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Zwischenfinanzierung von Filmproduktionen
Darlehen und Avale für Filmfinanzierungen
Unter Federführung der Investitionsbank des Landes Brandenburg fördern wir Produktionsunternehmen mit Sitz in Berlin und Brandenburg. Wir stellen Darlehen für die Zwischenfinanzierung von Film- und TV-Projekten sowie Avale für Fernsehproduktionen zur Verfügung.
"Zwischenfinanzierung" auf einen Blick
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Darlehen und Avale zur Zwischenfinanzierung von Filmproduktionen
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bis zu 3,75 Mio. EUR mit fairem risikoadjustiertem Zinssatz
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gemeinsame Finanzierung mit der ILB
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geschlossene Gesamtfinanzierung und bankübliche Sicherheiten erforderlich
"Zwischenfinanzierung" im Detail
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- Produktionsunternehmen mit Sitz in Berlin oder Brandenburg
- deutsche Produktionsgesellschaften (auch innerhalb einer internationalen Koproduktionsgemeinschaft) mit Projekt in Berlin oder Brandenburg
- Gründungsunternehmen mit ausreichender Produktionserfahrung (Budgeterfahrung, erfolgreiche Projekte)
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- Sendeaufträge
- Sender-Koproduktionen
- Verleih- und Vertriebsgarantien
- Auftragsproduktionen weiterer Medienbereiche (bei geringen Risiken)
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- Darlehen und Avale bis 3,75 Mio. EUR (Mindestbetrag i.d.R. 100.000 EUR)
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- risikoadjustierter Zinssatz, Zinsfestschreibung über die gesamte Laufzeit
- im Einzelfall zusätzliche Entgelte abhängig von der Vertragsgestaltung
- Avalprovision
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- Anträge können formlos bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) oder der Investitionsbank Berlin gestellt werden. Anträge können auch über die Medienboard Berlin-Brandenburg GmbH eingereicht werden.
- Bitte fügen Sie Ihrem Antrag alle erforderlichen Unterlagen bei. Nutzen Sie hierzu bitte unsere Checkliste zur Antragstellung.
- Die ILB prüft und bearbeitet Ihre Unterlagen.
Sprechen Sie uns bitte so früh wie möglich an. Unsere Kundenberatung beantwortet nicht nur Detailfragen zum Programm, wir unterstützen Sie auch gerne bei der Antragstellung.
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In diesem Förderprogramm finanzierte Vorhaben können direkt und indirekt einen positiven Beitrag zu den folgenden Sustainable Development Goals (SDG) leisten:
- 8 - Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum
Die IBB schließt bestimmte kontroverse Geschäftspraktiken generell von einer Finanzierung aus oder führt innerhalb kontroverser Geschäftsfelder Einzelfallprüfungen durch.Genauere Informationen zu den Ausschlusskriterien finden Sie in unseren Nachhaltigkeitsleitlinien .
United NationsWeitere Informationen zu unseren SDGs der IBB Gruppe finden Sie unter:
Unser Beitrag zu den SDGs - IBB Gruppe
Wir sind uns gleichzeitig dessen bewusst, dass im Rahmen unserer Förderungen auch unbeabsichtigte negative Auswirkungen auf einzelne SDGs auftreten können. Diese Aspekte werden auf dieser Seite nicht umfassend behandelt. Wir setzen uns jedoch intensiv mit möglichen Zielkonflikten auseinander und arbeiten daran, negative Effekte so weit wie möglich zu minimieren.
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Grundsätzlich unterstützen wir nur Film- und TV-Produktionen, bei denen wir die Qualität und Bonität des Auftraggebers beurteilen können. In der Regel handelt es sich um Fernsehsender. Sofern wir diese beurteilen können, sind auch andere Auftraggeber möglich, z. B. Verlage.
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Für die Zwischenfinanzierung reicht ein Letter of Intent (LOI) des Auftraggebers aus.
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Die Zwischenfinanzierung wird nur bewilligt, sofern die Produktion vollständig finanziert ist. Sie ist nicht Bestandteil der Gesamtfinanzierung.
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Es sollten alle möglichen banküblichen Besicherungen mit eingebracht werden (z. B. persönliche Bürgschaft, Abtretung projektbezogener Zahlungsansprüche).
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Kontakt
Kundenbetreuung Wirtschaftsförderung
- Telefon: +49 (0) 30 / 2125-4747
- Email: wirtschaft@ibb.de