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Pro FIT – Projektfinanzierung

Zuschüsse und Darlehen für technologische Innovationsvorhaben

Sie sind Unternehmer und wollen technologische Entwicklungen realisieren? Oder sind Sie in einer wissenschaftlichen Einrichtung tätig und planen die Durchführung eines FuE-Vorhabens in Kooperation mit einem Unternehmen? Mit der Finanzierung fördern wir Ihre Ideen in allen Phasen des Innovationsprozesses.

Aktuelle Information zum Förderprogramm

Aufgrund von laufenden Abstimmungen des Berliner Senates zum Haushalt 2025 verzögert sich im Moment die Bewilligung von Anträgen. Neubewilligungen erfolgen voraussichtlich wieder ab dem 01.12.2024.

Das Förderprogramm ist weiter für Anträge geöffnet. Anträge werden bearbeitet und bis zu einer Bewilligung vorbereitet.

Wir bitten Sie um Ihr Verständnis und danken für Ihre Geduld.

Innovative Projekte aus der Hauptstadtregion gesucht

Beschäftigen Sie sich mit einem Thema der Kreislaufwirtschaft in der industriellen Produktion? Am 01.10.2024 startete der MPI Pro FIT-Call zur Förderung der Circular Economy in der industriellen Produktion.

Wenn Sie ein Projekt passend zum Ausschreibungsthema anstreben, dann bewerben Sie sich bis zum 15.01.2025.

"Pro FIT – Projektfinanzierung" auf einen Blick

  • Zuschüsse und Darlehen für technologische Innovationsvorhaben

  • Darlehen bis zu 1 Mio. EUR und Zuschüsse bis zu 400.000 EUR

  • Finanzierung von projektbezogenen F&E-Ausgaben

  • Finanzierungsanteil bis zu 80%

"Pro FIT – Projektfinanzierung" im Detail

    • KMU : allein oder im Verbund mit Unternehmen oder Forschungseinrichtungen
    • Nicht-KMU: nur im Verbund mit KMU und Forschungseinrichtungen
    • Forschungseinrichtungen: nur im Verbund mit mindestens einem Unternehmen

    mit Sitz in Berlin bzw. mindestens einer organisatorisch eigenständigen Betriebsstätte in Berlin

  • Förderfähig sind Einzel- und Verbundprojekte in den Phasen der industriellen Forschung, der experimentellen Entwicklung sowie des Produktionsaufbaus, der Marktvorbereitung und der Markteinführung.

    Konkret gefördert werden:

    • projektbezogene Personalausgaben
    • Fremdleistungen
    • Materialausgaben
    • Schutzrechtsanmeldungen
    • Ausgaben für die Markteinführung und Marktvorbereitung
    • indirekte Projektausgaben
  • Die Finanzierung wird in Abhängigkeit von der Innovationsphase in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen und/oder zinsverbilligten Darlehen gewährt.

    • Darlehen bis zu 1 Mio. EUR
    • Zuschüsse bis zu 400.000 EUR
    Schaubild zu "Wie wird gefördert?"

    Bezogen auf die förderfähigen Projektausgaben betragen die maximalen Fördersätze im Einzelnen bis zu:

    Phase der industriellen Forschung

    • 80 % (inkl. KMU- und Verbundbonus) als Zuschuss

    Phase der experimentellen Entwicklung

    • nur bei Forschungseinrichtungen in Verbünden 40% als Zuschuss
    • nur bei Großunternehmen in Verbünden 25% als Zuschuss
    • nur bei KMU max. 80 % als Darlehen

