Informationen für Bestandskunden

Mieter:innen

Sie sind Mieter:in im öffentlich geförderten Wohnungsbau und haben Informationsbedarf zum Thema Miete? Dann sind Sie hier richtig.

Die Investitionsbank Berlin (IBB) betreut im geförderten Altbau die Förderprogramme Soziale Stadterneuerung, Wohnungspolitische Selbsthilfe und Städtebaulicher Denkmalschutz, in denen auch mieterbezogene einkommensabhängige Aufwendungszuschüsse (sogenannte WBS-AZ) bewilligt werden können.

Mieterbezogene Zuschüsse (EOF-Mieter-AZ) bewilligt die IBB ebenfalls im Programm Freifinanzierter Mietwohnungsbau - Einkommensorientierte Förderung.

Einkommensorientierte Zuschüsse können von den Vermietern bei der Investitionsbank Berlin für Neupauprojekte beantragt werden, die nach den Wohnungsbauförderungsbestimmungen 2015 gefördert werden.

Wichtige Information für Mieter:innen zum Mietendeckel

Mit dem am 15.04.2021 veröffentlichten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts sind die Inhalte des MietenWoG Bln nicht mehr maßgebend.

  • Mieter:innen sollten sich grundsätzlich umgehend mit ihren Vermieter:innen bezüglich Mietnachzahlungen aktiv in Verbindung setzen.
  • Darlehen zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen bei Mietzahlungen können Sie nur bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen beantragen. Die Antragsformulare sind seit 22.04.2021 online: mietendeckel.berlin.de
  • Alle weiteren Informationen finden Sie auf mietendeckel.berlin.de und stadtentwicklung.berlin.de
  • Mieter:innen, die staatliche Leistungen wie Arbeitslosengeld II, Grundsicherung oder Asylbewerberleistungen beziehen und eine Nachforderung vom Vermietenden erhalten, werden die Aufwendungen als einmalige Kosten für Unterkunft und Heizung von den zuständigen Ämtern erstattet.

Was ist zu beachten bei