Kundenbetreuung Wirtschaftsförderung
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Förderprogramm für innovative Technologien und Digitalisierung
Wir bieten flexible Darlehen für Investitionen in Ihre digitale Zukunft und übernehmen 60% des Kreditrisikos. Das Förderprogramm "Berlin Mittelstand 4.0" richtet sich an kleine und größere Mittelstandunternehmen des produzierenden Gewerbes, der IT-Branche und des Dienstleistungsgewerbes. Mit den Fördermitteln unterstützen wir Sie bei der Anwendung von Industrie 4.0-Lösungen und bei der Digitalisierung von Produktion und Service.
Darlehen für Wachstumsinvestitionen und Maßnahmen im Bereich der Digitalisierung
zwischen 2 und 6 Mio. EUR zu günstigen Zinsen
Haftungsfreistellung i.H.v. 60% für die Hausbank durch die IBB
flexible Laufzeiten zwischen 3 und 10 Jahren
Das Förderprogramm richtet sich an Unternehmen des produzierenden Gewerbes, der IT-Branche und des Dienstleistungsgewerbes mit einer Betriebsstätte oder Sitz in Berlin.
Von einer Finanzierung ausgeschlossen sind u.a. Land- und Forstwirtschaft, Aquakultur, Fischerei, Eisen- und Stahlindustrie, Baugewerbe, Gastronomie, Hotellerie und Einzelhandel, soweit nicht Versandhandel.
Sprechen Sie uns bitte so früh wie möglich an. Unsere Kundenberatung beantwortet nicht nur Detailfragen zum Programm, wir unterstützen Sie auch gerne bei der Antragstellung.
Das Darlehen wird günstig aus Mitteln der IBB mit einer teilweisen Rückgarantie des Landes Berlin refinanziert. Die Bonität des Kreditnehmers und die Qualität der Sicherheiten spiegeln sich in sieben Preisklassen wieder. Der Kredit wird mit einem kundenindividuellen Zinssatz im Rahmen des Maximalzinssatzes der jeweiligen Preisklasse zugesagt. Die Haftungsfreistellung führt nicht zu einer Erhöhung des Zinssatzes. Die aktuellen Zinssätze entnehmen Sie bitte der Konditionsübersicht.
Die Tilgung erfolgt nach Ablauf der tilgungsfreien Anlaufjahre in gleich hohen vierteljährlichen Raten. Während der Tilgungsfreijahre sind lediglich die Zinsen auf die ausgezahlten Kreditbeträge zu leisten. Eine vorzeitige ganze oder teilweise außerplanmäßige Tilgung des ausstehenden Kreditbetrages ist unter Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung möglich.
Im Rahmen der Kreditverhandlungen wird das Unternehmen von der begleitenden Hausbank und der IBB geratet. Das Ratingergebnis (Einschätzung der Bonität des Unternehmens) sowie die Werthaltigkeit der gestellten Sicherheiten sind Grundlage für die Zinsfestlegung durch die Hausbank. Ein Unternehmensrating von dritter Seite ist keine Antragsvoraussetzung.
Für dasselbe Vorhaben ist die Kombination mit einer Förderung aus der "Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW)" oder einer "Landesbürgschaft" ausgeschlossen.
Die Kombination mit anderen Förderprogrammen ist im Rahmen der beihilferechtlichen Obergrenzen möglich.
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