Mietzuschuss in Sozialwohnungen

Mietzuschuss für Haushalte im Sozialen Wohnungsbau in Berlin

Sie wohnen in einer Sozialwohnung (Erster Förderweg) in Berlin und Ihre Miete ist höher als 30% Ihres Einkommens? Dann beantragen Sie eine Förderung durch das Programm "Mietzuschuss in Sozialwohnungen".

"Mietzuschuss" auf einen Blick

  • Mietzuschuss nach § 2 WoG Bln

  • bis zu 50% der förderfähigen Bruttowarmmiete

  • für Berliner Mieterhaushalte, die in Sozialwohnungen leben


beBerlin Logo

"Mietzuschuss" im Detail

Wie geht es weiter?