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Berlin Kredit Transformation

Günstige Kredite mit Tilgungsnachlässen für nachhaltige Investitionen in KMU

Zur Unterstützung der nachhaltigen Transformation fördert Berlin Kredit Transformation Investitionsvorhaben von KMU mit zinsgünstigen Krediten im Hausbankenverfahren aus dem EU-kofinanzierten KMU-Fonds. Nachhaltige Vorhaben profitieren von zusätzlichen Tilgungsnachlässen.

"Berlin Kredit Transformation" auf einen Blick

  • Kredit zur Finanzierung von Wachstums- und Transformationsvorhaben in KMU

  • Tilgungsnachlässe für nachhaltige Vorhaben

  • bis zu 10 Mio. EUR bei günstigen Zinsen

  • flexible Laufzeiten zwischen 3 und 10 Jahren

"Berlin Kredit Transformation" im Detail

    • Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft,
    • inkl. überwiegend markttätige Sozialunternehmen
    • Freiberufler:innen

    zur Umsetzung von Vorhaben in Berlin.

    • Alle Investitionen in Unternehmen für Innovation und Wachstum, inkl. energieeffiziente Sanierungen von Nicht-Wohngebäuden
    • Betriebsübernahmen und Beteiligungen zwischen unabhängigen Geschäftspartner:innen, wenn zusätzliches neues Kapital in wesentlicher Höhe zugeführt wird.
    • Betriebsmittel nur im Zusammenhang mit einer Erweiterung des Unternehmens oder dessen Wachstum
  • Form und Umfang der Besicherung werden zwischen dem Kreditnehmer und seiner Hausbank vereinbart.

    • Darlehenshöhe: i.d.R. von 100 TEUR bis zu 10 Mio. EUR
    • 100% Auszahlung
    • Tilgung erfolgt vierteljährlich und nachschüssig
    • günstiger, risikodifferenzierter Festzins für die gesamte Laufzeit
    • aktuelle Zinskonditionen finden Sie in der Konditionsübersicht .
    • flexible Laufzeiten zwischen 3 und 10 Jahren
    • bis zu 2 Jahre tilgungsfrei
    • bankübliche Besicherung
    • optionale Tilgungsnachlässe i.H.v. 2 % des Kreditbetrages bei Erfüllung eines Nachhaltigkeitskriteriums (siehe Merkblatt), 5 % wenn zusätzlich keine Förderberechtigung für den GRW-Zuschuss besteht, 7 % wenn zusätzlich Nachhaltigkeitsbericht oder CO2-Bilanz mit Reduzierungsplan vorliegt
    • Sie stellen den Kreditantrag bei Ihrer Hausbank unter Hinweis auf Berlin Kredit Transformation der IBB. Ihrem Antrag fügen Sie die erforderlichen Unterlagen bei. Nutzen Sie hierzu bitte unsere Checkliste zur Antragstellung sowie das Antragsformular.
    • Die Hausbank finanziert Ihr Vorhaben bis zu 100%. Die Entscheidung über die Kreditvergabe trifft Ihre Hausbank nach Bonitäts- und Besicherungsprüfung. Fällt die Prüfung positiv aus, befürwortet die Bank den Kredit auf dem Antragsformular und reicht die Unterlagen an die IBB weiter.
    • Nach positiver Prüfung der Fördervoraussetzungen kann die IBB den Kredit zusagen. Wir setzen uns dann mit Ihrer Hausbank in Verbindung.
    • Aktivierung des optionalen Tilgungsnachlasses 24 Monate nach Beginn der Kreditlaufzeit (Verkürzung der Kreditlaufzeit) bei Nachweis der programmgemäßen Mittelverwendung auf dem Formular „Bestätigung nach Durchführung“

    Sprechen Sie uns bitte so früh wie möglich an. Unsere Kundenberatung beantwortet nicht nur Detailfragen zum Programm, wir unterstützen Sie auch gern bei der Antragstellung.

