Berliner Startup-Stipendium
Förderung von Berliner Startups
(Förderinstrument 3)
Dieses Förderinstrument dient zur Förderung von technologieorientierten Gründer:innen, um ein innovatives Produkt aufgrund der angebotenen Qualifizierung zur Marktreife zu entwickeln und nachhaltig am Markt platzieren zu können - vorbehaltlich des Vorliegens der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen im Land Berlin und der Genehmigung des ESF+-Programms durch die Kommission.
Antragsstellung beendet
Für das Förderinstrument 3 (Berliner Startup-Stipendium) können keine Anträge mehr gestellt werden.
"Berliner Startup-Stipendium" auf einen Blick
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Förderung von gründungswilligen Personen (technisches Fachwissen vorausgesetzt)
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Stipendium bis zu 2.200€ pro Monat und Person
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De-minimis-Beihilfe für Gründer:innen
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Förderzeitraum: min. 6 Monate bis max. 3 Jahre
"Berliner Startup-Stipendium" im Detail
Wer wird gefördert?
- staatliche Hochschulen
- staatlich anerkannte Hochschulen mit ausgewiesenem Forschungsbereich
- Gründerzentren und Unternehmen mit ausgewiesenem FuE-Bereich
Ein Zusammenschluss mehrerer Begünstigter zu einem Konsortium ist grundsätzlich möglich. Die Begünstigten dürfen kein materielles Eigeninteresse haben (z. B. Venture-Capital-Geber).
Was wird gefördert?
Technologieorientierte Gründer:innen, die innovative (wissens- und technologiebasierte) Unternehmen gründen wollen. Die Projektträger:innen müssen die Infrastruktur anbieten und die Gründungsteams coachen können. Sie erhalten die Fördermittel, die sie dann an die Teams weitergeben (Stipendien). Die Projektträger:innen schließen auf Basis des Zuwendungsbescheid Verträge mit den Gründungsteams.
- Absolvent:innen mit Hochschulabschluss
- Personen ohne Hochschulabschluss, aber mit einem technischen Fachwissen oder anwendbaren und prozeduralen Wissen zum Gründungsvorhaben
Wie wird gefördert?
- Zuschüsse in Form einer Vollfinanzierung
- Erstattung pauschalierter Personalausgaben
- pauschale Finanzierung von projektbezogenen Sachausgaben
- Stipendium für gründungswillige Personen
Zu welchen Konditionen?
- vereinfachte Kostenoptionen bezogen auf die pauschalierten direkten Personalausgaben gemäß Anlage 1 der ESF+-Förderrichtlinie
- bis zu 40% der pauschalierten Personalausgaben für direkte und indirekte Sachausgaben (Restkostenpauschale)
- Stipendium von bis zu 2.200 EUR pro Monat und Person als Pauschalbetrag
Wie verläuft die Antragstellung?
- Die Antragstellung erfolgt online nach dem Projektaufruf über das IBB-Kundenportal
- Der Nachweis der Gesamtfinanzierung des Projektes
- Bei Zusammenschluss mehrerer Partner:innen ist mindestens der Entwurf des Kooperationsvertrages beizulegen
- Die Prüfung des Antrages erfolgt durch die IBB in Abstimmung mit der fachpolitisch zuständigen Senatsverwaltung
Der Projektaufruf zur Einreichung von Anträgen benennt die jeweiligen, bei der Antragstellung zu berücksichtigenden Förderschwerpunkte.
Der Antrag muss vor Beginn des Projektes gestellt werden, andernfalls ist eine Förderung nicht möglich.
Was gibt es sonst noch zu beachten?
Schlüssiges Gesamtkonzept der Projektträger:innen zu den im Rahmen der Stipendien angebotenen Inhalte und zur Umsetzung der im Projektaufruf dargestellten Ziele („Projektbeschreibung“)
Das Konzept zur Einhaltung der bereichsübergreifenden Grundsätze wird bei der Antragsbewertung von der Fachstelle bewertet. Bei der Projektdurchführung ist auf ökologische Nachhaltigkeit zu achten. Projektpersonal wird bei Festanstellung in Anlehnung an TVL Berlin bezahlt. Bei der Auswahl des Personals und Teilnehmer:innen ist auf Gleichstellung der Geschlechter, Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung zu achten.
Akquise der Teilnehmer:innen /Datenerhebung
- die Akquise der Teilnehmer:innen erfolgt durch Projektträger:innen (Beachtung der Altersbeschränkung)
- Erhebung personenbezogener Daten der Teilnehmer:innen erfolgt durch den Projektträger einschließlich Aufklärung über die Notwenigkeit, Zweck, Rechtmäßigkeit und Umfang
- Veröffentlichung der erhaltenen Zuwendung in den Datenbanken des Landes und der EU
- Berichterstattung über Art und Ergebnisse der durchgeführten Projekte
Downloads
- Förderrichtlinie für durch den Europäischen Sozialfonds Plus kofinanzierte Projekte im Land Berlin in der Förderperiode 2021-2027 (PDF)
- Projektauswahlkriterien (PDF)
- Auswahlkriterien Förderinstrument 3 (PDF)
- FAQs des Förderinstrumentes 3 (PDF)
- Projektaufruf Förderinstrument 3 | 1. Aufruf zur Einreichung von Anträgen | Antragsfrist vom 10.10.2022 - 13.01.2023 (PDF)
- Übersicht der Erklärungen und Anlagen zu den Projektaufrufen (PDF)
- Vorlage Meilensteinplan zum Förderinstrument 3 (XLSX)
- Vorlage Qualifikationsprofil des Personals zum Förderinstrument 3 (DOCX)
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Senatsverwaltung
Öffentlichkeitsarbeit
Die Projektträger:innen sind dazu verpflichtet, bei jeder Form der öffentlichen Darstellung eines aus Mitteln von ESF+ kofinanzierten Projektes an deutlich sichtbarer Stelle auf die EU-Förderung hinzuweisen.