Pro FIT – Projektfinanzierung
Zuschüsse und Darlehen für technologische Innovationsvorhaben
Sie sind Unternehmer und wollen technologische Entwicklungen realisieren? Oder sind Sie in einer wissenschaftlichen Einrichtung tätig und planen die Durchführung eines FuE-Vorhabens in Kooperation mit einem Unternehmen? Mit der Finanzierung fördern wir Ihre Ideen in allen Phasen des Innovationsprozesses.
Innovative Projekte aus der Hauptstadtregion gesucht
Beschäftigen Sie sich mit einem Thema der Quantentechnologie?
Am 01.09.2023 startete der Berlin Pro FIT-Call „Anwendungsorientierte Quantentechnologien“. Wenn Sie ein Projekt in den Bereichen Quantentechnologie und des Quantencomputings anstreben, dann bewerben Sie sich bis zum 30.11.2023. Weitere Informationen erhalten Sie hier:
"Pro FIT – Projektfinanzierung" auf einen Blick
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Zuschüsse und Darlehen für technologische Innovationsvorhaben
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Darlehen bis zu 1 Mio. EUR und Zuschüsse bis zu 400.000 EUR
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Finanzierung von projektbezogenen F&E-Ausgaben
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Finanzierungsanteil bis zu 80%


"Pro FIT – Projektfinanzierung" im Detail
Wer wird gefördert?
- KMU: allein oder im Verbund mit Unternehmen oder Forschungseinrichtungen
- Nicht-KMU: nur im Verbund mit KMU und Forschungseinrichtungen
- Forschungseinrichtungen: nur im Verbund mit mindestens einem Unternehmen
mit Sitz in Berlin bzw. mindestens einer organisatorisch eigenständigen Betriebsstätte in Berlin
Was wird gefördert?
Förderfähig sind Einzel- und Verbundprojekte in den Phasen der industriellen Forschung, der experimentellen Entwicklung sowie des Produktionsaufbaus, der Marktvorbereitung und der Markteinführung.
Konkret gefördert werden:
- projektbezogene Personalausgaben
- Fremdleistungen
- Materialausgaben
- Schutzrechtsanmeldungen
- Ausgaben für die Markteinführung und Marktvorbereitung
- indirekte Projektausgaben
Wie wird gefördert?
Die Finanzierung wird in Abhängigkeit von der Innovationsphase in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen und/oder zinsverbilligten Darlehen gewährt.
- Darlehen bis zu 1 Mio. EUR
- Zuschüsse bis zu 400.000 EUR

Bezogen auf die förderfähigen Projektausgaben betragen die maximalen Fördersätze im Einzelnen bis zu:
Phase der industriellen Forschung
- 80 % (inkl. KMU- und Verbundbonus) als Zuschuss
Phase der experimentellen Entwicklung
- nur bei Forschungseinrichtungen in Verbünden 40% als Zuschuss
- nur bei Großunternehmen in Verbünden 25% als Zuschuss
- nur bei KMU max. 80 % als Darlehen
Phase des Produktionsaufbaus, der Marktvorbereitung und der Markteinführung
- nur KMU max. 80 % als Darlehen
Zu welchen Konditionen?
- Laufzeit der Darlehen bis zu 8 Jahre
- Die Zinssätze orientieren sich an den KfW-Konditionen zur Innovationsfinanzierung und berücksichtigen die projekt- und unternehmensbezogenen Risiken sowie die Besicherung. Kleine Unternehmen erhalten einen zusätzlichen Zinsvorteil von 0,25 %.
- Die Besicherung des Darlehens erfolgt im Regelfall durch anteilige selbstschuldnerische Bürgschaften der maßgeblichen Gesellschafter. Auf die Stellung von Bürgschaften kann verzichtet werden, wenn sich die Gesellschafter in angemessenem Umfang an der Projekt- bzw. Unternehmensfinanzierung beteiligen.
- Für Produktionsaufbau, Marktvorbereitung und Markteinführung werden Darlehen als De-minimis-Beihilfe gewährt. Der Subventionswert ermittelt sich aus dem Wert der Zinsverbilligung für die bewilligten Darlehen. Hieraus kann eine Begrenzung der Darlehenshöhe resultieren.
Wie verläuft die Antragstellung?

- Um einen Antrag zu stellen, reichen Sie das ausgefüllte Antragsformular sowie ergänzende Dokumente ein (s. Checkliste). Sie können den Antragsprozess vollständig online im IBB Kundenportal durchlaufen. Alternativ drucken Sie sich Ihr ausgefülltes Antragsformular aus und übermitteln es per Post oder persönlich an uns.
