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Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment (KfW 296)

Bundesförderung für effiziente Gebäude - Neubau

Wir fördern den Neubau oder den Erstkauf klimafreundlicher und flächeneffizienter Wohngebäude in Berlin und finanzieren Ihre Ausgaben. Mit dem Bundesförderprogramm erhalten Sie zinsgünstige und langfristige Darlehen. Zudem steht Ihnen die IBB auch bei darüber hinausgehenden Kosten als Finanzierungspartnerin zur Verfügung.

"Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment" auf einen Blick

  • Förderdarlehen für Vermieter:innen und Investor:innen

  • Förderung des Neubaus oder Erstkaufs von klimafreundlichen und flächeneffizienten Wohngebäuden

  • bis zu 100.000 EUR je Wohneinheit

  • attraktiver Zins der KfW-Bankengruppe

"Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment" im Detail

    • kommunale und private Wohnungsunternehmen
    • Wohnungsgenossenschaften
    • Vermieter:innen und Investoren:innen von neu errichteten Wohngebäuden oder Eigentumswohnungen
    • Bau oder Erstkauf des klimafreundlichen Wohngebäudes im Niedrigpreissegment einschließlich Nebenkosten (ohne Grundstückskosten)
    • Planung und Baubegleitung sowie Erstellung der Lebenszyklusanalyse und Lebenszykluskosten

    Was wird nicht gefördert?

    • Boardinghäuser
    • Ferienhäuser und -wohnungen
    • Wochenendhäuser
  • Im Rahmen des Kredithöchstbetrags in Höhe von 100.000 EUR pro Wohneinheit werden bis zu 100 % der förderfähigen Kosten des Vorhabens finanziert.

    Welche Anforderungen für die Stufen „Klimafreundliches Wohngebäude im Niedrigpreissegment“ zu erfüllen sind, entnehmen Sie bitte der Website der KfW .

    • variable Laufzeit mit bis zu 5 Tilgungsfreijahren (alternativ auch endfälliges Darlehen möglich)
    • Die aktuellen Zinskonditionen finden Sie in der Konditionsübersicht für Vermieter:innen und Investor:innen
    • vorzeitige Rückzahlung innerhalb der Zinsbindungsfrist gegen Zahlung eines Vorfälligkeitsentgeltes möglich, Teilrückzahlungen ausgeschlossen
    • 100% Auszahlung
    • Die Antragstellung für Ihren Förderkredit muss vor dem Abschluss von Liefer- oder Leistungsverträgen oder dem Kaufvertrag erfolgen.
      • Ausnahmeregelung für Liefer- und Leistungsverträge: Sofern eine aufschiebende Bedingung vereinbart wurde, dürfen Liefer- oder Leistungsverträge bereits vor Antragstellung geschlossen werden. Der Baubeginn darf jedoch erst nach der Antragstellung erfolgen.
      • Ausnahmeregelung bei Kaufverträgen: Sofern eine aufschiebende Bedingung vereinbart wurde, dürfen Kaufverträge bereits vor Antragstellung geschlossen werden. Die Kaufpreiszahlung darf jedoch erst nach der Antragstellung erfolgen.
    • Planungs- und Beratungsleistungen können bereits vor der Antragstellung in Anspruch genommen werden.
    • Um einen Antrag zu stellen, reichen Sie das ausgefüllte Antragsformular, Ihre Selbstauskunft sowie ergänzende Dokumente ein (s. Checkliste (PDF) ). Im Antragsformular können Sie sich aus mehreren Produkten Ihre Finanzierung zusammenstellen - oder auch nur ein Produkt beantragen.
    • Die Entscheidung über die Kreditvergabe trifft die IBB nach Objekt- und Bonitätsprüfung.
    • Der Kreditvertrag wird zwischen Ihnen und der IBB geschlossen.

    Sprechen Sie uns bitte so früh wie möglich an. Unsere Kundenbetreuung beantwortet nicht nur Detailfragen zum Programm, wir unterstützen Sie auch gern bei der Antragstellung.

