Berliner Innovationsfachkräfte
Neues Know-how für Berliner Unternehmen
Mit qualifizierten Universitäts- oder (Fach)Hochschulabsolventen/-innen können Sie neue Projekte voranbringen und Know-how in Ihrem Unternehmen aufbauen. Mit Personalkostenzuschüssen unterstützt die IBB im Auftrag der Senatsverwaltung die Einstellung von Innovationsfachkräften in Berlin.
Neuer Name - gleiches Programm!
Das Programm "Berliner Innovationsfachkräfte" wurde umbenannt und hieß zuvor Innovationsassistent/-in.
"Berliner Innovationsfachkräfte" auf einen Blick
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Zuschüsse für die Einstellung von Hoch- und Fachhochschulabsolventen:innen
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bis zu 50% der Lohnkosten, maximal 20.000 EUR für 1 Jahr
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Stärkung der Innovationskraft des Unternehmens
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Einstellung von 2 Innovationfachkäften gleichzeitig möglich

"Berliner Innovationsfachkräfte" im Detail
Wer wird gefördert?
- Technologieorientierte, rechtlich selbstständige, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft und der Sozialen Ökonomie, die eigene Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen entwickeln und hierbei die wesentlichen Entwicklungsschritte selbst erbringen
- Nicht technologieorientierte KMU der gewerblichen Wirtschaft und der Sozialen Ökonomie, wenn das Projekt, in dem der/die Innovationsfachkraft eingesetzt werden soll und deren Tätigkeit einen ausgeprägten, in maßgeblichem Umfang auch eigene Entwicklungsarbeiten beinhaltenden Technologiebezug aufweisen
Die antragstellenden Unternehmen müssen mindestens eine Betriebsstätte in Berlin haben.
Was wird gefördert?
Innovative Projekte, die im Rahmen qualifizierter, neu abzuschließender Beschäftigungsverhältnisse durch Absolventen/-innen von Universitäten, (Fach-)Hochschulen oder Institutionen mit gleichwertigem, staatlich anerkanntem Abschluss umgesetzt werden.
Das neu abzuschließende Beschäftigungsverhältnis muss eine Tätigkeit mit für das Unternehmen innovativem Charakter beinhalten. Das zu fördernde Personal darf kein anderes Personal im Unternehmen ersetzen. Es ist in einer neu geschaffenen Funktion bzw. in einer neuen fachlichen Zuständigkeit zu beschäftigen.
Wie wird gefördert?
Die Fördermittel für Unternehmen werden als nicht rückzahlbare Zuschüsse für die projektbezogene Beschäftigung von qualifizierten Universitäts- oder (Fach-)Hochschulabsolvent:innen vergeben.
Zu welchen Konditionen?
- Die Zuschüsse belaufen sich auf bis zu 50% des steuerpflichtigen Bruttogehalts des/der Innovationsassistenten/-in. Die Gehaltskosten werden mit maximal 40.000 EUR berücksichtigt. Dementsprechend beträgt die Förderung höchstens bis zu 20.000 EUR.
- Die Förderdauer umfasst 12 Monate.
- Die Zuschüsse werden als De-minimis-Beihilfe gewährt.
Wie verläuft die Antragstellung?
- Der Antrag muss vor Abschluss des Beschäftigungsvertrages bei der Investitionsbank Berlin (IBB) eingehen.
- Um einen Antrag zu stellen, reichen Sie das ausgefüllte Antragsformular sowie ergänzende Dokumente ein (s. Checkliste). Sie können den Antragsprozess vollständig online im IBB Kundenportal durchlaufen. Alternativ drucken Sie sich Ihr ausgefülltes Antragsformular aus und übermitteln es per Post oder persönlich an uns.
Wie geht es nach der Antragstellung weiter?
- Die Bearbeitungszeit hängt vorrangig von der Qualität und Vollständigkeit Ihrer Antragsunterlagen ab. Sofern uns alle erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegen, kann mit einer Entscheidung in 6-8 Wochen gerechnet werden. Über die Förderung entscheidet die IBB nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
- Nach positiver Entscheidung ist der Bewilligungsbescheid der IBB 3 Monate gültig. Innerhalb dieser Zeit muss der Beschäftigungsvertrag abgeschlossen werden.
Sprechen Sie uns bitte so früh wie möglich an. Unsere Kundenberatung beantwortet nicht nur Detailfragen zum Programm, wir unterstützen Sie auch gern bei der Antragstellung.
