Die IBB setzt die gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Vorgaben aus nationalen und europaweiten Gesetzen und Verordnungen seit vielen Jahren in ihren Regelwerken konsequent um. Dies dient u.a. der Bekämpfung der Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und der Verhinderung sonstiger strafbarer Handlungen (Geldwäschegesetz, Kreditwesengesetz), sowie der rechtskonformen Abwicklung von Handelsgeschäften (Wertpapierhandelsgesetz) und der Verhinderung verbotener Wertpapiergeschäfte durch Beschäftigte der IBB (Marktmissbrauchsverordnung).
Ferner hervorzuheben sind die MaRisk-Compliance-Funktion, die aus einer übergeordneten Perspektive auf die Einhaltung der für die IBB und die IBB UV wesentlichen rechtlichen Regelungen hinwirkt sowie die Einhaltung des EU-Finanzsanktionsregimes.
Die IBB wird hinsichtlich dieser Themengebiete von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und der Deutschen Bundesbank beaufsichtigt.