- Bereits nach Eingang des Antrags kann mit dem Projekt auf eigenes finanzielles Risiko begonnen werden. Das Risiko besteht hauptsächlich darin, dass das Projekt als nicht förderfähig oder nicht förderwürdig eingeschätzt werden kann. Zudem kann die angebotene "Pro FIT"-Finanzierung hinsichtlich Art und Höhe vom Antrag abweichen.
- Anhand der eingereichten Unterlagen erfolgt eine fachliche und marktbezogene Bewertung durch zwei externe Gutachter. Bei einem positiven Prüfergebnis werden die mögliche Projektfinanzierung (Finanzierungsart und -höhe) festgelegt und weitere Unterlagen vom Antragsteller zur kaufmännischen Prüfung angefordert und durch die IBB geprüft.
- Über die Gewährung von Zuwendungen und die im Einzelfall maßgeblichen Regelungen entscheidet der Förderausschuss in monatlich stattfindenden Sitzungen.
- Im Zusammenhang mit der Antragstellung nimmt die IBB auch Beratungsaufgaben wahr. Die IBB bezieht bei der Beurteilung, Qualifizierung und Betreuung externe, zur Vertraulichkeit verpflichtete Sachverständige und Fachprojektträger ein. Die Vollständigkeit und Qualität der eingereichten Unterlagen beeinflussen maßgeblich die Dauer der Antrags- und Entscheidungsphase.
- Bei Verbundprojekten sind die Antragsunterlagen von jedem Projektpartner separat auszufüllen. Die Projektbeschreibung ist jedoch von allen Verbundpartnern gemeinsam zu erstellen.
Sprechen Sie uns bitte so früh wie möglich an. Unsere Kundenberatung beantwortet nicht nur Detailfragen zum Programm, wir unterstützen Sie auch gern bei der Antragstellung.
Was gibt es sonst noch zu beachten?
Welche Anforderungen gelten hinsichtlich des Innovationsgehalts eines Förderprojektes?
Die Anforderungen an den Neuheitscharakter eines Projektes in "Pro FIT" stellen sich je nach Innovationsphase unterschiedlich dar. Für Forschungsprojekte muss der Stand der Technik überschritten werden. Bei Projekten der experimentellen Entwicklung und des Produktionsaufbaus, der Marktvorbereitung und der Markteinführung sind die Alleinstellungsmerkmale der Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen von besonderer Bedeutung.
Welche Kriterien gelten für die Festlegung der Förderart?
Von der Idee bis zum Produkt durchläuft ein Projekt verschiedene Innovationsphasen, die unterschiedlich risikobehaftet sind und bedarfsgerecht finanziert werden. Forschungsprojekte, werden deshalb mit Zuschüssen gefördert; Projekte der experimentellen (d. h. produkt/-marktnahen) Entwicklung, des Produktionsaufbaus, der Marktvorbereitung und der Markteinführung werden mit Darlehen gefördert.
Was ist bei der Beschreibung von Projekten, in denen Verfahren der Künstlichen Intelligenz (KI) oder des Maschinellen Lernens (ML) genutzt werden, zusätzlich zu beachten?
Bei der Beschreibung des spezifischen Arbeitsansatzes sind insbesondere die Zielsetzung des KI-/ML-Verfahrens, die Kriterien für die Zielerreichung sowie Umfang und Herkunft der Trainingsdaten zu erläutern.
Wird jeder Antrag im Förderausschuss entschieden?
Die Entscheidungen über die Projektfinanzierung im Programm "Pro FIT" trifft der Förderausschuss im Rahmen der monatlich stattfindenden nicht öffentlichen Sitzungen oder im Umlaufverfahren.
Wie setzt sich der Förderausschuss zusammen?
Der Förderausschuss setzt sich zusammen aus jeweils einem Vertreter der für Wirtschaft zuständigen Senatsverwaltung (Vorsitz), der Investitionsbank Berlin (IBB), der Industrie- und Handelskammer Berlin (IHK) und der Handwerkskammer Berlin (HWK). Weiterhin sind die in den Projekten eingebundenen Fachgutachter stimmberechtigt.
Hat die Berliner Haushaltslage Auswirkungen auf die Mittelsituation des Programms?
