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Programm für Internationalisierung – Förderung von Gemeinschaftsprojekten

Zuschüsse zur Erschließung von Auslandsmärkten

Ihre wirtschaftsnahe Institution will kleine und mittlere Unternehmen ( KMU ) bei der Erschließung von Auslandsmärkten unterstützen? Die IBB fördert Sie als Mittlerorganisation mit zweckgebundenen Projektzuschüssen bis 150.000 EUR. Gemeinsam stärken wir so die Wettbewerbsfähigkeit und Internationalisierung von Berliner Unternehmen.

Aktuelle Information zum Förderprogramm

Aufgrund von laufenden Abstimmungen des Berliner Senates zum Haushalt 2025 verzögert sich im Moment die Bewilligung von Anträgen. Neubewilligungen erfolgen voraussichtlich wieder ab dem 01.12.2024.

Das Förderprogramm ist weiter für Anträge geöffnet. Anträge werden bearbeitet und bis zu einer Bewilligung vorbereitet.

Wir bitten Sie um Ihr Verständnis und danken für Ihre Geduld.

"Förderung von Gemeinschaftsprojekten" auf einen Blick

  • zweckgebundener Zuschuss bis max. 150.000 EUR

  • Förderhöhe bis 100%

  • für Stände auf Messen und Ausstellungen, Standortrepräsentationen & Unternehmensdelegationsreisen

  • zur Markterschließung und Internationalisierung von Unternehmen

"Förderung von Gemeinschaftsprojekten" im Detail

  • Antragsberechtigt sind wirtschaftsnahe Institutionen mit Sitz im Land Berlin. Hierzu zählen insbesondere

    • Kammern
    • Verbände
    • Branchennetzwerke
  • Projekte, die die Markterschließung im Ausland und die Internationalisierung von Unternehmen zum Ziel haben, wie

    • Gemeinschafts- und Brancheninformationsstände auf Messen und Ausstellungen mit überregionaler Bedeutung im In- und Ausland, vorrangig solche, die im Landesmesseplan verzeichnet sind. Der Landesmesseplan wird nach Konsultation des Strategiekreises Messen von der für Wirtschaft zuständigen Senatsverwaltung beschlossen.
    • Standortpräsentationen sowie Kontakt- und Kooperationsbörsen, Konferenzen, Workshops und Informationsveranstaltungen im In- und Ausland im besonderen gesamtwirtschaftlichen Interesse des Landes Berlin
    • Unternehmensdelegationsreisen im besonderen gesamtwirtschaftlichen Interesse des Landes Berlin

    Was wird nicht gefördert?

    • Eine Förderung von Messegesellschaften ist ausgeschlossen.
    • Nicht rückzahlbarer, zweckgebundener Zuschuss im Wege einer Fehlbedarfsfinanzierung oder in Ausnahmefällen Vollfinanzierung.
    • Die Förderhöhe beträgt bis zu 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben und maximal 150.000 EUR. Die Förderhöhe wird für den jeweiligen Einzelfall festgelegt.
    • Mit einem Antrag sollen mehrere Einzelmaßnahmen beantragt werden. Die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben sollen in der Regel 250.000 EUR nicht unterschreiten.
    • Eine Förderung ist nicht zulässig, wenn für denselben Zuwendungszweck andere öffentliche Zuschüsse in Anspruch genommen werden (Kumulierungsverbot).
    • Um einen Antrag zu stellen, reichen Sie das ausgefüllte Antragsformular sowie ergänzende Dokumente ein. Sie können den Antragsprozess vollständig online im IBB Kundenportal durchlaufen. Alternativ drucken Sie sich Ihr ausgefülltes Antragsformular aus und übermitteln es per Post oder persönlich an uns.
    • Bereits nach Eingang des Antrags kann mit dem Projekt auf eigenes finanzielles Risiko begonnen werden. Das Risiko besteht hauptsächlich darin, dass das Projekt als nicht förderfähig oder nicht förderwürdig eingeschätzt werden kann.
    • Anhand der eingereichten Unterlagen erfolgt eine Bewertung durch die für Wirtschaft zuständige Senatsverwaltung. Es werden nur Gemeinschaftsprojekte gefördert, die im besonderen gesamtwirtschaftlichen Interesse des Landes Berlin liegen. Ausgenommen hiervon sind Anträge im Rahmen des Landesmesseplanes, bei denen das besondere gesamtwirtschaftliche Interesse des Landes durch die Aufnahme in den Messeplan bereits als festgestellt gilt.
    • Zuwendungen dürfen nur für solche Projekte gewährt werden, die zum Zeitpunkt der Antragstellung (Antragseingang bei der Investitionsbank Berlin) noch nicht begonnen worden sind. Beginn des Projektes ist der Abschluss eines Lieferungs- und Leistungsvertrages. Ausnahme: Die Anmeldung zu einer Messe bzw. Veranstaltung, ein hierauf gerichteter Vertragsabschluss und/oder diesbezügliche Zahlungen vor Antragstellung sind förderunschädlich und grundsätzlich förderfähig.

    Sprechen Sie uns bitte so früh wie möglich an. Unsere Kundenberatung beantwortet nicht nur Fragen zum Programm, wir unterstützen Sie auch gern bei der Antragstellung.

    • Die Anzahl der beteiligten Unternehmen sollte im Falle von Messebeteiligungen in der Regel nicht unter fünf, im Falle von Delegationsreisen nicht unter zehn Unternehmen liegen.

    • Der gegebenenfalls zu erbringende Eigenanteil, z.B. Beiträge teilnehmender Unternehmen, darf nicht aus anderen öffentlichen Fördermitteln finanziert werden.

Wettbewerbsfähigkeit der Berliner Wirtschaft

Die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe stärkt die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Berliner Wirtschaft und unterstützt KMU bei der Erschließung neuer Märkte im Ausland.

www.berlin.de

Wie geht es weiter?

Kontakt Kundenbetreuung

Wir helfen nicht nur bei Detailfragen zum Programm, wir unterstützen Sie auch gerne bei der Antragstellung.

Antragsprozess

Stellen Sie Ihren Antrag komplett online im IBB Kundenportal oder drucken Sie den Antrag aus und senden ihn per Post.

Kontakt

Kundenbetreuung Wirtschaftsförderung

  • Telefon: +49 (0) 30 / 2125-4747
  • Email: wirtschaft@ibb.de

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