Compliance in der IBB
Regelwerke, Richtlinien und Kodizes
Compliance ist ein integraler Bestandteil unserer täglichen Arbeit. Hier finden Sie einen Auszug der einzuhaltenden gesetzlichen Regelwerke, Richtlinien und Kodizes, die für die IBB von Bedeutung sind.
Was bedeutet Compliance für unsere Arbeit?
Die IBB setzt die gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Vorgaben aus nationalen und europaweiten Gesetzen und Verordnungen seit vielen Jahren in ihren Regelwerken konsequent um. Dies dient u.a. der Bekämpfung der Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und der Verhinderung sonstiger strafbarer Handlungen (Geldwäschegesetz, Kreditwesengesetz), sowie der rechtskonformen Abwicklung von Handelsgeschäften (Wertpapierhandelsgesetz) und der Verhinderung verbotener Wertpapiergeschäfte durch Beschäftigte der IBB (Marktmissbrauchsverordnung).
Ferner hervorzuheben sind die MaRisk-Compliance-Funktion, die aus einer übergeordneten Perspektive auf die Einhaltung der für die IBB und die IBB UV wesentlichen rechtlichen Regelungen hinwirkt sowie die Einhaltung des EU-Finanzsanktionsregimes.
Die IBB wird hinsichtlich dieser Themengebiete von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und der Deutschen Bundesbank beaufsichtigt.
Welche Aufgaben hat die Unternehmenscompliance der IBB?
Zur Verhinderung strafbarer Handlungen, wie z. B. Subventionsbetrug, Korruption und Untreue existiert in der IBB eine Zentrale Stelle gemäß § 25h KWG. Diese ist für die Durchführung präventiver Maßnahmen zuständig und nimmt regelmäßige Kontrollhandlungen vor. Dennoch sind die genannten Straftaten ohne die Mitwirkung von Beschäftigten und Geschäftspartner:innen (insbesondere als Hinweisgeber:innen) nicht immer aufzudecken.
Zuständig für diese Themengebiete ist die Unternehmenscompliance. An diese können sich Geschäftspartner:innen und Beschäftigte jederzeit vertraulich mit Fragen oder Hinweisen auf zweifelhafte Sachverhalte wenden.
Kontakt
Unternehmenscompliance
Compliance allgemein, Geldwäscheprävention, Strafbare Handlungen, Kapitalmarktcompliance, MaRisk-Compliance und EU-Finanzsanktionen
Investitionsbank Berlin
Bundesallee 210
10719 Berlin
- Telefon: +49 (0) 30 / 2125-0
Externe Ombudsstelle der IBB
Darüber hinaus hat die IBB im Zuge der Bekämpfung von Verstößen gegen gesetzliche Vorschriften und/oder unternehmensinterne Compliance-Regeln eine externe Rechtsanwältin als Ombudsfrau berufen. Die Ombudsfrau steht als Ansprechpartnerin allen Hinweisgebern zur Verfügung, die einen vertraulichen Hinweis auf schwere Unregelmäßigkeiten bei der IBB geben möchten, einschließlich Verstößen im Sinne des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG).
Die Ombudsstelle nimmt Ihre Hinweise vertraulich entgegen, um gemeinsam mit der Unternehmenscompliance den Sachverhalt aufzuklären. Hier werden Sie auf Wunsch auch anonym beraten. Ihre Anonymität bleibt aufgrund der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht auch im Falle späterer polizeilicher oder staatsanwaltlicher Ermittlungen gewahrt.
Kontakt externe Ombudsstelle
Elke Schaefer & Dr. Kathrin J. Niewiarra
Sozietät Elke Schaefer Rechtsanwälte
Philippistr. 11
14059 Berlin
- Telefon: +49 (0) 30 / 887-1949-0
- Fax: +49 (0) 30 / 887-1949-11
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