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Mikrokredit aus dem KMU-Fonds
Kreditvergabe von Mikrodarlehen bis 25.000 / 50.000 EUR
Ein Mikrodarlehen mit kurzer Laufzeit wäre genau das Richtige für Sie? Mit unserem "Mikrokredit aus dem KMU-Fonds" vergeben wir Darlehen von bis zu 25.000 EUR (50.000 EUR bei wissensintensiven / innovativen Unternehmen). Bei innovativen, kreativen oder nachhaltigen Geschäftsmodellen empfehlen wir zusätzlich die Kombination mit dem "GründungsBONUS".
"Mikrokredit" auf einen Blick
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Darlehen zur Gründungs- und Wachstumsfinanzierung
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bis zu 25.000 (50.000 EUR bei wissensintensiven / innovativen Unternehmen) mit fairem Zinssatz
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keine bankübliche Besicherung, ausgenommen der obligatorischen Übernahme von selbstschuldnerischen Bürgschaften (siehe KMU-Merkblatt)
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6 Jahre Laufzeit mit einem tilgungsfreiem Jahr
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u.a. kombinierbar mit dem „GründungsBONUS“
"Mikrokredit" im Detail
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Gründungsfinanzierung
- Gründer eines kleinen oder mittleren gewerblichen Unternehmens ( KMU ),
- Gründer eines freiberuflichen Unternehmens,
- gewerbliche oder freiberufliche Unternehmen, die max. 5 Jahre am Markt sind
und die eine Betriebsstätte in Berlin errichten bzw. haben.
Wachstumsfinanzierung
- Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft,
- freie Berufe
mit Betriebsstätte in Berlin.
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Mitfinanzierung von Investitionen und zugehörigen Betriebsmitteln im Rahmen folgender Maßnahmen:
- Existenzgründungen und -festigungen
- Betriebsübernahmen, jedoch nicht zwischen Familienmitgliedern ersten Grades
- Neuansiedlungen
- Erweiterungen
- Vorfinanzierung konkret vorliegender Aufträge für bestehende Unternehmen
Das zu finanzierende Vorhaben muss in einer Berliner Betriebsstätte durchgeführt werden.
Was wird nicht gefördert?
- Um- und Nachfinanzierung bereits begonnener oder abgeschlossener Vorhaben
- Investitionen in Unternehmen in Schwierigkeiten
- Investitionen in Unternehmen der Sektoren Landwirtschaft, Fischerei, Aquakultur, Kohle, Bergbau, Kernkraft und Tabak
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Die IBB kann im Auftrag der zuständigen Senatsverwaltung Mikrokredite bis 25.000,00 EUR bzw. bis 50.000,00 EUR bei wissensintensiven/innovativen Unternehmen vergeben.
Wenn Sie wissen wollen, ob Sie ein wissensintensives oder innovatives Unternehmen sind, finden Sie mehr Informationen hier auf dieser Seite unter "Was gibt es sonst noch so beachten?".
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- Die aktuellen Zinskonditionen finden Sie in der Konditionsübersicht .
- Die Laufzeiten sind in der Regel auf 6 Jahre – ein Jahr Tilgungsfreiheit – begrenzt.
- Die Tilgung erfolgt quartalsweise. Eine vorzeitige vollständige oder teilweise Tilgung ist grundsätzlich nicht vorgesehen. Für die vorzeitige Rückführung der Darlehen wird eine Vorfälligkeitsentschädigung berechnet.
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- Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens (z. B. erster verbindlicher Auftrag, Abschluss eines Kaufvertrags, Beginn des Innovationsvorhabens, etc.) gestellt werden.
- Um einen Antrag zu stellen, reichen Sie das ausgefüllte Antragsformular sowie ergänzende Dokumente ein (s. Checkliste ). Sie können den Antragsprozess vollständig online im IBB Kundenportal durchlaufen. Alternativ drucken Sie sich Ihr ausgefülltes Antragsformular aus und übermitteln es per Post oder persönlich an uns.
- Bei Bestandsunternehmen und Betriebsübernahmen benötigen wir zusätzlich aktuelle Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) und ggf. die letzten zwei Jahresabschlüsse bzw. Einnahme-/Überschussrechnungen.
- Nach Eingang Ihres Antrages erhalten Sie eine Eingangsbestätigung. Sobald sämtliche Unterlagen vollständig vorliegen, erfolgt deren Prüfung.
- Werden entsprechende Erfolgsaussichten für Ihr Vorhaben gesehen, laden wir Sie zu einem persönlichen Gespräch ein. Neben der fachlichen Kompetenz sollten Sie hier Ihre persönlichen Fähigkeiten, die einen Unternehmertyp ausmachen, und eine sorgfältige Vorbereitung auf die Gründung bzw. Ihr Wachstumsvorhaben nachweisen. Die Kreditentscheidung wird Ihnen wenige Geschäftstage nach dem Gespräch mitgeteilt.
