Digitalprämie Berlin
Förderung von Digitalisierungsvorhaben
Sie sind selbstständig oder haben ein kleines oder mittelständisches Unternehmen mit Sitz in Berlin? Sie möchten Unternehmensprozesse digitalisieren, Ihre IT-Sicherheit verbessern oder benötigen eine Beratung? Die "Digitalprämie Berlin" fördert die digitale Transformation mit bis zu 17.000 EUR Zuschuss.
Aktuelle Information zum Programm
Die für das Jahr 2023 im Förderprogramm Digitalprämie Berlin zur Verfügung gestellten Mittel in Höhe von 10 Millionen Euro sind ausgeschöpft. Wir bitten um Verständnis, dass deshalb keine Anträge mehr angelegt, weiterbearbeitet oder eingereicht werden können.
"Digitalprämie Berlin" auf einen Blick
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Zuschüsse für Digitalisierungsvorhaben
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bis zu 17.000 EUR Zuschuss für Soloselbstständige und KMU
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bis zu 249 Beschäftigten
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Unterstützung in den Bereichen: Digitale Transformation, Verbesserung der IT-Sicherheit und Digitale Beratung oder Qualifizierung

"Digitalprämie Berlin" im Detail
Wer wird gefördert?
Die Digitalisierungsförderung soll vor allem kleinsten, kleinen und mittleren Unternehmen zugutekommen. Antragsberechtigt sind:
- Berliner KMU mit Betriebssitz bzw. Betriebsstätte in Berlin und max. 249 Beschäftigten
- Berliner Soloselbstständige und Freiberufler im Hauptberuf ohne angestellte Beschäftigte (mit mindestens 26.000 EUR Einkommen / Jahr aus der aktuellen Tätigkeit)
- Gründung ist vor dem 31.12.2021 erfolgt
Was wird gefördert?
Antragstellende erhalten Finanzierungszuschüsse für externe Sachausgaben aus den folgenden Bereichen:
Digitale Arbeits-, Produktions- und Managementprozesse
- Anschaffung eines CAM-Systems
- Digitales Warenwirtschaftssystem
- Digitales Kassensystem
- Betriebsbezogene Internet-of-things-Plattform
- Digitale Arbeitszeiterfassung
- Digitale Lohnbuchhaltung
Einführung oder Verbesserung der IT-Sicherheit
- IT-Sicherheitsinfrastruktur
- Digitale Datenlagerung und -sicherung
- Digitale Betriebsstättenabsicherung
- Penetrationstest von IT-Systemen sowie Zertifizierung
Digitale Beratung und Qualifizierung
- Beratende Umsetzungs- und Implementierungsbegleitung
- Workshop zur Digitalisierung des Geschäftsmodells
- Fortbildung zur betrieblichen IT-Sicherheit
- Ausbildung zum Data Scientist
Die Weiterbildungsanbieter müssen ihre Qualifizierung durch eine Zertifizierung nach der ISO 27001, eine Akkreditierung nach AZAV 18 oder eine Autorisierung im Rahmen des Bundesförderprogrammes "go-digital" nachweisen.
Wie wird gefördert?
Finanzierung der Digitalisierung im Unternehmen.
- Die Digitalprämie stellt eine Anteilsfinanzierung i.H.v. 50 % der zuwendungsfähigen Netto-Ausgaben.
- Berliner Soloselbstständige und KMU mit bis zu 249 Beschäftigte erhalten dabei Finanzierungszuschüsse für die Digitalisierung von Geschäftsprozessen in Höhe von bis zu 17.000 EUR
Was gibt es sonst noch zu beachten?
- Alle Anschaffungen, die durch die Digitalprämie Berlin mitfinanziert werden, müssen im Berliner Geschäftsbetrieb der Antragstellenden zum Einsatz kommen.
- Alle Anschaffungen müssen mindestens zwei Jahre nach Abschluss des Investitionsvorhabens in der Betriebsstätte verbleiben.
- • Je Unternehmen kann die Digitalprämie Berlin nur ein Mal gewährt werden. Antragstellende Personen oder Unternehmen, die bereits eine Förderung durch die Digitalprämie erhalten haben, sind nicht antragsberechtigt.
- Das Qualitätsniveau der Weiterbildungsanbieter der Qualifizierungsmaßnahmen muss durch eine Zertifizierung nach der ISO 27001, eine Akkreditierung nach AZAV 18 oder eine Autorisierung im Rahmen des Bundesförderprogrammes „go-digital“ belegbar sein. Zusätzlich müssen die Anbieter von Beratungsleistungen die Normen und Standards des BSI IT-Grundschutz anerkennen. Der maximale Tagessatz des Beratungsunternehmens beträgt 1.000 EUR.
Wie erfolgt die Antragstellung?
Die Antragstellung erfolgt im Windhundverfahren und ist bis spätestens 31.12.2023 möglich unter ibb-business-team.de/digitalpraemie-berlin.
Downloads
- Richtlinie zum Programm Digitalprämie Berlin (PDF)
- Merkblatt De-minimis (PDF)
ausfüllbar und speicherbar ab Adobe Reader Version 8.1.2 oder mit Adobe Acrobat Standard/Professional
- KMU-Kriterien Merkblatt (PDF)
Informationen zur Definition der Kleinstunternehmen sowie kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU)
- Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) (PDF)
Rechtsgrundlage - Anlage 2 AV § 44 LHO