Berliner Startup-Stipendium

Förderung von Berliner Startups
(Förderinstrument 3)

Dieses Förderinstrument dient zur Förderung von technologieorientierten Gründer:innen, um ein innovatives Produkt aufgrund der angebotenen Qualifizierung zur Marktreife zu entwickeln und nachhaltig am Markt platzieren zu können - vorbehaltlich des Vorliegens der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen im Land Berlin und der Genehmigung des ESF+-Programms durch die Kommission.

Antragsstellung beendet

Für das Förderinstrument 3 (Berliner Startup-Stipendium) können keine Anträge mehr gestellt werden.

"Berliner Startup-Stipendium" auf einen Blick

  • Förderung von gründungswilligen Personen (technisches Fachwissen vorausgesetzt)

  • Stipendium bis zu 2.200€ pro Monat und Person

  • De-minimis-Beihilfe für Gründer:innen

  • Förderzeitraum: min. 6 Monate bis max. 3 Jahre

EU-Emblem Kofinanziert von der europäischen Union
Roter Schriftzug Berlin rechts daneben Berliner Bär in schwarz

"Berliner Startup-Stipendium" im Detail

Wie geht's weiter?

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Senatsverwaltung

Öffentlichkeitsarbeit

Die Projektträger:innen sind dazu verpflichtet, bei jeder Form der öffentlichen Darstellung eines aus Mitteln von ESF+ kofinanzierten Projektes an deutlich sichtbarer Stelle auf die EU-Förderung hinzuweisen.