Nein. "Pro FIT" wird durch das revolvierende "Pro FIT"-Treuhandvermögen finanziert. Haushaltssperren im Land Berlin haben keine Auswirkungen auf die Förder- und Auszahlungsaktivitäten des Programms. Das "Pro FIT"-Treuhandvermögen speist sich aus Landes- und EFRE-Mitteln sowie den Rückflüssen der rückzahlbaren Förderungen (Darlehen). Durch diese Konstruktion besteht für unsere Kunden nicht nur Planungs- und Auszahlungssicherheit für ihre Projekte, sondern auch die mittelfristige Finanzierung überdurchschnittlich hoher Nachfragen nach dem Programm ist gesichert.
Welche Rolle spielen die Fachgutachter?
Die unabhängigen, externen Fachgutachter prüfen und bewerten die bei der Investitionsbank Berlin eingereichten Projekte aus wissenschaftlich-technischer und umsetzungsseitiger Sicht. Im Rahmen dieser fachtechnischen Einschätzung nehmen die Fachgutachter die Zuordnung der Arbeitsinhalte zu den verschiedenen Innovationsphasen vor, die die Grundlage für die Festsetzung der Finanzierungsform (Zuschuss oder/und Darlehen) darstellt. Für die Projektdurchführung kann vom Förderausschuss die fachtechnische Begleitung durch die Fachgutachter festgelegt werden.
Wie erfolgt die Auswahl der Fachgutachter?
Die zu beauftragenden externen Gutachter werden durch die Investitionsbank Berlin aus einem in Abstimmung mit dem Land Berlin besetzten Gutachterpool an Hand ihrer jeweiligen Kompetenzschwerpunkte ausgewählt. Die Gutachter sind vertraglich zu strikter Neutralität und Verschwiegenheit verpflichtet.
Ist die Unterstützung eines Unternehmensberaters notwendig?
Nein. Wir sind der Meinung, das Verfahren verständlich dargestellt zu haben. Die von uns zur Verfügung gestellten Antragsunterlagen und Programminformationen enthalten weitere nützliche Hinweise für eine erfolgreiche Antragstellung. Sollten dennoch Fragen auftreten, empfehlen wir, sich frühzeitig an unsere Kundenberatung zu wenden und diese kostenfreie Leistung zu nutzen.
Möchten Sie Förderprogramme kombinieren?
Eine Kombination des geförderten Projektes mit Fördermitteln aus anderen Programmen ist möglich, führt aber im Regelfall zu einer Absenkung der Fördersätze, da die von der EU-Kommission maximal zulässigen Beihilfeintensitäten nicht überschritten werden dürfen.
Downloads
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Antragsverfahren
- Informationen zur Antragstellung ProFIT Projektphase (PDF)
- Finanzplaner "Pro FIT Projektfinanzierung" (XLSM)
- 1. Angaben zur Forschungseinrichtung (RTF)
- 1. Angaben zum Unternehmen (RTF)
- 2. Angaben zum Projekt (RTF)
- 3. Angaben zu den Arbeitspaketen (Arbeitsplangliederung) (RTF)
- 4. Angaben zur wirtschaftlichen Umsetzung (RTF)
- Amortisationsrechnung (XLS)
- Eigenmittelerklärung (PDF)
erforderliche Vordrucke / Merkblätter
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Selbstauskunft "Pro FIT"
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KMU - Selbsterklärung für nicht verflochtene / eigenständige Unternehmen
(PDF)
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KMU - Selbsterklärung für verflochtene Unternehmen
(PDF)
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Merkblatt KMU-Kriterien
(PDF)
Informationen zur Definition der Kleinstunternehmen sowie kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU)
- Merkblatt De-minimis-Regel (PDF)
- Erklärung "Maßnahmen zur Frauenförderung" gemäß § 3 Absatz 1 der Leistungsgewährungsverordnung (LGV) (PDF)
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Erklärung über bereits erhaltene bzw. beantragte De-minimis-Beihilfen
(PDF)
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- Merkblatt Transparenzdatenbank PDF (PDF)
- Merkblatt zur Achtung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (PDF)
- Merkblatt zur Zusammenstellung der Pro FIT-Abrechnungsunterlagen (PDF)
- SCHUFA-Information (PDF)
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Unterschriftsprobenblatt
(PDF)
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Programminformationen
Beispiele aus der Praxis
#BerlinFördert - ProFIT
Partner der IBB
Die IBB-Beteiligungsgesellschaft unterstützt innovative Technologieunternehmen mit Venture Capital und berät bei der Finanzierung.
Individuelle Coachings der IBB
Optional begleiten wir Sie auch mit einem subventionierten Coaching zu allen Fragen der Unternehmensführung über unseren "Coaching BONUS" der IBB Business Team GmbH.