Betreuung Vermieter:innen und Investor:innen
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Sie möchten Ihren Mietwohnungsbestand energetisch sanieren und den CO2-Ausstoß der Immobilie dauerhaft senken? Mit einem Förderdarlehen des Landes unterstützen wir Ihre Investitionen für Maßnahmen zur nachhaltigen CO2-Reduzierung.
Wenn Sie zusätzlich eine Mietpreis- und Belegungsbindung vereinbaren, können Sie darüber hinaus von einem Zuschuss des Landes profitieren.
Förderdarlehen und Zuschüsse für Vermieter:innen und Investor:innen
Förderung energetischer Maßnahmen zur nachhaltigen Reduzierung des CO₂ -Ausstoßes von Wohngebäuden
Förderdarlehen in Höhe von 20 EUR je m² Wohnfläche und eingespartem Kilogramm CO₂ plus zusätzlicher Zuschuss von 20 % des bewilligten Darlehens
Modulares Förderangebot, dass sich flexibel mit weiteren Förderprodukten kombinieren lässt
Der Investitionsstandort muss in Berlin sein.
Grundmodul:
Gefördert werden energetische Sanierungsmaßnahmen an Mietwohngebäuden, die vor mehr als 20 Jahren fertiggestellt wurden und über mindestens drei Wohneinheiten verfügen. Die Förderung bezieht sich auf die Gesamtheit der Wohnungen in einem Gebäude, einzelne Wohneinheiten sind nicht förderfähig.
Im Rahmen der Förderung im Grundmodul besteht grundsätzlich Maßnahmenfreiheit. Voraussetzung für eine Förderung ist jedoch, dass die technischen Anforderungen und Fördervorgaben der Verwaltungsvorschrift eingehalten werden und nach Abschluss der Sanierungsmaßnahme ein Ausstoß von höchstens 15 kg CO₂-Äquivalenten je m² Wohnfläche und Jahr erreicht wird.
Beispiele für Einzelmaßnahmen:
Neben den energetischen Maßnahmen sind auch beihilfefähige Investitionskosten, die durch die fachgerechte Durchführung dieser Maßnahmen unmittelbar bedingt sind, einschließlich der Beratungs-, Planungs- und Baubegleitungsleistungen durch einen Sachverständigen sowie die Kosten notwendiger Umfeldmaßnahmen förderfähig.
Ausgenommen hiervon sind Energieeffizienzberatungen durch Energieexpert:innen. Für diese kann eine Förderung im Rahmen des Programmes ENEO beantragt werden.
Was wird nicht gefördert?
* Stromerzeugende Anlagen auf Basis erneuerbarer Energien wie Photovoltaik, Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen sowie Stromspeicher für die Eigenstromversorgung können mitgefördert werden, wenn für diese Anlagen keine Förderung nach dem Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien oder anderer Förderprogramme in Anspruch genommen wird. Ist eine Förderung aus Mitteln des Programms SolarPLUS möglich, ist diese vorrangig zu beantragen.
Bonusmodul:
Das Bonusmodul ist ein wählbares ergänzendes Modul, welches ausschließlich in Verbindung mit dem Grundmodul in Anspruch genommen werden kann. Es fördert die Begründung von Miet- und Belegungsbindungen durch einen Zuschuss in Höhe von 20 % des Darlehens für das geförderte Gebäude. Der Zuschuss reduziert den Darlehensbetrag.
Voraussetzung ist die Begründung von Miet- und Belegungsbindungen für die Hälfte der Wohnungen im geförderten Gebäude jeweils bei Freiwerden der Wohnungen. Die Bindungen sind vorrangig an bislang ungebundenen Wohnungen zu begründen. Reicht deren Anzahl nicht aus, werden die erforderlichen Bindungen an bereits gebundenen Wohnungen begründet.
Die Förderung besteht aus Grundmodul und Bonusmodul:
| Grundmodul | Bonusmodul | |
|---|---|---|
| Gegenstand der Förderung | Energetische Sanierung | Sozialbindungen |
| Art der Förderung | Darlehensbasierte Förderung 20 EUR pro m² Wohnfläche pro kg CO2-Einsparung |
Zuschussbasierte Förderung 20 Prozent der Darlehenssumme |
| Bedingungen | Reduzierte Modernisierungsumlage |
|
Grundmodul:
Die Förderung erfolgt vorhabenbezogen durch ein öffentliches Darlehen als Pauschale in Höhe von 20 Euro pro CO2e-Einsparung pro m2/Wohnfläche.
Bonusmodul:
Die Förderung erfolgt durch einen Zuschuss in Höhe von 20 % des Darlehens für das geförderte Gebäude.
Der Zuschuss und das Darlehen dürfen die förderfähigen Kosten sowie die zulässige maximale Förderhöhe insgesamt nicht überschreiten.
Beispielrechnung Förderhöhe:
| Einsparung CO2: | 35 kg/m²/Wohnfläche (um einen Maximalausstoß von 15 kg/m²a CO2-Äquivalent zu erreichen) |
| Gesamtfläche: | 1.463 m² (davon Wohnfläche: 1.432 m²) |
| Grundmodul: Darlehensberechnung | |
| 35 kg/a CO2-Einsparung x 20 EUR/kg= | 700 EUR/m²/Wohnfläche |
| 700 EUR/m²/Wohnfläche x 1.432 m²= | 1.002.400 EUR darlehensbasierte Förderung |
| Bei Inanspruchnahme der Grund- und Bonusförderung | |
| Bonusmodul: Zuschussberechnung | |
| 1.002.400 EUR Darlehen x 20 %= | 200.480 EUR zuschussbasierte Förderung |
| Gesamtförderung: | 801.920 EUR Darlehen + 200.480 EUR Zuschuss |
Grundmodul
Bonusmodul
Zum Zeitpunkt der Bewilligung ungebundene Wohnungen:
Zum Zeitpunkt der Bewilligung gebundene Wohnungen:
Sprechen Sie uns bitte so früh wie möglich an. Unsere Kundenbetreuung beantwortet nicht nur Detailfragen zum Programm, sondern unterstützt Sie auch bei der Vorbereitung Ihrer Antragstellung.
In diesem Förderprogramm finanzierte Vorhaben können direkt und indirekt einen positiven Beitrag zu den folgenden Sustainable Development Goals (SDG) leisten:
Die IBB schließt bestimmte kontroverse Geschäftspraktiken generell von einer Finanzierung aus oder führt innerhalb kontroverser Geschäftsfelder Einzelfallprüfungen durch.
Genauere Informationen zu den Ausschlusskriterien finden Sie in unseren Nachhaltigkeitsleitlinien .
Weitere Informationen zu unseren SDGs der IBB Gruppe finden Sie unter:
Unser Beitrag zu den SDGs - IBB Gruppe
Wir sind uns gleichzeitig dessen bewusst, dass im Rahmen unserer Förderungen auch unbeabsichtigte negative Auswirkungen auf einzelne SDGs auftreten können. Diese Aspekte werden auf dieser Seite nicht umfassend behandelt. Wir setzen uns jedoch intensiv mit möglichen Zielkonflikten auseinander und arbeiten daran, negative Effekte so weit wie möglich zu minimieren.
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IBB Business Team GmbH
ENEO
Für Fragen rund um energetische Maßnahmen stehen Ihnen die Energie-Expert:innen von ENEO gern zur Verfügung.