Kundenbetreuung Arbeitsmarktförderung
Hotline:
Mo - Fr 09:00 - 15:00 Uhr
- Telefon: 030 / 2125-4040
- Email: arbeitsmarktfoerderung@ibb.de
Förderung von Berliner Startups
(Förderinstrument 3)
Dieses Förderinstrument dient zur Förderung von technologieorientierten Gründer:innen, um ein innovatives Produkt aufgrund der angebotenen Qualifizierung zur Marktreife zu entwickeln und nachhaltig am Markt platzieren zu können.
Förderung von gründungswilligen Personen (technisches Fachwissen vorausgesetzt)
Stipendium bis zu 2.200€ pro Monat und Person
De-minimis-Beihilfe für Gründer:innen
Förderzeitraum: min. 6 Monate bis max. 3 Jahre
Ein Zusammenschluss mehrerer Begünstigter zu einem Konsortium ist grundsätzlich möglich. Die Begünstigten dürfen kein materielles Eigeninteresse haben (z. B. Venture-Capital-Geber).
Technologieorientierte Gründer:innen, die innovative (wissens- und technologiebasierte) Unternehmen gründen wollen. Die Projektträger:innen müssen die Infrastruktur anbieten und die Gründungsteams coachen können. Sie erhalten die Fördermittel, die sie dann an die Teams weitergeben (Stipendien). Die Projektträger:innen schließen auf Basis des Zuwendungsbescheid Verträge mit den Gründungsteams.
Der Projektaufruf zur Einreichung von Anträgen benennt die jeweiligen, bei der Antragstellung zu berücksichtigenden Förderschwerpunkte.
Der Antrag muss vor Beginn des Projektes gestellt werden, andernfalls ist eine Förderung nicht möglich.
Schlüssiges Gesamtkonzept der Projektträger:innen zu den im Rahmen der Stipendien angebotenen Inhalte und zur Umsetzung der im Projektaufruf dargestellten Ziele („Projektbeschreibung“)
Das Konzept zur Einhaltung der bereichsübergreifenden Grundsätze wird bei der Antragsbewertung von der Fachstelle bewertet. Bei der Projektdurchführung ist auf ökologische Nachhaltigkeit zu achten. Projektpersonal wird bei Festanstellung in Anlehnung an TVL Berlin bezahlt. Bei der Auswahl des Personals und Teilnehmer:innen ist auf Gleichstellung der Geschlechter, Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung zu achten.
Akquise der Teilnehmer:innen /Datenerhebung
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Die Projektträger:innen sind dazu verpflichtet, bei jeder Form der öffentlichen Darstellung eines aus Mitteln von ESF+ kofinanzierten Projektes an deutlich sichtbarer Stelle auf die EU-Förderung hinzuweisen.