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Berliner InvestitionsBONUS

Förderung für Investitionen

Sie mussten während der Corona-Pandemie Zukunftsinvestitionen zurückstellen und wollen diese schnellstmöglich wieder aufnehmen? Dann beantragen Sie eine Förderung durch das Programm „Berliner InvestitionsBONUS“.

Die IBB Business Team GmbH gewährt attraktive Zuschüsse für betriebliche Investitionen.

Aktuelle Information zum Förderprogramm

Aufgrund von laufenden Abstimmungen des Berliner Senates zum Haushalt 2025 verzögert sich im Moment die Bewilligung von Anträgen. Neubewilligungen erfolgen voraussichtlich wieder ab dem 01.12.2024.

Das Förderprogramm ist weiter für Anträge geöffnet. Anträge werden bearbeitet und bis zu einer Bewilligung vorbereitet.

Wir bitten Sie um Ihr Verständnis und danken für Ihre Geduld.

Informationsveranstaltung für Existenzgründende und bestehende Unternehmen

Nehmen Sie an unserer digitaler Informationsveranstaltung "Förder- und Finanzierungsworkshop" zu den Programmen Berlin Start, Mikrokredit und Berliner Investitionsbonus teil. Die Teilnahme ist kostenlos und ohne Anmeldung möglich.

"Berliner InvestitionsBONUS" auf einen Blick

  • Bis zu 30 % Zuschuss für die Investition in Ansiedlungen, Erweiterungen, Transformation, Diversifizierung etc.

  • Bonus von 5 % für besonders nachhaltige Investitionen

"Berliner InvestitionsBONUS" im Detail

  • Das Förderprogramm richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Soloselbstständige sowie Freiberufler:innen mit einem bei einem Berliner Finanzamt gemeldeten Haupt- oder Betriebssitz in Berlin oder einem Sitz, einer Niederlassung oder einer Betriebsstätte, die in Berlin errichtet werden soll. Die zu fördernde Betriebsstätte muss jeweils in Berlin liegen. Das Programm ist grundsätzlich branchenoffen und richtet sich auch an die stark von der COVID-19-Pandemie betroffenen Branchen der Gastronomie, der Tourismuswirtschaft und des stationären Einzelhandels sowie zahlreiche Dienstleistungs- und Handwerksunternehmen.

    Nicht antragsberechtigt sind u.a.:

    • Selbstständige Ärzt:innen, Zahnärzt:innen, Tierärzt:innen, Rechtsanwält:innen, Notar:innen, Patentanwält:innen, Wirtschaftsprüfer:innen, Steuerberater:innen und ähnliche Berufe
    • Unternehmen, die bereits eine GRW-Förderung erhalten haben
    • GRW-förderfähige Unternehmen (gemäß der GRW-Positivliste und Unternehmen, die einen überwiegend überregionalen Absatz haben)
  • Förderfähig sind ausschließlich externe Sachausgaben für Lieferungen und Leistungen.

    Zu den förderfähigen Kosten gehören:

    1. Die aktivierungsfähigen Kosten gemäß § 255 HGB von Wirtschaftsgütern (u. a. Anlagen, Maschinen, Betriebs- und Geschäftsausstattung),
    2. Die aktivierungsfähigen Kosten gemäß § 255 HGB mobiler Wirtschaftsgüter, die innerhalb Berlins eingesetzt werden,
    3. Die aktivierungsfähigen Kosten gemäß § 255 HGB immaterieller Wirtschaftsgüter, wie z. B. Patente, Betriebslizenzen oder patentierte technische Kenntnisse sowie nicht patentierte technische Kenntnisse,
    4. Gemietete oder geleaste Wirtschaftsgüter. Die förderfähigen Kosten sind dabei auf die Höhe der während des Durchführungszeitraums gezahlten Raten begrenzt.
    5. Im Falle der Übernahme einer Betriebsstätte die förderfähigen Anschaffungskosten der Wirtschaftsgüter des Sachanlagevermögens bis zur Höhe des Marktpreises. Anschaffungskosten für Wirtschaftsgüter, die bereits gefördert wurden, sind hiervon abzuziehen.

    Die im Rahmen des Programms angeschafften bzw. geförderten Wirtschaftsgüter müssen mindestens zwei und bis zu fünf Jahre nach Abschluss des Investitionsvorhabens in der geförderten Betriebsstätte verbleiben, es sei denn, sie werden durch gleich- oder höherwertige Wirtschaftsgüter ersetzt.

