Soforthilfe IV - beendet

Corona Zuschuss - Zuschussprogramm des Landes für Kultur- und Medienunternehmen über 10 Beschäftigte

Die besonders hart von der Corona-Krise betroffenen Kultur- und Medienunternehmen mit i.d.R. über 10 Beschäftigten können Zuschüsse bis zu 25.000 EUR zur Überwindung einer existenzbedrohenden Wirtschaftslage beantragen. In begründeten Ausnahmefällen können bis zu 500.000 EUR beantragt werden.

Aktuelle Informationen zur Soforthilfe IV

Die Antragstellung für die Soforthilfe IV ist seit Freitag, 15.05.2020, nicht mehr möglich.

"Soforthilfe IV" auf einen Blick

  • Zuschüsse bis zu 25.000 EUR (in begründeten Ausnahmefällen bis zu 500.000 EUR)

  • für Kultur- und Medienunternehmen

  • ausschließlich digitale Anträge

"Soforthilfe IV" im Detail

Wie geht es weiter?

FAQ zum Thema Soforthilfe IV