Investitionsbank Berlin
Mietzuschuss Sozialwohnungen
Bundesallee 210
10719 Berlin
- Telefon: 030 / 2125-4545
- Email: mietzuschuss-sozibau@ibb.de
Mietzuschuss für Haushalte im Sozialen Wohnungsbau in Berlin
Sie wohnen in einer Sozialwohnung (Erster Förderweg) in Berlin und Ihre Miete ist höher als 30% Ihres Einkommens? Dann beantragen Sie eine Förderung durch das Programm "Mietzuschuss in Sozialwohnungen".
Zuschuss für Berliner Mieterhaushalte, die in Sozialwohnungen leben
Mietzuschuss nach § 2 WoG Bln
bis zu 50% der förderfähigen Bruttowarmmiete
Ob Sie die Einkommensgrenzen einhalten, können Sie rechtsunverbindlich über die Abfrage zum Wohnberechtigungsschein herausfinden.
Beziehen Sie Leistungen nach SGB II und SGB XII (Grundsicherung bei Arbeitssuche, bei Erwerbsminderung und im Alter), können Sie nach einem Kostensenkungsverfahren des Leistungsträgers ebenso einen Antrag auf Mietzuschuss in Berlin stellen.
Für Mietwohnungen, die nicht oder nicht mehr der Mietpreis- und Belegungsbindung unterliegen, wird der Mietzuschuss nicht gewährt.
Anhand der Anzahl der Personen wird die angemessene Wohnfläche ermittelt. Dafür gelten folgende Werte:
Einpersonenhaushalt | 50 m² |
Zweipersonenhaushalt | 65 m² |
Dreipersonenhaushalt | 80 m² |
Vierpersonenhaushalt | 90 m² |
jede weitere zum Haushalt gehörige Person | 12 m² |
Ist die tatsächliche Wohnfläche höher als die angemessene Wohnfläche, wird maximal die angemessene Wohnfläche für die Höhe des Mietzuschusses angerechnet. Liegen besondere Lebensumstände vor, ist eine Überschreitung der angemessenen Wohnfläche um bis zu 20% zulässig.
Anschließend wird die förderfähige Bruttowarmmiete pro Quadratmeter ermittelt. Werden Teile Ihrer Mietbelastung durch Dritte getragen, werden diese von der Bruttowarmmiete abgezogen.
Die Höhe des Mietzuschusses ist außerdem entsprechend der Überschreitung der Einkommensgrenze des Berliner WBS gestaffelt:
Die Beträge der maximalen Zuschusshöhe können sich ändern. Relevant für die Berechnung ist der Stichtag der Bewilligung / Ablehnung des Mietzuschuss Antrags.
Befindet sich die Wohnung in einem Wohnobjekt ohne Anschlussförderung, ist die maximal zu berücksichtigende Bruttowarmmiete auf 14 €/m² Wohnfläche monatlich begrenzt.
Zusätzlich ist der Mietzuschuss in Berlin auf die Hälfte der förderfähigen Bruttowarmmiete gedeckelt.
Wenn Sie Fragen zum Mietzuschuss haben, sind wir für Sie gern unter der Telefonnummer 030 / 2125-4545 erreichbar.
Falls vorhanden:
Für Personen (Kinder), die nicht im Besitz eines eigenen Personaldokuments sind, kann bei der Meldebehörde (Bürgeramt) eine Meldebescheinigung beantragt werden.
Bitte beachten Sie, dass Gehaltsnachweise keine Einkommensbescheinigung ersetzen. Die Einkommensbescheinigung ist grundsätzlich auszufüllen.
Sämtliche Dokumente können in Kopie eingereicht werden.
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