  • De-Minimis AGVO
    KMU / Soloselbstständige / freiberuflich Tätige und Großunternehmen KMU/ Soloselbstständige / freiberuflich Tätige
    Grundförderung:
    30 % der förderfähigen Kosten
    (ggf. zusätzlicher Nachhaltigkeitsbonus von 5 % der förderfähigen Kosten für besonders nachhaltige Investitionen)
    Max. 200 TEUR
    Grundförderung:
    Kleine Unternehmen: 15 % der förderfähigen Kosten
    Mittlere Unternehmen 5 % der förderfähigen Kosten
    (ggf. zusätzlicher Nachhaltigkeitsbonus von 5 % der förderfähigen Kosten für besonders nachhaltige Investitionen)
    Bindungsfrist: Bindungsfrist:
    2 Jahre nach Abschluss des Investitionsvorhabens im Berliner Fördergebiet 3 Jahre nach Abschluss des Investitionsvorhabens im Berliner Fördergebiet
    Achtung bei Großunternehmen: Großtunternehmen nur, wenn im Fördergebiet C:
    Die Grundförderung ist nur möglich, wenn auch der Nachhaltigkeitsbonus gewährt werden kann Grundförderung 5%, aber nur, wenn auch 5 % Nachhaltigkeitsbonus gewährt werden kann
    Max. 7,5 Mio EUR
      Bindungsfrist:
    5 Jahre nach Abschluss des Investitionsvorhabens im Berliner Fördergebiet C

    Die Ermittlung, in welchem Fördergebiet sich das Vorhaben befindet, erfolgt über das Tool der GRW-Fördergebietskarte . Bitte beachten Sie, dass die Fördergebietskarte demnächst aktualisiert wird.

    Diese Fördersätze können bei Erfüllung des Nachhaltigkeitsbonus um jeweils 5 % der förderfähigen Kosten erhöht werden.

    In Abweichung zu den grundsätzlichen Bestimmungen der Richtlinie muss die Investition in dem betreffenden Fördergebiet mindestens 2-5 Jahre nach Abschluss der Investition erhalten bleiben. Mietkosten für in der Betriebsstätte genutzte Software (sog. Software as a Service) sind nicht förderfähig.

    Nachhaltigkeitsbonus

    Für Investitionsmaßnahmen, die besonders nachhaltig sind und bestimmte Nachhaltigkeitskriterien erfüllen, kann eine erhöhte Förderung (Nachhaltigkeitsbonus) von 5 Prozentpunkten zusätzlich zur Grundförderung gewährt werden.

    Bei Antragstellung ist nachzuweisen, inwiefern ausgewählte Nachhaltigkeitskriterien in dem Vorhaben umgesetzt werden, welche das Unternehmen in die Lage versetzen, über die nationalen beziehungsweise europäischen Normen für den Umweltschutz hinauszugehen oder bei Fehlen solcher Normen den Umweltschutz zu verbessern. Der Kriterienkatalog ist in Anlage 1 der Richtlinie aufgeführt. Bei Großunternehmen ist die Erfüllung der Kriterien für den Nachhaltigkeitsbonus förderentscheidend, daher müssen die Angaben auch zwingend belegt/nachgewiesen werden.

  • Bitte reichen Sie den Antrag über das elektronische Antragsformular auf ibb-business-team.de/berliner-investitionsbonus ein.

    Sprechen Sie uns bitte so früh wie möglich an: Telefonisch unter 030 / 2125-2352 oder per E-Mail an berliner-investitionsbonus@ibb-business-team.de. Das Team beantwortet Ihre Fragen zum Programm und zur Antragstellung.

    1. Förderfähig sind ausschließlich Erstinvestitionen bzw. Erstinvestitionen in eine neue Wirtschaftstätigkeit.
    2. Es können ausschließlich Einzelrechnungen zum Ansatz gebracht werden, die einen Mindestrechnungsbetrag von 500,00 EUR ausweisen, sofern sie nicht Teil der Gesamtinvestition sind.
    3. Für jedes Wirtschaftsgut mit einem Auftragswert ab 1.000 EUR sind mindestens drei vergleichbare Angebote / Preisvergleiche einzuholen und im Rahmen des Mittelabrufs nachzuweisen.
    4. Immaterielle Wirtschaftsgüter sind nur förderfähig, wenn:
      • diese aktiviert werden und abschreibungsfähig sind,
      • der/die Fördernehmer:in diese von einer/einem Dritten (nicht von verbundenen oder sonst wirtschaftlich, rechtlich oder personell verflochtenen Unternehmen) zu Marktbedingungen erworben hat und
      • diese Wirtschaftsgüter ausschließlich innerhalb der Betriebsstätte, die die Förderung erhält, genutzt werden.
    5. Nicht förderfähig sind Maßnahmen und Vorhaben, die bereits im Rahmen anderer Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes oder des Landes Berlin gefördert werden.
    6. Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens bei der zur Entgegennahme von Anträgen berechtigten Stelle grundsätzlich über das elektronische Antragsverfahren gestellt werden.

Wie geht es weiter?

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Berliner InvestitionsBONUS

Bundesallee 210
10719 Berlin

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