Informationen für Bestandskunden
Mieter:innen
Sie sind Mieter:in im öffentlich geförderten Wohnungsbau und haben Informationsbedarf zum Thema Miete? Dann sind Sie hier richtig.
Die Investitionsbank Berlin (IBB) betreut im geförderten Altbau die Förderprogramme Soziale Stadterneuerung, Wohnungspolitische Selbsthilfe und Städtebaulicher Denkmalschutz, in denen auch mieterbezogene einkommensabhängige Aufwendungszuschüsse (sogenannte WBS-AZ) bewilligt werden können.
Mieterbezogene Zuschüsse (EOF-Mieter-AZ) bewilligt die IBB ebenfalls im Programm Freifinanzierter Mietwohnungsbau - Einkommensorientierte Förderung.
Einkommensorientierte Zuschüsse können von den Vermietern bei der Investitionsbank Berlin für Neupauprojekte beantragt werden, die nach den Wohnungsbauförderungsbestimmungen 2015 gefördert werden.
Was ist zu beachten bei
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Für die Gewährung einkommensabhängiger Aufwendungszuschüsse (WBS-AZ) darf die Einkommensgrenze nach § 9 Abs. 2 WoFG nicht überschritten werden.
Die EOF Aufwendungszuschüsse betreffen Wohnungen, die entsprechend des Zweiten Wohnungsbaugesetzes (insbesondere § 88 e – Einkommensorientierte Förderung) vom Bund und Land Berlin subventioniert wurden.
Für beide Förderungen muss eine Einkommensbescheinigung nach § 9 Abs. 2 des Wohnraumförderungsgesetzes vorgelegt werden. Diese Bescheinigung wird durch die bezirklichen Wohnungsämter auf entsprechenden Antrag ausgestellt. Sowohl für die Beantragung von WBS-AZ als auch EOF stellt der Eigentümer / die Hausverwaltung den Antrag für den Mieter.
Nachfolgend erhalten Sie weitere Informationen.
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Zur Bearbeitung dieses Anliegens benötigen wir u. a. eine der folgenden Antragsunterlagen:
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Zur Bearbeitung dieses Anliegens benötigen wir u. a. die folgende Antragsunterlage:
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