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Pro FIT – Frühphasenfinanzierung
Zuschüsse und Darlehen für Innovationsprojekte
Sie sind Gründer eines innovativen Unternehmens, streben die Durchführung eines Innovationsprojektes an und benötigen finanzielle Unterstützung bei der Planung Ihres Projektes? Mit der "Pro FIT -Frühphasenfinanzierung" hilft die IBB Ihnen die Unternehmensinfrastruktur und erforderlichen Personalkapazitäten aufzubauen.
"Pro FIT – Frühphasenfinanzierung" auf einen Blick
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Zuschüsse und Darlehen für technologisch hochinnovative Gründungen
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bis zu 500.000 EUR zur Finanzierung der Anlaufkosten
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keine Banksicherheiten erforderlich
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Finanzierungsanteil bis zu 100%
"Pro FIT – Frühphasenfinanzierung" im Detail
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Antragsberechtigt sind neu gegründete, technologieorientierte kleine Unternehmen (KU) mit Sitz in Berlin. Sie streben die Durchführung eines Innovationsprojektes ("FuE-Ankerprojekt") an und dürfen maximal 12 Monate alt sein, um die Förderung aus der Frühphase 1 in Anspruch zu nehmen, maximal 24 Monate sofern nur die Förderung aus der Frühphase 2 beantragt wird.
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- Personalausgaben (v.a. Geschäftsführer)
- Investitionsausgaben
- laufende Betriebsausgaben
In beiden Frühphasen sind alle notwendigen und angemessenen Ausgaben Ihres Unternehmens förderfähig, die weder direkt im Zusammenhang mit dem "Ankerprojekt" (Innovationsprojekt) noch im Zusammenhang mit Ihren umsatzbezogenen Kundenaufträgen anfallen.
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Die Förderung wird in Abhängigkeit der jeweiligen Frühphase gewährt.
Frühphase 1
- Die Ausgaben werden je zu 50% mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss und einem Darlehen finanziert.
- Die Frühphase 1 dauert max. 1 Jahr. Spätestens am Ende der Frühphase 1 muss mit dem Innovationsprojekt begonnen werden.
Frühphase 2
- Die Ausgaben werden mit einem Darlehen finanziert.
- Die Frühphase 2 endet spätestens mit Abschluss des Innovationsprojekts.
In beiden Frühphasen ist eine Finanzierung von 100% der förderfähigen Ausgaben möglich. Die Gesamtzuwendung kann für beide Phasen max. 500.000 EUR betragen, wovon max. 200.000 EUR auf die Frühphase 1 entfallen.
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- Die Darlehen in der Frühphase 1 werden in der Regel zinslos gewährt.
- Die Zinssätze für Darlehen in der Frühphase 2 orientieren sich an den KfW-Konditionen zur Innovationsfinanzierung und liegen unterhalb der Marktkonditionen.
- Die Laufzeit der Darlehen beträgt bis zu 10 Jahren.
- Die Darlehen werden ohne Stellung einer Sicherheit gewährt.
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- Um einen Antrag zu stellen, reichen Sie das ausgefüllte Antragsformular sowie ergänzende Dokumente ein (s. Checkliste ). Sie können den Antragsprozess vollständig online im IBB Kundenportal durchlaufen. Alternativ drucken Sie sich Ihr ausgefülltes Antragsformular aus und übermitteln es per Post oder persönlich an uns.
- Anhand der eingereichten Unterlagen und einer persönlichen Präsentation der Gründer erfolgt eine Einschätzung durch externe Fachgutachter dahingehend, ob das geplante Unternehmenskonzept grundsätzlich förderfähig und förderwürdig ist.
- Bei einem positiven Prüfergebnis fordert die IBB vom Antragsteller zusätzliche Unterlagen für die kaufmännische Prüfung an und bewertet diese.
- Erst mit Eingang des Antrages bei der IBB und nach deren Zustimmung kann mit dem Frühphasenvorhaben auf eigenes finanzielles Risiko begonnen werden.
- Über die Gewährung von Zuwendungen entscheidet der Förderausschuss in monatlich stattfindenden Sitzungen.
- Im Zusammenhang mit der Antragstellung nimmt die IBB auch Beratungsaufgaben wahr. Die IBB bezieht bei der Beurteilung, Qualifizierung und Betreuung externe, zur Vertraulichkeit verpflichtete Sachverständige und Fachprojektträger ein. Die Vollständigkeit und Qualität der eingereichten Unterlagen beeinflussen maßgeblich die Dauer der Antrags- und Entscheidungsphase.