Sprechen Sie uns bitte so früh wie möglich an. Unsere Kundenberatung beantwortet nicht nur Detailfragen zum Programm, wir unterstützen Sie auch gern bei der Antragstellung.
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"Wissensintensive Unternehmen" sind in diesem Zusammenhang definiert als Betriebe die Industrie-, Gewerbe- oder Dienstleistungszweigen angehören, die typischerweise einen im Vergleich zum Durchschnittswert der gewerblichen Wirtschaft in den EU-15 und den USA insgesamt überdurchschnittlichen [FN: mehr als 20 v. H.] Anteil an mit Forschung, Entwicklung, Planung, Konstruktion und Design befassten Mitarbeitern aufweisen und / oder deren Anteil der Beschäftigten mit Universitäts- oder Fachhochschulabschluss überdurchschnittlich hoch ist. Bei Unternehmen aus Industrien, Gewerbe und Dienstleistungen mit folgendem Gruppenschlüssel entsprechend der Klassifikation der Wirtschaftszweige (WZ 2008) wird dabei von "wissensintensive Unternehmen" ausgegangen.
"Innovative Unternehmen" nutzen den erhöhten Kreditbetrag für die Herstellung, Entwicklung oder Einführung neuartiger und / oder am Markt noch nicht etablierter oder substantiell verbesserter Anwendungen, Produkte, Prozesse, Methoden oder Dienstleistungen, die wirtschaftlich innovativ sind und bei denen gemäß der Bewertung eines vom Unternehmen unabhängigen Sachverständigen ein technologisches oder marktmäßiges Risiko des Scheiterns besteht. Alternativ haben die Unternehmen bereits eine Förderung aus einem Innovationsförderprogramm (z.B. GründungsBONUS ) bewilligt bekommen.
Den erhöhten Kreditbetrag können Unternehmen aus dem Baugewerbe, der Gastronomie, der Hotellerie und dem Einzelhandel, soweit nicht Versandhandel, grundsätzlich nicht nutzen.
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- Bei Gründungsfinanzierungen werden gezielt geplante Maßnahmen zur Umsatzzielerreichung sowie Erfolgsfaktoren wie Absichtserklärungen, erste Aufträge, eingegangene Kooperationen etc. abgefragt.
- Soweit bereits vorhanden, werden zur Antragsprüfung u. a. Ihr Jahresabschluss sowie aktuelle Unternehmenszahlen herangezogen, aus denen eine zukünftige Kapitaldienstfähigkeit abgeleitet werden kann.
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Eine obligatorische Beratung und Begleitung ist nicht vorgesehen. Eine intensive Vorbereitung auf eine Gründung fließt allerdings positiv in die Kreditentscheidung ein. Wir empfehlen eine vorhabens- oder finanzierungsbegleitende Coachingmaßnahme.
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Bei vorliegenden Negativmerkmalen zum Gründer bzw. Gesellschafter oder Unternehmen wie
- unerledigte negative Schufa-Einträge,
- fällige Steuerschulden,
- laufende gerichtliche Mahnverfahren,
- Abgabe einer eidesstattlichen Erklärung aufgrund von Zahlungsrückständen,
- laufendem Unternehmensinsolvenz- oder Privatinsolvenzverfahren
kann eine Finanzierung leider nicht erfolgen.
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Ein Zahlungsverzug führt zu vertragsgemäßen Verzugszinsen, ggf. auch zu einer Kündigung und einem Sicherheitenrückgriff. Eine Insolvenz führt zu einer Kündigung und ggf. zu einer Sicherheitenverwertung.
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Nach Abschluss des Vorhabens muss die vertragsgemäße Verwendung des Darlehens innerhalb von 6 Monaten auf gesondertem Formular nachgewiesen werden. Abweichungen von mehr als 20% je Position gegenüber der vertraglich vereinbarten Vorhabensplanung sind vorab mit der Investitionsbank abzustimmen. Für den Fall, dass die ordnungsgemäße Verwendung des Mikrodarlehens nicht nachgewiesen werden kann, ist die IBB berechtigt, das Darlehen anteilig oder vollständig zurückzufordern.
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Die Kombination eines Mikrodarlehens aus dem KMU-Fonds mit Fördermaßnahmen des Bundes, des Landes und der Europäischen Union ist möglich.
Bei innovativen, kreativen oder nachhaltigen Geschäftsmodellen empfehlen wir die Kombination mit dem "GründungsBONUS" .
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Kontakt
Kundenbetreuung Wirtschaftsförderung
- Telefon: +49 (0) 30 / 2125-4747
- Email: wirtschaft@ibb.de