BerlinInnoGrowth („BIG“-Programm)
Offene Beteiligungen oder Wandeldarlehen für Berliner Start-ups/ KMU
Zusammen mit privaten Co-Investoren unterstützt die IBB Capital Berliner Start-ups und KMU mit innovativem (z.B. ökologischem, digitalem oder sozialem), wachstumsorientiertem Geschäftsmodell in Form von Eigenkapital oder Wandeldarlehen. Der Anteil der IBB Capital an dieser Co-Finanzierung liegt zwischen 51-70%. Die Ticketgrößen der IBB Capital sollen grundsätzlich zwischen 350 TEUR bis max. 2.000 TEUR betragen.
"BIG-Beteiligung" auf einen Blick
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Venture Capital für innovative Start-ups
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Minderheitsbeteiligung an Start-ups auf dem Weg in die Profitabilität
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Privater Co-Investor (Intermediär) mit mind. 30% bis 49 % an der BIG-Beteiligung notwendig
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Investment der IBB Capital i.d.R. zwischen 0,35 bis 1,0 Mio EUR
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Anträge sind ausschließlich durch den jeweiligen Intermediär zu stellen.
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Eine direkte Antragstellung durch das Start-up/KMU bei der IBB Capital ist nicht möglich.



" BIG-Beteiligung" im Detail
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Unternehmen (Start-ups und KMU, inkl. Sozialunternehmen), die insbesondere
- seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung ihren Sitz in Berlin haben oder die Mehrzahl der Vollzeitbeschäftigten in Berlin tätig sind,
- ein kleines oder mittelständisches Unternehmen (KMU) gem. EU-Definition sind,
- ein innovatives (z.B. ökologisches, digitales oder soziales) und zukunftsfähiges Geschäftsmodell mit hohem Wachstums- und Wertsteigerungspotenzial haben
- über marktgängige Produkte/ Services verfügen und den Break-even erreicht haben oder realistischer weise innerhalb von 18 Monaten erreichen werden
- einen Exit innerhalb von fünf Jahren als realistisch möglich erscheinen lassen
Wer wird nicht gefördert?
- Unternehmen in Schwierigkeiten gem. Artikel 2 Nr. 18 AGVO
- Börsennotierte Unternehmen
- Unternehmen, die oder deren Geschäftsführer oder wirtschaftliche Berechtige von EU Sanktionen betroffen sind
- Unternehmen aus den Sektoren der Ausschlussliste der KfW bzw. Unternehmen, die gegen die Leitlinien dieser Ausschlussliste verstoßen
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Die Programmmittel werden als Eigenkapital oder eigenkapitalähnliche Finanzierung zur Verfügung gestellt für:
- Investitionen (inklusive Akquisitionen)
- laufenden Kosten wie Miete, Gehälter (einschließlich angemessener Unternehmer-Gehälter) und Warenlager (Betriebsmittel)
Was wird nicht gefördert?
- Entnahmen und Auszahlungen an Gesellschafter
- Umschuldungen bestehender Darlehen und bereits abgeschlossener und durchfinanzierter Vorhaben
- Vorhaben, die gegen die geltenden umwelt- und sozialrechtlichen Anforderungen und Standards verstoßen
- Begründung, Durchführung, Teilnahme oder Unterstützung strafbarer Handlungen.
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- Die Antragstellung erfolgt ausschließlich durch den jeweiligen Intermediär (durch die IBB Capital GmbH akkreditierte Co-Investoren z.B. Venture Capital Gesellschaften, Business Angels oder Family Offices ( siehe "Intermediärsliste BIG-Programm“ )
- Beteiligungshöhe von 350 TEUR bis max. 2,0 Mio. EUR durch die IBB Capital zuzüglich einer Beteiligung durch den privaten Co-Investor. Prozentual beläuft sich der IBB Capital-Anteil auf 51% bis 70% an dieser gemeinsamen BIG-Finanzierung
- Möglich sind offene Beteiligungen (bevorzugt) oder alternativ kurzfristige Wandeldarlehen i.d.R. als Brückenfinanzierung mit Laufzeit von grundsätzlich nicht mehr als 12 Monaten
- Der Intermediär tritt im Außenverhältnis als alleiniger Risikokapitalgeber auf. Im Innenverhältnis wird der auf die IBB Capital entfallende Anteil von 51% bis 70% durch diese übernommen
- Der Intermediärsanteil ist in jedem Fall vor der Tranche der IBB Capital an das Start-up zu zahlen
- Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung einer BIG-Finanzierung besteht nicht.
- Für Details siehe Beteiligungsgrundsätze im Downloadbereich
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- Die Konditionen müssen marktüblich sein.
- Die öffentlichen Programmmittel und die privaten Mittel des Intermediärs werden zu identischen Konditionen zur Verfügung gestellt (pari-passu).
- Offene Beteiligungen sollten angemessene Verwässerungsschutzklauseln und Erlösvorzüge enthalten.
- Wandeldarlehen sollten nicht länger als 12 Monate laufen; der Zinssatz sollte sich auf max. 10% belaufen. Zinsen sollen bei Wandlung mitgewandelt werden, wobei das Wandlungsrecht insbesondere dem Darlehensgeber zuzustehen hat. Ferner sind marktübliche Bewertungsobergrenzen und Discounts zwischen 10-30% sowie Klauseln mit Meistbegünstigungsprinzip und zum Verwässerungsschutz erforderlich.
- Für Details siehe Beteiligungsgrundsätze im Downloadbereich, insb. Ziffer 3.
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Die Finanzierungsanfragen erfolgen ausschließlich über die privaten Risikokapitalgeber. Die Liste der akkreditierten VC Gesellschaften, Business Angels und Family Offices finden Sie hier und in den in den Downloads.
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Die nachfolgenden FAQ werden laufend aktualisiert und an dieser Stelle veröffentlicht.
Sie dienen einem besseren Verständnis der veröffentlichten programmrelevanten Dokumente, insb. den Beteiligungsgrundsätzen, dem Intermediärsvertrag, der Verpflichtungserklärung u.w., ersetzen oder ändern diese aber nicht.
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Die Start-ups und KMU verpflichten sich gegenüber der öffentlichen Hand und der IBB Capital zu entsprechenden Informationspflichten, insbesondere in Bezug auf Financials und auf Anforderung auch zur Beibringung der Nachweise einer ordnungsgemäßen Verwendung der Mittel.
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Bei Einhaltung sämtlicher Programmvorgaben sind die von der IBB Capital gewährten Mittel beihilfefrei. Bei den Mitteln aus dem BIG-Programm handelt es sich allerdings um öffentliche Finanzierungen. Auf die Strafbarkeit, insbesondere im Falle unrichtiger oder unvollständiger Angaben sowie zweckwidriger Verwendung, wird ausdrücklich hingewiesen.
Der notwendige (mindestens) 30%ige private Anteil des Intermediärs an der BIG- Finanzierung darf auch nicht anteilig durch öffentliche Mittel (re-) finanziert sein (z.B. BAFA-Zuschuss).
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Im Vertrag zwischen Start-up/KMU und Intermediär über die offene Beteiligung bzw. das Wandeldarlehen ist ausdrücklich auf die Unterbeteiligung der IBB Capital und die Verwendung öffentlicher Fördermittel wie folgt hinzuweisen: „Diese Finanzierung wird, soweit die IBB Capital GmbH Mittel aus dem Programm „BerlinInnoGrowth“ zugesagt hat, aus dem Zukunftsfond der Bundesregierung sowie aus Mitteln des Landes Berlin unterstützt.“
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Der Co-Investor führt zur Vorbereitung der Co-Investition eine verkehrsübliche Prüfung („Due Diligence“, „DD“) des Start-ups mit der gebotenen kaufmännischen Sorgfalt durch. Aufwand, Umfang und Tiefe der DD ergeben sich aus der Komplexität des Start-ups sowie der zu prüfenden Unterlagen.
Die IBB Capital erwartet nicht, dass sich der Co-Investor für die DD eines Dritten (WP, StB, …) bedient. Die Ergebnisse dieser Prüfung (Due Diligence Reports) legt der Intermediär der IBB Capital mit dem Unterbeteiligungsangebot vor. Dieses muss einen zutreffenden Eindruck des Start-ups vermitteln und Chancen/Risiken wahrheitsgemäß beschreiben.
Die IBB Capital führt eine eigene Prüfung durch und entscheidet dann eigenverantwortlich final über ein eventuelles Co-Investment aus dem BIG-Programm.
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Nein. Ein Rechtsanspruch auf Mittel aus dem Programm besteht weder für den Intermediär noch für das Start-up/KMU. Die IBB Capital GmbH trifft immer eine eigenverantwortliche Entscheidung, gemeinsam mit dem Intermediär ein Co-Investment einzugehen. Auch aus einem ggf. vorab erhaltenen LOI kann kein Anspruch auf eine BIG-Finanzierung abgeleitet werden.
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