Was gibt es sonst noch zu beachten?
Wie viele Innovationsfachkräfte können gleichzeitig gefördert werden?
Es können zwei Innovationsfachkräfte gleichzeitig für je zwölf Monate gefördert werden.
Eine weitere Beschränkung hinsichtlich der Anzahl der Anträge gibt es nicht. Vorangegangene, geförderte Beschäftigungsverhältnisse und deren Verlauf werden bei der Entscheidung über eine weitere Förderung berücksichtigt.
Für die Fertigstellung unseres neuen Softwareproduktes benötigen wir zur Unterstützung dringend eine zweite Arbeitskraft. Können wir diese fördern lassen?
Nein. Fehlende zeitliche Kapazitäten der bereits Beschäftigten begründen keinen Förderanspruch. Zuwendungsfähig sind Beschäftigungsverhältnisse, die zum Ziel haben, ein neues Projekt im Unternehmen umzusetzen.
Für welchen Zeitraum muss das Arbeitsverhältnis abgeschlossen werden?
Das Programm unterstützt die Schaffung von langfristigen Beschäftigungsverhältnissen. Es sind daher unbefristete Arbeitsverhältnisse anzustreben. Zeitverträge müssen für mindestens 24 Monate abgeschlossen werden.
Können wir auch Zuschüsse für eine neue Teilzeitstelle beantragen?
Zuwendungsfähig sind Voll- und Teilzeitbeschäftigungsverhältnisse. Bei Teilzeitbeschäftigungsverhältnissen muss die tatsächliche Arbeitszeit jedoch mindestens 50% einer Vollzeitbeschäftigung ausmachen.
Wann erfolgt die Auszahlung der bewilligten Fördermittel?
Der Personalkostenzuschuss wird nachträglich und grundsätzlich quartalsweise überwiesen. Voraussetzung für die Auszahlung ist die Einreichung eines formlosen Zahlungsabrufs sowie der Nachweis über die entsprechende ordnungsgemäße Gehaltszahlung.
Ist die Einstellung der neuen Arbeitskraft auch schon vor Bewilligung des Förderantrages möglich?
Beschäftigungsverhältnisse, die bereits vor Eingang des Antrags bei der Investitionsbank Berlin (IBB) eingegangen wurden, sind von einer Förderung ausgeschlossen.
Sobald Ihr Förderantrag bei der IBB eingegangen ist, kann die Einstellung einer den Förderbedingungen entsprechenden Person auf eigenes finanzielles Risiko erfolgen. Ein Anspruch auf die beantragte Zuwendung ergibt sich hieraus nicht.
Grundsätzlich empfehlen wir Ihnen, mindestens die Eingangsbestätigung zu Ihrem Förderantrag abzuwarten.
Muss sich der Arbeitsplatz zwingend in unserer Berliner Betriebsstätte befinden?
Ja, der Hauptarbeitsplatz muss sich in Berlin befinden. Ein entsprechend der Aufgabenstellung angemessener Arbeitseinsatz außerhalb Berlins ist möglich, sofern dieser 50% der Jahresarbeitszeit nicht überschreitet.
Ich habe erst vor kurzem ein technologieorientiertes Unternehmen gegründet. Kann ich für einen meiner neuen Mitarbeiter eine Förderung als Innovationsfachkraft beantragen?
Grundsätzlich sind auch neu gegründete Unternehmen antragsberechtigt.
Möchten Sie Förderprogramme kombinieren?
Eine Kombination mit Zuwendungen für Personalkosten aus anderen Programmen oder Maßnahmen der Arbeitsagenturen ist nicht zulässig.
Downloads
- Informationen zur Antragstellung "Berliner Innovationsfachkräfte" (PDF)
- Richtlinie "Berliner Innovationsfachkräfte" (PDF)
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KMU - Selbsterklärung für nicht verflochtene / eigenständige Unternehmen
(PDF)
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KMU - Selbsterklärung für verflochtene Unternehmen
(PDF)
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Merkblatt KMU-Kriterien
(PDF)
Informationen zur Definition der Kleinstunternehmen sowie kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU)
- Merkblatt De-minimis-Regel (PDF)
- Allgemeine Checkliste Berliner Innovationsfachkräfte (PDF)
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Anlage Unterschriftsprobenblatt
(PDF)
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Erklärung über bereits erhaltene bzw. beantragte De-minimis-Beihilfen
(PDF)
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Information Berliner Innovationsfachkräfte zum Datenschutz
(PDF)
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