Transfer BONUS
Technologie- und Wissenstransfer aus der Wissenschaft in die Wirtschaft
Sie haben ein kleines oder mittleres Unternehmen und möchten Ihre Produkte und Dienstleistungen weiterentwickeln? Sie benötigen dafür die Unterstützung einer wissenschaftlichen Einrichtung? "Transfer BONUS" bezuschusst die Zusammenarbeit von Unternehmen und Forschungseinrichtungen aus Berlin und Brandenburg.
"Transfer BONUS" auf einen Blick
-
Zuschüsse für Aufträge an wissenschaftliche Einrichtungen
-
bis zu 70% Kostenübernahme, maximal 45.000 EUR
-
Wissenstransfer mit regionalen Wissenschaftseinrichtungen
-
Unterstützung für Forschungs- und Entwicklungsthemen

"Transfer BONUS" im Detail
Wer wird gefördert?
- technologieorientierte, kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
- nicht- technologieorientierte KMU, deren Projekt einen ausgeprägten Technologiebezug aufweist,
- Unternehmen der sozialen Ökonomie,
die ihren Sitz (bzw. mindestens eine rechtlich selbständige Betriebsstätte) in Berlin haben und die Förderkriterien der aktuellen Richtlinie des Landes Berlin erfüllen.
Die Antragstellerin/der Antragsteller, soweit es sich um eine juristische Person handelt, muss sich vor Antragstellung zur Forschungsförderung gem. Nr. 1.5 AV § 44 LHO in der Transparenzdatenbank des Landes Berlin registrieren lassen.
Was wird gefördert?
Aufträge an Wissenschaftseinrichtungen aus Berlin und Brandenburg aus dem Bereich Technologie- und Wissenstransfer,
- die ein Vorhaben der angewandten Forschung und Entwicklung umfassen,
- deren Projektziel und Projektinhalt keine kommerziellen Standardleistungen beinhalten,
- bei denen die technische Umsetzbarkeit des Vorhabens gegeben und
- die Finanzierung des Eigenanteils gesichert ist.
Einstiegsvariante
- Förderung von Ausgaben für externe wissenschaftliche Tätigkeiten im Vorfeld der Entwicklung eines neuen oder veränderten Produktes, einer neuen oder veränderten Dienstleistung oder im Hinblick auf eine Verfahrensinnovation, die im Zusammenhang mit der ersten konkreten Kooperation des Unternehmens mit einer Wissenschaftseinrichtung anfallen.
- Die Laufzeit des Projektes soll 6 Monate nicht überschreiten.
Standardvariante
- Förderung von Ausgaben für externe planungs-, entwicklungs- und umsetzungsorientierte Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten, die darauf ausgerichtet sind, neue oder veränderte Produkte, Dienstleistungen und Produktionsverfahren bis zur Markt- bzw. Fertigungsreife voranzutreiben.
- Sie kann auch beantragt werden, wenn bereits die Einstiegsvariante für ein vorhergehendes, eigenständiges Projekt beantragt wurde.
- Die Laufzeit des Projektes soll 6 Monate nicht überschreiten.
Standardvariante Digitalisierung
- Förderung von Ausgaben für externe planungs-, entwicklungs- und umsetzungsorientierte Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten, die darauf ausgerichtet sind, neue oder veränderte Produkte, Dienstleistungen und Produktionsverfahren im Bereich der Digitalisierung zu entwickeln (Anbieter) oder im eigenen Unternehmen zu implementieren (Anwender).
- Die Laufzeit des Projektes soll 12 Monate nicht überschreiten.
- Nach Prüfung der grundsätzlichen Förderfähigkeit erfolgt ein Projektgespräch bei der IBB Business Team GmbH.
Wie wird gefördert?
Einstiegsvariante
- 100% Förderquote vom Auftragsvolumen, jedoch max. 7.500 EUR
- Diese Variante gilt einmalig und ausschließlich für Unternehmen, die noch keine projektbezogene Kooperation mit Wissenschaftseinrichtungen umgesetzt haben, z. B. über "Pro FIT" (Programm zur Förderung von Forschung, Innovationen und Technologien) oder ein anderes Bundes- oder Landesprogramm.
Standardvariante
- 70% Förderquote vom Auftragsvolumen, jedoch max. 15.000 EUR
- Die Standardvariante kann mit inhaltlich klar voneinander abgegrenzten Projekten in einem Zeitraum von drei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren maximal dreimal (inkl. einem Digitalisierungsprojekt) beantragt werden.
Standardvariante Digitalisierung
- 70% Förderquote vom Auftragsvolumen, jedoch max. 45.000 EUR
- Die Standardvariante Digitalisierung kann nur einmal beantragt werden.
Wie verläuft die Antragsstellung?
Eine Förderung für Aufträge an wissenschaftliche Einrichtungen kann bei der IBB Business Team GmbH elektronisch beantragt werden. Das elektronische Antragssystem sowie weitere Hinweise zur Beantragung finden Sie unter ibb-business-team.de/transfer-bonus .
Sprechen Sie uns bitte so früh wie möglich an. Unsere Kundenberatung (030 / 2125-4792) beantwortet nicht nur Detailfragen zur Forschungsförderung, wir unterstützen Sie auch gerne bei der Antragstellung.
Was gibt es sonst noch zu beachten?
- Die Regelungen der De-minimis-Förderung werden eingehalten.
- Förderfähig ist ausschließlich die Leistung der Wissenschaftseinrichtung im Rahmen eines entsprechenden Angebotes.
- Das Vorhaben darf erst nach der Bewilligung durch die IBB Business Team GmbH begonnen werden. Als Beginn zählt bereits der Abschluss eines entsprechenden F&E-Vertrages bzw. die Annahme des Angebotes der Wissenschaftseinrichtung.
- Es gelten die aktuellen Regelungen der "Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW)" zu förderfähigen Tätigkeiten.
- Rechnungen im Rahmen des Vorhabens sind unbar zu begleichen bzw. Zahlungen unbar vorzunehmen und die entsprechenden Belege (z. B. Kontoauszüge) als Zahlungsnachweise aufzubewahren.
- Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung einer Zuwendung besteht nicht.