Sprechen Sie uns bitte so früh wie möglich an. Unsere Kundenberatung beantwortet nicht nur Detailfragen zum Programm, wir unterstützen Sie auch gern bei der Antragstellung.
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Die Frühphase 1 bezeichnet die Gründungsphase eines Unternehmens. In dieser Phase werden der Aufbau der Unternehmensinfrastruktur sowie die Vorbereitungen für das Innovationsprojekt mit Zuschüssen und Darlehen (50:50) gefördert.
Die Frühphase 2 verläuft parallel zum Innovationsprojekt. In dieser Phase wird der weitere Unternehmensausbau mit Darlehen gefördert.
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Ja, das ist möglich.
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Es sind nur kleine Gründungsunternehmen mit Sitz in Berlin für eine Förderung für die Frühphase 1 antragsberechtigt, die zum Zeitpunkt des Eingangs des Projektantrages bei der IBB nicht älter als 12 Monate sind.
Maßgeblich für die Bestimmung des Alters ist der Zeitpunkt der Aufnahme der Geschäftstätigkeit. Von einer Aufnahme der Geschäftstätigkeit wird in der Regel ab dem Zeitpunkt ausgegangen, ab dem der Gesellschaftsvertrag unterschrieben worden ist und im Unternehmen erste Kosten anfallen.
Sofern nur eine Förderung für die Frühphase 2 beantragt wird, dürfen die Unternehmen zum Zeitpunkt des Eingangs des Projektantrages bei der IBB nicht älter als 24 Monate sein.
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Als "Ankerprojekt" wird das Innovationsprojekt bezeichnet, mit dem der Technologie- und Innovationsbezug hergestellt wird, der eine entscheidende Fördervoraussetzung für die Frühphasenfinanzierung mit "Pro FIT" ist.
Die Förderung des Innovationsprojekts im Rahmen der "Pro FIT – Projektförderung" ist gewünscht, aber nicht zwingend.
Welche Anforderungen gelten hinsichtlich des Innovationsgehalts?
Die Anforderungen an den Neuheitscharakter eines Innovationsprojekts entsprechen den Anforderungen gemäß Ziffer 2 der Richtlinien für das Programm zur Förderung von Forschung, Innovationen und Technologie ("Pro FIT"). Die Bezugsgröße zur Beurteilung des Innovationsgehaltes ist der Stand der Technik. Die angestrebten Dienstleistungen und Produkte müssen Alleinstellungsmerkmale aufweisen.
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Die Entscheidungen über die Finanzierung trifft der Förderausschuss im Rahmen der monatlich stattfindenden nicht öffentlichen Sitzungen oder im Umlaufverfahren.
Wie setzt sich der Förderausschuss zusammen?
Der Förderausschuss setzt sich zusammen aus jeweils einem Vertreter der für Wirtschaft zuständigen Senatsverwaltung (Vorsitz), der Investitionsbank Berlin (IBB), der Industrie- und Handelskammer Berlin (IHK) und der Handwerkskammer Berlin (HWK). Weiterhin sind die Fachgutachter stimmberechtigt.
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Die Fachgutachter prüfen und bewerten die bei der Investitionsbank Berlin eingereichten Projekte aus wissenschaftlich-technischer und umsetzungsseitiger Sicht. Vertreter des Business Angels Club Berlin-Brandenburg (BACB) prüfen und bewerten den Geschäftsplan und das Unternehmenskonzept.
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Nein. Wir sind der Meinung, das Verfahren verständlich dargestellt zu haben. Die von uns zur Verfügung gestellten Antragsunterlagen und Programminformationen enthalten weitere nützliche Hinweise für eine erfolgreiche Antragstellung. Sollten dennoch Fragen auftreten, empfehlen wir, sich frühzeitig an unsere Kundenberatung zu wenden und diese kostenfreie Leistung zu nutzen.
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Kontakt
Kundenbetreuung Wirtschaftsförderung
- Telefon: +49 (0) 30 / 2125-4747
- Email: wirtschaft@ibb.de
Partner der IBB
Die IBB-Beteiligungsgesellschaft unterstützt innovative Technologieunternehmen mit Venture Capital und berät bei der Finanzierung.
Individuelle Coachings der IBB
Optional begleiten wir Sie auch mit einem subventionierten Coaching zu allen Fragen der Unternehmensführung über unseren "Coaching BONUS" der IBB Business Team GmbH.