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Landesbürgschaften
Bürgschaften zur Besicherung von Avalen und Krediten
Ihnen fehlen die nötigen Sicherheiten um einen neuen Kredit oder ein neues Aval für die Finanzierung Ihres Vorhabens aufzunehmen? Mit den "Landesbürgschaften" können Kredite und Avale durch das Land Berlin besichert und volkswirtschaftlich förderungswürdige Vorhaben für Ihr Unternehmen ermöglicht werden.
"Landesbürgschaften" auf einen Blick
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Bürgschaftshöhe zwischen 2 und 20 Mio. EUR
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Bürgschaftsquote bis zu 70% des Kreditbetrages
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bis zu 15 Jahre Laufzeit
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De-minimis -Förderung
"Landesbürgschaften" im Detail
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Gewerbliche Unternehmen oder freiberuflich Tätige mit einer Betriebsstätte in Berlin sowie Personen, die sich mit Hilfe des landesverbürgten Kredits an Unternehmen beteiligen, in denen sie in leitender Funktion tätig sind.
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Besicherung von Avalen und Krediten:
- zur Finanzierung der Erstinvestitionen
- zur betriebsgerechten Finanzierung von Investitionen
- für die zeitlich begrenzten Bereitstellung von Mitteln zur Finanzierung des laufenden Geschäftes
- zum Kauf von Geschäftsanteilen
Was wird nicht gefördert?
- Nachverbürgung bereits bestehender Kredite
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- Gewährung von Bürgschaften zur Besicherung von neu zu gewährenden Avalen und Krediten
- für Vorhaben von 2 bis 20 Mio. EUR Bürgschaftsbetrag
Bei welcher Institution Sie den Bürgschaftsantrag einreichen, ist abhängig von der Höhe des Bürgschaftsbetrags.
- Für Vorhaben bis 2 Mio. EUR Bürgschaftsbetrag über die BBB Bürgschaftsbank zu Berlin-Brandenburg GmbH in einem parallelen Rückbürgschaftsverfahren von Bund und Land.
- Für Vorhaben von 2 bis 20 Mio. EUR Bürgschaftsbetrag über die Investitionsbank Berlin mittels Landesbürgschaft.
- Für Vorhaben über 20 Mio. EUR Bürgschaftsbetrag über die PricewaterhouseCoopers AG (PwC) im gemeinsamen Großbürgschaftsverfahren von Bund und Ländern.
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- Die Bürgschaften werden als De-minimis-Förderung vergeben.
- einmaliges Entgelt bei Antragstellung
- laufendes Entgelt während der Laufzeit der "Landesbürgschaft"
- u. U. ein Bereitsstellungsentgelt.
Nähere Informationen finden Sie in Anlage 2 der Richtlinien "Landesbürgschaft"
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Vor einer formgebundenen Antragstellung bei der finanzierenden Hausbank empfehlen wir Ihnen die Einreichung einer zusammenfassenden Darstellung Ihres Vorhabens und dessen Finanzierung sowie einer kurzen Darstellung Ihres Unternehmens. Anhand dieser Unterlagen überprüfen wir, ob die grundsätzlichen Voraussetzungen zur Übernahme einer Landesbürgschaft gegeben sind und übersenden Ihnen die Antragsformulare.
Die Beantragung einer Landesbürgschaft erfolgt formgebunden über den Kreditgeber, d.h., dass der Kreditnehmer seinen Antrag über die finanzierende Hausbank bei der IBB einreicht. Die Hausbank ergänzt den Bürgschaftsantrag um eine eigene Stellungnahme zum Kreditnehmer und zum zu finanzierenden Vorhaben.
Bitte beachten Sie, dass mit Antragsstellung ein Antragsentgelt fällig wird!
Sprechen Sie uns bitte so früh wie möglich an. Unsere Kundenberatung beantwortet nicht nur Detailfragen zum Programm, wir unterstützen Sie auch gern bei der Antragstellung!
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"Landesbürgschaften" werden nur dann übernommen, wenn andere Sicherheiten nicht im erforderlichen Ausmaß zur Verfügung stehen.
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Das Antragsentgelt wird mit Antragstellung fällig. Aus Vereinfachungsgründen erhält der Antragsteller mit Bestätigung des Antragseingangs eine Rechnung über den fälligen Betrag. Die Antragsbearbeitung und -prüfung wird nach Zahlung des Antragsentgelts aufgenommen.
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Eine Kombination mit Fördermitteln aus anderen Programmen ist in der Regel möglich. Voraussetzung ist, dass die von der EU-Kommission maximal zulässigen Beihilfeintensitäten nicht überschritten werden.
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Kontakt
Kundenbetreuung Wirtschaftsförderung
- Telefon: +49 (0) 30 / 2125-4747
- Email: wirtschaft@ibb.de