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Berliner Startup-Stipendium

Förderung von Berliner Startups
(Förderinstrument 3)

Dieses Förderinstrument dient zur Förderung von technologieorientierten Gründer:innen, um ein innovatives Produkt aufgrund der angebotenen Qualifizierung zur Marktreife zu entwickeln und nachhaltig am Markt platzieren zu können.

Sonderaufruf im Förderinstrument 3 Berliner Startup Stipendium mit besonderem Fokus auf weibliche Gründungsinteressierte (GründerinnenStipendium) beendet.

Für das Förderinstrument 3 Berliner Startup Stipendium mit besonderem Fokus auf weibliche Gründungsinteressierte (GründerinnenStipendium) konnten vom 06.05.2024, 12:00 Uhr bis 03.06.2024, 12:00 Uhr Anträge gestellt werden.

"Berliner Startup-Stipendium" auf einen Blick

  • Förderung von gründungswilligen Personen (technisches Fachwissen vorausgesetzt)

  • Stipendium bis zu 2.200€ pro Monat und Person

  • De-minimis-Beihilfe für Gründer:innen

  • Förderzeitraum: min. 6 Monate bis max. 3 Jahre

"Berliner Startup-Stipendium" im Detail

    • staatliche Hochschulen
    • staatlich anerkannte Hochschulen mit ausgewiesenem Forschungsbereich
    • Gründerzentren und Unternehmen mit ausgewiesenem FuE-Bereich

    Ein Zusammenschluss mehrerer Begünstigter zu einem Konsortium ist grundsätzlich möglich. Die Begünstigten dürfen kein materielles Eigeninteresse haben (z. B. Venture-Capital-Geber).

  • Technologieorientierte Gründer:innen, die innovative (wissens- und technologiebasierte) Unternehmen gründen wollen. Die Projektträger:innen müssen die Infrastruktur anbieten und die Gründungsteams coachen können. Sie erhalten die Fördermittel, die sie dann an die Teams weitergeben (Stipendien). Die Projektträger:innen schließen auf Basis des Zuwendungsbescheid Verträge mit den Gründungsteams.

    • Absolvent:innen mit Hochschulabschluss
    • Personen ohne Hochschulabschluss, aber mit einem technischen Fachwissen oder anwendbaren und prozeduralen Wissen zum Gründungsvorhaben
    • Zuschüsse in Form einer Vollfinanzierung
    • Erstattung pauschalierter Personalausgaben
    • pauschale Finanzierung von projektbezogenen Sachausgaben
    • Stipendium für gründungswillige Personen
    • vereinfachte Kostenoptionen bezogen auf die pauschalierten direkten Personalausgaben gemäß Anlage 1 der ESF+-Förderrichtlinie
    • bis zu 40% der pauschalierten Personalausgaben für direkte und indirekte Sachausgaben (Restkostenpauschale)
    • Stipendium von bis zu 2.200 EUR pro Monat und Person als Pauschalbetrag
    • Die Antragstellung erfolgt online nach dem Projektaufruf über das IBB-Kundenportal
    • Der Nachweis der Gesamtfinanzierung des Projektes
    • Bei Zusammenschluss mehrerer Partner:innen ist mindestens der Entwurf des Kooperationsvertrages beizulegen
    • Die Prüfung des Antrages erfolgt durch die IBB in Abstimmung mit der fachpolitisch zuständigen Senatsverwaltung

    Der Projektaufruf zur Einreichung von Anträgen benennt die jeweiligen, bei der Antragstellung zu berücksichtigenden Förderschwerpunkte.

    Der Antrag muss vor Beginn des Projektes gestellt werden, andernfalls ist eine Förderung nicht möglich.

  • Schlüssiges Gesamtkonzept der Projektträger:innen zu den im Rahmen der Stipendien angebotenen Inhalte und zur Umsetzung der im Projektaufruf dargestellten Ziele („Projektbeschreibung“)

    Das Konzept zur Einhaltung der bereichsübergreifenden Grundsätze wird bei der Antragsbewertung von der Fachstelle bewertet. Bei der Projektdurchführung ist auf ökologische Nachhaltigkeit zu achten. Projektpersonal wird bei Festanstellung in Anlehnung an TVL Berlin bezahlt. Bei der Auswahl des Personals und Teilnehmer:innen ist auf Gleichstellung der Geschlechter, Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung zu achten.

    Akquise der Teilnehmer:innen /Datenerhebung

    • die Akquise der Teilnehmer:innen erfolgt durch Projektträger:innen (Beachtung der Altersbeschränkung)
    • Erhebung personenbezogener Daten der Teilnehmer:innen erfolgt durch den Projektträger einschließlich Aufklärung über die Notwenigkeit, Zweck, Rechtmäßigkeit und Umfang
    • Veröffentlichung der erhaltenen Zuwendung in den Datenbanken des Landes und der EU
    • Berichterstattung über Art und Ergebnisse der durchgeführten Projekte

Wie geht's weiter?

Kontakt

Kundenbetreuung Arbeitsmarktförderung

Antragsprozess

Die Antragsfrist ist beendet - es können keine Anträge mehr gestellt werden.

Kontakt

Kundenbetreuung Arbeitsmarktförderung

Hotline:
Mo - Fr 09:00 - 15:00 Uhr

  • Telefon: 030 / 2125-4040
  • Email: arbeitsmarktfoerderung@ibb.de

Öffentlichkeitsarbeit

Die Projektträger:innen sind dazu verpflichtet, bei jeder Form der öffentlichen Darstellung eines aus Mitteln von ESF+ kofinanzierten Projektes an deutlich sichtbarer Stelle auf die EU-Förderung hinzuweisen.

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