Programm für Internationalisierung – Förderung von Gemeinschaftsprojekten
Zuschüsse zur Erschließung von Auslandsmärkten
Ihre wirtschaftsnahe Institution will kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei der Erschließung von Auslandsmärkten unterstützen? Die IBB fördert Sie als Mittlerorganisation mit zweckgebundenen Projektzuschüssen bis 150.000 EUR. Gemeinsam stärken wir so die Wettbewerbsfähigkeit und Internationalisierung von Berliner Unternehmen.
"Förderung von Gemeinschaftsprojekten" auf einen Blick
-
zweckgebundener Zuschuss bis max. 150.000 EUR
-
Förderhöhe bis 100%
-
für Stände auf Messen und Ausstellungen, Standortrepräsentationen & Unternehmensdelegationsreisen
-
zur Markterschließung und Internationalisierung von Unternehmen


"Förderung von Gemeinschaftsprojekten" im Detail
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind wirtschaftsnahe Institutionen mit Sitz im Land Berlin. Hierzu zählen insbesondere
- Kammern
- Verbände
- Branchennetzwerke
Was wird gefördert?
Projekte, die die Markterschließung im Ausland und die Internationalisierung von Unternehmen zum Ziel haben, wie
- Gemeinschafts- und Brancheninformationsstände auf Messen und Ausstellungen mit überregionaler Bedeutung im In- und Ausland, vorrangig solche, die im Landesmesseplan verzeichnet sind. Der Landesmesseplan wird nach Konsultation des Strategiekreises Messen von der für Wirtschaft zuständigen Senatsverwaltung beschlossen.
- Standortpräsentationen sowie Kontakt- und Kooperationsbörsen, Konferenzen, Workshops und Informationsveranstaltungen im In- und Ausland im besonderen gesamtwirtschaftlichen Interesse des Landes Berlin
- Unternehmensdelegationsreisen im besonderen gesamtwirtschaftlichen Interesse des Landes Berlin
Was wird nicht gefördert?
- Eine Förderung von Messegesellschaften ist ausgeschlossen.
Wie wird gefördert?
- nicht rückzahlbarer, zweckgebundener Zuschuss im Wege einer Fehlbedarfsfinanzierung oder in Ausnahmefällen Vollfinanzierung
- Die Förderhöhe beträgt bis zu 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben und maximal 150.000 EUR. Förderhöhe wird für den jeweiligen Einzelfall festgelegt
Zu welchen Konditionen?
- Eine Förderung ist nicht zulässig, wenn für denselben Zuwendungszweck andere öffentliche Zuschüsse in Anspruch genommen werden (Kumulierungsverbot).
Wie verläuft die Antragstellung?
- Anträge zur Förderung für Maßnahmen, die im Landesmesseplan enthalten sind, sollen spätestens zwölf Wochen nach Bekanntmachung des Landesmesseplans gestellt werden.
- Anträge zur Förderung für Maßnahmen, die nicht im Landesmesseplan enthalten sind, sollen spätestens sechs Wochen vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.
- Nach Prüfung des Antrages leitet die Investitionsbank Berlin diesen zur Stellungnahme und Feststellung des besonderen gesamtwirtschaftlichen Interesses an die für Wirtschaft zuständige Senatsverwaltung weiter. Ausgenommen hiervon sind Anträge zu Gemeinschaftsprojekten im Rahmen des Landesmesseplanes, bei denen das besondere gesamtwirtschaftliche Interesse des Landes durch die Aufnahme in den Messeplan bereits als festgestellt gilt.
- Zuwendungen dürfen nur für solche Maßnahmen gewährt werden, die zum Zeitpunkt der Antragstellung (Antragseingang bei der Investitionsbank Berlin) noch nicht begonnen worden sind. Beginn des Vorhabens ist der Abschluss eines Lieferungs- und Leistungsvertrages.
- Ausnahme: Die Anmeldung zu einer Messe bzw. Veranstaltung, ein hierauf gerichteter Vertragsabschluss und/oder diesbezügliche Zahlungen vor Antragstellung sind förderunschädlich und grundsätzlich förderfähig.
- Um einen Antrag zu stellen, reichen Sie das ausgefüllte Antragsformular sowie ergänzende Dokumente ein (s. Checkliste). Sie können den Antragsprozess vollständig online im IBB Kundenportal durchlaufen. Alternativ drucken Sie sich Ihr ausgefülltes Antragsformular aus und übermitteln es per Post oder persönlich an uns.
Sprechen Sie uns bitte so früh wie möglich an. Unsere Kundenberatung beantwortet nicht nur Fragen zum Programm, wir unterstützen Sie auch gern bei der Antragstellung.
Was gibt es sonst noch zu beachten?
Aus wie vielen Partnern sollte ein Gemeinschaftsprojekt bestehen?
Die Anzahl der beteiligten Unternehmen sollte im Falle von Messebeteiligungen in der Regel nicht unter fünf, im Falle von Delegationsreisen nicht unter zehn Unternehmen liegen.
Möchten Sie Förderprogramme kombinieren?
Der gegebenenfalls zu erbringende Eigenanteil, z.B. Beiträge teilnehmender Unternehmen, darf nicht aus anderen öffentlichen Fördermitteln finanziert werden.
Downloads
- Informationen zur Antragstellung "Programm für Internationalisierung" (PfI) Gemeinschaft (PDF)
- Merkblatt "Programm für Internationalisierung" (PfI) Gemeinschaft (PDF)
- Richtlinie "Programm für Internationalisierung" (PfI) Förderung von Gemeinschaftsprojekten (PDF)
-
Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P)
(PDF)
Rechtsgrundlage - Anlage 2 AV § 44 LHO
- Anlage Unterschriftsprobenblatt (PDF)
-
Corporate Design Richtlinien für gemeinsame Maßnahmen der Länder Berlin und Brandenburg
(PDF)
Besonders beachten: Kapitel Gemeinschafts- und Informationsstände, Seite 135f
- Erklärung "Maßnahmen zur Frauenförderung" gemäß § 3 Absatz 1 der Leistungsgewährungsverordnung (LGV) (PDF)
- Informationsblatt: Datenschutzinformation gemäß Art. 13, 14 und 21 DSGVO (PDF)
- Logoleiste zur Einhaltung der Publizitätsvorschrift (deutsch) (EPS)
- Logoleiste zur Einhaltung der Publizitätsvorschrift (deutsch) (JPG)
- Logoleiste zur Einhaltung der Publizitätsvorschrift (englisch) (PDF)
- Logoleiste zur Einhaltung der Publizitätsvorschrift (englisch) (JPG)
- Publizitätsvorschrift EU 2014-2020 (PDF)
Laden Sie alle Dateien zu diesem Produkt herunter.
Wettbewerbsfähigkeit der Berliner Wirtschaft

Die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung stärkt die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Berliner Wirtschaft und unterstützt KMU bei der Erschließung neuer Märkte im Ausland.