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Berlin Infra

Staatliche Fördermittel für öffentliche Unternehmen

Mit "Berlin Infra" unterstützt die IBB öffentliche Unternehmen mit Sitz in Berlin, bei denen das Land Berlin mehrheitlicher Gesellschafter ist. Mit Darlehen bis zu 100 Mio. EUR ermöglichen wir Ihnen eine Flexibilisierung Ihrer Kreditversorgung und stärken gleichzeitig die Infrastruktur des Landes Berlin.

"Berlin Infra" auf einen Blick

  • öffentliche Fördermittel für infrastrukturelle Projekte Berlins

  • Darlehen bis 100 Mio. EUR

  • Laufzeit bis zu 30 Jahre

  • Festzinssatz

"Berlin Infra" im Detail

  • Antragsberechtigt sind öffentliche Unternehmen mit Sitz in Berlin, bei denen das Land Berlin mehrheitlicher Gesellschafter ist.

  • Die öffentlichen Fördermittel können für Investitionen – auch Anschluss- und Umfinanzierungen – in die Infrastruktur des Landes Berlin verwendet werden, z. B. in den Bereichen:

    • Ver- und Entsorgung
    • Strukturpolitik (Wirtschaftsförderungs- / Landesentwicklungsgesellschaften)
    • Verkehrsinfrastruktur / Öffentlicher Personennahverkehr
    • Soziale Infrastruktur (Krankenhäuser, Altenpflegeeinrichtungen, betreutes Wohnen)
    • Bildungs- und Forschungsinfrastruktur
    • IT- und andere wirtschaftsnahe Dienstleistungen
    • Energieeinsparung und Umstellung auf umweltfreundliche Energieträger
    • Erschließungsmaßnahmen, einschließlich Aufwendungen für Grunderwerb
    • kommunale Wohnungswirtschaft
  • Die Darlehen werden auf Grundlage eines privatrechtlichen Vertrages zu folgenden Konditionen vergeben:

    • Kredithöchstbetrag: 100 Mio. EUR
    • Finanzierungsanteil: bis zu 100% des Gesamtfinanzierungsbedarfs
    • Laufzeit: bis zu 30 Jahre
    • Verzinsung: i. d. R. Festzinssatz, max. 10 Jahre
    • Tilgung: i. d. R. in gleichbleibenden Raten (z. B. viertel- oder halbjährlich), tilgungsfreie Anlaufjahre möglich
    • Sicherheiten: banküblich
  • In diesem Förderprogramm finanzierte Vorhaben können direkt und indirekt einen positiven Beitrag zu den folgenden Sustainable Development Goals (SDG) leisten:

    • 9 - Industrie, Innovation und Infrastruktur
    • 11 - nachhaltige Städte und Gemeinden

    Die IBB schließt bestimmte kontroverse Geschäftspraktiken generell von einer Finanzierung aus oder führt innerhalb kontroverser Geschäftsfelder Einzelfallprüfungen durch.

    Genauere Informationen zu den Ausschlusskriterien finden Sie in unseren Nachhaltigkeitsleitlinien .

    SDGs IBB Gruppe: 9 - Industrie, Innovation und Infrastruktur & 11 - nachhaltige Städte und Gemeinden

    Weitere Informationen zu unseren SDGs der IBB Gruppe finden Sie unter:

    Unser Beitrag zu den SDGs - IBB Gruppe

    Wir sind uns gleichzeitig dessen bewusst, dass im Rahmen unserer Förderungen auch unbeabsichtigte negative Auswirkungen auf einzelne SDGs auftreten können. Diese Aspekte werden auf dieser Seite nicht umfassend behandelt. Wir setzen uns jedoch intensiv mit möglichen Zielkonflikten auseinander und arbeiten daran, negative Effekte so weit wie möglich zu minimieren.

    • Die Darlehensgewährung erfolgt i. d. R. durch die Geschäftsbank. In Ausnahmefällen können die Finanzierungen auch von der IBB allein realisiert werden.
    • Die Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln (z.B. der KfW-Bankengruppe) ist möglich.

Wie geht es weiter?

Kontakt Kundenbetreuung

Wir helfen nicht nur bei Detailfragen zum Programm, wir unterstützen Sie auch gerne bei der Antragstellung.

Kontakt

Kundenbetreuung Wirtschaftsförderung

  • Telefon: +49 (0) 30 / 2125-4747
  • Email: wirtschaft@ibb.de

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