IBB schreibt Corona-Zuschussempfänger:innen an
Berlin
Förderbank bittet um jeweilige Prüfung der Antragsvoraussetzungen und Mittelverwendung
Der Bewilligungszeitraum für die Corona-Soforthilfe II aus dem Frühjahr 2020 ist spätestens zum 30. November 2020 abgelaufen. Rund 246.000 Soloselbstständige, Freiberufler und Kleinstunternehmen in Berlin hatten bis zum 31. Mai 2020 die Corona-Soforthilfe in Höhe von bis zu 9.000 Euro bzw. 15.000 Euro bei der Investitionsbank Berlin (IBB) beantragt. Rund 200.000 Antragsteller hatten die Förderung erhalten. Die Corona-Soforthilfe diente der Sicherung der beruflichen bzw. betrieblichen Existenz innerhalb des Bewilligungszeitraumes.
Im Zuge der nachgelagerten Prüfungen schreibt die IBB jetzt sukzessive die Förderempfänger:innen an. Die Förderbank bittet die Adressaten um einen Abgleich der von ihnen verbrauchten Mittel mit dem tatsächlichen Bedarf. Die jeweils ausgezahlten Corona-Zuschüsse basierten auf den individuellen Schätzungen der Antragsteller:innen zu ihrem jeweiligen Liquiditätsbedarf für drei bzw. sechs Monate. Nicht benötigte Mittel müssen an die IBB zurückgezahlt werden.
Als Bewilligungsstelle des Landes Berlin muss die IBB darauf achten, dass öffentliche Mittel sachgerecht verwendet werden. In dem Programm ging es darum, durch Sofortmaßnahmen die wirtschaftliche Existenz von Berliner Soloselbstständigen und Unternehmen zu retten, die durch die Coronakrise unverschuldet in eine existenzielle Notlage geraten sind. Unternehmen, die bereits im Jahr 2019 in einer wirtschaftlichen Notlage waren, hatten keinen Anspruch auf Förderung.