IBB Business Team GmbH
Berliner InvestitionsBONUS
Bundesallee 210
10719 Berlin
Förderung für Investitionen
Sie mussten während der Corona-Pandemie Zukunftsinvestitionen zurückstellen und wollen diese schnellstmöglich wieder aufnehmen? Dann beantragen Sie eine Förderung durch das Programm „Berliner InvestitionsBONUS“.
Die IBB Business Team GmbH gewährt attraktive Zuschüsse für betriebliche Investitionen.
Bis zu 30 % Zuschuss für die Investition in Ansiedlungen, Erweiterungen, Transformation, Diversifizierung etc.
Bonus von 5 % für besonders nachhaltige Investitionen
Das Förderprogramm richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Soloselbstständige sowie Freiberufler:innen mit einem bei einem Berliner Finanzamt gemeldeten Haupt- oder Betriebssitz in Berlin oder einem Sitz, einer Niederlassung oder einer Betriebsstätte, die in Berlin errichtet werden soll. Die zu fördernde Betriebsstätte muss jeweils in Berlin liegen. Das Programm ist grundsätzlich branchenoffen und richtet sich auch an die stark von der COVID-19-Pandemie betroffenen Branchen der Gastronomie, der Tourismuswirtschaft und des stationären Einzelhandels sowie zahlreiche Dienstleistungs- und Handwerksunternehmen.
Nicht antragsberechtigt sind u.a.:
Förderfähig sind ausschließlich externe Sachausgaben für Lieferungen und Leistungen.
Zu den förderfähigen Kosten gehören:
Die im Rahmen des Programms angeschafften bzw. geförderten Wirtschaftsgüter müssen mindestens zwei und bis zu fünf Jahre nach Abschluss des Investitionsvorhabens in der geförderten Betriebsstätte verbleiben, es sei denn, sie werden durch gleich- oder höherwertige Wirtschaftsgüter ersetzt.
De-Minimis | AGVO |
---|---|
KMU / Soloselbstständige / freiberuflich Tätige und Großunternehmen | KMU/ Soloselbstständige / freiberuflich Tätige |
Grundförderung: 30 % der förderfähigen Kosten (ggf. zusätzlicher Nachhaltigkeitsbonus von 5 % der förderfähigen Kosten für besonders nachhaltige Investitionen) Max. 200 TEUR |
Grundförderung: Kleine Unternehmen: 15 % der förderfähigen Kosten Mittlere Unternehmen 5 % der förderfähigen Kosten (ggf. zusätzlicher Nachhaltigkeitsbonus von 5 % der förderfähigen Kosten für besonders nachhaltige Investitionen) |
Bindungsfrist: | Bindungsfrist: |
2 Jahre nach Abschluss des Investitionsvorhabens im Berliner Fördergebiet | 3 Jahre nach Abschluss des Investitionsvorhabens im Berliner Fördergebiet |
Achtung bei Großunternehmen: | Großtunternehmen nur, wenn im Fördergebiet C: |
Die Grundförderung ist nur möglich, wenn auch der Nachhaltigkeitsbonus gewährt werden kann | Grundförderung 5%, aber nur, wenn auch 5 % Nachhaltigkeitsbonus gewährt werden kann Max. 7,5 Mio EUR |
Bindungsfrist: 5 Jahre nach Abschluss des Investitionsvorhabens im Berliner Fördergebiet C |
Die Ermittlung, in welchem Fördergebiet sich das Vorhaben befindet, erfolgt über das Tool der GRW-Fördergebietskarte . Bitte beachten Sie, dass die Fördergebietskarte demnächst aktualisiert wird.
Diese Fördersätze können bei Erfüllung des Nachhaltigkeitsbonus um jeweils 5 % der förderfähigen Kosten erhöht werden.
In Abweichung zu den grundsätzlichen Bestimmungen der Richtlinie muss die Investition in dem betreffenden Fördergebiet mindestens 2-5 Jahre nach Abschluss der Investition erhalten bleiben. Mietkosten für in der Betriebsstätte genutzte Software (sog. Software as a Service) sind nicht förderfähig.
Für Investitionsmaßnahmen, die besonders nachhaltig sind und bestimmte Nachhaltigkeitskriterien erfüllen, kann eine erhöhte Förderung (Nachhaltigkeitsbonus) von 5 Prozentpunkten zusätzlich zur Grundförderung gewährt werden.
Bei Antragstellung ist nachzuweisen, inwiefern ausgewählte Nachhaltigkeitskriterien in dem Vorhaben umgesetzt werden, welche das Unternehmen in die Lage versetzen, über die nationalen beziehungsweise europäischen Normen für den Umweltschutz hinauszugehen oder bei Fehlen solcher Normen den Umweltschutz zu verbessern. Der Kriterienkatalog ist in Anlage 1 der Richtlinie aufgeführt. Bei Großunternehmen ist die Erfüllung der Kriterien für den Nachhaltigkeitsbonus förderentscheidend, daher müssen die Angaben auch zwingend belegt/nachgewiesen werden.
Bitte reichen Sie den Antrag über das elektronische Antragsformular auf ibb-business-team.de/berliner-investitionsbonus ein.
Sprechen Sie uns bitte so früh wie möglich an: Telefonisch unter 030 / 2125-2352 oder per E-Mail an berliner-investitionsbonus@ibb-business-team.de. Das Team beantwortet Ihre Fragen zum Programm und zur Antragstellung.
IBB Business Team GmbH
Berliner InvestitionsBONUS
Bundesallee 210
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