    • Das Darlehen wird günstig aus Mitteln der IBB mit einer teilweisen Rückgarantie aus dem InvestEU Programm der EU refinanziert. Die Bonität des Kreditnehmers und die Qualität der Sicherheiten spiegeln sich in sieben Preisklassen wieder. Der Kredit wird mit einem kundenindividuellen Zinssatz im Rahmen des Maximalzinssatzes der jeweiligen Preisklasse zugesagt. Die aktuellen Zinssätze entnehmen Sie bitte der Konditionsübersicht.

      • Die Tilgung erfolgt nach Ablauf der tilgungsfreien Anlaufjahre in gleich hohen vierteljährlichen Raten.
      • Während der Tilgungsfreijahre sind lediglich die Zinsen auf die ausgezahlten Kreditbeträge zu leisten.
      • Eine vorzeitige ganze oder teilweise Tilgung des ausstehenden Kreditbetrages ist unter Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung möglich.
    • Betriebsmittel können finanziert werden, z. B. Finanzierung von Rohstoffen, Waren, Vorräten oder anderen Teilen des Umlaufvermögens. Voraussetzung ist jedoch, dass die Finanzierung im Zusammenhang mit einer Erweiterung des Unternehmens oder dessen Wachstum steht. Von einer Erweiterung kann ausgegangen werden, wenn:

      • Die Betriebsmittelfinanzierung im Zusammenhang mit Investitionen steht
      • Ein Auftragsbestand vorfinanziert wird, der zu einer Umsatzausweitung beiträgt
      • Ein zusätzlicher Unternehmenszweck angestrebt wird oder die Finanzmittel der Erschließung eines neuen Geschäftsfelds bzw. der Markterschließung, neuen Projekten oder neuen Entwicklungen dienen.

      Klassische Betriebsmittelfinanzierungen, z. B. als Kontokorrentlinie oder Rahmenkredit von Bestandsunternehmen sind ausgeschlossen.

      mehr erfahren
    • Betriebsübernahmen und Beteiligungen zwischen unabhängigen Geschäftspartner:innen können finanziert werden, wenn zusätzliches neues Kapital in wesentlicher Höhe zugeführt wird.

      • Die IBB gewährt auf den bewilligten Kreditbetrag einen optionalen Tilgungsnachlass i.H.v. 2 % in jedem Fall jedoch höchstens 300.000 EUR, wenn eines der im Merkblatt unter „Nachhaltigkeitskriterien für den Tilgungsnachlass“ genannten ökologischen und/oder sozialen Nachhaltigkeitskriterien erfüllt wird.
      • Der Tilgungsnachlass erhöht sich auf 5 % des bewilligten Kreditbetrags, wenn neben der Erfüllung eines der Nachhaltigkeitskriterien für dieselbe Maßnahme keine Förderberechtigung für einen Investitionszuschuss aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) besteht. Die Kombination mit weiteren Darlehen und Bürgschaften innerhalb der De-minimis-Regelung sowie beihilfefreien Fördermitteln ist möglich.
      • Der Tilgungsnachlass erhöht sich auf 7 % des bewilligten Kreditbetrags für alle Unternehmen, die neben der Erfüllung eines der Nachhaltigkeitskriterien sowie der Vorgabe aus den im vorherigen Absatz genannten Voraussetzungen eine Ausrichtung auf Nachhaltigkeit (Zertifizierungen oder freiwilliger Nachhaltigkeitsbericht) oder eine CO2-Bilanz mit Ziele- und Maßnahmenkatalog zur THG-Reduzierung unter Einbindung eines externen Sachverständigen aufweisen können.
      • Den Tilgungsnachlass erhält das Unternehmen grundsätzlich 24 Monate nach Beginn der Kreditlaufzeit. Dieser stellt einen Teilschulderlass dar, so dass das Unternehmen den Kredit nicht vollständig zurückzahlen muss.
      • Im Kreditvertrag wird der Tilgungsnachlass zunächst unter Vorbehalt zugesagt. Der genaue Betrag wird auf Basis des Bruttokreditbetrags berechnet, der sich nach Abschluss der Prüfung der programmgemäßen Verwendung der Mittel durch die IBB ergibt (siehe „Mittelverwendung“).
      • Der Tilgungsnachlass wird dabei auf die nach dem Tilgungsplan zuletzt fälligen Raten angerechnet (Verkürzung der Kreditlaufzeit bei gleichbleibenden Tilgungsraten mit neuem Zins- und Tilgungsplan). Sofern zum Zeitpunkt der Gutschrift die Kreditvaluta geringer ist als die Höhe des Gutschriftbetrages, erfolgt der Tilgungsnachlass nur in Höhe der aktuellen Kreditvaluta. Eine Barauszahlung oder Überweisung des Tilgungsnachlasses ist ausgeschlossen.
    • Für die Gewährung des Tilgungsnachlasses werden vom Unternehmen oder von Energie-/Steuerberater:innen Dokumente zur Verfügung gestellt, welche die Einhaltung der definierten Nachhaltigkeitskriterien belegen, bspw.:

