EnergiespeicherPLUS
Förderung für Solarstromspeicher
Sie möchten eine Solaranlage kaufen und den gewonnenen Strom speichern? Dann beantragen Sie eine Förderung durch das Programm "EnergiespeicherPLUS". Die IBB gewährt einen attraktiven Zuschuss für die Anschaffung eines Stromspeichers, der ans Verteilnetz angeschlossen wird.
Keine Antragstellung mehr möglich
Seit dem 31.08.2022 können Sie keine Zuschüsse mehr für den Erwerb eines Stromspeichers im Rahmen des Förderprogrammes EnergiespeicherPLUS beantragen.
Für diese Maßnahme und vieles mehr können Sie ab dem 01.09.2022 das Berliner Förderprogramm „SolarPLUS“ nutzen.
Bitte beachten Sie, dass elektronische Anträge im Förderprogramm „SolarPLUS“ erst ab November 2022 möglich sind. Sie können jedoch einen vorläufigen Antrag stellen.
"EnergiespeicherPLUS" auf einen Blick
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bis zu 15.000 EUR Zuschuss für die Anschaffung und Inbetriebnahme eines netzdienlichen, sekundären Stromspeichers
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nur bei gleichzeitiger Anschaffung und Installation einer Photovoltaikanlage
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Bonus von 300 EUR für Stromspeicher mit prognosebasierter Betriebsstrategie

"EnergiespeicherPLUS" im Detail
Wer wird gefördert?
Die Förderung für die Anschaffung von Solarstromspeichern bei gleichzeitigem Kauf und Installation einer Photovoltaikanlage richtet sich an Privatpersonen und freiberuflich Tätige sowie Unternehmen, gesellschaftliche, staatliche oder kirchliche Institutionen, Genossenschaften oder Wohnbaugesellschaften. Die Berliner Bezirke sind ebenfalls antragsberechtigt.
Was wird gefördert?
Die IBB Business Team GmbH fördert die Anschaffung und die Installation von netzdienlichen, sekundären Stromspeichern bei gleichzeitiger Anschaffung und Inbetriebnahme einer Photovoltaikanlage. Auch die Erweiterung einer bestehenden Solaranlage, die älter als 12 Monate ist und mindestens ein zusätzliches Photovoltaik-Modul umfasst, ist förderfähig. Bitte beachten Sie, dass zur Berechnung der förderfähigen Speicherkapazität nur der erweiterte, neue Teil der PV-Anlage herangezogen wird.
Das Verhältnis von Nennleistung der neu zu errichtenden Photovoltaikanlage zur nutzbaren Speicherkapazität muss mindestens 1,2 Kilowatt peak (kWp) je 1 Kilowattstunde (kWh) betragen.
Vom Mindestinstallationsverhältnis kann zu Gunsten eines größeren Stromspeichers abgewichen werden, wenn der Speicher auch für Elektromobilität genutzt wird.
Die Förderung erfolgt technologieoffen. Mögliche Speichersysteme sind unter anderem:
- Batteriespeicher
- Salzwasserbatterien
- Redox-Flow-Systeme
- Wasserstoffspeichersysteme mit Elektrolyseur und Brennstoffzelle
Sofern der Speicher bzw. das Energiemanagementsystem über eine prognosebasierte Betriebsstrategie (Erzeugungs- bzw. Verbrauchsprognosen) verfügt, erhalten Sie einen zusätzlichen finanziellen Bonus.
Was wird nicht gefördert?
- die zu errichtende Photovoltaikanlage
- Eigenbausysteme
- Prototypen
- gebrauchte Speicher
- über Leasing erworbene Systeme
Wie wird gefördert?
Pro kWh nutzbarer Speicherkapazität wird der anzuschaffende Stromspeicher mit 300 EUR bezuschusst. Die Gesamtfördersumme ist je System auf maximal 15.000 EUR begrenzt.
Verfügt der Energiespeicher über eine prognosebasierte Betriebsstrategie (Erzeugungs- bzw. Verbrauchsprognosen), wird ein zusätzlicher Bonus von 300 EUR über die maximale Fördersumme hinaus gewährt.
Wie verläuft die Antragstellung?
Eine Förderung für einen Solarenergiespeicher kann bei der IBB Business Team GmbH elektronisch beantragt werden. Das elektronische Antragssystem sowie weitere Hinweise zur Beantragung finden Sie unter ibb-business-team.de/energiespeicherplus.
Bitte beachten Sie, dass der Kauf bzw. die Beauftragung der Installation eines Speichersystems sowie der PV-Anlage erst nach der Bewilligung bzw. auf eigenes Risiko nach Antragseingang erfolgen darf.
Sprechen Sie uns bitte so früh wie möglich an. Unsere Kundenberatung beantwortet nicht nur Detailfragen zum Programm, wir unterstützen Sie auch gerne bei der Antragstellung.
Was gibt es sonst noch zu beachten?
- Eine Förderung wird nur bei gleichzeitiger Anschaffung und Inbetriebnahme einer Photovoltaikanlage bewilligt. Diese kann mit dem IBB Förderergänzungsdarlehen finanziert werden.
- Das Speichersystem muss netzdienlich sein.
- Die Nutzungsdauer und Zweckbindungsfrist müssen mindestens drei Jahre betragen.
- Förderfähig ist je Solaranlage nur ein Stromspeichersystem.
- Für das Speichersystem muss eine vom Hersteller garantierte Zeitwertersatzgarantie für einen Zeit-raum von zehn Jahren vorliegen.
Welche Förderprogramme sind mit "EnergiespeicherPLUS" kombinierbar?
Das Förderprogramm "EnergiespeicherPLUS" kann u. a. mit folgenden Programmen kombiniert werden: