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BerlinInnoGrowth-Programm (BIG-Programm): Akkreditierung der Intermediäre

Co-Beteiligungen für innovative (z.B. ökologische, digitale oder soziale) und wachstumsstarke Berliner Start-ups und KMU IBB

Im BIG-Programm finanziert die IBB Capital über ihre Intermediäre (private Risikokapitalgeber) Berliner KMU und Start-ups durch Beteiligungen oder nachrangige Wandeldarlehen bei ihrem Wachstum. Dabei belaufen sich die privaten Mittel auf mindestens 30% und höchstens 49%. Die Intermediäre müssen zuvor akkreditiert werden. Auswahlkriterien hierfür sind entsprechende Expertise und Track-record, Management-kapazität sowie die Verfügbarkeit ausreichender finanzieller Mittel.

"Akkreditierung der Intermediäre" auf einen Blick

  • Akkreditierung als Intermediär erforderlich, um als Co-Investor im BIG-Programm agieren zu können

  • Intermediär und IBB Capital investieren gemeinsam und zu identischen Konditionen (pari passu) in das Start-up/KMU

  • als offene Beteiligung oder in Form von Wandeldarlehen

  • Beteiligungshöhe der IBB Capital: 350 TEUR bis 2 Mio. EUR pro KMU. An der gemeinsamen Finanzierung beträgt der IBB Capital-Anteil max. 70% und mindestens 51%. Der andere Teil Rest ist durch den Intermediär zu finanzieren. Durch diese Konstellation soll die Beihilfefreiheit des Programms sichergestellt werden.

  • Akkreditierungsvoraussetzungen sind insbesondere entsprechende Expertise und Managementkapazität im VC-Geschäft, Track-record (inkl. erfolgreichen Exits) sowie ausreichende finanzielle Kapazitäten

  • Mittelfristige Exit-Strategien bei den Beteiligungen von max. 5 Jahren erwartet

"Akkreditierung der Intermediäre" im Detail

  • Private Equity bzw. Venture Capital Gesellschaften, Mittelstandsfonds, Family Offices, Business Angels o.ä. private Risikokapitalgeber, die folgende Kriterien erfüllen:

    • geeignete Rechtsform (Kapitalgesellschaft, o.ä.)
    • nachgewiesene Expertise (nachgewiesen durch aktuelles und historisches Portfolio, Referenzen, erfolgreiche Exits, Managementkapazitäten u.ä.)
    • ausreichende finanzielle Mittel
    • Geschäftskonzept, das Exits innerhalb von 5 Jahren möglich erscheinen lässt
    • nicht von EU-Sanktionen betroffen
    • Bereitschaft für aktives Management innerhalb der Innengesellschaft mit der IBB Capital
    • Co-Finanzierungen für Investitionen in innovative (z.B. ökologische, digitale oder soziale) und wachstumsstarke Berliner Start-ups und KMU mit zukunftsfähigem Geschäftsmodell. Die Unternehmen sollten den break-even erreicht haben oder innerhalb von 18 Monaten realistisch erreichen können (Beteiligungsfähigkeit von KMU siehe Beteiligungsgrundsätze zum BIG-Programm unter www.ibb.de/big-programm)
    • Finanzierungsarten: offene Beteiligungen oder Wandeldarlehen
    • Mitfinanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln bilanzstärkend in Form von Eigenkapital oder eigenkapitalähnlichen Finanzierungen. Die Mittel können für Investitionen oder zur Deckung laufender Betriebskosten verwendet werden
    • keine Finanzierung von Umschuldungen, Gewinnausschüttungen oder Auszahlungen an Gesellschafter
    • Für die BIG-Beteiligung schließt das KMU mit dem Intermediär einen Beteiligungsvertrag, an dem sich die IBB Capital mit mindestens 51% und höchstens 70% unterbeteiligt
    • Die von der IBB Capital bereitgestellten öffentlichen Mittel betragen je nach Unternehmenssituation zwischen 350.000 EUR und 2.000.000 EUR und sollten ein Baustein einer größeren Finanzierungsrunde mit weiteren Investoren sein
    • Intermediär und IBB Capital investieren zu identischen Konditionen (pari passu)
    • Die Programmmittel können nach Zusage der koordinierenden IBB Capital durch den akkreditierten privaten Co-Investor (Intermediär) abgerufen werden. Der Intermediär hat zumindest seinen Anteil vor zu leisten und darüber einen Nachweis zu erbringen
    • Eine Zusage der IBB Capital wird gemäß den Beteiligungsgrundsätzen erst erteilt, wenn insbesondere nachgewiesen wurde, dass das Unternehmen
      • ein KMU nach aktueller EU-Definition ist
      • in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft
      • mit Sitz / Betriebsstätte seit mindestens drei Monaten in Berlin
      • über ein innovatives und zukunftsfähiges Geschäftsmodell verfügt
      • marktgängige Produkte/ Services vertreibt und den break-even erreicht hat oder gemäß belastbarem Business-Plan innerhalb von 18 Monaten erreichen kann
      • eine realistische Exit-Perspektive für die IBB Capital innerhalb von 5 Jahren besteht
      • und die Nachhaltigkeitsleitlinien der IBB-Gruppe gewahrt sind
    • Die Verteilung von Rückflüssen (Kapitalrückflüsse und alle Arten von Erträgen) aus der gemeinsamen Beteiligung erfolgt pari passu entsprechend der Anteile an der Innengesellschaft.
    • Ein Rechtsanspruch auf eine Akkreditierung als Risikokapitalgeber besteht nicht.
    • Die Beteiligungen erfolgen zu marktüblichen und dem Risikoprofil des Start-ups/KMU angemessenen Konditionen (at-arms-length), die zwischen dem Intermediär und dem KMU/Start-up unter Hinweis auf das BIG-Programm und die Unterbeteiligung der IBB Capital vereinbart werden.
    • Die Finanzierungslaufzeit soll i.d.R. nicht länger als 5 Jahre bis zu einem realistischen Exit betragen.
    • Um Ihr Interesse an einer Akkreditierung als Risikokapitalgeber zu bekunden, laden Sie bitte das Formular zur Interessenbekundung (PDF) herunter und senden es ausgefüllt inklusive der dort genannten einzureichenden Unterlagen ausschließlich per E-Mail an .
    • Anschließend werden Ihre Unterlagen geprüft und ggf. weitere Informationen oder Erklärungen erbeten.
    • Die finale Entscheidung trifft der von der IBB Capital eingerichtete Beteiligungsausschuss. Ein Rechtsanspruch auf eine Akkreditierung als Risikokapitalgeber besteht ebenso wenig wie ein Rechtsanspruch auf eine Co- Finanzierung durch die IBB Capital GmbH.

    Bei Fragen zur Akkreditierung schreiben Sie uns an .

    • Die IBB Capital stellt pro Start-up/KMU mindestens 350.000 EUR und höchstens 2.000.000 EUR zur Verfügung. Die Anteile an der gemeinsamen Finanzierung belaufen sich für den Intermediär auf mindestens 30% und höchstens 49%. Dar Intermediär kann darüber hinaus auch außerhalb der Co-Finanzierung mit der IBB Capital in das Start/KMU investieren oder bereits investiert sein.

    • Nein, ein Rechtsanspruch auf eine Akkreditierung als Intermediär besteht nicht.

    • Die IBB Capital GmbH und Sie nehmen quotal – pari passu – an allen Erfolgen und Risiken der Beteiligung teil. Die IBB Capital GmbH erhält aufgrund ihrer Unterbeteiligung entsprechend ihrer Quote an der Finanzierung einen Anteil an allen Rückflüssen (Ausschüttungen, Dividenden, Exit-Erlösen usw.). Während der Laufzeit der BIG-Beteiligung haben die Intermediäre standardmäßige Berichtspflichten zu erfüllen und dafür zu sorgen, dass die IBB Capital GmbH alle Unterlagen und Informationen vom Start-up/ KMU erhält, die sie benötigt. Die Intermediäre stehen dem Start-up/ KMU als aktiver Ansprechpartner während der gesamten Laufzeit der Beteiligung zur Verfügung. Die aktuelle Entwicklung sowie die Bewertung der mit der IBB Capital co-finanzierten Beteiligung haben sie gegenüber die IBB Capital zu würdigen.

      Die Rechte und Pflichten als Intermediär werden in einem Vertrag zwischen Ihnen und der IBB Capital GmbH (dem Intermediärsvertrag) geregelt. Dieser wird Ihnen im Rahmen des Akkreditierungsverfahrens zur Verfügung gestellt.

    • Ja. Das Programm „BerlinInnoGrowth“ („BIG“) basiert auf dem Baustein des Zukunftsfonds der Bundesregierung „RegioInnoGrowth“ und stellt eine gemeinsame Initiative von Bund / Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und Land Berlin / Investitionsbank Berlin (IBB) dar. Das Programm wird anteilig durch öffentliche Mittel der KfW und der IBB finanziert. Daher ist es erforderlich, die Liste der akkreditierten Investoren (Intermediäre) für potentielle Zielkunden auf der IBB-Website zu veröffentlichen.

      Im Rahmen der Akkreditierung haben die Intermediäre daher zuzustimmen, dass ihre Angaben zum Namen der Investmentgesellschaft, der Website, dem Branchenschwerpunkt und die E-Mail-Adresse des Ansprechpartners über die Intermediärsliste veröffentlicht werden (S. Ziff. 3 des Interessenbekundungsformulars).

    • Die von Ihnen angegebenen Beteiligungen werden durch Einsicht in Gesellschafterlisten im Handelsregister überprüft. Ferner werden u.a. Ihre finanziellen und inhaltlichen Beiträge zu den entsprechenden Unternehmen abgefragt, Referenzen und Qualifikationen überprüft und Nachweise über erfolgreiche Exits angefordert.

    • Auf Basis des Intermediärsvertrage können Sie der IBB Capital nun Vorschläge für gemeinsame Co-Investments in BIG-Unternehmen einreichen. Dazu holen Sie von aus Ihrer Sicht geeigneten Start-ups/KMU die nötigen Unterlagen und Auskünfte ein, würdigen diese anhand der Maßstäbe aus den Beteiligungsgrundsätzen und übersenden der IBB Capital ( www.ibb-capital@ibb.de ) das entsprechend Ihrer Würdigung ausgefüllte Angebotsformular samt Anlagen (insb. Vertragsentwürfe zur BIG-Beteiligung). Anschließend wird die IBB Capital die Unterlagen prüfen, i.d.R. mit Ihnen und dem Start-up vertiefende Gespräche führen und die Entscheidung über die Unterbeteiligung an der BIG-Beteiligung treffen.

    • Neben dem Interessensbekundungsformular werden insbesondere folgende Nachweise benötigt:

      • aktueller Registerauszug
      • aktuelle Gesellschafterliste
      • Lebensläufe der Geschäftsführer
      • aktuell gültige Fassung des Gesellschaftervertrages sowie alle Gesellschaftervereinbarungen nebst Nebenabreden
      • Organigramm der Unternehmensgruppe des Investors (Gesellschafterstruktur, eigene Beteiligungen an anderen Unternehmen und deren Sitz)
      • Jahresabschlüsse der letzten drei Jahre (wenn vorliegend mit Prüfbericht und Lagebericht)
      • Darstellung des Investors und dessen Ausrichtung, des Teams, des aktuellen Portfolios sowie des Track Records
      • PeP-Erklärungen der wirtschaftlichen Berechtigten
      • Auszug aus dem Transparenzregister
      • Unterschriftsprobenblatt (für die Personen, die die programmrelevanten Verträge und Erklärungen für den Intermediär unterzeichnen werden)
      • Identifikation aller im Unterschriftsprobenblatt genannten Vertretungsberechtigten über Web ID oder persönlich vor Ort
      • Dokumentation der in der Interessensbekundung Ziffer 3.1 genannten Prozesse
      • Sonstige geeignete Unterlagen und Dokumente zum Nachweis der o.g. Angaben, insbesondere zum Track-Record und dem Beteiligungsportfolio.

      Sofern es sich um entsprechend zu befüllende Formulare der IBB Capital handelt, finden Sie diese im Download-Bereich.

Wie geht es weiter?

Kontakt

IBB Capital GmbH

Akkreditierung

Laden Sie das Formular zur Interessenbekundung herunter und senden es ausgefüllt zusammen mit allen weiteren Unterlagen per E-Mail an uns.

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