      • Rechnungen, Kaufverträge, Produktblätter
      • Energieausweise, technische Datenblätter, auditierte Berechnungen
      • Selbstaudit, Zertifizierung, Projektplan
      • Beschreibung der Investition und geeigneter Nachweis der Mittelverwendung bei Investitionen in die soziale Zugänglichkeit
      • Erklärung über neu geschaffene Arbeitsplätze und Nachweis über tarifliche Bezahlung

      Bei Investitionen in Energieeffizienzmaßnahmen und erneuerbare Energiequellen werden zusätzlich quantitative Angaben zu den geschätzten Energieeinsparungen und Rückgängen der Treibhausgasemissionen abgefragt.

      Für die Inanspruchnahme eines beantragten Tilgungsnachlasses haben die Unternehmen mit dem IBB-Formular „Bestätigung nach Durchführung“ gegenüber der Hausbank nachzuweisen, dass das Investitionsvorhaben unter Einhaltung des Förderzwecks durchgeführt wurde. Die Hausbank prüft den Nachweis über die Mittelverwendung banküblich und reicht das Formular von dem/der Kreditnehmer:in und ihr selbst unterschrieben bei der IBB ein. 24 Monate nach Beginn der Kreditlaufzeit erfolgt, soweit die abschließende Prüfung und Anerkennung durch die IBB erfolgen konnte, die Gutschrift des Tilgungsnachlasses.

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      • Das Programm Berlin Kredit können Sie auch grundsätzlich mit weiteren Förderprogrammen kombinieren, z. B. mit Mitteln aus der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW).
      • Ebenfalls können über die Gesamtdarlehenssumme auch Bürgschaften der BBB Bürgschaftsbank zu Berlin-Brandenburg GmbH in einem integrierten Antragsverfahren beantragt werden.
    • Wenn das unter Berlin Kredit Transformation finanzierte Vorhaben 500.000 EUR übersteigt und wesentliche Sachinvestitionen oder Beschaffung von Ausrüstung beinhaltet, sind die Kreditnehmer:innen verpflichtet, für die Öffentlichkeit deutlich sichtbare langlebige Tafeln oder Schilder anzubringen, die auf die Unterstützung des Vorhabens aus der Europäischen Union hinweisen. Dabei sind mindestens das Emblem der Europäischen Union und der Hinweis „Kofinanziert von der Europäischen Union“ zu verwenden. Für die Erstellung langlebiger Tafeln oder Schilder stellt die Europäische Kommission eine Online-Generator zur Verfügung. Dieser ist hier zu finden.

Wie geht es weiter?

Kontakt Kundenbetreuung

Wir helfen nicht nur bei Detailfragen zum Programm, wir unterstützen Sie auch gern bei der Antragstellung.

Antragsprozess

Der Antrag ist bei einer Geschäftsbank zu stellen, deren Wahl steht den Endkreditnehmer:innen frei.

Kontakt

Kundenbetreuung Wirtschaftsförderung

  • Telefon: +49 (0) 30 / 2125-4747
  • Email: wirtschaft@ibb.de

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