Zwischenfinanzierung von Filmproduktionen
Darlehen und Avale für Filmfinanzierungen
Unter Federführung der Investitionsbank des Landes Brandenburg fördern wir Produktionsunternehmen mit Sitz in Berlin und Brandenburg. Wir stellen Darlehen für die Zwischenfinanzierung von Film- und TV-Projekten sowie Avale für Fernsehproduktionen zur Verfügung.
"Zwischenfinanzierung" auf einen Blick
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Darlehen und Avale zur Zwischenfinanzierung von Filmproduktionen
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bis zu 3,75 Mio. EUR mit fairem risikoadjustiertem Zinssatz
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gemeinsame Finanzierung mit der ILB
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geschlossene Gesamtfinanzierung und bankübliche Sicherheiten erforderlich
"Zwischenfinanzierung" im Detail
Wer wird gefördert?
- Produktionsunternehmen mit Sitz in Berlin oder Brandenburg
- deutsche Produktionsgesellschaften (auch innerhalb einer internationalen Koproduktionsgemeinschaft) mit Projekt in Berlin oder Brandenburg
- Gründungsunternehmen mit ausreichender Produktionserfahrung (Budgeterfahrung, erfolgreiche Projekte)
Was wird gefördert?
- Sendeaufträge
- Sender-Koproduktionen
- Verleih- und Vertriebsgarantien
- Auftragsproduktionen weiterer Medienbereiche (bei geringen Risiken)
Wie wird gefördert?
- Darlehen und Avale bis 3,75 Mio. EUR (Mindestbetrag i.d.R. 100.000 EUR)
Zu welchen Konditionen?
- risikoadjustierter Zinssatz, Zinsfestschreibung über die gesamte Laufzeit
- im Einzelfall zusätzliche Entgelte abhängig von der Vertragsgestaltung
- Avalprovision
Wie verläuft die Antragsstellung?
- Anträge können formlos bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) oder der Investitionsbank Berlin gestellt werden. Anträge können auch über die Medienboard Berlin-Brandenburg GmbH eingereicht werden.
- Bitte fügen Sie Ihrem Antrag alle erforderlichen Unterlagen bei. Nutzen Sie hierzu bitte unsere Checkliste zur Antragstellung.
- Die ILB prüft und bearbeitet Ihre Unterlagen.
Sprechen Sie uns bitte so früh wie möglich an. Unsere Kundenberatung beantwortet nicht nur Detailfragen zum Programm, wir unterstützen Sie auch gerne bei der Antragstellung.
Was gibt es sonst noch zu beachten?
Welche Auftraggeber kommen in Frage?
Grundsätzlich unterstützen wir nur Film- und TV-Produktionen, bei denen wir die Qualität und Bonität des Auftraggebers beurteilen können. In der Regel handelt es sich um Fernsehsender. Sofern wir diese beurteilen können, sind auch andere Auftraggeber möglich, z. B. Verlage.
Wird ein vorliegender Vertrag bzw. Auftrag benötigt?
Für die Zwischenfinanzierung reicht ein Letter of Intent (LOI) des Auftraggebers aus.
Kann die Zwischenfinanzierung auch zum Schließen der Finanzierung der Produktion genutzt werden?
Die Zwischenfinanzierung wird nur bewilligt, sofern die Produktion vollständig finanziert ist. Sie ist nicht Bestandteil der Gesamtfinanzierung.
Welche Sicherheiten müssen erbracht werden?
Es sollten alle möglichen banküblichen Besicherungen mit eingebracht werden (z. B. persönliche Bürgschaft, Abtretung projektbezogener Zahlungsansprüche).
Downloads
- Merkblatt "Zwischenfinanzierung von Filmproduktion" (PDF)
- Checkliste "Zwischenfinanzierung von Filmproduktion" (PDF)
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