Programm für Internationalisierung – Förderung von KMU-Projekten
Zuschüsse zur Umsetzung von Internationalisierungsstrategien
Sie haben ein kleines oder mittleres Unternehmen ( KMU ) mit Sitz und/oder Betriebstätte in Berlin? Sie wollen Ihre Produkte auf internationalen Veranstaltungen präsentieren und so neue Märkte erschließen? Die IBB vergibt Zuschüsse, um die Internationalisierung von Unternehmen zu unterstützen.
"Förderung von KMU-Projekten" auf einen Blick
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zweckgebundener Zuschuss als De-minimis Beihilfe
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mind. 3.000 EUR, max. 12.000 EUR
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Förderhöhe bis 50%
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Förderung der Teilnahme an Messen, Ausstellungen, Kongressen, Börsen, Modenschauen und Showrooms
"Förderung von KMU-Projekten" im Detail
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- KMU des produzierenden Gewerbes und des produktionsnahen Dienstleistungsgewerbes sowie
- KMU aus den definierten Clustern, die von herausgehobener Bedeutung für den Strukturwandel am Standort sind
mit Sitz und/oder Betriebsstätte in Berlin.
Wer wird nicht gefördert?
- Handelsunternehmen (Einzelhandel / Großhandel), die nicht selbst produzieren und deren hauptsächlicher Gegenstand der Einkauf und Weiterverkauf von Waren oder Dienstleistungen ist
- Beratungsunternehmen jeglicher Art
- Freiberufler
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Maßnahmen, die die Internationalisierung von Unternehmen fördern:
- Teilnahme an Messen, Ausstellungen, Kongressen, Börsen, Modenschauen und Showrooms im In- und Ausland mit überwiegend internationaler und fachspezifischer Ausrichtung, sofern diese nicht überwiegend einem Direktverkauf dienen
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- nicht rückzahlbarer, zweckgebundener Zuschuss im Wege der Anteilsfinanzierung bis zu 50% der förderfähigen Ausgaben
- mindestens 3.000 EUR und maximal 12.000 EUR Förderung je Einzelmaßnahme
- Die förderfähigen Gesamtausgaben müssen daher mindestens 6.000 EUR betragen.
- Bei dem Zuschuss handelt es sich um eine De-minimis Beihilfe.
- Die Internationalisierungsmaßnahme muss in unmittelbarem Zusammenhang mit der Markteinführung von innovativen Produkten stehen.
- Das Produkt muss durch eigene FuE-Leistungen bis zur Marktreife entwickelt worden sein.
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- Innerhalb eines Kalenderjahres sind maximal 3 Teilnahmen an Messen, Ausstellungen oder Kongressen sowie von Modenschauen oder Showrooms im In- und Ausland förderfähig.
- Eine Förderung ist nicht zulässig, wenn für denselben Zuwendungszweck andere öffentliche Zuschüsse in Anspruch genommen werden (Kumulierungsverbot).
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- Die Antragstellung ist jederzeit möglich.
- Stellen Sie bitte Ihren Antrag spätestens 6 Wochen vor Beginn der Maßnahme. Achten Sie darauf, dass der Maßnahmenbeginn ausgehend vom Datum des Antrags nicht mehr als 12 Monate in der Zukunft liegen darf.
- Es kann mit einem Antrag die Förderung von einer oder von mehreren Maßnahmen beantragt werden. Über jede beantragte Einzelmaßnahme wird dann mit separatem Bescheid entschieden.
- Zuwendungen dürfen nur für solche Vorhaben gewährt werden, die zum Zeitpunkt der Antragstellung (Antragseingang bei der IBB) noch nicht begonnen worden sind. Beginn des Vorhabens ist der Abschluss eines Lieferungs- und Leistungsvertrages. Die Anmeldung zu einer Maßnahme vor Antragstellung ist nicht möglich und führt zur Ablehnung des Antrags.
- Um einen Antrag zu stellen, reichen Sie das ausgefüllte Antragsformular sowie ergänzende Dokumente ein (s. Checkliste ). Sie können den Antragsprozess vollständig online im IBB Kundenportal durchlaufen. Alternativ drucken Sie sich Ihr ausgefülltes Antragsformular aus und übermitteln es per Post oder persönlich an uns.
Sprechen Sie uns bitte so früh wie möglich an. Unsere Kundenberatung beantwortet nicht nur Fragen zum Programm, wir unterstützen Sie auch gern bei der Antragstellung.
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Wettbewerbsfähigkeit der Berliner Wirtschaft
Die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe stärkt die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Berliner Wirtschaft und unterstützt KMU bei der Erschließung neuer Märkte im Ausland.