    Phase des Produktionsaufbaus, der Marktvorbereitung und der Markteinführung

    • nur KMU max. 80 % als Darlehen
    • Laufzeit der Darlehen bis zu 8 Jahre
    • Die Zinssätze orientieren sich an den KfW-Konditionen zur Innovationsfinanzierung und berücksichtigen die projekt- und unternehmensbezogenen Risiken sowie die Besicherung. Kleine Unternehmen erhalten einen zusätzlichen Zinsvorteil von 0,25 %.
    • Die Besicherung des Darlehens erfolgt im Regelfall durch anteilige selbstschuldnerische Bürgschaften der maßgeblichen Gesellschafter. Auf die Stellung von Bürgschaften kann verzichtet werden, wenn sich die Gesellschafter in angemessenem Umfang an der Projekt- bzw. Unternehmensfinanzierung beteiligen.
    • Für Produktionsaufbau, Marktvorbereitung und Markteinführung werden Darlehen als De-minimis -Beihilfe gewährt. Der Subventionswert ermittelt sich aus dem Wert der Zinsverbilligung für die bewilligten Darlehen. Hieraus kann eine Begrenzung der Darlehenshöhe resultieren.
  • Schaubild zum Ablauf der Antragstellung
    • Um einen Antrag zu stellen, reichen Sie das ausgefüllte Antragsformular sowie ergänzende Dokumente ein (s. Checkliste ). Sie können den Antragsprozess vollständig online im IBB Kundenportal durchlaufen. Alternativ drucken Sie sich Ihr ausgefülltes Antragsformular aus und übermitteln es per Post oder persönlich an uns.
    • Bereits nach Eingang des Antrags kann mit dem Projekt auf eigenes finanzielles Risiko begonnen werden. Das Risiko besteht hauptsächlich darin, dass das Projekt als nicht förderfähig oder nicht förderwürdig eingeschätzt werden kann. Zudem kann die angebotene "Pro FIT"-Finanzierung hinsichtlich Art und Höhe vom Antrag abweichen.
    • Anhand der eingereichten Unterlagen erfolgt eine fachliche und marktbezogene Bewertung durch zwei externe Gutachter. Bei einem positiven Prüfergebnis werden die mögliche Projektfinanzierung (Finanzierungsart und -höhe) festgelegt und weitere Unterlagen vom Antragsteller zur kaufmännischen Prüfung angefordert und durch die IBB geprüft.
    • Über die Gewährung von Zuwendungen und die im Einzelfall maßgeblichen Regelungen entscheidet der Förderausschuss in monatlich stattfindenden Sitzungen.
    • Im Zusammenhang mit der Antragstellung nimmt die IBB auch Beratungsaufgaben wahr. Die IBB bezieht bei der Beurteilung, Qualifizierung und Betreuung externe, zur Vertraulichkeit verpflichtete Sachverständige und Fachprojektträger ein. Die Vollständigkeit und Qualität der eingereichten Unterlagen beeinflussen maßgeblich die Dauer der Antrags- und Entscheidungsphase.
    • Bei Verbundprojekten sind die Antragsunterlagen von jedem Projektpartner separat auszufüllen. Die Projektbeschreibung ist jedoch von allen Verbundpartnern gemeinsam zu erstellen.

    Sprechen Sie uns bitte so früh wie möglich an. Unsere Kundenberatung beantwortet nicht nur Detailfragen zum Programm, wir unterstützen Sie auch gern bei der Antragstellung.

    • Die Anforderungen an den Neuheitscharakter eines Projektes in "Pro FIT" stellen sich je nach Innovationsphase unterschiedlich dar. Für Forschungsprojekte muss der Stand der Technik überschritten werden. Bei Projekten der experimentellen Entwicklung und des Produktionsaufbaus, der Marktvorbereitung und der Markteinführung sind die Alleinstellungsmerkmale der Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen von besonderer Bedeutung.

    • Von der Idee bis zum Produkt durchläuft ein Projekt verschiedene Innovationsphasen, die unterschiedlich risikobehaftet sind und bedarfsgerecht finanziert werden. Forschungsprojekte, werden deshalb mit Zuschüssen gefördert; Projekte der experimentellen (d. h. produkt/-marktnahen) Entwicklung, des Produktionsaufbaus, der Marktvorbereitung und der Markteinführung werden mit Darlehen gefördert.

