Kundenbetreuung Wirtschaftsförderung
- Telefon: +49 (0) 30 / 2125-4747
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Zur Unterstützung der nachhaltigen Transformation fördert Berlin Kredit Transformation Investitionsvorhaben von KMU mit zinsgünstigen Krediten im Hausbankenverfahren aus dem EU-kofinanzierten KMU-Fonds. Nachhaltige Vorhaben profitieren von zusätzlichen Tilgungsnachlässen.
Kredit zur Finanzierung von Wachstums- und Transformationsvorhaben in KMU
Tilgungsnachlässe für nachhaltige Vorhaben
bis zu 10 Mio. EUR bei günstigen Zinsen
flexible Laufzeiten zwischen 3 und 10 Jahren
zur Umsetzung von Vorhaben in Berlin.
Form und Umfang der Besicherung werden zwischen dem Kreditnehmer und seiner Hausbank vereinbart.
Sprechen Sie uns bitte so früh wie möglich an. Unsere Kundenberatung beantwortet nicht nur Detailfragen zum Programm, wir unterstützen Sie auch gern bei der Antragstellung.
Das Darlehen wird günstig aus Mitteln der IBB mit einer teilweisen Rückgarantie aus dem InvestEU Programm der EU refinanziert. Die Bonität des Kreditnehmers und die Qualität der Sicherheiten spiegeln sich in sieben Preisklassen wieder. Der Kredit wird mit einem kundenindividuellen Zinssatz im Rahmen des Maximalzinssatzes der jeweiligen Preisklasse zugesagt. Die aktuellen Zinssätze entnehmen Sie bitte der Konditionsübersicht.
Betriebsmittel können finanziert werden, z. B. Finanzierung von Rohstoffen, Waren, Vorräten oder anderen Teilen des Umlaufvermögens. Voraussetzung ist jedoch, dass die Finanzierung im Zusammenhang mit einer Erweiterung des Unternehmens oder dessen Wachstum steht. Von einer Erweiterung kann ausgegangen werden, wenn:
Klassische Betriebsmittelfinanzierungen, z. B. als Kontokorrentlinie oder Rahmenkredit von Bestandsunternehmen sind ausgeschlossen.
Betriebsübernahmen und Beteiligungen zwischen unabhängigen Geschäftspartner:innen können finanziert werden, wenn zusätzliches neues Kapital in wesentlicher Höhe zugeführt wird.
Für die Gewährung des Tilgungsnachlasses werden vom Unternehmen oder von Energie-/Steuerberater:innen Dokumente zur Verfügung gestellt, welche die Einhaltung der definierten Nachhaltigkeitskriterien belegen, bspw.:
Bei Investitionen in Energieeffizienzmaßnahmen und erneuerbare Energiequellen werden zusätzlich quantitative Angaben zu den geschätzten Energieeinsparungen und Rückgängen der Treibhausgasemissionen abgefragt.
Für die Inanspruchnahme eines beantragten Tilgungsnachlasses haben die Unternehmen mit dem IBB-Formular „Bestätigung nach Durchführung“ gegenüber der Hausbank nachzuweisen, dass das Investitionsvorhaben unter Einhaltung des Förderzwecks durchgeführt wurde. Die Hausbank prüft den Nachweis über die Mittelverwendung banküblich und reicht das Formular von dem/der Kreditnehmer:in und ihr selbst unterschrieben bei der IBB ein. 24 Monate nach Beginn der Kreditlaufzeit erfolgt, soweit die abschließende Prüfung und Anerkennung durch die IBB erfolgen konnte, die Gutschrift des Tilgungsnachlasses.
Wenn das unter Berlin Kredit Transformation finanzierte Vorhaben 500.000 EUR übersteigt und wesentliche Sachinvestitionen oder Beschaffung von Ausrüstung beinhaltet, sind die Kreditnehmer:innen verpflichtet, für die Öffentlichkeit deutlich sichtbare langlebige Tafeln oder Schilder anzubringen, die auf die Unterstützung des Vorhabens aus der Europäischen Union hinweisen. Dabei sind mindestens das Emblem der Europäischen Union und der Hinweis „Kofinanziert von der Europäischen Union“ zu verwenden. Für die Erstellung langlebiger Tafeln oder Schilder stellt die Europäische Kommission eine Online-Generator zur Verfügung. Dieser ist hier zu finden.
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