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Novemberhilfen für Berliner Unternehmen

 Berlin

IBB kann Anträge voraussichtlich Mitte Januar bearbeiten

Im Rahmen der Novemberhilfen konnten mit Stand vom 22. Dezember bundesweit für 234.737 Anträge Mittel in Höhe von 1,107 Mrd. Euro ausgereicht werden. Die Novemberhilfen richten sich an Unternehmen, die von Betriebsschließungen anlässlich des Teil-Shutdown direkt oder indirekt betroffen sind. Dabei gibt es seit dem 25. November zwei Beantragungsverfahren:

  • Eine Direktbeantragung mit Authentifizierung via Elster.
  • Antrag über „prüfende Dritte“. Dies können Steuerberater inklusive Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer oder Rechtsanwälte sein.

Da es sich um ein Programm des Bundes handelt, finden Sie alle wichtigen Informationen dazu auf der Website des Bundes .

Der Bund finalisiert momentan die technische Plattform, damit die Länder die Anträge prüfen und bewilligen können. Da die Bearbeitung durch die Länder erst im Januar starten kann, hat der Bund Abschlagszahlungen von 50 % des Bedarfs ermöglicht, die bei 5.000 Euro (Soloselbständigen) und maximal 50.000 Euro bei Anträgen über prüfende Dritte gedeckelt sind.

Soloselbständige in Berlin erhalten überdurchschnittlich häufig Abschlagszahlungen

In Berlin konnten bisher insgesamt 18.984 Abschlagszahlungen in Höhe von 75,7 Mio. Euro geleistet werden. Davon entfielen 10.229 Anträge in Höhe von 61,3 Mio. Euro auf Anträge über prüfende Dritte und 8.755 in Höhe von 14,4 Mio. Euro an Soloselbständige.

„Wir bemerken, dass die Gruppe der Berliner Soloselbständigen mit knapp 17 % aller bundesweit gestellten Anträge im Direktverfahren stark von diesen Hilfen profitieren. Das zeigt die im Bundesvergleich überdurchschnittliche Bedeutung dieser Berufsgruppe in der Berliner Wirtschaft“, erklärt Dr. Jürgen Allerkamp, Vorsitzender des Vorstands der IBB.

Abschläge bei großen Unternehmen auf 50.000 Euro erhöht

Bei den Anträgen über „prüfende Dritte“ haben bisher 10.229 Unternehmen in Berlin Abschlagszahlungen in Höhe von 61,3 Mio. Euro erhalten. „Gute Nachrichten gibt es für größere Unternehmen. Der Bund hat die Obergrenze hier von 10.000 auf nunmehr 50.000 Euro angehoben. Unternehmen, die noch den niedrigeren Abschlag erhalten haben, bekommen den erhöhten Abschlag in den nächsten Tagen ohne erneute Antragstellung überwiesen“, berichtet Jürgen Allerkamp.

Die Abschlagszahlungen werden nach einer durch den Bund automatisierten technischen Prüfung direkt über die Bundeskasse ausgezahlt. Die Investitionsbank Berlin (IBB) ist in diesem Verfahren nicht involviert und kann gegenwärtig noch nicht auf dieser Plattform arbeiten. Von Anfragen an die IBB bitten wir daher gegenwärtig abzusehen. Betroffene wenden sich bitte an die Service-Hotline des Bundes unter der Telefonnummer +49 30-1200 21034.

„Im Augenblick gehen wir davon aus, dass wir ab dem 10. Januar die Anträge bearbeiten und auszahlen können“, sagt Dr. Jürgen Allerkamp.

Sofern im Direktantrag auf Novemberhilfe von Kund:innen versehentlich fehlerhafte Angaben gemacht wurden, gibt es seit dem 15. Dezember eine Änderungsfunktion auf der Website des BMWi. Auch hier bitten wir von Anfragen an die IBB abzusehen, weil wir diese nicht bearbeiten können.

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