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Zwischenfinanzierung von Filmproduktionen

Darlehen und Avale für Filmfinanzierungen

Unter Federführung der Investitionsbank des Landes Brandenburg fördern wir Produktionsunternehmen mit Sitz in Berlin und Brandenburg. Wir stellen Darlehen für die Zwischenfinanzierung von Film- und TV-Projekten sowie Avale für Fernsehproduktionen zur Verfügung.

"Zwischenfinanzierung" auf einen Blick

  • Darlehen und Avale zur Zwischenfinanzierung von Filmproduktionen

  • bis zu 3,75 Mio. EUR mit fairem risikoadjustiertem Zinssatz

  • gemeinsame Finanzierung mit der ILB

  • geschlossene Gesamtfinanzierung und bankübliche Sicherheiten erforderlich

"Zwischenfinanzierung" im Detail

    • Produktionsunternehmen mit Sitz in Berlin oder Brandenburg
    • deutsche Produktionsgesellschaften (auch innerhalb einer internationalen Koproduktionsgemeinschaft) mit Projekt in Berlin oder Brandenburg
    • Gründungsunternehmen mit ausreichender Produktionserfahrung (Budgeterfahrung, erfolgreiche Projekte)
    • Sendeaufträge
    • Sender-Koproduktionen
    • Verleih- und Vertriebsgarantien
    • Auftragsproduktionen weiterer Medienbereiche (bei geringen Risiken)
    • Darlehen und Avale bis 3,75 Mio. EUR (Mindestbetrag i.d.R. 100.000 EUR)
    • risikoadjustierter Zinssatz, Zinsfestschreibung über die gesamte Laufzeit
    • im Einzelfall zusätzliche Entgelte abhängig von der Vertragsgestaltung
    • Avalprovision
  • Sprechen Sie uns bitte so früh wie möglich an. Unsere Kundenberatung beantwortet nicht nur Detailfragen zum Programm, wir unterstützen Sie auch gerne bei der Antragstellung.

    • Grundsätzlich unterstützen wir nur Film- und TV-Produktionen, bei denen wir die Qualität und Bonität des Auftraggebers beurteilen können. In der Regel handelt es sich um Fernsehsender. Sofern wir diese beurteilen können, sind auch andere Auftraggeber möglich, z. B. Verlage.

    • Für die Zwischenfinanzierung reicht ein Letter of Intent (LOI) des Auftraggebers aus.

    • Die Zwischenfinanzierung wird nur bewilligt, sofern die Produktion vollständig finanziert ist. Sie ist nicht Bestandteil der Gesamtfinanzierung.

    • Es sollten alle möglichen banküblichen Besicherungen mit eingebracht werden (z. B. persönliche Bürgschaft, Abtretung projektbezogener Zahlungsansprüche).

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