IBB übernimmt Umsetzung des Mietzuschusses für Mieterinnen und Mieter von Wohnungen des Sozialen Wohnungsbaus
Berlin
Seit dem 1. Januar 2020 wird die Umsetzung des Anspruchs auf Mietzuschuss zur Sicherung tragbarer Mieten im Bestand öffentlich geförderter Wohnungen von der Investitionsbank Berlin (IBB) wahrgenommen. Einen entsprechenden Bericht an das Abgeordnetenhaus hat der Senat in seiner heutigen Sitzung auf Vorlage der Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen, Katrin Lompscher, beschlossen.
Mit der Änderung von § 2 Wohnraumgesetz wurde in Berlin zum 1. Januar 2016 ein Anspruch auf Mietzuschuss zur Sicherung tragbarer Mieten im Bestand öffentlich geförderter Wohnungen (Erster Förderweg) eingeführt. Von Januar 2016 bis Ende des Jahres 2019 war die zgs consult GmbH (zgs) mit der Umsetzung des Mietzuschusses für Mieterinnen und Mieter in Wohnungen des Sozialen Wohnungsbaus (Erster Förderweg) beauftragt. Nun ist die Aufgabe an die IBB übergegangen.
Dazu Senatorin Katrin Lompscher:"Durch die Übertragung der Aufgabe auf die Investitionsbank Berlin werden wesentliche Teile der sozialen Wohnraumförderung gebündelt. Dies sorgt für eine schnelle Umsetzung und stellt zudem eine einheitliche Bearbeitungslinie sicher."
"Soziale Wohnraumförderung gehört seit Jahrzehnten zur DNA der IBB", ergänzt Dr. Jürgen Allerkamp, Vorsitzender des Vorstands der IBB. "Wir freuen uns, diese Aufgabe für das Land Berlin erbringen zu können." Alle, die einen Antrag auf Mietzuschuss in öffentlich geförderten Wohnungen stellen möchten, finden die notwendigen Informationen einfach und unkompliziert unter www.ibb.de/mietzuschuss.