Klärung bei November- und Dezemberhilfe
Unser Schreiben an Sie zur Nachprüfung der Förderberechtigung
Sie haben eine E-Mail von uns erhalten, in der wir Sie auffordern zu klären, ob Sie wirklich anspruchsberechtigt für die November- und Dezemberhilfen waren?
Dann bitten wir Sie, folgendes zu tun:
- Wenn Sie direkt, indirekt oder indirekt über Dritte (oder als Mischbetrieb) von den Schließungen zur Bewältigung der Pandemie durch Beschluss von Bund und Ländern vom 28.10.2020 und/oder 25.11.2020 sowie 02.12.2020 betroffen waren, haben Sie die Hilfen zu Recht erhalten. Wie im Anschreiben ausgeführt laden Sie bitte die entsprechenden Nachweise über unser Uploadportal hoch. Genauere Information zur Antragsberechtigung finden Sie in den Fragen und Antworten (FAQ) zur November- und Dezemberhilfe (Punkt 1.1).
- Wenn Sie nicht in diese Gruppe fallen, haben Sie potentiell die Möglichkeit, die Überbrückungshilfe III des Bundes zu beantragen, die extra für Sie um die Monate November und Dezember 2020 erweitert wurde. Alle Infos zum Antragsverfahren finden Sie auf unserer Webseite
Überbrückungshilfe III / Neustarthilfe des Bundes
oder in den FAQ zur „Corona-Überbrückungshilfe III“ des BMWi. - Sofern Sie nicht antragsberechtigt in der November- bzw. Dezemberhilfe waren, überweisen Sie die erhaltenen Mittel bitte an:
Kontoinhaber: Investitionsbank Berlin
IBAN: DE77 1011 0400 0010 1104 00
BIC: IBBBDEBB
Verwendungszweck: „Rückzahlung [Antragsnummer]"
Wir halten Sie über die weitere Entwicklung auf dem Laufenden.
Ihre Investitionsbank Berlin
Informationen zu den Corona-Soforthilfeprogrammen
Informieren Sie sich darüber, wie die Förderbedingungen für die Novemberhilfe/Dezemberhilfe und zur Überbrückungshilfe III sind.