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Landesbürgschaften für künstlerische Arbeitsräume

Arbeitsraumförderung für Künstler:innen in Berlin

Ihnen fehlen die nötigen Sicherheiten, um einen Kredit zur Finanzierung des Erwerbs oder Neubaus Ihrer Arbeitsräume zu erhalten? Mit den "Landesbürgschaften für künstlerische Arbeitsräume" erhalten Künstler:innen Unterstützung durch die IBB. Die Arbeitsraumförderung sichert Kredite für Erwerb, Neubau, Modernisierung oder Instandsetzung von Arbeitsräumen in Berlin.

"Landesbürgschaften für künstlerische Arbeitsräume" auf einen Blick

  • Unterstützung für Künstler:innen

  • Kreditbürgschaften für Erwerb, Neubau, Instandsetzung oder Modernisierung von Arbeitsräumen in Berlin

  • De-minimis -Förderung

  • nur ohne alternative Sicherheiten


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"Landesbürgschaften für künstlerische Arbeitsräume" im Detail

  • Antragsberechtigt sind professionell arbeitende Künstler:innen bzw. Künstlerzusammenschlüsse mit einer Betriebsstätte in Berlin.

  • Besicherung von Krediten

    • zum Erwerb oder Neubau von Arbeitsräumen (Ateliers, Übungsräume für die Darstellenden Künste und Theatergruppen, Musikübungsräume und Büros für Schriftsteller und Schriftstellerinnen) zur Eigennutzung sowie ggf. damit im Zusammenhang stehende Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen oder
    • zum Erwerb von Anteilen an Personenvereinigungen zur Bewirtschaftung eines Grundstücks mit Atelier
    • Gewährung von Bürgschaften zur Besicherung von neu zu gewährenden Krediten
    • Der zu verbürgende Kredit ist durch eine Grundschuld abzusichern.
    • Bürgschaften werden als De-minimis-Förderung vergeben
    • einmaliges Entgelt bei Antragstellung
    • laufendes Entgelt während der Laufzeit der "Landesbürgschaft"
    • u. U. ein Bereitsstellungsentgelt

    Nähere Informationen finden Sie in Anlage 2, Ziffer 6.1 der "Landesbürgschaftsrichtlinie Arbeitsraum"

  • Schaubild Ablauf der Antragstellung

    Vor einer formgebundenen Antragstellung bei der finanzierenden Bank wenden Sie sich bitte an die Senatsverwaltung für Kultur und Europa zur künstlerisch fachlichen Vorprüfung. Die Beantragung der Landesbürgschaft erfolgt formgebunden über die Bank, d.h., der Kreditnehmer/die Kreditnehmerin reicht seinen/ihren Antrag in Abstimmung mit der finanzierenden Bank bei der IBB ein. Die Hausbank ergänzt den Bürgschaftsantrag um eine eigene Stellungnahme zum Kreditnehmer/zur Kreditnehmerin und zum zu finanzierenden Vorhaben.

    Bitte beachten Sie, dass mit der Antragstellung bei der IBB ein Antragsentgelt fällig wird.

    Sprechen Sie uns bitte so früh wie möglich an. Unsere Kundenberatung beantwortet nicht nur Detailfragen zum Programm, wir unterstützen Sie auch gerne bei der Antragstellung.

    • "Landesbürgschaften für künstlerische Arbeitsräume" werden nur dann übernommen, wenn andere Sicherheiten nicht im erforderlichen Maße zur Verfügung stehen.
    • Der zu verbürgende Kredit ist durch eine Grundschuld abzusichern.
    • Das Antragsentgelt wird mit Antragstellung bei der IBB fällig. Aus Vereinfachungsgründen erhält der Antragsteller mit Bestätigung des Antragseingangs eine Rechnung über den fälligen Betrag. Die Antragsbearbeitung und -prüfung wird nach Zahlung des Antragsentgelts aufgenommen.

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