  • In diesem Förderprogramm finanzierte Vorhaben können direkt und indirekt einen positiven Beitrag zu den folgenden Sustainable Development Goals (SDG) leisten:

    • 7 - bezahlbare und saubere Energie
    • 11 - nachhaltige Städte und Gemeinden
    • 13 - Maßnahmen zum Klimaschutz

    Die IBB schließt bestimmte kontroverse Geschäftspraktiken generell von einer Finanzierung aus oder führt innerhalb kontroverser Geschäftsfelder Einzelfallprüfungen durch.

    Genauere Informationen zu den Ausschlusskriterien finden Sie in unseren Nachhaltigkeitsleitlinien .

    Untited Nations - Sustainable Development Goals

    Weitere Informationen zu unseren SDGs der IBB Gruppe finden Sie unter:

    Unser Beitrag zu den SDGs - IBB Gruppe

    Wir sind uns gleichzeitig dessen bewusst, dass im Rahmen unserer Förderungen auch unbeabsichtigte negative Auswirkungen auf einzelne SDGs auftreten können. Diese Aspekte werden auf dieser Seite nicht umfassend behandelt. Wir setzen uns jedoch intensiv mit möglichen Zielkonflikten auseinander und arbeiten daran, negative Effekte so weit wie möglich zu minimieren.

    • Ja. Ein energieeffizienter Neubau erfordert eine fundierte Fachplanung und qualifizierte Begleitung bei der Errichtung. Daher gibt die KfW vor, dass für die Beantragung der Förderung und Begleitung des Vorhabens ein Energieeffizienz-Experte bzw. eine Energieeffizienz-Expertin einzubinden ist.

      Anerkannte Energieeffizienz-Experten und -Expertinnen sind in der Liste unter www.energie-effizienz-experten.de in der Kategorie für "Bundesförderung für effiziente Gebäude: Wohngebäude" geführt.

      • Der Zinssatz orientiert sich an der Entwicklung des Kapitalmarktes und enthält eine Zinsverbilligung aus Bundesmitteln.
      • Der Zinssatz wird für die ersten 10 Jahre der Kreditlaufzeit festgeschrieben; vor Ende der Zinsbindungsfrist erhalten Sie ein neues Angebot.
      • Es gilt der am Tag der Zusage der KfW gültige Produktzinssatz oder der bei Antragseingang bei der KfW günstigere Produktzinssatz.
      • Für den Kredit sind grundsätzlich bankübliche Sicherheiten erforderlich. Form und Umfang der Besicherung werden im Rahmen der Kreditverhandlungen vereinbart.
      • Es gelten die jeweils aktuellen Merkblätter und technischen Mindestanforderungen der KfW.
      • Die Abruffrist für die Auszahlung beträgt 12 Monate nach Kreditzusage. Eine Verlängerung um maximal 24 Monate ist möglich.
      • Für den noch nicht abgerufenen Betrag wird ab dem 13. Monat nach Zusage der KfW eine Bereitstellungsprovision von 0,15% pro Monat berechnet.
    • Die gleichzeitige Inanspruchnahme einer Förderung aus diesem Produkt mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) für dieselbe Maßnahme oder den Förderungen „Wohneigentum für Familien – Neubau“ (300) sowie „Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude“ (297, 298) für dieselbe Wohneinheit ist ausgeschlossen.

      Die Kombination mit dem Förderprogramm IBB Förderergänzungsdarlehen ist grundsätzlich zulässig, sofern die Summe aller öffentlichen Fördermittel die Summe der förderfähigen Kosten nicht übersteigt.

Wie geht es weiter?

Kontakt Kundenbetreuung

Betreuung Vermieter:innen und Investor:innen

Kontakt

Betreuung Vermieter:innen und Investor:innen

  • Telefon: 030 / 2125-2662
  • Email: immobilien@ibb.de

Betreuung Wohneigentümer:innen

  • Telefon: 030 / 2125-3488
  • Email: immobilien@ibb.de

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