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Programm zur Förderung von nichttechnischen Innovationen (ProNTI) in KMU

Zuschuss für Berliner KMU`s

Mit dem „Programm zur Förderung von nichttechnischen Innovationen (ProNTI)“ des Landes Berlin soll die Innovationskraft der Berliner Wirtschaft über technische und technologieorientierte Entwicklungen hinaus gestärkt werden. In Ergänzung der Förderung von vornehmlich technikorientierter Forschung und Entwicklung öffnet das ProNTI den Fokus auf nichttechnische Innovationen (NTI), wie es in der gemeinsamen Innovationsstrategie Berlin-Brandenburg 2025 (innoBB 2025) gefordert wird, um Innovationen breiter zu denken.

Bitte beachten Sie folgenden Hinweis:

Aufgrund des großen Interesses am Förderprogramm ProNTI sind die zur Verfügung stehenden Mittel bereits vor Programmende ausgeschöpft. Daher ist die Antragstellung derzeit nicht möglich. Es wird angestrebt, das Programm fortzuführen, wenn Haushaltsmittel bereitgestellt werden können. Die Bearbeitung von eingereichten Anträgen ist weiterhin möglich.

„ProNTI“ auf einen Blick

  • Innovative KMU und KMU der Sozialen Ökonomie

  • Zuschüsse für nichttechnische Innovationen

  • Bis zu 140.000 EUR Zuschuss pro Projekt

  • Unterstützung z.B. bei der Validation von Innovationsprojekten


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"ProNTI" im Detail

  • Gefördert werden innovative KMU und KMU der Sozialen Ökonomie, die folgende Kriterien erfüllen:

    • Das Projekt muss im Land Berlin durchgeführt werden.
    • Die gesicherte Finanzierung des antragstellenden Unternehmens ist anhand geeigneter Unterlagen nachvollziehbar darzustellen und auf Anforderung auch während der Projektlaufzeit nachzuweisen.
    • Die Angemessenheit der Arbeits-, Zeit- und Ausgabenplanung des Projektes muss in geeigneter Form nachgewiesen werden.
    • Eine Kumulierung mit anderen Fördermitteln für dieselben förderfähigen Ausgaben ist ausgeschlossen (keine Doppelförderung).
    • Die geplanten Projektergebnisse müssen eine plausible Grundlage für die Steigerung der unternehmensbezogenen oder regionalen Wertschöpfung und Beschäftigung sein oder einen sozialen Mehrwert generieren.
    • Das Projekt kann ohne Förderung gar nicht oder nur mit Zeitverzögerung und in bedeutend geringerem Umfang realisiert werden.
    • Das Projekt muss im positiven Sinne risikobehaftet und gleichzeitig innovativ sein.
    • Das Unternehmen und/oder dessen Produkte und/oder Dienstleistungen weisen ein konkretes Alleinstellungsmerkmal auf.
    • Für die Antragstellung ist die Angabe einer Registrierungsnummer erforderlich, mit welcher die Registrierung in der Transparenzdatenbank des Landes Berlin mit allen Pflichtangaben dokumentiert wird.
    • Die ökonomische, ökologische und soziale Nachhaltigkeit eines Projektes und seiner Ergebnisse muss gegeben sein.
  • Innovationsaktivitäten, welche in Form von Einzelprojekten in Berlin stattfinden und die mindestens eine nichttechnische Innovation beinhalten.

    Projektphase Validation

    • Test der Funktionsweise der (weiter-)zu entwickelnden NTI in einem praxisnahen, quasi experimentellen Kontext mit dem Ziel, die grundsätzliche Anwendbarkeit der Idee bzw. Machbarkeit der NTI nachzuweisen.
    • In der Phase der Validation werden Innovationsprojekte zur Erprobung der grundsätzlichen Anwendbarkeit der Idee, ihrer Weiterentwicklung und Konkretisierung in einem praxisnahen, quasi experimentellen Kontext gefördert, die das Ziel haben, die grundsätzliche Anwendbarkeit der Idee bzw. ihrer Machbarkeit nachzuweisen.

    Projektphase Pioneering

    • Test der Übertragbarkeit in neue Kontexte und Skalierbarkeit der weiterzuentwickelnden NTI unter Einbindung von Pioniernutzer:innen.
    • In der Phase des Pioneerings werden Innovationsprojekte zur Ausreifung von Innovationen gefördert, dazu zählen beispielsweise die Einbindung von Pioniernutzer:innen und potentiellen Kund:innen, Markttests zur Anwendbarkeit und ihrem Nutzen am Markt sowie die Entwicklung einer ersten Anwendung und/oder Marktüberleitung. Dabei sollten von den antragsstellenden Unternehmen oder anderweitig bereits mindestens erste positive Belege zur Machbarkeit erbracht worden sein und im Ergebnis sollen die Grundlagen geschaffen werden, um die Innovation zu einem markfähigen Produkt oder einer markfähigen Dienstleistung weiterzuentwickeln.

    Projektphase Kommerzialisierung

    • Überführung der NTI in die kommerzielle Umsetzung; eine Kombination ist mit einem Coaching grundsätzlich möglich.
    • In der Phase der Kommerzialisierung werden Innovationsprojekte gefördert, die auf die Weiterentwicklung eines robust funktionierenden und kostendeckenden Produkts bzw. einer robust funktionierenden und kostendeckenden Dienstleistung abzielen. Dies betrifft vor allem die Anwendbarkeit und Wiederholbarkeit am Markt.

    Es werden Projekte gefördert, die jeweils einer der hier genannten Projektphasen zugeordnet werden können, wobei die Beantragung eines Nachfolgeprojekts nach erfolgreichem Projektabschluss für die Weiterentwicklung der Projektergebnisse in einer folgenden Innovationsphase möglich sein soll. Projekte, die sich über zwei Phasen erstrecken, sind ebenfalls möglich.

  • Die Zuwendung erfolgt in Form einer Anteilsfinanzierung und als nicht rückzahlbarer Zuschuss.

    Die Förderung durch Zuschüsse ist

    • in der Projektphase Validation auf max. 60.000 EUR je Projekt begrenzt,
    • in der Projektphase Pioneering auf max. 120.000 EUR pro Projekt begrenzt,
    • in der Projektphase Kommerzialisierung auf max. 120.000 EUR pro Projekt begrenzt,
    • bei Projekten, die sich über zwei Phasen erstrecken, auf max. 140.000 EUR pro Projekt begrenzt.

    Von jedem antragsstellenden Unternehmen ist grundsätzlich ein angemessener Eigenanteil zu erbringen. Sodass der maximale Grundfördersatz der Zuwendungen für KMU, die weniger als 5 Jahre bestehen, 75% der förderfähigen Gesamtausgaben beträgt. Hingegen können KMU, die älter als 5 Jahre sind, eine Zuwendung von maximal 50% der förderfähigen Gesamtausgaben, erhalten.

  • Anträge sind durch die Unternehmen elektronisch bei der IBB Business Team GmbH zu stellen. Der Zugang zu dem elektronischen Antrags- und Verwaltungssystem ist nur unter www.ibb-business-team.de möglich.

    Von den Antragstellenden sind im elektronischen Antrags- und Verwaltungssystem alle notwendigen Angaben zur Identifizierung und Authentifizierung sowie eine inhaltliche Projekt- bzw. Maßnahmenbeschreibung zu hinterlegen und mit aussagekräftigen Unterlagen zu belegen.

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