    • Bei der Beschreibung des spezifischen Arbeitsansatzes sind insbesondere die Zielsetzung des KI-/ML-Verfahrens, die Kriterien für die Zielerreichung sowie Umfang und Herkunft der Trainingsdaten zu erläutern.

    • Die Entscheidungen über die Projektfinanzierung im Programm "Pro FIT" trifft der Förderausschuss im Rahmen der monatlich stattfindenden nicht öffentlichen Sitzungen oder im Umlaufverfahren.

      Wie setzt sich der Förderausschuss zusammen?

      Der Förderausschuss setzt sich zusammen aus jeweils einem Vertreter der für Wirtschaft zuständigen Senatsverwaltung (Vorsitz), der Investitionsbank Berlin (IBB), der Industrie- und Handelskammer Berlin (IHK) und der Handwerkskammer Berlin (HWK). Weiterhin sind die in den Projekten eingebundenen Fachgutachter stimmberechtigt.

    • Die unabhängigen, externen Fachgutachter prüfen und bewerten die bei der Investitionsbank Berlin eingereichten Projekte aus wissenschaftlich-technischer und umsetzungsseitiger Sicht. Im Rahmen dieser fachtechnischen Einschätzung nehmen die Fachgutachter die Zuordnung der Arbeitsinhalte zu den verschiedenen Innovationsphasen vor, die die Grundlage für die Festsetzung der Finanzierungsform (Zuschuss oder/und Darlehen) darstellt. Für die Projektdurchführung kann vom Förderausschuss die fachtechnische Begleitung durch die Fachgutachter festgelegt werden.

      Wie erfolgt die Auswahl der Fachgutachter?

      Die zu beauftragenden externen Gutachter werden durch die Investitionsbank Berlin aus einem in Abstimmung mit dem Land Berlin besetzten Gutachterpool an Hand ihrer jeweiligen Kompetenzschwerpunkte ausgewählt. Die Gutachter sind vertraglich zu strikter Neutralität und Verschwiegenheit verpflichtet.

    • Nein. Wir sind der Meinung, das Verfahren verständlich dargestellt zu haben. Die von uns zur Verfügung gestellten Antragsunterlagen und Programminformationen enthalten weitere nützliche Hinweise für eine erfolgreiche Antragstellung. Sollten dennoch Fragen auftreten, empfehlen wir, sich frühzeitig an unsere Kundenberatung zu wenden und diese kostenfreie Leistung zu nutzen.

    • Eine Kombination des geförderten Projektes mit Fördermitteln aus anderen Programmen ist möglich, führt aber im Regelfall zu einer Absenkung der Fördersätze, da die von der EU-Kommission maximal zulässigen Beihilfeintensitäten nicht überschritten werden dürfen.

  • Laden Sie alle Dateien zu diesem Produkt herunter.

Wie geht es weiter?

Kontakt Kundenbetreuung

Wir helfen nicht nur bei Detailfragen zum Programm, wir unterstützen Sie auch gerne bei der Antragstellung.

Antragsprozess

Stellen Sie Ihren Antrag komplett online im IBB Kundenportal oder drucken Sie den Antrag aus und senden ihn per Post.

Kontakt

Kundenbetreuung Wirtschaftsförderung

  • Telefon: +49 (0) 30 / 2125-4747
  • Email: wirtschaft@ibb.de

Praxisbeispiel

#BerlinFördert: Projekt Zukunft

Wir schafft man es, als junges Technologie-Unternehmen ein forschungsintensives Thema an den Start zu bringen? Das „ProFIT“-Programm der IBB kann ein exzellenter Baustein sein, wie Augmented Robotics CEO Tony Nitzschke im Interview mit Projekt Zukunft berichten kann.


Standbild #Berlinfördert ProFIT

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Die IBB-Beteiligungsgesellschaft unterstützt innovative Technologieunternehmen mit Venture Capital und berät bei der Finanzierung.

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Individuelle Coachings der IBB

Optional begleiten wir Sie auch mit einem subventionierten Coaching zu allen Fragen der Unternehmensführung über unseren "Coaching BONUS" der IBB Business Team GmbH.

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