für mindestens 50 % der Wohnungen bei deren Freiwerden.
- Bindungszeitraum: 40 Jahre ab dem Nutzen-Lasten-Übergang an die Genossenschaft.
- Anfangsmiete: 7,00 EUR/m² Wohnfläche bei Freiwerden mietpreis- und belegungsgebundener Wohnungen innerhalb der ersten fünf Jahre nach Erwerb, Fortschreibung der Anfangsmiete ab dem sechsten Jahr nach Erwerb mit 2 % p.a.
Detaillierte Regelungen entnehmen Sie bitte den Verwaltungsvorschriften für die Förderung des genossenschaftlichen Wohnens in Berlin 2023.
Wie verläuft die Antragstellung?
Zuerst ist ein Antrag auf Aufnahme ins Förderprogramm bei der Programmleitstelle der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen zu stellen.
Programmleitstelle
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen
– IV A 2 –
Württembergische Straße 6
10707 Berlin
Herr André Moschke
030 / 90139-4767
Im Anschluss entscheidet ein Gremium über die Förderfähigkeit. Nach erfolgter Aufnahme ist der konkrete Antrag auf Förderung bei der IBB zu stellen.
Sprechen Sie uns bitte so früh wie möglich an. Unsere Kundenbetreuung beantwortet nicht nur Detailfragen zum Programm, wir unterstützen Sie auch gerne bei der Antragstellung.
Was gibt es sonst noch zu beachten?
Was ist in Bezug auf Rechnungen zu beachten?
Rechnungen über förderfähige Maßnahmen sind unbar zu begleichen und die entsprechenden Belege (z.B. Kontoauszüge) als Zahlungsnachweise aufzubewahren.
Möchten Sie Förderprogramme kombinieren?
Neubau
- Die Inanspruchnahme der "IBB Genossenschaftsförderung" ist nur in Kombination mit dem "IBB Wohnungsneubaufonds" möglich.
- Eine Gesamtfinanzierung kann außerdem durch Einbindung des "IBB Förderergänzungsdarlehens" und des Programms "Klimafreundlicher Neubau (KfW 297/298)" dargestellt werden.
Bestandserwerb
- Eine Gesamtfinanzierung kann durch Einbindung des "IBB Förderergänzungsdarlehens" dargestellt werden.
Downloads
Energieeinsparverordnung (EnEV 2014)
Weitere Informationen zu den aktuellen Förderstandards finden Sie auf